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   BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02   

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BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02 (https://dejure.org/2004,9711)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.2004 - 2 BvR 993/02 (https://dejure.org/2004,9711)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 2004 - 2 BvR 993/02 (https://dejure.org/2004,9711)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Grenzen für die Versagung einer Billigkeitsentschädigung nach Durchführung von Strafverfolgungsmaßnahmen; Auslegung des Gesetzes über Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen; Gleichheitsverstoß bei zweifelsfrei fehlerhafter Gesetzesanwendung

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § ... 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a Absatz 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; StrEG § 4; ; StrEG § 4 Abs. 1; ; StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; StrEG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2
    Entschädigung für die verhängte Rechtsfolge übersteigende Untersuchungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.10.1989 - 2 StR 486/89

    Antrag auf Entschädigung für die eine erkannte Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02
    Ihm obliegt unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls die Entscheidung, ob eine Entschädigung im Einzelfall der Billigkeit entspricht (vgl. BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 2; BGH, NStZ-RR 1998, S. 32; BGH, NStZ 1998, S. 369).

    Da die Dauer der Untersuchungshaft hier erheblich über der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe lag (vgl. etwa BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 2: dort wurden 20 Monate Untersuchungshaft bei einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten als erhebliche Überschreitung angesehen; andererseits BGH, NStZ 1998, S. 369: dort wurde bei Vorliegen gewichtiger Gründe die Versagung einer Entschädigung für 14 Monate Untersuchungshaft bei einer verhängten Freiheitsstrafe von sechs Monaten gebilligt, weil die Dauer der Untersuchungshaft zur Annahme eines minder schweren Falls geführt hatte), ist es nicht ausgeschlossen, dass dem Beschwerdeführer nach Aufhebung und Zurückverweisung Haftentschädigung gewährt werden wird.

  • BGH, 11.03.1998 - 3 StR 43/98

    Unerlaubter Besitz und unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Selbstladewaffe

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02
    Ihm obliegt unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls die Entscheidung, ob eine Entschädigung im Einzelfall der Billigkeit entspricht (vgl. BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 2; BGH, NStZ-RR 1998, S. 32; BGH, NStZ 1998, S. 369).

    Da die Dauer der Untersuchungshaft hier erheblich über der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe lag (vgl. etwa BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 2: dort wurden 20 Monate Untersuchungshaft bei einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten als erhebliche Überschreitung angesehen; andererseits BGH, NStZ 1998, S. 369: dort wurde bei Vorliegen gewichtiger Gründe die Versagung einer Entschädigung für 14 Monate Untersuchungshaft bei einer verhängten Freiheitsstrafe von sechs Monaten gebilligt, weil die Dauer der Untersuchungshaft zur Annahme eines minder schweren Falls geführt hatte), ist es nicht ausgeschlossen, dass dem Beschwerdeführer nach Aufhebung und Zurückverweisung Haftentschädigung gewährt werden wird.

  • OLG Frankfurt, 08.05.1996 - 3 Ws 272/96
    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02
    aa) Ungeachtet des Umstands, dass die Dauer des Vollzugs von Untersuchungshaft in aller Regel ein beachtlicher strafmildernder Gesichtspunkt sein wird, kann vorliegend - entgegen der Behauptung des nach § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG an die tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts gebundenen Beschwerdegerichts (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, S. 286; OLG Schleswig, MDR 1979, S. 165) - den Gründen des amtsgerichtlichen Urteils weder - wie das Beschwerdegericht behauptet - "ausdrücklich" noch aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnommen werden, dass das Amtsgericht die Dauer der erlittenen Untersuchungshaft zu den bestimmenden Strafzumessungserwägungen gezählt hat.
  • LG Frankenthal, 09.08.1978 - Qs 500a/78
    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02
    aa) Ungeachtet des Umstands, dass die Dauer des Vollzugs von Untersuchungshaft in aller Regel ein beachtlicher strafmildernder Gesichtspunkt sein wird, kann vorliegend - entgegen der Behauptung des nach § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG an die tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts gebundenen Beschwerdegerichts (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, S. 286; OLG Schleswig, MDR 1979, S. 165) - den Gründen des amtsgerichtlichen Urteils weder - wie das Beschwerdegericht behauptet - "ausdrücklich" noch aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnommen werden, dass das Amtsgericht die Dauer der erlittenen Untersuchungshaft zu den bestimmenden Strafzumessungserwägungen gezählt hat.
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei der Verwerfung einer strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 59, 98 ; 69, 248 ; 74, 102 ).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02
    Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot kommt daher nicht bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung, sondern nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 70, 93 ).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94

    Willkürliche Versagung einer Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02
    Die für die Beurteilung maßgebenden Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 1995 - 2 BvR 2475/94 -, NJW 1996, S. 1049 f.).
  • BGH, 29.01.1997 - 2 StR 463/96

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Strafrechtsentschädigung -

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02
    Ihm obliegt unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls die Entscheidung, ob eine Entschädigung im Einzelfall der Billigkeit entspricht (vgl. BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 2; BGH, NStZ-RR 1998, S. 32; BGH, NStZ 1998, S. 369).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 59, 98 ; 69, 248 ; 74, 102 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02
    a) Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht im Allgemeinen entzogen (BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • OLG Düsseldorf, 28.07.1988 - 1 Ws 353/88
  • OLG Karlsruhe, 15.01.1974 - 1 Ws 411/73
  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 54/21

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung bei aufgrund der Anrechnung von

    Dabei ist vor allem von Belang, dass die Dauer der Untersuchungshaft sowie deren Konsequenzen ausdrücklich substantiell in die Strafzumessung eingeflossen sind (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 1997 - 2 StR 463/96, BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 4; vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98, NStZ 1998, 369; BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 2 BvR 993/02, juris Rn. 24).
  • OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05

    Entschädigung; Haftverbüßung; Anrechnung; Freiheitsstrafe

    Ob bei einer Fallgestaltung, wie sie vorliegend gegeben ist, die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über die Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft (vgl. NStZ 1999, 125; NStZ 2000, 277; Beschluss vom 30.07.2004 - 2 BvR 993/02 -, http://www.jurisweb.de; Beschluss vom 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99 - http://www.caselaw.de), wonach eine Anrechnung einen sachlichen Bezug zwischen dem Verfahren, in dem Untersuchungshaft vollzogen worden ist, und der zu einer Verurteilung des Angeklagten führenden Tat erfordert, entsprechend anzuwenden sind, und ob ein solcher sachlicher Zusammenhang hier möglicherweise deshalb zu bejahen ist, weil jedenfalls zum Zeitpunkt des ersten Berufungsurteils am 15.03.04 eine Gesamtstrafenfähigkeit zwischen der hiesigen Verfahren verhängten Freiheitsstrafe von 6 Monaten und den beiden Geldstrafen aus den dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Minden vom 19.05.2004 zugrunde liegenden Verurteilungen des Beschwerdeführers vom 24.04.2003 und 16.05.2003 gegeben war, bedarf im vorliegenden Beschwerdeverfahren aber letztlich keiner abschließenden Entscheidung.
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