Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig, 19.03.1992 - 11 A 283/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.1993 - 3 L 153/92
  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 95, 208
  • DVBl 1994, 1083
  • NVwZ 1994, 1219 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (20)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 1 A 1521/09  

    Rückforderung und Ruhen von Versorgungsbezügen eines in den vorzeitigen Ruhestand

    Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - entschieden, dass ehrenamtliche Tätigkeit ihrem Wesen nach grundsätzlich unentgeltlich sei und hierfür gewährte Aufwandsentschädigungen ohne Rücksicht auf ihre Höhe und ihre steuerliche Behandlung nicht als Dienstbezüge und damit auch nicht als Einkommen anzusehen seien.

    Dies habe das Bundesverwaltungsgericht in dem von ihm bereits angeführten Urteil vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - entschieden.

    Eine entsprechende Ausnahme ist namentlich auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - nicht in die Vorschrift aufgenommen worden.

    vgl. in diesem Sinne auch: BVerwG, Urteile vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 -, BVerwGE 95, 208 = juris Rn. 15 ff., insb.

    Das Urteil des Senats weicht nicht von dem vom Kläger für seine Rechtsauffassung angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - ab.

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 92.11  

    Aufwandsentschädigung; Erwerbseinkommen; Ehrenamtliche Tätigkeit;

    Sie sind dazu bestimmt, die mit einer unentgeltlichen Dienstleistung verbundenen Beschwernisse und finanziellen Einbußen auszugleichen (Urteil vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 ).

    Die Einordnung einer Zuwendung als Aufwendungsersatz setzt aber voraus, dass sie auch hinsichtlich der Höhe noch am Charakter einer Zahlung orientiert bleibt, die tätigkeitsbezogene Aufwendungen abgilt (vgl. Urteile vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 30.99 - BVerwGE 111, 313 , vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - BVerwGE 96, 224 und vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 ).

    Richtig ist zwar, dass ehrenamtliche Tätigkeit bereits ihrem Wesen nach unentgeltlich ist (vgl. Urteile vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 und vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 19.97 - BVerwGE 106, 324 ), so dass Aufwandsentschädigungen, die für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit gewährt werden, im Rahmen der nach § 53 BeamtVG a.F. zu treffenden Entscheidungen nicht anzurechnen sind.

  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 3/98 R  

    Arbeitslosenhilfe - Einkommensanrechnung - ehrenamtliche Tätigkeit -

    Im Hinblick auf dieses Verbot hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, die an Ehrenbeamte gezahlte Aufwandsentschädigung sei kein Einkommen iS der Ruhensregelung von Versorgungsbezügen (BVerwGE 95, 208, 211).

    Die Unzulässigkeit der Alimentation und Versorgung von Ehrenbeamten (BSGE 66, 150, 155 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 1; BVerwGE 95, 208, 211) läßt einen zwingenden Schluß auf den mangelnden Entgeltcharakter solcher Aufwandsentschädigungen nicht zu.

mehr
  • VGH Hessen, 22.05.1997 - 6 UE 3643/96  

    Aufwandsentschädigung für ehrenamtlichen Stadtrat in hessischen Gemeinden -

    Ehrenamtliche Tätigkeit ist ihrem Wesen nach unentgeltlich (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 = ZBR 1994, 314).

    Da § 115 BRRG mit der Bestimmung über die Nichtgewährung von Dienstbezügen die der ehrenamtlichen Tätigkeit immanente Unentgeltlichkeit im Beamtenrecht gewährleistet, ist der Begriff Dienstbezüge in diesem Zusammenhang dahin zu verstehen, daß dies finanzielle Leistungen des Dienstherrn sind, die eine den Bezügen eines aktiven Beamten "entsprechende Alimentation" darstellen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 - Buchholz 232.4 § 1 Nr. 1, und vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - ZBR 1994, 314 ).

