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   BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 1.96   

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https://dejure.org/1996,1703
BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 1.96 (https://dejure.org/1996,1703)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1996 - 2 C 1.96 (https://dejure.org/1996,1703)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 2 C 1.96 (https://dejure.org/1996,1703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer eigenverantwortlichen Prüfung durch den Justizminister bei der Ernennung eines Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Neuberufung eines Richters der ehemaligen DDR in den thüringischen Justizdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 168
  • NJ 1997, 111
  • DVBl 1997, 371
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 18.95

    Nichtübernahme eines früheren DDR-Richters wegen Mitwirkung an "Republikflucht"

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 1.96
    Schlägt der Justizminister einen Bewerber nicht zur Berufung vor, so bedarf es keiner Beschlußfassung des Richterwahlausschusses; ein gleichwohl zugunsten des Bewerbers gefaßter Beschluß ist als Empfehlung an den Minister nicht bindend (im Anschluß an Urteile vom 6. November 1995 - BVerwG 2 C 21.94 - [BVerwGE 99, 371] und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 18.95 -).«.

    Beabsichtigt also, wie hier, der Minister nicht, einen Bewerber in das Richteramt zu berufen, so bedarf es keiner Beschlußfassung durch den Richterwahlausschuß (ebenso das genannte Urteil des Senats vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 18.95 - für das Berliner Richtergesetz).

    Die dabei zu beachtenden Maßstäbe hat der Senat in seinem vorgenannten Urteil vom 6. November 1995 (BVerwGE 99, 371) in bezug auf den Richterwahlausschuß und im Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 18.95 - in bezug auf den Minister/Senator bei Unterbleiben eines Vorschlages an den Richterwahlausschuß im einzelnen dargelegt.

    Dies stimmt insbesondere mit den Erwägungen des Senats im Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 18.95 - überein, wonach zahlenmäßig ins Gewicht fallende Verurteilungen nach § 213 DDR-StGB mit seinem erheblichen und unverhältnismäßigen Strafrahmen durch einen ehemaligen DDR-Richter diesen für die Übernahme als Richter ungeeignet erscheinen lassen können.

  • BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 21.94

    Ablehnung eines Richters der ehemaligen DDR für den Richterdienst bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 1.96
    Schlägt der Justizminister einen Bewerber nicht zur Berufung vor, so bedarf es keiner Beschlußfassung des Richterwahlausschusses; ein gleichwohl zugunsten des Bewerbers gefaßter Beschluß ist als Empfehlung an den Minister nicht bindend (im Anschluß an Urteile vom 6. November 1995 - BVerwG 2 C 21.94 - [BVerwGE 99, 371] und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 18.95 -).«.

    Er ist lediglich an negative Beschlüsse des Richterwahlausschusses gebunden mit der Folge, daß er einen Bewerber nicht ohne Zustimmung des Ausschusses in ein Richteramt berufen darf; das folgt aus § 12 des Richtergesetzes der Deutschen Demokratischen Republik - DDR-RiG - vom 5. Juli 1990 (GBl I S. 637) in Verbindung mit der Ordnung über die Bildung und Arbeitsweise der Richterwahlausschüsse - ORWA - vom 22. Juli 1990 (GBl I S. 904), die beide nach Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 Maßgabe o) zum Einigungsvertrag - EV - vom 23. September 1990 (BGBl II S. 885) insoweit fortgelten (vgl. Urteil des Senats vom 6. November 1995 - BVerwG 2 C 21.94 - [BVerwGE 99, 371] im Anschluß an BVerwGE 70, 270 f., m.w.N.).

    Das entspricht dem vom DDR-RiG gewählten Prinzip der Diskontinuität, nach dem es eine "Überleitung" bestehender richterlicher Beschäftigungsverhältnisse in rechtsstaatliche Richterverhältnisse strikt vermied und statt dessen vorsah, die noch tätigen Richter bei gegebener Eignung wie außenstehende Bewerber neu zu berufen, und zwar in ein Richterverhältnis auf Probe oder auf Zeit (vgl. BVerfGE 87, 68 [82]; BVerwGE 99, 371 [374]).

