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   BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93   

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BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93 (https://dejure.org/1994,1189)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 2 C 11.93 (https://dejure.org/1994,1189)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 (https://dejure.org/1994,1189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Soldatenversorgung - Verwendungseinkommen - Kapitalabfindung - Beamtenrecht - Ehrenbeamte - Dienstbezüge - Aufwandsentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRRG § 115 Abs. 2; SVG § 29 Abs. 2, § 53 Abs. 1, 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 208
  • NVwZ 1994, 1219 (Ls.)
  • DVBl 1994, 1083
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 45.79

    Einstellung der Zahlung einer Entschädigung für einen vorläufig vom Dienst

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93
    Im gleichen Sinne hat der Senat in dem den Beteiligten des Verfahrens bekannten Beschluß vom 6. November 1986 - BVerwG 2 B 121.86 - im Anschluß an den Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - (ZBR 1980, 25) entschieden, daß die aufgrund von Landesrecht gewährten Aufwandsentschädigungen ohne Rücksicht auf ihre Höhe und ihre steuerliche Behandlung nicht als Dienstbezüge anzusehen sind.

    Der Rechtscharakter der Entschädigung, die hier den kommunalen Wahlbeamten im Ehrenbeamtenverhältnis gewährt wird, ist - was unter verfassungsrechtlichem wie unter beamten-(besoldungs)-rechtlichem Blickwinkel entscheidend ist (Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - (a.a.O.)) - dadurch geprägt, daß die Entschädigung keine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts ist, sondern lediglich dazu bestimmt ist, die mit der ehrenamtlichen, d. h. grundsätzlich unentgeltlichen Dienstleistung verbundenen Beschwernisse und finanziellen Einbußen pauschal auszugleichen.

    Daß über die Unkostenerstattung im weitgefaßten Sinne (Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - (a.a.O.)) hinausgehend § 2 Abs. 1 Satz 2 ZwEntschVO i. V. mit § 1 Abs. 2 EntschVO auch der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt wäre - was der Landesverordnungsgeber im Hinblick auf § 115 Abs. 2 BRRG nur unter Überschreitung der Grenzen seiner Gesetzgebungskompetenz hätte bestimmen können -, läßt sich auch im Hinblick auf die in Betracht kommenden Beträge nicht erkennen.

  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93
    Ehrenamtliche Tätigkeit ist ihrem Wesen nach unentgeltlich (vgl. in anderem Zusammenhang Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - (Buchholz 232.4 § 1 Nr. 1)).

    Da § 115 BRRG mit seiner Bestimmung über die Nichtgewährung von Dienstbezügen die der ehrenamtlichen Tätigkeit immanente Unentgeltlichkeit im Beamtenrecht gewährleistet, ist der Begriff Dienstbezüge in diesem Zusammenhang dahin zu verstehen, daß dies finanzielle Leistungen des Dienstherrn sind, die eine den Bezügen eines aktiven Beamten "entsprechende Alimentation" darstellen (vgl. Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - (a.a.O.)).

  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 17/89

    Aufwandsentschädigung eines Ehrenbeamten - Hinzuverdienstgrenze -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93
    Hieran hat sich der Landesverordnungsgeber zu orientieren, will er nicht seine Gesetzgebungskompetenz überschreiten (ebenso BSGE 66, 150).
  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 35.89

    Dienstbezüge - Öffentlich-rechtlicher Dienstherr - Öffentlich-rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93
    Der Begriff "Dienstbezüge" wird, worauf das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen hat, innerhalb des öffentlichen Dienstrechts je nach Sinngehalt und Zusammenhang der jeweils einschlägigen Vorschrift mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet (vgl. etwa Urteile vom 22. Juli 1963 - BVerwG 6 C 104.61 - (BVerwGE 16, 235, 237 = Buchholz 232 § 139 Nr. 2); vom 27. August 1974 - BVerwG 2 C 38.73 - (BVerwGE 47.23, 25 = Buchholz 237.7 § 86 Nr. 1); vom 24. März 1977 - BVerwG 2 C 3.75 - (Buchholz 232 § 154 Nr. 1) und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 35.89 - (Buchholz 240.1 Nr. 6)).
  • BVerwG, 06.11.1986 - 2 B 121.86
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93
    Im gleichen Sinne hat der Senat in dem den Beteiligten des Verfahrens bekannten Beschluß vom 6. November 1986 - BVerwG 2 B 121.86 - im Anschluß an den Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - (ZBR 1980, 25) entschieden, daß die aufgrund von Landesrecht gewährten Aufwandsentschädigungen ohne Rücksicht auf ihre Höhe und ihre steuerliche Behandlung nicht als Dienstbezüge anzusehen sind.
  • BVerwG, 22.07.1963 - VI C 104.61
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93
    Der Begriff "Dienstbezüge" wird, worauf das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen hat, innerhalb des öffentlichen Dienstrechts je nach Sinngehalt und Zusammenhang der jeweils einschlägigen Vorschrift mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet (vgl. etwa Urteile vom 22. Juli 1963 - BVerwG 6 C 104.61 - (BVerwGE 16, 235, 237 = Buchholz 232 § 139 Nr. 2); vom 27. August 1974 - BVerwG 2 C 38.73 - (BVerwGE 47.23, 25 = Buchholz 237.7 § 86 Nr. 1); vom 24. März 1977 - BVerwG 2 C 3.75 - (Buchholz 232 § 154 Nr. 1) und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 35.89 - (Buchholz 240.1 Nr. 6)).
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 3.75

