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   BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 10.78   

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https://dejure.org/1979,2655
BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 10.78 (https://dejure.org/1979,2655)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1979 - 2 C 10.78 (https://dejure.org/1979,2655)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1979 - 2 C 10.78 (https://dejure.org/1979,2655)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 14.78

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abordnung eines verbeamteten

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 10.78
    Zu diesem Fragenkomplex nimmt der erkennende Senat auf sein Urteil von demselben Tag in der den Prozeßbevollmächtigten bekannten Sache mit dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 14.78 Bezug, in dem die vom Berufungsgericht im vorliegenden Fall vertretene materiellrechtliche Rechtsauffassung im wesentlichen bestätigt wird.
  • BVerwG, 16.07.1968 - I C 81.67

    Untersagung des Betreibens eines Abbruchunternehmens - Befugnis der

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 10.78
    Die Überprüfung einer Entscheidung durch die Widerspruchsbehörde und deren Bestätigung durch Zurückweisung des Widerspruchs kann in der Regel nicht dahin verstanden werden, daß die Widerspruchsbehörde damit die angefochtene Entscheidung zu ihrer eigenen macht (vgl. BVerwGE 30, 138 [BVerwG 16.07.1968 - I C 81/67] [145]).
  • BVerwG, 20.11.1964 - VI C 229.61
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 10.78
    Zur Stützung seiner gegenteiligen Auffassung kann sich das Berufungsgericht auch nicht auf Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, 5. Auflage, § 3 RdNr. 12 und die dort angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. November 1964 - BVerwG 6 C 229.61 - [DVBl. 1965, 163]) stützen.
  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09

    Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren

    Jedoch bedarf es auch für ein generelles Mandat, das - wie hier - einer ständigen Aufgabenübertragung gleichkommt, einer gesetzlichen Grundlage, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1979, 2 C 10/78, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.01.1985, IX Bk 12/84, NVwZ 1986, S. 866 [867]; vgl. zur Beauftragung mittels eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses auch ThürOVG, Beschluss vom 27.02.2006, 2 EO 967/05, ThürVBl.
  • OVG Bremen, 20.03.2018 - 1 LB 55/17

    Verletzung des Grundsatzes der Selbstorganschaft durch Mandatierung eines anderen

    Materiell liegt eine Zuständigkeitsverschiebung vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1979 - 2 C 10/78 -, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.01.1985 - IX Bk 12/84 -, NVwZ 1986, 866 (867); Thür.
  • OVG Thüringen, 19.10.2009 - 4 EO 26/09

    Beiträge; Unzulässige Erhebung von Abwasserbeiträgen durch private

    Jedoch bedarf es auch für ein generelles Mandat, das - wie hier -einer ständigen Aufgabenübertragung gleichkommt, einer gesetzlichen Grundlage, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1979, 2 C 10/78, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.01.1985, IX Bk 12/84, NVwZ 1986, S. 866 [867]; vgl. zur Beauftragung mittels eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses auch ThürOVG, Beschluss vom 27.02.2006, 2 EO 967/05, ThürVBl. 2007, S. 16 [17]).
  • VG Köln, 24.05.2011 - 14 K 1092/10

    Erlass eines Abwassergebührenbescheides durch die BELKAW GmbH als juristische

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1979 - 2 C 10/78 -, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.01.1985 - IX Bk 12/84 -, NVwZ 1986, 866 (866 f.); ThürOVG, Urteil vom 14. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 34. Ferner Schmitz, in P. Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 1 Rn. 259.
  • VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.00002

    Unzulässiger Erlass eines Gebührenbescheides durch eine juristische Person des

    Für ein generelles Mandat, das - wie hier - einer ständigen Aufgabenübertragung gleichkommt, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1979 - 2 C 10/78, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.1.1985, IX Bk 12/84, NVwZ 1986, 866; OVG Weimar, a.a.O.; vgl. zur Beauftragung mittels eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses auch ThürOVG, Beschluss vom 27.2.2006 - 2 EO 967/05, ThürVBl. 2007, 16).
  • VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610

    Entwässerungsgebühren

    Für ein generelles Mandat, das - wie hier - einer ständigen Aufgabenübertragung gleichkommt, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1979 - 2 C 10/78, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.1.1985, IX Bk 12/84, NVwZ 1986, 866; OVG Weimar, a.a.O.; vgl. zur Beauftragung mittels eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses auch ThürOVG, Beschluss vom 27.2.2006 - 2 EO 967/05, ThürVBl. 2007, 16).
  • VG Dresden, 16.02.2010 - 2 K 2069/07

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für die Schmutzwasserentsorgung einer

    Ein generelles Mandat zur Durchführung einer Aufgabe, wie es in § 21 Abs. 3 und Abs. 4 Abwasserentsorgungsvertrag geregelt ist, kommt einer ständigen Aufgabenübertragung gleich und bedarf der gesetzlichen Grundlage (BVerwG, Urt.v. 12.6.1979 - 2 C 10/78 -, ThürOVG, Beschl.v. 19.10.2009 a.a.O.).
  • VG Dresden, 16.02.2010 - 2 K 201/09

    Ersatz der Kosten für den Aufwand für die Herstellung, Erneuerung oder

    Sie bedarf wegen des Prinzips des institutionellen Gesetzesvorbehalts nach Art. 20 Abs. 2 , Abs. 3 GG der Entscheidung des Gesetzgebers ( BVerwG, Urt.v. 12.6.1979 - 2 C 10/78 -, ThürOVG, Beschl.v. 19.10.2009 a.a.O.).
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