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   BVerfG, 13.03.2014 - 2 BvR 974/12   

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https://dejure.org/2014,4921
BVerfG, 13.03.2014 - 2 BvR 974/12 (https://dejure.org/2014,4921)
BVerfG, Entscheidung vom 13.03.2014 - 2 BvR 974/12 (https://dejure.org/2014,4921)
BVerfG, Entscheidung vom 13. März 2014 - 2 BvR 974/12 (https://dejure.org/2014,4921)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 334 StGB
    Durchsuchungsbeschluss (Wohnungsgrundrecht; Anforderungen an den Tatverdacht; konkrete Tatsachen; Abgrenzung zu vagen Anhaltspunkten und bloßen Vermutungen; verfassungsgerichtliche Kontrolldichte)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wohnungsdurchsuchung verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG, wenn Tatverdacht lediglich auf bloßen Vermutungen oder vagen Anhaltspunkten beruht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 25 Abs 2 StGB, § 334 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG, wenn Tatverdacht lediglich auf bloßen Vermutungen oder vagen Anhaltspunkten beruht - hier: unrechtmäßige Durchsuchung bei Prokuristen eines Unternehmens wegen Verdachts der Bestechung von ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend der Durchsuchung einer Wohnung wegen des Verdachts einer Straftat; Anforderungen an die Durchsuchung einer Wohnung wegen des Verdachts einer Straftat

  • Anwaltsblatt

    § 102 StPO
    Keine Hausdurchsuchung beim Justitiar mit Prokura, der seinen Job macht

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG, wenn Tatverdacht lediglich auf bloßen Vermutungen oder vagen Anhaltspunkten beruht - hier: unrechtmäßige Durchsuchung bei Prokuristen eines Unternehmens wegen Verdachts der Bestechung von ...

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Durchsuchung der Privatwohnung eines Prokuristen und Leiters der Rechtsabteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend der Durchsuchung einer Wohnung wegen des Verdachts einer Straftat; Anforderungen an die Durchsuchung einer Wohnung wegen des Verdachts einer Straftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung der Privatwohnung eines Prokuristen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Hausdurchsuchung setzt Verdacht einer Straftat voraus, der auf konkreten Tatsachen beruht

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Durchsuchung II: Vorbereitung auf Ermittlungen begründet keinen Anfangsverdacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vage Anhaltspunkte für eine Straftat - und die Wohnungsdurchsuchung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ermittlungen bei Heckler & Koch - Prokurist klagt erfolgreich gegen Durchsuchung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung der Privatwohnung eines Prokuristen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung der Privatwohnung eines Prokuristen

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 102 StPO
    Keine Hausdurchsuchung beim Justitiar mit Prokura, der seinen Job macht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines Durchsuchungsbeschlusses für Privatwohnungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnungsdurchsuchung bei Syndikus ohne erhärtete Verdachtsmomente = illegal

  • juve.de (Kurzinformation)

    Heckler & Koch-Chefjurist wehrt sich gegen Wohnungsdurchsuchung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: Vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen für Durchsuchung nicht ausreichend - Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung der Privatwohnung eines Prokuristen erfolgreich

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1650
  • WM 2014, 721
  • AnwBl 2014, 446
  • AnwBl Online 2014, 149
  • DÖV 2014, 534
  • NZG 2014, 674
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2014 - 2 BvR 974/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere hinsichtlich des für eine Durchsuchung erforderlichen Tatverdachts - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 115, 166 ), und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    17 Dieser Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2014 - 2 BvR 974/12
    16 a) Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    18 Der für die vorherige Gestattung des mit der Durchsuchung verbundenen Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung oder dessen nachträgliche Kontrolle zuständige Richter hat den Verdacht eigenverantwortlich zu prüfen und dabei die Interessen des Betroffenen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2014 - 2 BvR 974/12
    Eine ins Einzelne gehende Nachprüfung des von den Fachgerichten angenommenen Verdachts ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 95, 96 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2014 - 2 BvR 974/12
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2014 - 2 BvR 974/12
    Ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfach-rechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Betroffenen beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06

    Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2014 - 2 BvR 974/12
    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzen einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 15/11 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1774/10

    Unverletzlichkeit der Wohnung und Durchsuchung (Beschwerdebefugnis;

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2014 - 2 BvR 974/12
    Notwendig ist, dass ein auf konkrete Tatsachen gestütztes, dem Beschwerdeführer angelastetes Verhalten geschildert wird, das den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1774/10 -, juris, Rn. 25).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2014 - 2 BvR 974/12
    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzen einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 15/11 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2014 - 2 BvR 974/12
    16 a) Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 15/11

    Durchsuchung einer Wohnung; Tatverdacht; Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2014 - 2 BvR 974/12
    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzen einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 15/11 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • LG Karlsruhe, 26.11.2021 - 16 Qs 90/21

    Strafbarkeit der Fälschung von Corona-Antigentests

    Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen hierfür nicht aus (BVerfG, Beschluss vom 13.3.2014 - 2 BvR 974/12, NJW 2014, 1650).
  • VG Hamburg, 17.07.2014 - 3 K 5371/13

    Der seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, der für

    Das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG schützt die räumliche Lebenssphäre der Person (BVerfG, Beschl. v. 13.3.2014, 2 BvR 974/12, juris Rn. 16).
  • VG Düsseldorf, 03.03.2015 - 27 K 9590/13

    Zulässigkeit von Beitreibungsmaßnahmen bezüglich der Rundfunkgebühr

    BVerfG, Beschluss vom 13. März 2014 - 2 BvR 974/12 -, juris (Rn. 16).
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