    Anspruch auf Übergangsgeld eines Postbeamten - Bestimmung des Begriffs "Beamter

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93
    Der Begriff "Dienstbezüge" wird, worauf das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen hat, innerhalb des öffentlichen Dienstrechts je nach Sinngehalt und Zusammenhang der jeweils einschlägigen Vorschrift mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet (vgl. etwa Urteile vom 22. Juli 1963 - BVerwG 6 C 104.61 - (BVerwGE 16, 235, 237 = Buchholz 232 § 139 Nr. 2); vom 27. August 1974 - BVerwG 2 C 38.73 - (BVerwGE 47.23, 25 = Buchholz 237.7 § 86 Nr. 1); vom 24. März 1977 - BVerwG 2 C 3.75 - (Buchholz 232 § 154 Nr. 1) und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 35.89 - (Buchholz 240.1 Nr. 6)).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93
    Bezieht ein Versorgungsberechtigter demnach neben seiner Versorgung aus dem letzten statusrechtlichen Amt bzw. Dienstgrad noch ein Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst, soll eine Doppelbelastung der öffentlichen Haushalte dadurch vermieden werden, daß er grundsätzlich nicht mehr erhält als die Bezüge, die er im aktiven Dienst erhielte (vgl. BVerfGE 55, 207 (234)).
  • BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73

    Verordnung über den Mutterschutz der Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93
    Der Begriff "Dienstbezüge" wird, worauf das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen hat, innerhalb des öffentlichen Dienstrechts je nach Sinngehalt und Zusammenhang der jeweils einschlägigen Vorschrift mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet (vgl. etwa Urteile vom 22. Juli 1963 - BVerwG 6 C 104.61 - (BVerwGE 16, 235, 237 = Buchholz 232 § 139 Nr. 2); vom 27. August 1974 - BVerwG 2 C 38.73 - (BVerwGE 47.23, 25 = Buchholz 237.7 § 86 Nr. 1); vom 24. März 1977 - BVerwG 2 C 3.75 - (Buchholz 232 § 154 Nr. 1) und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 35.89 - (Buchholz 240.1 Nr. 6)).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18

    Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten

    Der Begriff "Dienstbezüge" wird innerhalb des öffentlichen Dienstrechts je nach Sinngehalt und Zusammenhang der jeweils einschlägigen Vorschrift mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. August 1974 - 2 C 38.73 - BVerwGE 47, 23 , vom 24. März 1977 - 2 C 3.75 - Buchholz 232 § 154 BBG Nr. 1 S. 5 f., vom 29. August 1991 - 2 C 35.89 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 6 S. 17, vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 und vom 13. Juli 2000 - 2 C 30.99 - BVerwGE 111, 313 ).
  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 92.11

    Aufwandsentschädigung; Erwerbseinkommen; Ehrenamtliche Tätigkeit;

    Sie sind dazu bestimmt, die mit einer unentgeltlichen Dienstleistung verbundenen Beschwernisse und finanziellen Einbußen auszugleichen (Urteil vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 ).

    Die Einordnung einer Zuwendung als Aufwendungsersatz setzt aber voraus, dass sie auch hinsichtlich der Höhe noch am Charakter einer Zahlung orientiert bleibt, die tätigkeitsbezogene Aufwendungen abgilt (vgl. Urteile vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 30.99 - BVerwGE 111, 313 , vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - BVerwGE 96, 224 und vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 ).

