Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.01.2017

Rechtsprechung
   AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16   

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AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16 (https://dejure.org/2016,58949)
AG Krefeld, Entscheidung vom 24.06.2016 - 2 C 1/16 (https://dejure.org/2016,58949)
AG Krefeld, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 2 C 1/16 (https://dejure.org/2016,58949)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Angehörigen auf Auskunftserteilung über den Verbleib der Urne des verstorbenen Vaters gegenüber der totenfürsorgeberechtigten Witwe; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Schmerzensgeld für die Entfernung der Urne aus dem Familiengrab des ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Angehörigen auf Auskunftserteilung über den Verbleib einer Urne

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Beisetzung eines Verstorbenen - Wer bestimmt wie und wo?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Naumburg, 08.10.2015 - 1 U 72/15

    Recht zur Totenfürsorge: Einstweiliger Rechtsschutz; gewohnheitsrechtlicher

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16
    Das Totenfürsorgerecht ist ein Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB (Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., vor § 1922 Rdn.12; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.10.2015, Az:1 U 72/15).

    Wer die Totenfürsorge innehat, bestimmt sich nach dem zu Lebzeiten geäußerten Willen des Verstorbenen (BGH NJW 2012, 1648, 1649; Schwab, in: MünchKomm.-BGB, 6. Aufl., § 1896 Rdn. 104; Lohmann, in: BeckOK-BGB, Stand: 1.11.2014, § 1968 Rdn. 2, OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.10.2015, Az:1 U 72/15, AG Brandenburg, Urteil vom 05.07.2013, Az: 35 C 16/13, Rn 40 ff).

    Eine Aussage über den Willen des Verstorbenen, wer totenfürsorgeberechtigt sein soll, lässt sich nicht mit Sicherheit entnehmen, was jedoch erforderlich wäre (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.1977, IV ZR 151/76, BeckRS 1977, 31117013; BGH NJW-RR 1992, 834; OLG Karlsruhe MDR 1990, 443; Schwab, § 1896 Rdn. 105; Lohmann, a.a.O. § 1968 Rdn. 2; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.10.2015, Az:1 U 72/15).

    Der Wunsch des Verstorbenen würde sich auch grundsätzlich gegen das Gebot, die Toten ruhen zu lassen, durchsetzen (vgl. der Wunsch nach einer gemeinsamen Grabstätte mit dem verstorbenen Ehemann würde sich gegen das Gebot der Totenruhe durchsetzen: BGH NJW 1954, 720, 721 a.E; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.10.2015, Az:1 U 72/15).

  • BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13

    Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16
    BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 - XII ZR 201/13 -, BGHZ 204, 54-74, Rn. 10.

    BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 - XII ZR 201/13 -, BGHZ 204, 54-74, Rn. 12.

    Diese ist, dass der Auskunftsverlangende auf die Auskunft in einer Weise angewiesen ist, die einen Anspruch nach Treu und Glauben rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 - XII ZR 201/13 -, BGHZ 204, 54-74, Rn. 21).

  • BGH, 26.10.1977 - IV ZR 151/76

    Einwilligung in die Umbettung eines Verstorbenen - Entscheidung über die Art der

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16
    Eine Aussage über den Willen des Verstorbenen, wer totenfürsorgeberechtigt sein soll, lässt sich nicht mit Sicherheit entnehmen, was jedoch erforderlich wäre (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.1977, IV ZR 151/76, BeckRS 1977, 31117013; BGH NJW-RR 1992, 834; OLG Karlsruhe MDR 1990, 443; Schwab, § 1896 Rdn. 105; Lohmann, a.a.O. § 1968 Rdn. 2; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.10.2015, Az:1 U 72/15).

    Ein wichtiger Grund für eine Umbettung kann auch vorliegen, wenn der Verstorbene den Wunsch hatte, an einem bestimmten Ort beerdigt zu werden, die Bestattung aber an einem anderen Ort erfolgt ist (vgl. BGH FamRZ 1978, 15 = MDR 1978, 299).

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16
    Eine der Aufgaben des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist es dabei, Grundbedingungen dafür zu sichern, dass die einzelne Person ihre Individualität selbstbestimmt entwickeln und wahren kann (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 79, 256 ; 90, 263 ; 117, 202 ).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt indessen nur solche Elemente der Persönlichkeitsentfaltung, die - ohne bereits Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes zu sein - diesen in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen (vgl. BVerfGE 79, 256 ; 99, 185 ; 120, 274 ; stRspr).

