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   BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04   

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BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04 (https://dejure.org/2005,1104)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2005 - 2 BvR 983/04 (https://dejure.org/2005,1104)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 983/04 (https://dejure.org/2005,1104)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 GG; § 67e StGB; § 63 StGB; § 16 Abs. 3 MRVG NW; § 23 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 93 Abs. 1 BVerfGG
    Freiheit der Person (Maßregelvollzug); Dauer der Unterbringung (Steigen der verfassungsrechtlichen Kontrolldichte; Notwendigkeit einer externen Exploration); Anforderungen an ein Prognosegutachten (nachvollziehbar und transparent; Darstellung von Anknüpfungs- und ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Grundrechts auf Freiheit der Person durch mangelhafte Prognoseentscheidung bei der Entscheidung gem § 67e Abs 1 S 2 StGB, ob eine Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auszusetzen oder zu beenden sei

  • Wolters Kluwer

    Maßstäbe zur Überprüfung des Maßregelvollzugs - Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs - Notwendigkeit weiterer Maßregelvollstreckung - Anforderungen an die Wahrheitserforschung - Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei steigender Dauer des ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 23; ; BVerfGG § ... 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; StGB § 63; ; StGB § 67e Abs. 2; ; MRVG NW § 16 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63 § 67e Abs. 2
    Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.2.2005)

    Rechte von Tätern in Psychiatrie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 40
  • NJW 2006, 211 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
    Dabei gilt es, das Freiheitsgrundrecht der Betroffenen sowohl auf der Ebene des Verfahrensrechts als auch materiell abzusichern (vgl. grundlegend BVerfGE 70, 297 ff.; 109, 133 ff.).

    Je länger die Unterbringung andauert, umso strenger sind die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Insbesondere bei länger dauernder Unterbringung besteht regelmäßig die Pflicht, bei richterlichen Entscheidungen über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung einen besonders erfahrenen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, der die richterliche Prognose durch ein hinreichend substantiiertes und zeitnahes Gutachten vorbereitet (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    bb) Nach sachverständiger Beratung hat der Richter eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen, bei der er dem ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen hat (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344 ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
    Dabei gilt es, das Freiheitsgrundrecht der Betroffenen sowohl auf der Ebene des Verfahrensrechts als auch materiell abzusichern (vgl. grundlegend BVerfGE 70, 297 ff.; 109, 133 ff.).

    Auf dieser Grundlage hat er eine Wahrscheinlichkeitsaussage über das künftige Legalverhalten des Verurteilten zu treffen, die das Gericht in die Lage versetzt, die Rechtsfrage der fortbestehenden Gefährlichkeit eigenverantwortlich zu beantworten (vgl. BVerfGE 109, 133 ).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
    Der Gutachter muss Anknüpfungs- und Befundtatsachen klar und vollständig darstellen, seine Untersuchungsmethoden erläutern und seine Hypothesen offen legen (vgl. im Einzelnen BGHSt 45, 164 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
    Zu den Anforderungen an eine fristgemäße Begründung der Verfassungsbeschwerde gemäß §§ 23, 92, 93 Abs. 1 BVerfGG gehört jedoch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen oder zumindest die Mitteilung von deren wesentlichem Inhalt (vgl. BVerfGE 88, 40 ).
  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
    Mit zunehmender Dauer der Unterbringung wächst auch die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte (vgl. neben den zitierten Entscheidungen Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1995 - 2 BvR 1087/94 -, NJW 1995, S. 3048 f.).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
    bb) Nach sachverständiger Beratung hat der Richter eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen, bei der er dem ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen hat (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344 ).
  • BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
    bb) Nach sachverständiger Beratung hat der Richter eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen, bei der er dem ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen hat (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344 ).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Dies setzt allerdings voraus, dass das Gutachten in Form und Inhalt den (Mindest-)Anforderungen entspricht (vgl dazu exemplarisch BVerfG Beschluss vom 14.1.2005 - 2 BvR 983/04 - BVerfGK 5, 40 = juris RdNr 16; BGH Urteil vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - BGHSt 45, 164, 178 ff) , die an ein wissenschaftlich begründetes Sachverständigengutachten zu stellen sind (BSG Urteil vom 1.3.1984 - 9a RV 45/82 - juris RdNr 12) , was das Tatsachengericht bei der Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (§ 128 Abs. 1 S 2 SGG) , zu erörtern und festzustellen hat.
  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Auch insoweit unterliegt die Qualität solcher Gutachten richterlicher Kontrolle im Rahmen der vom Richter selbst zu treffenden Prognoseentscheidung (vgl. BVerfGE 109, 133 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 983/04 -, JURIS, Rn. 15; OLG Koblenz, ZfStrVo 2003, S. 301 ; zur Bedeutung sorgfältiger Aktenauswertung siehe auch Nedopil, Forensische Psychiatrie, 2. Aufl. 2000, S. 247 f.).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 26/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Dies setzt allerdings voraus, dass das Gutachten in Form und Inhalt den (Mindest-)Anforderungen entspricht (vgl dazu exemplarisch BVerfG Beschluss vom 14.1.2005 - 2 BvR 983/04 - BVerfGK 5, 40 = juris RdNr 16; BGH Urteil vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - BGHSt 45, 164, 178 ff) , die an ein wissenschaftlich begründetes Sachverständigengutachten zu stellen sind (BSG Urteil vom 1.3.1984 - 9a RV 45/82 - juris RdNr 12) , was das Tatsachengericht bei der Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (§ 128 Abs. 1 S 2 SGG) , zu erörtern und festzustellen hat.
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