    Richtig ist zwar, dass ehrenamtliche Tätigkeit bereits ihrem Wesen nach unentgeltlich ist (vgl. Urteile vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 und vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 19.97 - BVerwGE 106, 324 ), so dass Aufwandsentschädigungen, die für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit gewährt werden, im Rahmen der nach § 53 BeamtVG a.F. zu treffenden Entscheidungen nicht anzurechnen sind.

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtliche Tätigkeit

    Sie stehen der Annahme der Unentgeltlichkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht entgegen (zur Entschädigung ehrenamtlicher Schulverbandsvorsteher: BVerwGE 95, 208 S 211 f) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 1 A 1521/09

    Rückforderung und Ruhen von Versorgungsbezügen eines in den vorzeitigen Ruhestand

    Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - entschieden, dass ehrenamtliche Tätigkeit ihrem Wesen nach grundsätzlich unentgeltlich sei und hierfür gewährte Aufwandsentschädigungen ohne Rücksicht auf ihre Höhe und ihre steuerliche Behandlung nicht als Dienstbezüge und damit auch nicht als Einkommen anzusehen seien.

    Dies habe das Bundesverwaltungsgericht in dem von ihm bereits angeführten Urteil vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - entschieden.

    Eine entsprechende Ausnahme ist namentlich auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - nicht in die Vorschrift aufgenommen worden.

    vgl. in diesem Sinne auch: BVerwG, Urteile vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 -, BVerwGE 95, 208 = juris Rn. 15 ff., insb.

    Das Urteil des Senats weicht nicht von dem vom Kläger für seine Rechtsauffassung angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - ab.

  • BGH, 31.01.2023 - II ZR 144/21

    Sonderbeiträge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters an die Partei

    Damit erfolgt, anders als bei Abgeordneten des Deutschen Bundestags, keine Alimentation zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, sondern nur ein Ausgleich für die mit der ehrenamtlichen, d.h. grundsätzlich unentgeltlichen Dienstleistung verbundenen Beschwernisse und finanziellen Einbußen (vgl. Miller/Gundlach in Bücken-Thielmeyer u.a., KVG LSA, Stand: Mai 2021, § 35 S. 2 und 5; Reich in Schmid u.a., KVSA, 2. Aufl., § 35 Rn. 1; BVerwGE 95, 208, 210, 212 zur Tätigkeit eines ehrenamtlichen Schulvorstehers).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.03.2019 - 3 LB 1/17

    Stiftungsaufsicht: Genehmigungsfähigkeit einer Satzungsänderung

    In diesem Sinne hat auch das Bundesverwaltungsgericht zum Rechtscharakter der Entschädigung, die kommunalen Wahlbeamten im Ehrenbeamtenverhältnis in Schleswig-Holstein gewährt wird, ausgeführt, dass diese dadurch geprägt sei, dass die Entschädigung keine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts sei, sondern lediglich dazu bestimmt sei, die mit der ehrenamtlichen, d. h. grundsätzlich unentgeltlichen Dienstleistung verbundenen Beschwernisse und finanziellen Einbußen pauschal auszugleichen (BVerwG, Urt. v. 10.03.1994 - 2 C 11.93 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer;

    Demgegenüber sind Aufwandsentschädigungen dazu bestimmt, die mit einer Dienstleistung verbundenen Beschwernisse und finanziellen Einbußen auszugleichen (Urteil vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 = Buchholz 239.2 § 29 SVG Nr. 1 S. 4 f.).
  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 3/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Einkommensanrechnung - ehrenamtliche Tätigkeit -

    Im Hinblick auf dieses Verbot hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, die an Ehrenbeamte gezahlte Aufwandsentschädigung sei kein Einkommen iS der Ruhensregelung von Versorgungsbezügen (BVerwGE 95, 208, 211).

    Die Unzulässigkeit der Alimentation und Versorgung von Ehrenbeamten (BSGE 66, 150, 155 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 1; BVerwGE 95, 208, 211) läßt einen zwingenden Schluß auf den mangelnden Entgeltcharakter solcher Aufwandsentschädigungen nicht zu.

  • VGH Hessen, 22.05.1997 - 6 UE 3643/96

    Aufwandsentschädigung für ehrenamtlichen Stadtrat in hessischen Gemeinden -

    Ehrenamtliche Tätigkeit ist ihrem Wesen nach unentgeltlich (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 = ZBR 1994, 314).

