Rechtsprechung
AG Pirmasens, 07.11.2014 - 2 C 111/14 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- AG Pirmasens, 28.10.2014 - 2 C 111/14
- AG Pirmasens, 07.11.2014 - 2 C 111/14
Wird zitiert von ...
- AG Herne-Wanne, 31.08.2015 - 14 C 197/15
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten i.R.e. Verkehrsunfalls
Vielmehr ist er im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, sich zügig um die Schadensermittlung und -behebung zu kümmern, um Folgeschäden wie Mietwagenkosten und Nutzungsausfall möglichst gering zu halten, auch wenn er grundsätzlich das Risiko einer überhöhten Sachverständigenrechnung trägt (vgl. AG Pirmasens, Urteil vom 07. November 2014 - 2 C 111/14 -, Rn. 38, juris).Sofern die Beklagte behauptet, jedenfalls die Höhe der Nebenkosten sei für den Laien erkennbar nicht erforderlich, da insbesondere jeder, der am normalen Wirtschaftsleben teilnehme, die Kosten kenne, die üblicherweise für die Fertigung von Lichtbildern oder von Kopien anfallen, lässt sie unberücksichtigt, dass der Laie regelmäßig nicht nachvollziehen kann, welche sonstigen Kostenaufwendungen hinter der Fertigung der Bilder, deren Einfügung in das Gutachten und dem Ausdruck stehen (vgl. AG Pirmasens, Urteil vom 07. November 2014 - 2 C 111/14 -, Rn. 48, juris).
Rechtsprechung
AG Pirmasens, 28.10.2014 - 2 C 111/14 |
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Verfahrensgang
- AG Pirmasens, 28.10.2014 - 2 C 111/14
- AG Pirmasens, 07.11.2014 - 2 C 111/14