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   BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82   

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BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82 (https://dejure.org/1983,62)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1983 - 2 C 11.82 (https://dejure.org/1983,62)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1983 - 2 C 11.82 (https://dejure.org/1983,62)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lehrbefähigung - Gleichwertigkeit juristischer Staatsprüfungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 109
  • NJW 1984, 1248
  • NVwZ 1984, 446 (Ls.)
  • DVBl 1984, 432
  • DÖV 1984, 337
 
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Wird zitiert von ... (165)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80

    Anerkennung von Lehramtsprüfungen - Vorgeschriebene Vorbildung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
    Hiervon ausgehend wollte der Bundesgesetzgeber in dem umschriebenen Spannungsfeld mit der für Bund und Länder einheitlich geltenden Vorschrift des § 122 Abs. 2 BRRG - wie auch mit Abs. 1 der Vorschrift (vgl. BVerwGE 64, 142, [146 f.]) - im Interesse der Mobilität des öffentlichen Dienstes im Beamtenverhältnis ein Mindestmaß an bund- und länderübergreifender Einheitlichkeit des Beamtenrechts schaffen (vgl. dazu auch § 13 Abs. 3 Satz 4 BRRG).

    Einander entsprechende Laufbahnen sind solche, die sich im wesentlichen nur dadurch unterscheiden, daß sie bei verschiedenen Dienstherrn bestehen; sie gehören derselben Laufbahngruppe und derselben Fachrichtung mit im wesentlichen gleichen Aufgaben an und erfordern eine inhaltlich im wesentlichen gleiche Vorbildung, Ausbildung und Prüfung (vgl. Niedermaier in Fürst GKÖD I, Teil 1, K § 17 Rz 18; Niedermaier/Pühler, Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamten, § 7 Rz 12, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BVerwGE 64, 142 [147 ff.] und 153 [155 ff.] zur Frage im wesentlichen übereinstimmender Vorbildungen).

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimißt und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl. zu allem Urteil des erkennenden Senats vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19 = DVBl. 1982, 198] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
    Diese partielle Vollregelung innerhalb des genügend Spielraum lassenden Rahmengesetzes unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 4, 115 [128 f.], 43, 291 [343]).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
    Die Gesetzesmaterialien zu § 122 BRRG (§ 123 des Entwurfs eines Ersten Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts [Deutscher Bundestag, 2. Wahlperiode , Drucksache 1549]), die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (vgl. BVerwGE 52, 84 [89] mit weiteren Nachweisen), sprechen nicht gegen, sondern für die dargelegte Auslegung.
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 22.79

    Voraussetzungen für die Ernennung eines Soldaten zum Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
    Nicht einschlägig ist demgegenüber das vom Berufungsgericht angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 22.79 - (Buchholz 238.4 § 37 SG Nr. 2 = ZBR 1981, 228), wonach der Dienstherr im Rahmen seiner Personalplanung den Kreis der nach dem Leistungsgrundsatz miteinander zu vergleichenden Bewerber durch sachgerechte weitere Anforderungen - im damals entschiedenen Fall die Nichtüberschreitung bestimmter Höchstaltersgrenzen - einengen kann.
  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
    Der erkennende Senat hat demgemäß schon früher zu § 122 Abs. 2 BRRG ausgeführt (BVerwGE 16, 241 [246]):.
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt gewähren (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [354]; BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] [160 f.]).
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt gewähren (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [354]; BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] [160 f.]).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt gewähren (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [354]; BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] [160 f.]).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Art. 33 Abs. 2 GG vermittelt keinen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt (vgl. BVerfGE 39, 334 ; BVerwGE 68, 109 ).

    Bei diesem prognostischen Urteil steht dem Dienstherrn ein weiter Beurteilungsspielraum zu; die Nachprüfung durch die Fachgerichte beschränkt sich im Wesentlichen darauf, ob der Dienstherr von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den beamten- und verfassungsrechtlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfGE 39, 334 ; BVerwGE 61, 176 ; 68, 109 ; 86, 244 ).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Art. 33 Abs. 2 GG vermittelt keinen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt (vgl. BVerfGE 39, 334 ; BVerwGE 68, 109 ).
  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

    Dabei bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen und unterliegt nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimisst (vgl. BVerwGE 68, 109 ).
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