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   BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 961/94   

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https://dejure.org/1999,3085
BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 961/94 (https://dejure.org/1999,3085)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.1999 - 2 BvR 961/94 (https://dejure.org/1999,3085)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 961/94 (https://dejure.org/1999,3085)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung spezifischen Verfassungsrechts - Willkürverbot - Zeugnisverweigerungsrecht - Verlöbnis - Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Schutz der Familie

  • Judicialis

    BVerfGG § 93d; ; BVerfGG § 93a; ; StPO § 52 Abs. 1; ; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1622
  • NStZ 1999, 255
  • NStZ 1999, 628 (Ls.)
  • FamRZ 1999, 1053
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 961/94
    Gemeint ist also eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zuläßt und über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (vgl. BVerfGE 87, 234 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 961/94
    Die lediglich auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts einschließlich des Willkürverbots überprüfbare Entscheidung des Landgerichts (vgl. BVerfGE 18, 85 ), der Beschwerdeführerin stehe ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 StPO nicht zu, ist ersichtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 21.07.1987 - 2 BvR 744/87

    Zeugnisverweigerung - Verlobte - Scheidung

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 961/94
    Auf ein Verlöbnis im Sinne von § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO konnte sich die Beschwerdeführerin wegen der noch bestehenden Ehe ohnehin nicht berufen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 21. Juli 1987 - 2 BvR 744/87 -, NJW 1987, S. 2807).
  • BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69

    Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 961/94
    Danach handelte es sich um eine enge freundschaftliche Beziehung außerhalb einer noch bestehenden Ehe, die keinen verfassungsrechtlichen Schutz beanspruchen kann, weil sie der durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Ehe zuwiderläuft (vgl. BVerfGE 36, 146 ).
  • AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 280/19

    Beendigung nichteheliche Lebensgemeinschaft - Eigentumsverhältnisse an

    Unter dem Begriff " nicht eheliche Lebensgemeinschaft" ist eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau gemeint, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen "Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft" hinausgehen ( BVerfG , Beschluss vom 22.01.1999, Az.: 2 BvR 961/94, u.a. in: NJW 1999, Seite 1622; BVerfG , Urteil vom 17.11.1992, Az.: 1 BvL 8/87, u.a. in: NJW 1993, Seiten 643 ff.; BVerwG , Urteil vom 17.05.1995, Az 5 C 16/93 u.a. in: NJW 1995, Seite 2802 f.; BSG , NJW 1993, Seite 3346 ), jedoch noch keine Ehe ist.
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 1 Ws 229/02

    Strafrestaussetzung: Tragung der angefallenen Sachverständigenkosten durch den

    Zureichender Grund für die Auferlegung der in § 464 a StPO im Einzelnen aufgezählten Verfahrenskosten ist allein der Umstand, dass der Verurteilte durch sein Verhalten Anlass zur Durchführung eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens gegeben hat und deswegen rechtskräftig verurteilt wurde (BVerfG NStZ 1999, 255 f.: Kosten für vorläufige Unterbringung und Untersuchungshaft; vgl. auch Oestreich Rpfleger 1982, 462 f; Meyer-Goßner, a.a.O., Vor § 464 Rn. 2).

    Die Ableistung von Arbeit eröffnet einem Verurteilten daher, ohne dass er hierzu i.S.d. Art. 12 Abs. 2 und 3 GG gezwungen wäre, die Möglichkeit, der ansonsten auf ihn zukommenden Kostentragungspflicht zu entgehen (BVerfG NStZ 1999, 255 f.).

  • BSG, 30.06.2022 - B 8 SO 33/21 B

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Soweit er vorbringt, die Annahme, dass eine weiterhin bestehende Ehe einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einer dritten Person nicht entgegenstehe, in Widerspruch zu Rechtsprechung des BVerfG und des BSG (BVerfG vom 22.1.1999 - 2 BvR 961/94 - NJW 1999, 1622 ; BSG vom 23.8.2012 - B 4 AS 34/12 R - BSGE 111, 250 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 32) stehe, legt er nicht dar, dass das LSG eigene rechtliche Maßstäbe entwickelt hat.
  • BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 1598/00

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für langjährige Lebensgefährtin des mit einer

    Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat in einem gleich gelagerten Fall bereits entschieden, dass es das Grundgesetz in Fällen langjähriger Partnerschaft bei noch bestehender Ehe nicht gebiete, dem Partner unmittelbar aus der Verfassung ein über die strafprozessualen Vorschriften hinausgehendes Zeugnisverweigerungsrecht zu gewähren (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 961/94 - in NStZ 1999, S. 255).
  • OLG Hamm, 29.06.1999 - 1 Vollz (Ws) 57/99

    Strafvollzug: Zulassung einer außerehelichen Lebensgefährtin zum Langzeitbesuch

    Abgesehen davon, daß eine bestehende Ehe keine weitere Lebensgemeinschaft ähnlicher Art neben sich zuläßt (BVerfGE 87, 234, 264), folgt daraus gleichzeitig, daß eine Beziehung außerhalb einer noch bestehenden Ehe grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Schutz beanspruchen kann, weil sie der durch Artikel 6 GG geschützten Ehe zuwiderläuft (BVerfG NStZ 1999, 255).
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