  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 201/13

    Unterhaltsregressanspruch des Scheinvaters: Auskunftsanspruch gegen die Mutter

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebieten es Treu und Glauben, dem Anspruchsberechtigten einen Auskunftsanspruch zuzubilligen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte, der zur Durchsetzung seiner Rechte auf die Auskunft angewiesen ist, in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihm dies zumutbar ist (Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 2014 - XII ZB 201/13 - FamRZ 2014, 1440 Rn. 13 ff. mwN und BGHZ 196, 207 = FamRZ 2013, 939 Rn. 30; Senatsurteil BGHZ 191, 259 = FamRZ 2012, 200 Rn. 20 ff.).

    Eine Sonderverbindung der beteiligten Personen, die eine solche Auskunftspflicht nach Treu und Glauben rechtfertigt, kann sich etwa aus einem vertraglichen oder einem gesetzlichen Schuldverhältnis (BGHZ 126, 109 = NJW 1995, 386, 387), aus einem sonstigen familienrechtlichen Verhältnis (Senatsbeschluss vom 2. Juli 2014 - XII ZB 201/13 - FamRZ 2014, 1440 Rn. 13 mwN) oder aus bestimmten erbrechtlichen Beziehungen (vgl. etwa BGHZ 97, 188 = FamRZ 1986, 569, 570; BGHZ 61, 180 = NJW 1973, 1876, 1877) ergeben.

  • OLG Karlsruhe, 19.11.1953 - 5 U 112/53

    Überführung; Leiche; Erstattung

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16
    Der Wunsch des Verstorbenen würde sich auch grundsätzlich gegen das Gebot, die Toten ruhen zu lassen, durchsetzen (vgl. der Wunsch nach einer gemeinsamen Grabstätte mit dem verstorbenen Ehemann würde sich gegen das Gebot der Totenruhe durchsetzen: BGH NJW 1954, 720, 721 a.E; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.10.2015, Az:1 U 72/15).
  • OLG Oldenburg, 19.06.1990 - 12 U 26/90

    Exhumierung und Umbettung eines Toten ohne Vorhandensein einer testamentarischen

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16
    Dabei kann die Umbettung einer einmal beigesetzten Leiche mit Rücksicht auf die auch strafrechtlich geschützte (§ 168 StGB) Achtung vor der Totenruhe nur aus ganz besonders dringlichen, sittlich gerechtfertigten Gründen verlangt werden (OLG Oldenburg FamRZ 1990, 1273, 1274, vgl. auch Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 10. Aufl. 2001, S. 219 ff), beispielsweise dann, wenn zwingende Vorschriften der Friedhofsordnung oder der Schutz der öffentlichen Sicherheit bei Gefährdung der Grundwassers infolge der Bodenbeschaffenheit der Grabstätte eine Umbettung erfordern.
  • AG Brandenburg, 05.07.2013 - 35 C 16/13

    Totenfürsorgerecht - Recht eines Kindes zur Bestimmung der Modalitäten zu

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16
    Wer die Totenfürsorge innehat, bestimmt sich nach dem zu Lebzeiten geäußerten Willen des Verstorbenen (BGH NJW 2012, 1648, 1649; Schwab, in: MünchKomm.-BGB, 6. Aufl., § 1896 Rdn. 104; Lohmann, in: BeckOK-BGB, Stand: 1.11.2014, § 1968 Rdn. 2, OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.10.2015, Az:1 U 72/15, AG Brandenburg, Urteil vom 05.07.2013, Az: 35 C 16/13, Rn 40 ff).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.1988 - 9 U 50/87

    Achtung vor dem letzten Willen des Verstorbenen und seinem noch fortwirkenden

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16
    Eine Aussage über den Willen des Verstorbenen, wer totenfürsorgeberechtigt sein soll, lässt sich nicht mit Sicherheit entnehmen, was jedoch erforderlich wäre (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.1977, IV ZR 151/76, BeckRS 1977, 31117013; BGH NJW-RR 1992, 834; OLG Karlsruhe MDR 1990, 443; Schwab, § 1896 Rdn. 105; Lohmann, a.a.O. § 1968 Rdn. 2; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.10.2015, Az:1 U 72/15).
  • AG Wiesbaden, 03.04.2007 - 91 C 1274/07

    Totenfürsorge: Befugnis zum Pressen der Asche des Verstorbenen zu einem

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16
    Soweit in der Entscheidung des Amtsgericht Wiesbadens, Urt. v. 3. April 2007 - 91 C 1274/07, NJW 2562, entscheiden wurde, dass der nachrangig Totenfürsorgeberechtigte von dem vorrangigen Totenfürsorgeberichtigten, die Unterlassung von in Deutschland nicht zulässige Bestattungsmaßnahmen verlangen kann, so führt dies noch nicht dazu, dass auch ein Schmerzensgeld zu gewähren wäre.
  • KG, 31.05.2013 - 6 W 131/12

