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   BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15   

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https://dejure.org/2016,32720
BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15 (https://dejure.org/2016,32720)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.2016 - 2 C 11.15 (https://dejure.org/2016,32720)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 (https://dejure.org/2016,32720)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 2 und 5
    Alter; Altersgrenze; Altfall; Amortisation; Beamter auf Probe; Billigkeitsregelung; Diskriminierung; Einstellungshöchstaltersgrenze; Ermessen; Ermessensreduzierung auf Null; Ernennung; Folgenbeseitigungslast; Gleichbehandlung; Nichtigkeit; Rückwirkung; Schutznormtheorie; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 10 AGG, § 14 Abs 10 BG NW vom 14.06.2016, § 14 Abs 10 S 1 Nr 1 BG NW vom 14.06.2016, § 14 Abs 11 BG NW vom 14.06.2016
    Neuregelung der Einstellungshöchstaltersgrenze für Beamte in Nordrhein-Westfalen verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsgemäßigkeit der Neuregelung der Einstellungshöchstaltersgrenze für Beamte in Nordrhein-Westfalen (NRW); Ernennung zum Beamten auf Probe nach der Vollendung des 42. Lebensjahrs; Anspruch eines tarifbeschäftigten Lehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis; ...

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Keine Verbeamtung mehr ab 42

  • doev.de PDF

    Neuregelung der Einstellungshöchstaltersgrenze für Beamte in NRW

  • rewis.io

    Neuregelung der Einstellungshöchstaltersgrenze für Beamte in Nordrhein-Westfalen verfassungsgemäß

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellungshöchstaltersgrenze; Ernennung; Beamter auf Probe; Altersgrenze; Alter; Nichtigkeit; Unvereinbarkeit; Unvereinbarkeitserklärung; subjektives Recht; Schutznormtheorie; objektiv-rechtlicher Gehalt; Altfall; Übergangsfall; Rückwirkung; Folgenbeseitigungslast; ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsgemäßigkeit der Neuregelung der Einstellungshöchstaltersgrenze für Beamte in Nordrhein-Westfalen (NRW); Ernennung zum Beamten auf Probe nach der Vollendung des 42. Lebensjahrs; Anspruch eines tarifbeschäftigten Lehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis; ...

  • datenbank.nwb.de

    Neuregelung der Einstellungshöchstaltersgrenze für Beamte in Nordrhein-Westfalen verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte verfassungsgemäß

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte verfassungsgemäß

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Neuregelung über Einstellungsaltersgrenze für Beamte in NRW ist verfassungs- und unionsgemäß

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte verfassungsgemäß

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einstellungsaltersgrenze für Beamte in NRW verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstellungshöchstaltersgrenze bei Ernennung zum Beamten auf Probe

  • weka.de (Kurzinformation)

    Einstellungsaltersgrenze für Beamte nicht verfassungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einstellungsaltersgrenze 2016 für Beamte verfassungsgemäß

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellungsaltersgrenze für Beamte in Nordrhein-Westfalen

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Altersgrenze verfassungsgemäß: Verbeamtung muss sich rechnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 156, 180
  • NVwZ 2017, 481
  • NZA 2017, 13
  • DVBl 2017, 436
  • DÖV 2017, 427
 
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Wird zitiert von ... (165)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hin hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - BVerfGE 139, 19) ein Parlamentsgesetz für erforderlich gehalten und deshalb § 6 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 LVO NRW für unvereinbar mit Art. 33 Abs. 2 GG erklärt; es hat ferner festgestellt , dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2012 - 2 C 79.10 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 10. November 2010 - 1 K 5181/09 - und der Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. Oktober 2009 den Kläger in seinem Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Zurückweisung der Revision aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - (BVerfGE 139, 19) festgestellt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 10. November 2010 den Kläger in seinem Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die frühere landesrechtliche Regelung des Beklagten, welche in § 52 Abs. 1 LVO NRW eine allgemeine Einstellungshöchstaltersgrenze von 40 Jahren vorsah, für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, weil eine für die Grundrechte aus Art. 33 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 1 GG derartig wesentliche Regelung nicht durch Verordnung getroffen werden könne (Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - BVerfGE 139, 19 Rn. 52 ff.).

