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   BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90   

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https://dejure.org/1991,2610
BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90 (https://dejure.org/1991,2610)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.1991 - 2 BvR 964/90 (https://dejure.org/1991,2610)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 1991 - 2 BvR 964/90 (https://dejure.org/1991,2610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2; StGB § 24 Abs. 2 § 25 Abs. 2
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren - Befangenheitsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Subsidiarität - Strafverfahren - Beendigung - Gedrängt - Befangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2926
  • NVwZ 1994, 54 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90
    Es ist anerkannt, daß derartige Einflußnahmen einen Befangenheitsgrund nach § 24 Abs. 2 StPO darstellen (vgl. BGHSt 37, 298 ; BGH, NStZ 1985, S. 36 ; BGHR, § 24 Abs. 2 StPO , Befangenheit 2, Vereinbarung mit Mitangeklagten).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90
    Er fordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 >27<).
  • BGH, 05.09.1984 - 2 StR 347/84

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in Tateinheit mit

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90
    Es ist anerkannt, daß derartige Einflußnahmen einen Befangenheitsgrund nach § 24 Abs. 2 StPO darstellen (vgl. BGHSt 37, 298 ; BGH, NStZ 1985, S. 36 ; BGHR, § 24 Abs. 2 StPO , Befangenheit 2, Vereinbarung mit Mitangeklagten).
  • BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Unterlassung eines geeigneten

    Dieser Obliegenheit ist der Beschwerdeführer nicht nachgekommen, da er die bestehende Möglichkeit nicht genutzt hat, die Befangenheit des Richters der Strafvollstreckungskammer, die er sinngemäß geltend macht, im fachgerichtlichen Verfahren mit einem Ablehnungsantrag zu rügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, juris, Rn. 3; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 383/91 -, juris, Rn. 1, und vom 26. August 1991 - 2 BvR 964/90 -, NJW 1993, S. 2926).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und gegen ein

    Der Subsidiaritätsgrundsatz verpflichtet dazu, rechtzeitig vor Erlass der Hauptsacheentscheidung einen effektiven Befangenheitsantrag zu stellen, wenn aus Sicht des Beschwerdeführers Befangenheitsgründe vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 1991 - 2 BvR 964/90, NJW 1993, 2926 = juris, Rn. 3).
  • LG Bochum, 15.03.2005 - 12 Qs 4/05

    Berufsgeheimnisträger - Schweigepflichtentbindung bei juristischen Personen

    Allein aus diesem Grund ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) herzuleitende Interesse an einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren (vgl. BVerfG , NVwZ 1994, 54 [56]) eingeschränkt.
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt auch, dass ein Beschwerdeführer, sofern er einen Richter für gesetzlichen Ausschlusses oder befangen hält, einen entsprechenden Ablehnungsantrag zu stellen hat (vgl. für § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG: BVerfG NJW 1993, 2926).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt auch, dass ein Beschwerdeführer, sofern er einen Richter für gesetzlich ausgeschlossen oder befangen hält, einen entsprechenden Ablehnungsantrag zu stellen hat (vgl. für § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG: BVerfG NJW 1993, 2926).
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