    Eine Auslegung, daß ein Teil einer aufgrund Landesrechts gewährten Aufwandsentschädigung alimentationsähnliche Bedeutung habe, der im weitesten Sinne ein Entgelt für den Ehrenbeamten darstellte, wäre im Hinblick auf § 115 Abs. 2 BRRG bundesrechtswidrig (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. März 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 30.99  

    Beamtenrecht, Besoldungsrecht

    Der Begriff "Dienstbezüge" wird innerhalb des öffentlichen Dienstrechts je nach Sinngehalt und Zusammenhang der jeweils einschlägigen Vorschrift mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 19.97  

    Aufsichtsratsvergütung, Abführung durch Ehrenbeamten;; Aufsichtsrat, Tätigkeit in

    Im Falle des Ehrenbeamten - auch des ehrenamtlichen Beigeordneten - führt aber die der ehrenamtlichen Tätigkeit immanente Unentgeltlichkeit (vgl. BVerwGE 95, 208 ) zum gleichen Ergebnis.
  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93  

    BBesG § 47 Abs. 1, § 17; EZulV §§ 2, 6

    Die Frage, ob die Fliegeraufwandsentschädigung selbst in dem gewährten Umfange durch § 17 BBesG gerechtfertigt ist, bedarf keiner Entscheidung; sie ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens (vgl. hierzu Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 -, ferner Urteil vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - [beide zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen], wonach landesrechtliche Regelungen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen über die Abgeltung des Aufwandes hinaus keine den Bezügen des aktiven Beamten vergleichbare Alimentation [Besoldung] vorsehen dürfen).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 4 S 1382/92  

    Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher in Baden-Württemberg kein

    Eine Auslegung, daß in der nach Landesrecht gewährten Aufwandsentschädigung ein Teil alimentationsähnliche Bedeutung habe, der im weitesten Sinne ein Entgelt für den Ehrenbeamten darstelle, wäre im Hinblick auf § 115 Abs. 2 BRRG bundesrechtswidrig (vgl. zum Ganzen das den Beteiligten bekannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.3.1994 - 2 C 11.93 -, zur Veröffentlichung bestimmt; auch BSGE 66, 150).

    Es kann hierbei dahinstehen, ob eine durch Landesgesetz in ihrer Rechtsnatur als Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer Gemeinde festgelegte Leistung, deren Voraussetzungen und Ausgestaltung als solche im Hinblick auf Ehrenbeamte bundesrechtlich nicht vorgeschrieben sind, wegen ihrer inhaltlichen Gestaltung überhaupt den auch für den Landesgesetzgeber nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1 GG verbindlichen Begriff der Dienstbezüge im Sinne des § 115 Abs. 2 BRRG, der mit dem formalen Begriff der Dienstbezüge in § 1 Abs. 2 BBesG nicht identisch ist, erfüllen kann und, wenn man dies bejaht (so wohl BVerwG, Urteil v. 10.3.1994 - 2 C 11.93 -), wo die Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers im Rahmen seiner für solche Aufwandsentschädigungen bestehenden Gesetzgebungszuständigkeit (Art. 70 Abs. 1 GG) ihre verfassungsrechtliche Grenze fände.

  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 24.93  

    BWSchG § 104 Abs. 1, 8; BeamtVG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1, 2

    Das Beamtenversorgungsgesetz legt mithin die versorgungsrechtlichen Ansprüche der Beamten und Richter im einzelnen fest (vgl. zum Soldatenversorgungsgesetz Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - [Buchholz 239.2 § 11 Nr. 6] sowie zur vergleichbaren Rechtslage im Besoldungsrecht Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - [Buchholz 240 § 19 a Nr. 10]; BVerwGE 95, 208 [212] sowie Beschluß vom 17. Juni 1993 - BVerwG 2 B 63.93 - [Buchholz 237.1 Art. 86 b Nr. 1]).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 29.99  

    Beamtenrecht; Besoldungsrecht

    Der Begriff "Dienstbezüge" wird innerhalb des öffentlichen Dienstrechts je nach Sinngehalt und Zusammenhang der jeweils einschlägigen Vorschrift mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1998 - L 11 KA 33/97  

    Vertragsarztrecht

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 2 LA 928/04  

    Ruhen der Versorgungsbezüge; Anrechnung; Aufwandsentschädigung; Polizeizulage;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1998 - 2 A 10959/98  
  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 23.93  
  • VG Münster, 19.06.2009 - 4 K 947/07  
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.1993 - 3 L 153/92  
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1996 - 4 S 1038/95  

    Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Verwendungseinkommen: zum Begriff der

  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2012 - 1 K 5386/10  

    Sonderurlaub, Prüfer, Prüfungsausschuss, Steuerfachwirte, Ehrenamtlichkeit,

  • BVerwG, 24.01.1995 - 2 B 1.95  
  • VG Mainz, 18.04.2002 - 1 K 685/01  

    Förderungsrechtlich ist einem ehrenamtlichen Ortsbürgermeister die gezahlte

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