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   BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 11.98   

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BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 11.98 (https://dejure.org/1999,1457)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1999 - 2 C 11.98 (https://dejure.org/1999,1457)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1999 - 2 C 11.98 (https://dejure.org/1999,1457)
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Polizist mit Ohrschmuck

Art. 2 Abs. 1 GG, Bekleidungsregelung kann nur durch oberste Dienstbehördung erfolgen

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Dienstkleidung - Verbot von Ohrschmuck - Verbot langer Haare - Männlicher Polizeivollzugsbeamter - Dienstkleidungsträger

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3; ; BayBG Art. 64 Abs. 1 Satz 3; ; BayBG Art. 64 Abs. 2 Satz 2; ; BayBG Art. 83

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Haartracht und Ohrschmuck männlicher Polizeibeamter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1985
  • NVwZ 1999, 880 (Ls.)
  • DVBl 1999, 929
  • DÖV 1999, 695
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 45.87

    Männliche dienstkleidungspflichtige Zollbeamte - Generelles Verbot - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 11.98
    Das kann auch durch Verwaltungsvorschriften geschehen (vgl. BVerwGE 84, 287 ).

    Die Regelungsbefugnis der obersten Dienstbehörde aufgrund des Art. 83 BayBG schließt das Recht ein, festzulegen, welche persönlichen Accessoires Beamte aus Gründen der Wahrung eines einheitlichen äußeren Erscheinungsbildes im Dienst nicht tragen dürfen (vgl. BVerwGE 84, 287 ).

  • VGH Bayern, 23.01.1998 - 3 B 95.3457
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 11.98
    BVerwG 2 C 11.98 VGH 3 B 95.3457.
  • BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90

    Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 11.98
    Das Tragen von Ohrschmuck zur Dienstkleidung männlicher Uniformträger kann der Dienstherr namentlich nicht allein deshalb verbieten, weil er es für unpassend, unästhetisch oder nicht schicklich hält (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477 ).
  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

    Es beschränkt deren von Art. 2 Abs. 1 GG umfasstes Recht, über die Gestaltung der äußeren Erscheinung auch im Dienst eigenverantwortlich zu bestimmen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 2 BvR 550/90 NJW 1991, 1477; BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1990 BVerwG 2 C 45.87 BVerwGE 84, 287 und vom 15. Januar 1999 BVerwG 2 C 11.98 Buchholz 237.1 Art. 83 BayLBG Nr. 1 = NJW 1999, 1985).

    Solche Regelungen können durch Verwaltungsvorschriften getroffen werden, weil es sich um eine Aufgabe der Organisations- und Geschäftsleitungsgewalt handelt (Urteile vom 25. Januar 1990 a.a.O. S. 290 und vom 15. Januar 1999 a.a.O.).

    Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit steht der obersten Dienstbehörde ein gerichtlich nur begrenzt nachprüfbarer Einschätzungsspielraum zu, dessen inhaltliche Reichweite insbesondere von Schwere und Intensität des jeweiligen Eingriffs abhängt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1999 a.a.O.).

    Die Uniform ist sichtbares Zeichen für die Ausstattung ihrer Träger mit hoheitlichen Befugnissen (Urteil vom 15. Januar 1999 a.a.O.).

    Daher kann er ein gesellschaftlich weitgehend akzeptiertes Aussehen nicht schon deshalb untersagen, weil er es ungeachtet der veränderten Verhältnisse weiterhin für unpassend, unästhetisch oder nicht schicklich hält (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1999 a.a.O.).

    Sie bezeichnet keine bestimmten Erscheinungsformen (Glatze, Irokesenschnitt u.a.), sondern lässt breiten Raum für unterschiedliche Interpretationen durch die einzelnen Vorgesetzten (vgl. Urteil vom 15. Januar 1999 a.a.O.).