    Abgrenzung TV zu Anordnungen zur Totenfürsorge

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines

  • LG Ulm, 20.01.2012 - 2 O 356/11

    Anspruch auf Wiederherstellung der Grabstätte der Eltern aus § 823 BGB;

  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 58/91

    Letzter Wille zur Totenfürsorge

  • AG Lübeck, 25.10.2013 - 27 C 2316/12
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

  • BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13

    Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen

  • BGH, 09.11.2011 - XII ZR 136/09

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines

  • BGH, 20.02.2013 - XII ZB 412/11

    Unterhaltsleistung des Ehemanns für das scheineheliche Kind: Schadenersatzpflicht

  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

  • BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 87/84

    Auskunftsrecht des Vertragserben

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

  • LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16

    Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung des

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 24.06.2016 (2 C 1/16) wird zurückgewiesen.
  • AG Zeitz, 19.12.2019 - 4 C 289/19

    Auskunftsanspruch der Tochter gegen die Ehefrau des verstorbenen Vaters auf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebieten es Treu und Glauben, dem Anspruchsberechtigten einen Auskunftsanspruch zuzubilligen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte, der zur Durchsetzung seiner Rechte auf die Auskunft angewiesen ist, in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihm dies zumutbar ist (vgl. AG Krefeld, Urteil vom 24. Juni 2016 - 2 C 1/16 -, juris).
  • VGH Hessen, 19.12.2018 - 1 B 1165/18

    Schriftliche Beurteilungsbeiträge

    Bereits der Antragsgegner hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die vom Antragsteller in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 02.03.2017 - 2 C 1/16 - juris) eine Beurteilung zum Gegenstand hatte, die keine textlichen Ergänzungen enthielt (Rn. 1 a. E.), so dass die Entscheidung auf den hiesigen Fall nicht übertragbar ist.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16, 2 C 2.16, 2 C 1.16, 2 C 2.16   

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BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16, 2 C 2.16, 2 C 1.16, 2 C 2.16 (https://dejure.org/2017,5942)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Reichweite des Gleichheitssatzes

  • ra.de
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    Festsetzung des Ruhegehalts eines Beamten in Höhe der amtsbezogenen Mindestversorgung; Ausschluss des Kindererziehungszuschlags und des Kindererziehungsergänzungszuschlags bei Beziehern der Mindestversorgung

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Ruhegehalts eines Beamten in Höhe der amtsbezogenen Mindestversorgung; Ausschluss des Kindererziehungszuschlags und des Kindererziehungsergänzungszuschlags bei Beziehern der Mindestversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Reichweite des Gleichheitssatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2015 - 5 LB 84/15

    Amtsabhängige Mindestversorgung; amtsbezogene Mindestversorgung; amtsunabhängige

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16
    Die Revisionen der Klägerin gegen die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2015 - 5 LB 84/15 - und - 5 LB 85/15 - werden zurückgewiesen.

    die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2015 - 5 LB 84/15 - und - 5 LB 85/15 - und des Verwaltungsgerichts Hannover vom 6. November 2014 - 2 A 2443/13 - und - 2 A 2442/13 - sowie die Bescheide der Oberfinanzdirektion Niedersachsen vom 9. und 10. Oktober 2012 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 13. und 14. Februar 2013 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, der Klägerin zusätzlich zu ihrer Mindestversorgung den Kindererziehungszuschlag und den Kindererziehungsergänzungszuschlag zu zahlen.

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2015 - 5 LB 85/15
    Auszug aus BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16
    Die Revisionen der Klägerin gegen die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2015 - 5 LB 84/15 - und - 5 LB 85/15 - werden zurückgewiesen.

    die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2015 - 5 LB 84/15 - und - 5 LB 85/15 - und des Verwaltungsgerichts Hannover vom 6. November 2014 - 2 A 2443/13 - und - 2 A 2442/13 - sowie die Bescheide der Oberfinanzdirektion Niedersachsen vom 9. und 10. Oktober 2012 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 13. und 14. Februar 2013 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, der Klägerin zusätzlich zu ihrer Mindestversorgung den Kindererziehungszuschlag und den Kindererziehungsergänzungszuschlag zu zahlen.