    Die dabei zu beachtenden Maßstäbe hat der Senat in seinem vorgenannten Urteil vom 6. November 1995 (BVerwGE 99, 371) in bezug auf den Richterwahlausschuß und im Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 18.95 - in bezug auf den Minister/Senator bei Unterbleiben eines Vorschlages an den Richterwahlausschuß im einzelnen dargelegt.

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 1.96
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung, u. a. Urteil des Senats vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189] m.w. N.).
  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 1.96
    Das entspricht dem vom DDR-RiG gewählten Prinzip der Diskontinuität, nach dem es eine "Überleitung" bestehender richterlicher Beschäftigungsverhältnisse in rechtsstaatliche Richterverhältnisse strikt vermied und statt dessen vorsah, die noch tätigen Richter bei gegebener Eignung wie außenstehende Bewerber neu zu berufen, und zwar in ein Richterverhältnis auf Probe oder auf Zeit (vgl. BVerfGE 87, 68 [82]; BVerwGE 99, 371 [374]).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 1.96
    Er ist lediglich an negative Beschlüsse des Richterwahlausschusses gebunden mit der Folge, daß er einen Bewerber nicht ohne Zustimmung des Ausschusses in ein Richteramt berufen darf; das folgt aus § 12 des Richtergesetzes der Deutschen Demokratischen Republik - DDR-RiG - vom 5. Juli 1990 (GBl I S. 637) in Verbindung mit der Ordnung über die Bildung und Arbeitsweise der Richterwahlausschüsse - ORWA - vom 22. Juli 1990 (GBl I S. 904), die beide nach Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 Maßgabe o) zum Einigungsvertrag - EV - vom 23. September 1990 (BGBl II S. 885) insoweit fortgelten (vgl. Urteil des Senats vom 6. November 1995 - BVerwG 2 C 21.94 - [BVerwGE 99, 371] im Anschluß an BVerwGE 70, 270 f., m.w.N.).
  • BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen DDR-Richters gegen die

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 1.96 -,.

    Die Revision des Beschwerdeführers hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 1.96 - (BVerwGE 102, 168 - 174) zurückgewiesen.

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 34.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Neuberufung eines Richters der ehemaligen

    Schlägt der Justizminister einen Bewerber nicht zur Berufung vor, so bedarf es keiner Beschlußfassung des Richterwahlausschusses; ein gleichwohl zugunsten des Bewerbers gefaßter Beschluß ist als Empfehlung an den Minister nicht bindend (im Anschluß an Urteile vom 6. November 1995 - BVerwG 2 C 21.94 - <BVerwGE 99, 371> und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 18.95 - wie BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 1.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

    Bei der erneuten Entscheidung wird das Berufungsgericht die rechtlichen Vorgaben zur Entscheidungskompetenz des Justizministers, die diesem eingeräumte Beurteilungsermächtigung und die materiellrechtliche Festlegung des Bewertungsmaßstabes sowie die Vorgaben des Einigungsvertrags zu beachten haben, wie sie vom erkennenden Senat im Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 1.96 - unter Bezugnahme auf die Urteile vom 6. November 1995 - BVerwG 2 C 21.94 - (a.a.O.) und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 18.95 dargelegt sind.

  • BGH, 25.05.1998 - RiZ(R) 1/97

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe

    Die eigentliche Personalhoheit verbleibt dennoch weiterhin bei der Exekutive, weil der Richterwahlausschuß kein eigenes Vorschlags-, sondern nur ein begrenztes Vetorecht hat und der Landesjustizminister selbst bei zustimmendem Votum des Richterwahlausschusses nicht zur Ernennung eines Richters, den er aus sachlichen Gründen nicht ernennen will, gezwungen werden kann (vgl. hierzu: BVerwGE 70, 270, 274; 102, 168, 171).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 22.96

    Voraussetzungen für die Berufung in ein Richteramt nach dem Grundgesetz -

    Schlägt der Justizminister einen Bewerber nicht zur Berufung vor, so bedarf es keiner Beschlußfassung des Richterwahlausschusses; ein gleichwohl zugunsten des Bewerbers gefaßter Beschluß ist als Empfehlung an den Minister nicht bindend (wie Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 1.96 -).
  • BVerwG, 15.01.1996 - 2 B 143.95

    Klärungsbedürftigkeit der Frage hinsichtlich der Ablehnung der Berufung eines

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 1.96 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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