Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7974
BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.00 (https://dejure.org/2001,7974)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2001 - 2 C 10.00 (https://dejure.org/2001,7974)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2001 - 2 C 10.00 (https://dejure.org/2001,7974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst - Erledigung eines Streits um Zulassung zur Prüfung vor Klageerhebung - Widerspruchsentscheidung in der Sache trotz Erledigung

  • Judicialis

    VwGO § 79; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 161 Abs. 2; ; LBG NW § 187

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1288
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.00
    Denn mit dem Bestehen der Aufstiegsprüfung hat der Bewerber nachgewiesen, dass er den Lehrgangs- und Prüfungsanforderungen gewachsen war (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 - DVBl 1996, 1367 ).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.00
    Er ist gehalten, den Widerspruchsbescheid anzufechten, weil durch die Zurückweisung seines Widerspruchs der Eindruck entstanden ist, das erledigte Begehren sei bestandskräftig abgelehnt worden (vgl. Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226 ).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.00
    Die hierdurch vermittelte vorläufige Rechtsposition ist "ungesichert" und entfällt in der Regel rückwirkend, falls der Bewerber im Hauptsacheverfahren unterliegt (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 20.92 - BVerwGE 94, 352 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10

    Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung

    Ein Vorverfahren i. S. v. § 68 VwGO war nicht erforderlich, da dieses seine Aufgabe (Selbstkontrolle der Verwaltung, Zweckmäßigkeitsprüfung) nicht mehr hätte erfüllen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - I C 49.64 - BVerwGE 26, 161) und eine Widerspruchsentscheidung in der Sache unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.2001 - 2 C 10.00 - NVwZ 2001, 1288).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10

    Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises;

    Ein Vorverfahren i. S. von § 68 VwGO war nicht erforderlich, da dieses seine Aufgabe (Selbstkontrolle der Verwaltung, Zweckmäßigkeitsprüfung) nicht mehr hätte erfüllen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - I C 49.64 - BVerwGE 26, 161) und eine Widerspruchsentscheidung in der Sache unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.2001 - 2 C 10.00 - NVwZ 2001, 1288; Senatsurteil vom 12.07.2010 - 1 S 349/10 - VBlBW 2010, 468).
  • VG Freiburg, 04.04.2019 - 10 K 3092/18

    Polizeiliche Identitätsfeststellung einer Personen; mangelnde

    Ein Vorverfahren nach § 68 VwGO war nicht erforderlich, da dieses nach der Erledigung der Verwaltungsakte seine Aufgabe (Selbstkontrolle der Verwaltung, Zweckmäßigkeitsprüfung) nicht mehr hätte erfüllen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.1967 - I C 49.64 -, juris Rn. 17) und eine Widerspruchsentscheidung in der Sache unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.04.2001 - 2 C 10.00 -, juris Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht