Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.01.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01   

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BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01 (https://dejure.org/2002,399)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 2 C 1.01 (https://dejure.org/2002,399)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 2 C 1.01 (https://dejure.org/2002,399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 2, Abs. 3, Art. 33 Abs. 5; LBG BW §§ 98, 101; BVO BW § 6 Abs. 1, Anlage
    Beihilfe für eine Perücke; unterschiedliche Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen bei Männern und Frauen.

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beihilfe für eine Perücke: Verbot der Benachteiligung männlicher Beamter

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe - Altersgrenze - Perücke - Beihilfefähigkeit - Aufwendung - Gleichbehandlungsgebot - Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; LBG BW § 98; ; LBG BW § 101; ; BVO BW § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe für eine Perücke; unterschiedliche Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen bei Männern und Frauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Männliche Beamte dürfen bei der Beihilfe für eine Perücke nicht benachteiligt werden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Männliche Beamte dürfen bei der Beihilfe für eine Perücke nicht benachteiligt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2045
  • NVwZ 2002, 1118 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1216
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind an das Geschlecht anknüpfende differenzierende Regelungen mit Art. 3 Abs. 3 GG nur vereinbar, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind (vgl. BVerfGE 85, 191 ; BVerfGE 92, 91 ).

    Fehlt es an zwingenden Gründen für eine Ungleichbehandlung, lässt sich diese nur noch im Wege einer Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht legitimieren (vgl. BVerfGE 85, 191 ; BVerfGE 92, 91 ).

    Diese Vorschrift kann allerdings mit ihrer Verpflichtung, das Gleichberechtigungsgebot in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen, den Gesetzgeber berechtigen, Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen auszugleichen (z.B. BVerfGE 74, 163 ; BVerfGE 85, 191 ).

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind an das Geschlecht anknüpfende differenzierende Regelungen mit Art. 3 Abs. 3 GG nur vereinbar, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind (vgl. BVerfGE 85, 191 ; BVerfGE 92, 91 ).

    Fehlt es an zwingenden Gründen für eine Ungleichbehandlung, lässt sich diese nur noch im Wege einer Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht legitimieren (vgl. BVerfGE 85, 191 ; BVerfGE 92, 91 ).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89

    Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01
    Zwar steht der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Beschaffung einer Perücke im Einklang mit der in § 98 LBG ausdrücklich normierten und durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wie sie für den Bereich der Krankenvorsorge durch die Beihilferegelungen konkretisiert wird (vgl. BVerfGE 83, 89 ; BVerwGE 89, 207 jeweils m.N.).

    Hinsichtlich der Beihilferegelungen im Einzelnen steht dem Normgeber oder Dienstherrn in Bund und Ländern ein Gestaltungsspielraum zur Verfügung, innerhalb dessen er die Voraussetzungen, den Umfang sowie die Art und Weise dieser speziellen Fürsorge bestimmen kann (vgl. BVerwGE 89, 207 ).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01
    Zwar steht der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Beschaffung einer Perücke im Einklang mit der in § 98 LBG ausdrücklich normierten und durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wie sie für den Bereich der Krankenvorsorge durch die Beihilferegelungen konkretisiert wird (vgl. BVerfGE 83, 89 ; BVerwGE 89, 207 jeweils m.N.).

    Von Verfassungs wegen fordert die Fürsorgepflicht nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen entstandener Aufwendungen (stRspr; z.B. BVerfGE 83, 89 ; BVerwG, Beschluss vom 3. März 1989 - BVerwG 2 NB 1.88 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 6; Urteil vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15; Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 = Buchholz 237.95 § 95 SHLBG Nr. 3).