    Das Erfordernis einer ausgewogenen Altersstruktur ist hingegen zur Rechtfertigung von Einstellungshöchstaltersgrenzen weitgehend ungeeignet, weil sich die Altersstruktur im Wesentlichen aus den im Haushalt vorgesehenen Stellen ableiten lässt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - BVerfGE 139, 19 Rn. 74 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit ausgeführt, dass eine Erklärung nur der Unvereinbarkeit insbesondere dann geboten ist, wenn der Gesetzgeber - wie hier - verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen; sie sei u.a. dann sachgerecht, wenn es an einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage für die Normierung von Höchstaltersgrenzen fehle (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - BVerfGE 139, 19 Rn. 92 f.).

  • EuGH, 06.05.2010 - C-160/10

    Köhler - Verbindung

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15
    Die Wahl kann auf politischen, wirtschaftlichen, sozialen, demografischen oder fiskalischen Erwägungen beruhen, wobei letztere für sich allein nicht ausreichen (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - C-159/10, Fuchs und C-160/10, Köhler - NVwZ 2011, 1249 Rn. 61, 73 f. und 80 f.).

    Sie ist nachgewiesen, wenn die Maßnahme im Hinblick auf das verfolgte Ziel nicht unvernünftig erscheint und auf Beweismittel gestützt ist, deren Beweiskraft das nationale Gericht zu beurteilen hat (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - C-159/10, Fuchs und C-160/10, Köhler - NVwZ 2011, 1249 Rn. 83).

  • EuGH, 13.11.2014 - C-416/13

    Das Gesetz der Autonomen Gemeinschaft Asturien, das für die Einstellung örtlicher

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15
    Bei der Beurteilung der Angemessenheit und Erforderlichkeit einer Maßnahme gesteht der Gerichtshof der Europäischen Union den Mitgliedstaaten einen weiten Wertungsspielraum zu (EuGH, Urteil vom 13. November 2014 - C-416/13, Pérez - NVwZ 2015, 427 Rn. 67).

    Die unionsrechtliche Anerkennung des daraus folgenden Interesses an einer adäquaten Lebensdienstzeit wird durch Art. 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c RL 2000/78/EG (§ 10 Satz 3 Nr. 3 AGG) belegt, wonach gerechtfertigte Ungleichbehandlungen wegen des Alters, welche keine Diskriminierung im Sinne der Richtlinie darstellen, insbesondere die Festlegung eines Höchstalters für die Einstellung aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand einschließen (EuGH, Urteil vom 13. November 2014 - C-416/13, Pérez - NVwZ 2015, 427 Rn. 65).

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10

    Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die hiergegen gerichtete Sprungrevision mit Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 79.10 - zurückgewiesen und dabei die Regelung von Einstellungshöchstaltersgrenzen durch Rechtsverordnung gebilligt (vgl. auch das Parallelurteil vom selben Tage - 2 C 76.10 - BVerwGE 142, 59).

    Soweit der Senat mit Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 76.10 - (BVerwGE 142, 59 Rn. 34) vor dem Hintergrund von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 und Art. 33 Abs. 2 GG Darlegungspflichten der Schulverwaltung in diesem Zusammenhang gesehen und damit den subjektiv-rechtlichen Charakter der damals maßgeblichen - parallelen - Vorgängernorm unterstellt hat, hält er hieran nicht fest.

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15
    Die Wahl kann auf politischen, wirtschaftlichen, sozialen, demografischen oder fiskalischen Erwägungen beruhen, wobei letztere für sich allein nicht ausreichen (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - C-159/10, Fuchs und C-160/10, Köhler - NVwZ 2011, 1249 Rn. 61, 73 f. und 80 f.).

    Sie ist nachgewiesen, wenn die Maßnahme im Hinblick auf das verfolgte Ziel nicht unvernünftig erscheint und auf Beweismittel gestützt ist, deren Beweiskraft das nationale Gericht zu beurteilen hat (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - C-159/10, Fuchs und C-160/10, Köhler - NVwZ 2011, 1249 Rn. 83).

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15
    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 18.07 - (BVerwGE 133, 143) die damals teils als Verwaltungsvorschrift erlassenen laufbahnrechtlichen Regelungen des Beklagten über Höchstaltersgrenzen für Lehrer für unwirksam erklärt hatte, stellte der Kläger Anfang Mai 2009 einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

    Somit ist § 10 AGG Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 18.07 - BVerwGE 133, 143 Rn. 15).