    Einem solchen Rückgriff steht § 84 LBG RP entgegen, wenn die oberste Dienstbehörde auf der Grundlage dieser Vorschrift das Erscheinungsbild der zum Tragen einer Uniform verpflichteten Beamten durch generelle und einheitliche Verwaltungsvorschriften geregelt hat (Urteil vom 15. Januar 1999 a.a.O.).

  • VG Trier, 12.01.2016 - 1 K 3238/15

    Kein Anspruch auf Sofa und Laufband im Dienstzimmer

    Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit steht dem Vorgesetzten ein gerichtlich nur begrenzt nachprüfbarer Einschätzungsspielraum zu, dessen inhaltliche Reichweite insbesondere von Schwere und Intensität des jeweiligen Eingriffs abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 1991 - BVERFG Aktenzeichen 2BVR55090 2 BvR 550/90 - juris Rn. BVERFG Aktenzeichen 2BVR55090 1991-01-10 Randnummer 6; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1999 - BVERWG Aktenzeichen 2C1198 2 C 11.98 - juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - BVERWG Aktenzeichen 2C305 2 C 3.05 - BVerwGE 125, BVERWGE Jahr 125 Seite 85 - juris Rn. 23).

    Auch insoweit steht dem weisungsbefugten Vorgesetzten ein gerichtlich nur begrenzt nachprüfbarer Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 1991 - BVERFG Aktenzeichen 2BVR55090 2 BvR 550/90 - juris Rn. BVERFG Aktenzeichen 2BVR55090 1991-01-10 Randnummer 6; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1999 - BVERWG Aktenzeichen 2C1198 2 C 11.98 - juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - BVERWG Aktenzeichen 2C305 2 C 3.05 - BVerwGE 125, BVERWGE Jahr 125 Seite 85 - juris Rn. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - 6 B 1064/14

    Großflächige, nicht von der Sommeruniform verdeckte Tätowierungen berechtigen das

    vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Januar 1999 - 2 C 11.98 -, juris, Rn. 12 und 13, vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, a.a.O., Rn. 21.
  • VGH Hessen, 09.07.2014 - 1 B 1006/14

    Tätowierung im Eignungsauswahlverfahren zum Polizeivollzugsdienst der

    Dabei steht der obersten Dienstbehörde bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit ein gerichtlich nur begrenzt nachprüfbarer Einschätzungsspielraum zu, dessen inhaltliche Reichweite insbesondere von Schwere und Intensität des jeweiligen Eingriffs abhängt (BVerwG, Urteile vom 2. März 2006, - 2 C 3/05 -, a.a.O. und vom 15. Januar 1999 - 2 C 11/98 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991, - 2 BvR 550/90 -, juris, Rn 6).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche

    Beide Fragen sind getrennt zu prüfen; denn mit der Entscheidung über die Verpflichtung, Weisungen der Aufsichtsbehörde Folge zu leisten, ist noch nicht über den zulässigen Regelungsgehalt der jeweiligen Weisung entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1999 - 2 C 11.98 -, NJW 1999, S. 1985).
  • VGH Bayern, 15.11.2002 - 3 CS 02.2258

    Beamtenrecht; Verbot für Polizisten, im Dienst einen sog. "Karl-Lagerfeld-Zopf"

    Zwar habe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 15.1.1999, BayVBl 1999, 377 = DÖV 1999, 695) im Freistaat Bayern (allein) die oberste Dienstbehörde generell, einheitlich und nachvollziehbar zu entscheiden, ob Anordnungen über das äußere Erscheinungsbild uniformierter Beamter - dazu gehöre die Haartracht - wegen der Funktion der Dienstkleidung erforderlich seien.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 15.1.1999 a.a.O.) müsse der Dienstherr bei dem Erlass der Bestimmungen über die Dienstleistung der Beamten trotz seiner weitgehenden, gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Einschätzungsprärogative dennoch seine Entscheidung "generell, einheitlich und nachvollziehbar" treffen.

