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   BVerfG, 08.07.1996 - 2 BvR 96/95   

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https://dejure.org/1996,1847
BVerfG, 08.07.1996 - 2 BvR 96/95 (https://dejure.org/1996,1847)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.1996 - 2 BvR 96/95 (https://dejure.org/1996,1847)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 1996 - 2 BvR 96/95 (https://dejure.org/1996,1847)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung der Regelungen über die Zugangsfiktion im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 81
  • DVBl 1996, 1252
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1996 - 2 BvR 96/95
    Zur Begründung führten sie aus, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche vom Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1994 ( 2 BvR 2371/93) ab.

    Gegen die in § 10 Abs. 1 AsylVfG 1992/93 normierte Verpflichtung des Asylbewerbers zur Angabe jeder Anschriftenänderung und deren Sanktionierung durch eine Zustellungsfiktion (§ 10 Abs. 2 Satz 4 AsylVfG 1992/93) ist von Verfassungs wegen im Grundsatz nichts zu erinnern (vgl. dazu näher die Kammerbeschlüsse vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 und 2516/93 -, InfAuslR 1994, S. 324 ).

    Deshalb bedarf es eines ausdrücklichen Hinweises darauf, daß die Pflicht, dem Bundesamt jede Adressenänderung mitzuteilen (§ 10 Abs. 1 AsylVfG 1992/93), auch dann Beachtung fordert, wenn der Asylbewerber auf behördliche Veranlassung von einer ersten bzw. zentralen Aufnahmeeinrichtung, die erkennbar nur der vorläufigen Unterbringung dient, einer anderen Unterkunft zugewiesen wird (vgl. die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93, a.a.O., vom 7. Juni 1994 - 2 BvR 334/94 -, AuAS 1994, S. 212 und vom 29. Juli 1994 - 2 BvR 725/94 und 726/94 -).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1996 - 2 BvR 96/95
    Dieser letztlich in dem alle staatlichen Organe verpflichtenden Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 30, 1 [27]; 38, 105 [111]; 57, 250 [283]) wurzelnden rechtsstaatlichen Anforderung hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften der §§ 10 Abs. 4 AsylVfG 1992, 10 Abs. 7 AsylVfG 1993 entsprochen.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1996 - 2 BvR 96/95
    Dieser letztlich in dem alle staatlichen Organe verpflichtenden Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 30, 1 [27]; 38, 105 [111]; 57, 250 [283]) wurzelnden rechtsstaatlichen Anforderung hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften der §§ 10 Abs. 4 AsylVfG 1992, 10 Abs. 7 AsylVfG 1993 entsprochen.
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1996 - 2 BvR 96/95
    Es ist zu berücksichtigen, daß der Asylbewerber sich in einer ihm fremden Umgebung befindet, mit dem Ablauf des deutschen Asylverfahrens nicht vertraut und in aller Regel der deutschen Sprache nicht mächtig ist (vgl. BVerfGE 64, 135 [145, 156]).
  • BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1996 - 2 BvR 96/95
    Deshalb bedarf es eines ausdrücklichen Hinweises darauf, daß die Pflicht, dem Bundesamt jede Adressenänderung mitzuteilen (§ 10 Abs. 1 AsylVfG 1992/93), auch dann Beachtung fordert, wenn der Asylbewerber auf behördliche Veranlassung von einer ersten bzw. zentralen Aufnahmeeinrichtung, die erkennbar nur der vorläufigen Unterbringung dient, einer anderen Unterkunft zugewiesen wird (vgl. die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93, a.a.O., vom 7. Juni 1994 - 2 BvR 334/94 -, AuAS 1994, S. 212 und vom 29. Juli 1994 - 2 BvR 725/94 und 726/94 -).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1996 - 2 BvR 96/95
    Soll der danach vorgeschriebene Hinweis seiner Aufgabe gerecht werden, gerade mit Blick auf den Ausnahmecharakter der Norm für Rechtsklarheit zu sorgen (BVerfGE 60, 1 [6]), muß er den Besonderheiten des Adressatenkreises Rechnung tragen.
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1996 - 2 BvR 96/95
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat sich durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1996 - 2 BvR 96/95
    Dieser letztlich in dem alle staatlichen Organe verpflichtenden Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 30, 1 [27]; 38, 105 [111]; 57, 250 [283]) wurzelnden rechtsstaatlichen Anforderung hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften der §§ 10 Abs. 4 AsylVfG 1992, 10 Abs. 7 AsylVfG 1993 entsprochen.
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1996 - 2 BvR 96/95
    Damit ist der zugleich angegriffene Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs gegenstandslos (BVerfGE 69, 233 [248]).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 10/19

    Hinweis des Betroffenen auf die Zustellungsvorschriften schriftlich und gegen

    1994, 25, 26 und Beschluss vom 8. Juli 1996 - 2 BvR 96/95, NVwZ-Beil.

    Ob ein solcher Hinweis erfolgt und der Betroffene in der erforderlichen qualifizierten Weise belehrt worden ist (zu den Anforderungen an die Belehrung vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/13, NVwZ-Beil. 1994, 25, 26 und Beschluss vom 8. Juli 1996 - 2 BvR 96/95, NVwZ-Beil. 1996, 81, 82), hat das Beschwerdegericht nicht geprüft.

  • VG Cottbus, 12.03.2012 - 7 L 362/11

    Asyl; Abschiebungsschutz nach §§ 51; 53 AuslG; Ausreiseaufforderung und

    Dieser letztlich in dem alle staatlichen Organe verpflichtenden Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. zur Zustellfiktion BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 2 BvR 96/95 - DVBl 1996, 1252f.) wurzelnden rechtsstaatlichen Anforderung hat der Gesetzgeber mit § 22 Abs. 3 Satz 3 AsylVfG entsprochen.

    Soll der danach vorgeschriebene Hinweis seiner Aufgabe gerecht werden, gerade mit Blick auf den Ausnahmecharakter der Norm für Rechtsklarheit zu sorgen (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 2 BvR 96/95 - DVBl 1996, 1252f.), muss er den Besonderheiten des Adressatenkreises Rechnung tragen.

    Diesem Gebot wird in aller Regel schon durch die in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle erforderliche Übersetzung der Vorschriften in eine dem Asylbewerber geläufige Sprache genügt, weil sich dabei aus Gründen der Praktikabilität eine sinngemäße, nicht strikt an juristischen Begrifflichkeiten orientierte Übertragung anbietet (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 2 BvR 96/95 - DVBl 1996, 1252f.).

    Von Verfassungs wegen ist eine schriftliche Übersetzung nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 2 BvR 96/95 - DVBl 1996, 1252f.) Auch der Normzweck verlangt dies nicht.

  • VG Minden, 13.06.2017 - 10 K 368/17

    Irreführend; Rechtsbehelfsbelehrung, unrichtige; Rechtsmittelklarheit;

    Zu diesen Anforderungen vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 -, InfAuslR 1994, 324 (juris Rn. 20 ff.), sowie vom 8. Juli 1996 - 2 BvR 96/95 -, AuAS 1996, 196 (juris Rn. 18 ff.).
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