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 79.10

    Altersgrenzen für die Verbeamtung von Lehrern in Nordrhein-Westfalen wirksam

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die hiergegen gerichtete Sprungrevision mit Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 79.10 - zurückgewiesen und dabei die Regelung von Einstellungshöchstaltersgrenzen durch Rechtsverordnung gebilligt (vgl. auch das Parallelurteil vom selben Tage - 2 C 76.10 - BVerwGE 142, 59).

    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hin hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - BVerfGE 139, 19) ein Parlamentsgesetz für erforderlich gehalten und deshalb § 6 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 LVO NRW für unvereinbar mit Art. 33 Abs. 2 GG erklärt; es hat ferner festgestellt , dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2012 - 2 C 79.10 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 10. November 2010 - 1 K 5181/09 - und der Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. Oktober 2009 den Kläger in seinem Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Zurückweisung der Revision aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.

  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15
    Durch seine Auslegung ist zu ermitteln, ob Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren für bestimmte Fallkonstellationen noch nach dem aufgehobenen oder inhaltlich geänderten Recht zu beurteilen sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. März 2004 - 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246 und vom 24. Juni 2004 - 2 C 45.03 - BVerwGE 121, 140 ).

    Auch hier kann das Verwaltungsgericht die Verwaltung nur dann zum Erlass des Verwaltungsakts oder zur erneuten Entscheidung darüber verurteilen, wenn das neue Recht für diese Fälle die Anwendung des alten Rechts anordnet oder einen Anspruch für derartige Fälle einräumt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1954 - 5 C 97.54 - BVerwGE 1, 291 , vom 6. März 1987 - 8 C 65.84 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 99 S. 2, vom 18. Juni 1998 - 2 C 20.97 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 2 S. 2 und vom 24. Juni 2004 - 2 C 45.03 - BVerwGE 121, 140 ).

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15
    Legitime Ziele im Sinne von § 10 Satz 1 AGG können sich insbesondere aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung ergeben; daneben kommt jedes weitere sozialpolitische Ziel in Betracht (EuGH, Urteil vom 13. September 2011 - C-447/09, Prigge u.a. - NJW 2011, 3209 Rn. 81).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11

    Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15
    Allein im öffentlichen Interesse steht schon die der Organisationsgewalt des Dienstherrn unterstehende Befugnis, zur Erledigung seiner im öffentlichen Interesse bestehenden Aufgaben den Stellen- und Amtsbedarf festzustellen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - BVerwGE 145, 237 Rn. 20).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter

  • BGH, 25.03.2004 - III ZR 227/02

    Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Rechtswidrigkeit einer

  • BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11

    Beamtenernennung; Einstellungsaltersgrenze; Beurteilungszeitpunkt;

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

  • BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 20.97

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das

  • VG Gelsenkirchen, 10.11.2010 - 1 K 5181/09
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

  • BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 65.84

    Rechtmäßigkeit einer Dienstzeitfestsetzung - Pflichtwidrige Verzögerung der

  • BGH, 13.03.2018 - VI ZR 143/17

    Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen

    Das gilt für Normen, die das geschützte Recht sowie einen bestimmten und abgrenzbaren Kreis der hierdurch Berechtigten erkennen lassen ("Schutznormtheorie", BVerwGE 156, 180 Rn. 27; 131, 129 Rn. 19; 111, 276, 280; 98, 118, 120; Maunz/Dürig/Schmidt-Aßmann, GG [September 2017], Art. 19 Abs. 4 Rn. 136 ff. mwN; verfassungsrechtlich unbedenklich: vgl. etwa BVerfGK 18, 74, 80 ff.; Maunz/Dürig/Schmidt-Aßmann, GG [September 2017], Art. 19 Abs. 4 Rn. 127 ff. mwN).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Dem ist die Rechtsprechung des erkennenden Senats gefolgt (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 - BVerwGE 156, 180 Rn. 17 ff.).
  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 34/18 R

    Krankenkassen dürfen ihren Versicherten Extras wie besonderen

    Ob eine Norm drittschützend in diesem Sinne ist oder allein im öffentlichen Interesse besteht, muss durch Auslegung ermittelt werden (vgl BSGE 113, 107 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 32, RdNr 14 f; BSGE 113, 114 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 33, RdNr 16 mwN; BVerwG Urteil vom 28.3.2019 - 5 CN 1/18 - juris RdNr 19 und BVerwG Urteil vom 11.10.2016 - 2 C 11/15 - BVerwGE 156, 180, RdNr 27) .
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