    Da § 115 BRRG mit der Bestimmung über die Nichtgewährung von Dienstbezügen die der ehrenamtlichen Tätigkeit immanente Unentgeltlichkeit im Beamtenrecht gewährleistet, ist der Begriff Dienstbezüge in diesem Zusammenhang dahin zu verstehen, daß dies finanzielle Leistungen des Dienstherrn sind, die eine den Bezügen eines aktiven Beamten "entsprechende Alimentation" darstellen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 - Buchholz 232.4 § 1 Nr. 1, und vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - ZBR 1994, 314 ).

    Eine Auslegung, daß ein Teil einer aufgrund Landesrechts gewährten Aufwandsentschädigung alimentationsähnliche Bedeutung habe, der im weitesten Sinne ein Entgelt für den Ehrenbeamten darstellte, wäre im Hinblick auf § 115 Abs. 2 BRRG bundesrechtswidrig (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. März 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 11.12

    Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches

    Demgegenüber sind Aufwandsentschädigungen dazu bestimmt, die mit einer Dienstleistung verbundenen Beschwernisse und finanziellen Einbußen auszugleichen (Urteil vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 = Buchholz 239.2 § 29 SVG Nr. 1 S. 4 f.).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 30.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 19.97

    Aufsichtsratsvergütung, Abführung durch Ehrenbeamten;; Aufsichtsrat, Tätigkeit in

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.06.2020 - L 1 BA 24/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ehrenamtlicher Bürgermeister in einer

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 4 S 1382/92

    Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher in Baden-Württemberg kein

  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 13.12

    Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1998 - L 11 KA 33/97

    Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Vorstandstätigkeit; Wahrnehmung

  • VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.1887

    Monatliche Entschädigung, Festsetzung, Rechtsaufsichtsbehörde, Bürgermeister,

  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2012 - 1 K 5386/10

    Sonderurlaub, Prüfer, Prüfungsausschuss, Steuerfachwirte, Ehrenamtlichkeit,

  • VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.01887

    Festsetzung der Entschädigung eines ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters durch

  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93

    Beamtenbesoldung - Erschwerniszulage - Dienst zu ungünstigen Zeiten -

  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 24.93

    Verleihung der Versorgungsberechtigung - Beurlaubte Sonderschullehrer -

  • VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 361/15

    Der Festsetzung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten;

  • VG Münster, 19.06.2009 - 4 K 947/07

    Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit während des Bezugs von

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 29.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

  • VG Düsseldorf, 26.01.2015 - 23 K 5282/13

    Beamtenversorgung; Ruhegehalt; Ruhensregelung; Anrechnung von Einkommen;

  • SG Aachen, 29.11.2012 - S 15 KR 142/12

    Berücksichtigung von gezahlten Aufwandsentschädigung als Kreistagsabgeordneter

  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 23.93

    Anspruch auf Gewährung einer Erschwerniszulage - Abgeltung der Erschwerniszulage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1998 - 2 A 10959/98

    Kein Ehrensold, wenn ehrenamtlicher Bürgermeister später hauptamtlicher

  • VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040

    Festsetzung der Höhe des Einbehaltungssatzes bei Ehrensold eines ehrenamtlichen

  • VG Weimar, 17.09.2014 - 3 K 1346/12

    Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.1993 - 3 L 153/92

    Anspruch eines Soldaten im Ruhestand auf Gewährung einer Kapitalabfindung;

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 2 LA 928/04

    Anrechnung; Aufwandsentschädigung; Beamter; Polizeizulage; Ruhensregelung;

  • VG Magdeburg, 15.08.2011 - 9 A 218/10

    Kommunalrecht; Erstattung außergerichtlicher Rechtsverteidigungskosten eines

  • VG Köln, 10.04.2013 - 4 K 796/12

    Anspruch auf Sitzungsgeld für sachkundige Bürger ist in NRW auf 40

  • VGH Hessen, 10.09.1997 - 23 F 764/95
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1996 - 4 S 1038/95

    Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Verwendungseinkommen: zum Begriff der

  • VG Magdeburg, 26.03.2018 - 9 A 110/17

    Aufwandsbezogene Pauschalvergütung für Ausbildung durch ehrenamtliches Mitglied

  • VG Mainz, 18.04.2002 - 1 K 685/01

    Entsprechend der steuerrechtlichen Regelung des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG bleibt ein

  • BVerwG, 24.01.1995 - 2 B 1.95

    Verwendung im öffentlichen Dienst - Mangel - Bedarf - Revisionsverfahren -

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