  • BVerwG, 09.04.2013 - 2 C 5.12

    Sonderzahlung; Weihnachtsgeld; Bundesbeamter; Telekom; Besoldung; statusgleiche

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16
    Die Regelung der Alimentation der Beamten ist aber keine Durchführung des Unionsrechts (BVerwG, Urteil vom 9. April 2013 - 2 C 5.12 - Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 8 Rn. 16).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16
    b) Ein von der Revision gesehener Gleichheitsverstoß gegenüber Versorgungsempfängern im Bund und im Land Nordrhein-Westfalen liegt schon deshalb nicht vor, weil der Gleichheitssatz sich nur an denselben (jeweils zuständigen) Normgeber für dessen eigenen Normsetzungsbereich richtet; ein Gleichheitsverstoß kann daher nicht mit unterschiedlichen Regelungen verschiedener Normgeber begründet werden (BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 8 C 14.09 - BVerwGE 138, 201 Rn. 53).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 17.14

    Amtsunabhängige Mindestversorgung; Mindestruhegehalt; Alimentationspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16
    Dies hat der Senat, bezogen auf die parallele bundesrechtliche Regelung in § 50a Abs. 7 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG), die als Art. 4 Nr. 29 Buchst. b des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160 ) mit Wirkung vom 12. Februar 2009 in Kraft getreten ist, bereits entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2016 - 2 C 17.14 - NVwZ-RR 2016, 971 Rn. 24 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 2 S 2103/20

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden Württemberg:

    Ein Gleichheitsverstoß kann daher nicht mit unterschiedlichen Regelungen verschiedener Normgeber begründet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002, aaO Rn. 48; BVerwG, Urteil vom 19.01.2017 - 2 C 1.16 u.a. - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 29.03.2019 - 38 K 27.18

    Visum; Voraussetzungen für Elternnachzug zu subsidiär schutzberechtigtem Kind;

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Gestalt der Ungleichbehandlung von Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge einerseits und von Eltern unbegleiteter minderjähriger subsidiär Schutzberechtigter andererseits läge für den Fall, dass § 36 Abs. 1 AufenthG unionrechtskonform dahingehend auszulegen wäre, dass es beim Elternnachzug zum minderjährigen Flüchtling auf eine Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung ankäme (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, vom 4. September 2018 und vom 27. April 2018, jeweils a.a.O.), im Übrigen auch deshalb nicht vor, weil der Gleichheitssatz sich nur an denselben, jeweils zuständigen Normgeber für dessen eigenen Normsetzungsbereich richtet, ein Gleichheitsverstoß aber nicht mit unterschiedlichen Regelungen unterschiedlicher Normgeber begründet werden kann (vgl. Thym, Obergrenze für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, S. 1343; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2017 - BVerwG 2 C 2.16 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 28.06.2019 - 38 K 41.19

    Erteilung eines Visums für die Eltern von volljährigen Kindern zum Zweck des

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Gestalt der Ungleichbehandlung von Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge einerseits und von Eltern unbegleiteter minderjähriger subsidiär Schutzberechtigter andererseits läge für den Fall, dass § 36 Abs. 1 AufenthG unionrechtskonform dahingehend auszulegen wäre, dass es beim Elternnachzug zum minderjährigen Flüchtling auf eine Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung ankäme (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, vom 4. September 2018 und vom 27. April 2018, jeweils a.a.O.), im Übrigen auch deshalb nicht vor, weil der Gleichheitssatz sich nur an denselben, jeweils zuständigen Normgeber für dessen eigenen Normsetzungsbereich richtet, ein Gleichheitsverstoß aber nicht mit unterschiedlichen Regelungen unterschiedlicher Normgeber begründet werden kann (vgl. Thym, Obergrenze für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, a.a.O., 1343; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2017 - BVerwG 2 C 2.16 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 18.19
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Gestalt der Ungleichbehandlung von Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge einerseits und von Eltern unbegleiteter minderjähriger subsidiär Schutzberechtigter andererseits läge für den Fall, dass § 36 Abs. 1 AufenthG unionrechtskonform dahingehend auszulegen wäre, dass es beim Elternnachzug zum minderjährigen Flüchtling auf eine Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung ankäme (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, vom 4. September 2018 und vom 27. April 2018, jeweils a.a.O.), im Übrigen auch deshalb nicht vor, weil der Gleichheitssatz sich nur an denselben, jeweils zuständigen Normgeber für dessen eigenen Normsetzungsbereich richtet, ein Gleichheitsverstoß aber nicht mit unterschiedlichen Regelungen unterschiedlicher Normgeber begründet werden kann (vgl. Thym, Obergrenze für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, a.a.O., 1343; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2017 - BVerwG 2 C 2.16 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 02.12.2019 - 2 B 21.19