    Eine andere Auffassung - nämlich Berührung des Grundverhältnisses und demnach Verwaltungsaktscharakter - vertritt speziell für besondere Anordnungen zum persönlichen Erscheinungsbild des Beamten der Kommentar Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl zum BayBG (Art. 64 Erl. 29 und Art. 65 Erl. 15 c), der sich hierfür aber zu Unrecht auf das Bundesverwaltungsgericht (Entscheidung vom 15.1.1999, Az. 2 C 11.98, BayVBl. 1999, 377 = DÖV 1999, 1695) beruft.

    Sie stimmen mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein und berücksichtigen ferner die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die auch die Frage der Reglementierung der Haarlänge betrifft (BVerwG vom 15.1.1999 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 2 B 10974/22

    Polizei Rheinland-Pfalz muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen

    Daher kann er ein gesellschaftlich weitgehend akzeptiertes Aussehen nicht schon allein deshalb untersagen, weil er es ungeachtet der veränderten Verhältnisse weiterhin für unpassend, unästhetisch oder nicht schicklich hält (vgl. bereits BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 -, NJW 1991, 1477 [1478], BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1999 - 2 C 11.98 -, juris Rn. 13; Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, juris Rn. 25).
  • VG Düsseldorf, 19.09.2006 - 2 K 3129/06

    Standardisierte Blutentnahme bei Polizeibeamten zulässig

    und vom 15. Januar 1999 - 2 C 11/98 -, NJW 1999, 1985 f. (Leitlinien zum Erscheinungsbild von Polizeivollzugbeamten);.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1914/15

    Tätowierung als Eignungsmangel für den mittleren Polizeivollzugsdienst

    Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit steht der obersten Dienstbehörde ein gerichtlich nur begrenzt nachprüfbarer Einschätzungsspielraum zu, dessen inhaltliche Reichweite insbesondere von Schwere und Intensität des jeweiligen Eingriffs abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.01.1991 - 2 BvR 550/90 -, NJW 1991, 1477; BVerwG, Urteil vom 15.01.1999 - 2 C 11.98 -, Buchholz 237.1 Art. 83 BayLBG Nr. 1).
  • VG Hamburg, 26.09.2012 - 20 K 3364/10

    Zur Rechtswidrigkeit eines Verbots für männliche Bundespolizisten, im Dienst

    Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Entscheidung und damit auch das Verbot auf, weil der Dienststellenleiter hierzu nicht befugt gewesen sei, da es an einer generellen Regelung des hierfür ausschließlich zuständigen obersten Dienstherrn fehle (Urteil v. 15.1.1999, 2 C 11/98, NJW 1999, 1985 f., Rn. 14 bei juris).
  • LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10

    Anspruch auf ausreichende Aufbewahrungsmöglichkeiten für Dienstkleidung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2023 - 13 D 283/20

    Feststellung der Unwirksamkeit der aus den Regelungen zur Bekämpfung der

  • VG Arnsberg, 20.08.2014 - 2 L 795/14

    Einstweilige Anordnung eines Bewerbers für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • VG Neustadt, 12.08.2003 - 2 L 1819/03

    Polizeibeamte in Uniform dürfen keinen Zopf tragen // lange Männerhaare

  • VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12

    Verdeckte Tätowierungen ohne verdächtige Symbolik sind kein Einstellungshindernis

  • VGH Hessen, 31.08.2011 - 1 B 1413/11

    Tragen der Dienstuniform außerhalb des Dienstes

  • VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 6860/11

    Verbot an Feuerwehrmitglied, Kontakt zu bestimmten Kameraden aufzunehmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1999 - 8 A 2685/99

    Ausgestaltung der Berechnung der Höhe einer Verdienstausfallentschädigung für

  • VG Augsburg, 18.01.2013 - Au 4 K 12.1154

    Baurecht; (erfolglose) Nachbarklage; Einfügen eines Mehrfamilienhauses; Gebot der

  • OVG Sachsen, 05.08.2011 - 2 D 156/10

    Prozesskostenhilfe, fehlende Zuständigkeit der Sächsischen Bildungsagentur für

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