Rechtsprechung
BVerwG, 13.05.1993 - 2 C 1.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beamtenrecht - Verjährung - Schadensersatzanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 25.01.1990 - 1 K 88.960
- VGH Bayern, 24.07.1991 - 3 B 90.00846
- BVerwG, 08.01.1992 - 2 B 138.91
- BVerwG, 13.05.1993 - 2 C 1.92
Papierfundstellen
- DÖV 1994, 124
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 29.01.1976 - II C 55.73
Rückgriffshaftung - Mitverschulden des Dienstherrn - Schadengeneigte Tätigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 2 C 1.92
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 50, 102) gehe jedoch das Berufungsgericht davon aus, daß der Rückgriffsanspruch wegen mittelbarer Schädigung im nicht hoheitlichen Bereich ebenfalls der für den hoheitlichen Bereich getroffenen Verjährungsregelung des Art. 85 Abs. 3 Satz 2 BayBG unterliege.Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 55.73 - (BVerwGE 50, 102 ) zu einer entsprechenden landesrechtlichen Vorschrift entschieden, daß für Rückgriffsansprüche wegen mittelbarer Schädigung im nicht hoheitlichem Bereich hinsichtlich der dreijährigen Verjährungsfrist die in Abs. 3 Satz 2 für den Rückgriff wegen mittelbarer Schädigung im hoheitlichen Bereich getroffene Regelung entsprechend gelte.
- BGH, 12.10.1972 - VII ZR 21/72
Rechte des Auftraggebers bei mangelhafter Leistung eines vertragswidrig …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 2 C 1.92
Das läßt sich um so weniger vertreten, als die Vorschriften über die Verjährung eine formale, im Interesse der Rechtssicherheit getroffene Regelung darstellen und ihre Auslegung sich daher grundsätzlich eng an den Wortlaut des Gesetzes anlehnen muß (vgl. BGHZ 53, 43 m.w.N.; 59, 323 ; vgl. allgemein für Fristvorschriften BVerfGE 4, 31 ). - BGH, 27.02.1992 - III ZR 199/89
Amtspflichten des Nachlaßgerichts bei Eröffnung eines Erbvertrags - Amtspflichten …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 2 C 1.92
Denn für diese kommt es auf die Kenntnis des Dienstherrn vom Schaden gerade nicht an, auch nicht auf die objektive Entstehung des Schadens (vgl. zu der entsprechenden, insoweit wortgleich geregelten dreißigjährigen Verjährung nach § 852 Abs. 1 BBG: BGHZ 98, 77 ; 117, 287 ;… Palandt/Thomas, BGB, 52. Aufl. 1993, Rz. 15 zu § 852).
- BGH, 27.05.1986 - III ZR 239/84
Verjährung der Schadensersatzansprüche eines Gesellschafters wegen steuerlicher …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 2 C 1.92
Denn für diese kommt es auf die Kenntnis des Dienstherrn vom Schaden gerade nicht an, auch nicht auf die objektive Entstehung des Schadens (vgl. zu der entsprechenden, insoweit wortgleich geregelten dreißigjährigen Verjährung nach § 852 Abs. 1 BBG: BGHZ 98, 77 ; 117, 287 ;… Palandt/Thomas, BGB, 52. Aufl. 1993, Rz. 15 zu § 852). - BGH, 06.11.1969 - VII ZR 159/67
Unterbrechung der Verjährung durch Anbringung eines Beweissicherungsantrages bei …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 2 C 1.92
Das läßt sich um so weniger vertreten, als die Vorschriften über die Verjährung eine formale, im Interesse der Rechtssicherheit getroffene Regelung darstellen und ihre Auslegung sich daher grundsätzlich eng an den Wortlaut des Gesetzes anlehnen muß (vgl. BGHZ 53, 43 m.w.N.; 59, 323 ; vgl. allgemein für Fristvorschriften BVerfGE 4, 31 ). - BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54
5%-Sperrklausel I
Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 2 C 1.92
Das läßt sich um so weniger vertreten, als die Vorschriften über die Verjährung eine formale, im Interesse der Rechtssicherheit getroffene Regelung darstellen und ihre Auslegung sich daher grundsätzlich eng an den Wortlaut des Gesetzes anlehnen muß (vgl. BGHZ 53, 43 m.w.N.; 59, 323 ; vgl. allgemein für Fristvorschriften BVerfGE 4, 31 ).
- BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen …
Der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch des Dienstherrn unterliegt unabhängig von der dreijährigen Verjährungsfrist auch der allein an die Begehung der Handlung anknüpfenden zehnjährigen Verjährungsfrist (Fortführung der Rechtsprechung des Urteils vom 13. Mai 1993 - BVerwG 2 C 1.92 - [Buchholz 237.1 Nr. 2]).«.Bei der Klageerweiterung durch den Schriftsatz vom 25. Januar 1988 auf 165 393, 65 DM war die selbständig neben der dreijährigen Verjährungsfrist stehende, allein auf die Begehung der Handlung abstellende zehnjährige Verjährungsfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 2 C 1.92 - [Buchholz 237.1 Art. 85 Nr. 2 = ZBR 1993, 335]) abgelaufen die mit der Rückgabe des Sicherheitseinbehalts am 29. Dezember 1976 begann.
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06
Anspruch der Bundeswehrverwaltung auf Ersatz der Kosten einer Heilbehandlung …
a) Hier richtet sich die Verjährung nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SG, weil die Sonderregelung des Satzes 2 (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 2 C 1.92 - ZBR 1993, 335, 336;… Lemhöfer in: Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, Stand: Juli 2006, § 78 Rdnr. 53 c;… Franke in: GKÖD, Bd. I, Stand: Juli 2006, K § 78 Rdnr. 56) nicht einschlägig ist. - VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 4 S 68/95
Beamtenrecht: Schadensersatz wegen Verletzung beamtenrechtlicher Pflichten; …
Beide Verjährungsfristen stehen selbständig nebeneinander mit der Folge, daß Verjährung eintritt, wenn eine der beiden Fristen abgelaufen ist (BVerwG, Urteil v. 13.5.1993, ZBR 1993, 335).