    Berufssoldat; Erhöhung des Ruhegehalts; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers;

    Die Höhe des Ruhegehalts bestimmt sich nach § 26 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) in der zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2017 - 2 C 1.16 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 17 Rn. 9) im Jahr 2015 geltenden Fassung des Gesetzes zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 462).
  • VG Berlin, 28.06.2019 - 38 K 25.19

    Familiennachzug bei subsidiär schutzberechtigten Kindern nach deren

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Gestalt der Ungleichbehandlung von Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge einerseits und von Eltern unbegleiteter minderjähriger subsidiär Schutzberechtigter andererseits läge für den Fall, dass § 36 Abs. 1 AufenthG unionrechtskonform dahingehend auszulegen wäre, dass es beim Elternnachzug zum minderjährigen Flüchtling auf eine Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung ankäme (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, vom 4. September 2018 und vom 27. April 2018, jeweils a.a.O.), im Übrigen auch deshalb nicht vor, weil der Gleichheitssatz sich nur an denselben, jeweils zuständigen Normgeber für dessen eigenen Normsetzungsbereich richtet, ein Gleichheitsverstoß aber nicht mit unterschiedlichen Regelungen unterschiedlicher Normgeber begründet werden kann (vgl. Thym, Obergrenze für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, a.a.O., 1343; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2017 - BVerwG 2 C 2.16 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 57.19
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Gestalt der Ungleichbehandlung von Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge einerseits und von Eltern unbegleiteter minderjähriger subsidiär Schutzberechtigter andererseits läge für den Fall, dass § 36 Abs. 1 AufenthG unionrechtskonform dahingehend auszulegen wäre, dass es beim Elternnachzug zum minderjährigen Flüchtling auf eine Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung ankäme (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, vom 4. September 2018 und vom 27. April 2018, jeweils a.a.O.), im Übrigen auch deshalb nicht vor, weil der Gleichheitssatz sich nur an denselben, jeweils zuständigen Normgeber für dessen eigenen Normsetzungsbereich richtet, ein Gleichheitsverstoß aber nicht mit unterschiedlichen Regelungen unterschiedlicher Normgeber begründet werden kann (vgl. Thym, Obergrenze für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, a.a.O., 1343; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2017 - BVerwG 2 C 2.16 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 03.04.2019 - 38 K 26.18

    Subsidiär schutzberechtigte Kindern: Kein Recht auf Familie bei Volljährigkeit

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Gestalt der Ungleichbehandlung von Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge einerseits und von Eltern unbegleiteter minderjähriger subsidiär Schutzberechtigter andererseits läge für den Fall, dass § 36 Abs. 1 AufenthG unionrechtskonform dahingehend auszulegen wäre, dass es beim Elternnachzug zum minderjährigen Flüchtling auf eine Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung ankäme (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, vom 4. September 2018 und vom 27. April 2018, jeweils a.a.O.), im Übrigen auch deshalb nicht vor, weil der Gleichheitssatz sich nur an denselben, jeweils zuständigen Normgeber für dessen eigenen Normsetzungsbereich richtet, ein Gleichheitsverstoß aber nicht mit unterschiedlichen Regelungen unterschiedlicher Normgeber begründet werden kann (vgl. Thym, Obergrenze für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, S. 1343; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2017 - BVerwG 2 C 2.16 - juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 2 S 872/20

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Chromosomenanalyse bei beiden

    Ein Gleichheitsverstoß kann daher nicht mit unterschiedlichen Regelungen verschiedener Normgeber begründet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98 - juris Rn. 48; BVerwG, Urteil vom 19.01.2017 - 2 C 1.16 u.a. - juris Rn. 13).
  • VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 514/18

    Zu der Aktualität dienstlicher Beurteilungen in einem

    Die vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Ankreuzbeurteilungen (Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 1.16 -, juris) hatte eine Beurteilung zum Gegenstand, die keine textlichen Ergänzungen enthielt, mit der Folge, dass die Entscheidung auf den hiesigen Fall nicht übertragbar ist, wie dies von dem Antragsgegner richtig gesehen wird.
  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 45.19

    Aufenthaltsrecht: Familiennachzug - Volljährigkeit - Zeitpunkt des

  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 26.19
  • VGH Bayern, 26.02.2019 - 14 B 17.188

    Soldatenversorgung - Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der tatsächlichen

  • VG Wiesbaden, 12.03.2020 - 3 L 325/18

    Zur Aktualität dienstlicher Beurteilungen;Finanzverwaltung

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