  • BVerwG, 03.03.1989 - 2 NB 1.88

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen - Deligierung des Arztes -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01
    Von Verfassungs wegen fordert die Fürsorgepflicht nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen entstandener Aufwendungen (stRspr; z.B. BVerfGE 83, 89 ; BVerwG, Beschluss vom 3. März 1989 - BVerwG 2 NB 1.88 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 6; Urteil vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15; Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 = Buchholz 237.95 § 95 SHLBG Nr. 3).
  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01
    Diese Vorschrift kann allerdings mit ihrer Verpflichtung, das Gleichberechtigungsgebot in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen, den Gesetzgeber berechtigen, Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen auszugleichen (z.B. BVerfGE 74, 163 ; BVerfGE 85, 191 ).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01
    Von Verfassungs wegen fordert die Fürsorgepflicht nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen entstandener Aufwendungen (stRspr; z.B. BVerfGE 83, 89 ; BVerwG, Beschluss vom 3. März 1989 - BVerwG 2 NB 1.88 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 6; Urteil vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15; Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 = Buchholz 237.95 § 95 SHLBG Nr. 3).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01
    Von Verfassungs wegen fordert die Fürsorgepflicht nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen entstandener Aufwendungen (stRspr; z.B. BVerfGE 83, 89 ; BVerwG, Beschluss vom 3. März 1989 - BVerwG 2 NB 1.88 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 6; Urteil vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15; Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 = Buchholz 237.95 § 95 SHLBG Nr. 3).
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch eines Mannes auf Perücke bei

    Das wird auf die Rechtsprechung des BVerwG aus dem Jahre 2002 (BVerwG Urteil vom 31.1.2002 - 2 C 1/01 - NJW 2002, 2045 = DVBl 2002, 1216 = Buchholz 237.0 § 101 BaWüLBG Nr. 1) zurückzuführen sein, das eine Regelung in der Beihilfeverordnung für das Land Baden Württemberg, nach der bei totalem oder sehr weitgehendem Haarausfall Beihilfe nur männlichen Personen bis zum 30. Lebensjahr und weiblichen Personen gewährt wurde (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung des Finanzministeriums des Landes Baden-Württemberg über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen vom 28.7.1995, GBl S 561), als unvereinbar mit dem Verbot der Benachteiligung eines Menschen wegen seines Geschlechts (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) angesehen und die entsprechende Klausel der BVO BW als verfassungswidrig verworfen hatte (Art. 100 GG) .
  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 14 B 13.654

    Bayerische Beamte mit gravierender Sehschwäche erhalten Beihilfe für Sehhilfe

    Nach dem gegenwärtigen System aber nicht ausschließbar sind Aufwendungen, wenn der absehbare Erfolg einer Maßnahme von existenzieller Bedeutung oder notwendig ist, um wesentliche Verrichtungen des täglichen Lebens erledigen zu können (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 - DÖD 2013, 156 Rn. 20; U.v. 28.5.2008 - 2 C 24.07 - DVBl 2008, 1193 Rn. 23; U.v. 31.1.2002 - 2 C 1.01 - Buchholz 237.0 § 101 BaWüLBG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Nach dem gegenwärtigen System nicht ausschließbar sind lediglich Aufwendungen, wenn der absehbare Erfolg einer Maßnahme von existenzieller Bedeutung oder notwendig ist, um wesentliche Verrichtungen des täglichen Lebens erledigen zu können (vgl. Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 2 C 1.01 - Buchholz 237.0 § 101 BaWüLBG Nr. 1 S. 3).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.01.2001 - 2 B 59.00, 2 C 1.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,46139
BVerwG, 02.01.2001 - 2 B 59.00, 2 C 1.01 (https://dejure.org/2001,46139)
BVerwG, Entscheidung vom 02.01.2001 - 2 B 59.00, 2 C 1.01 (https://dejure.org/2001,46139)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Januar 2001 - 2 B 59.00, 2 C 1.01 (https://dejure.org/2001,46139)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für die Anschaffung einer Perücke

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01

    Beihilfe für eine Perücke; unterschiedliche Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2001 - 2 B 59.00
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 1.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Lüneburg, 15.07.2003 - 2 A 316/01

    Dorfgebiet; Geruchsimmission; GIRL

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (Beschluss vom 12. September 2000 - 2 B 59/00 - mwN) reicht die Einhaltung des nach der VDI-Richtlinie 3471 errechneten erforderlichen Abstandes für die Beurteilung der Zulässigkeit eines neuen emittierenden Stallgebäudes nicht aus, wenn in der Umgebung bereits andere landwirtschaftliche Betriebe Geruchsemissionen verursachen.
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