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   BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92   

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https://dejure.org/1997,3084
BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92 (https://dejure.org/1997,3084)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.1997 - 2 BvR 997/92 (https://dejure.org/1997,3084)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 1997 - 2 BvR 997/92 (https://dejure.org/1997,3084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch das Fehlen einer Strafbefreiung wegen Selbstanzeige von Steuergefährdungstatbeständen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 379; GG Art. 3 Abs. 1; OWiG § 47 Abs. 1
    Verfassungsmäßogkeit von § 379 AO trotz Fehlens der Strafbefreiung wegen tätiger Reue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Straf- oder Bußgeldbefreiung? - Verurteilung wegen Steuergefährdung!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Steuergefährdung und vorsätzliche oder leichtfertige Steuerhinterziehung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92
    Der Gesetzgeber kann ein Verhalten, das er als sanktionswürdig erachtet, durch eine Strafrechts- oder Ordnungswidrigkeitennorm ahnden (vgl. BVerfGE 23, 113 [124]; 50, 142 [166]).

    Ein solcher käme allenfalls in Betracht (vgl. BVerfGE 50, 142 [166]), wenn ein Täter, der eine Steuerhinterziehung bereits vollendet hat, bei Selbstanzeige von Gesetzes wegen völlig sanktionsfrei bliebe, während derjenige, der bei ansonsten völlig gleichgelagertem Sachverhalt das Vorbereitungsstadium zur Zeit der Selbstanzeige nicht überschritten hat, ein Bußgeld zu gewärtigen hätte.

  • LG Memmingen, 03.09.1979 - 1 Qs 155/79
    Auszug aus BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92
    Nach der in der Rechtsprechung einhelligen und in der Literatur herrschenden Auffassung (vgl. OLG Celle, MDR 1980, S. 77; BayObLG NJW 1981, S. 1055 [zu § 380 AO]; Brenner, StW 1981, S. 147 [148 ff.]; Dörn, wistra 1995, S. 7 [9]; Klos, NJW 1996, S. 2336 [2340]; Mösbauer, wistra 1991, S. 41 [46]; Rüping in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO - FGO: Kommentar, 10. Aufl., § 379 AO Rn. 98; Scheurmann-Kettner in: Koch/Scholtz, AO, 5. Aufl., Rn. 4 vor § 379; Schwarz, AO, 71. Lfg 1995, § 379 Rn. 22), die auch den angegriffenen Entscheidungen zugrundeliegt, kommt die Bußgeldnorm in beiden Fällen gleichermaßen zur Anwendung.
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zu überprüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Entscheidung in Einklang mit der verfassungsrechtlichen Wertordnung steht und auch den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen entspricht (BVerfGE 51, 60 [74]).
  • BayObLG, 03.03.1980 - RReg. 4 St 266/79

    Steuerhinterziehung; Steuerverkürzung; Selbstanzeige; Gefährdung von

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92
    Nach der in der Rechtsprechung einhelligen und in der Literatur herrschenden Auffassung (vgl. OLG Celle, MDR 1980, S. 77; BayObLG NJW 1981, S. 1055 [zu § 380 AO]; Brenner, StW 1981, S. 147 [148 ff.]; Dörn, wistra 1995, S. 7 [9]; Klos, NJW 1996, S. 2336 [2340]; Mösbauer, wistra 1991, S. 41 [46]; Rüping in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO - FGO: Kommentar, 10. Aufl., § 379 AO Rn. 98; Scheurmann-Kettner in: Koch/Scholtz, AO, 5. Aufl., Rn. 4 vor § 379; Schwarz, AO, 71. Lfg 1995, § 379 Rn. 22), die auch den angegriffenen Entscheidungen zugrundeliegt, kommt die Bußgeldnorm in beiden Fällen gleichermaßen zur Anwendung.
  • KG, 07.05.1992 - 4 Ws (B) 48/92
    Auszug aus BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn F ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Horst Mahler, Paulsborner Straße 3, Berlin - gegen a) den Beschluß des Kammergerichts Berlin vom 7. Mai 1992 - 2 Ss 33/92 - 4 Ws (B) 48/92 -, b) das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 19. November 1991 - 327 OWi 505/91 - hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Kruis, Winter gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) und Art. 8 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 2. August 1993 (BGBl I S. 1442) am 11. Juli 1997 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 22.02.1968 - 2 BvO 2/65

    Blankettstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92
    Der Gesetzgeber kann ein Verhalten, das er als sanktionswürdig erachtet, durch eine Strafrechts- oder Ordnungswidrigkeitennorm ahnden (vgl. BVerfGE 23, 113 [124]; 50, 142 [166]).
  • BFH, 06.08.1998 - IV R 6/98

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Verfassungsrechtlich ist aber nicht zu überprüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfG-Beschlüsse vom 11. Juli 1997 2 BvR 997/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 126, und vom 9. Juli 1993 2 BvR 1527/92, HFR 1993, 595).
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