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   BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 12.07   

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BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 12.07 (https://dejure.org/2008,2641)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2008 - 2 C 12.07 (https://dejure.org/2008,2641)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 2 C 12.07 (https://dejure.org/2008,2641)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 5; LBG RP § 90; BVO RP §§ 3, 5 Abs. 4
    Angemessenheit; Beihilfe; Berücksichtigung vorhandener Implantate; Eigenversorgung; Einzelzahnlücke, Erforderlichkeit; ergänzende Beihilfe; Freiendlücken; Fürsorge; Höchstzahl pro Kiefer; Implantat; implantologische Leistungen; Leistungsausschluss; Obergrenze; ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung einer Beihilfefähigkeit implantologischer Zahnarztleistungen auf vier Implantate pro Kiefer; Beihilfenverordnung als Rechtsgrundlage für die Gewährung von Beihilfe in Krankheitsfällen; § 90 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz (LBG RP) als ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5; ; LBG RP § 90; ; BVO RP § 3; ; BVO RP § 5 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Beihilfe, Fehlende Ermächtigungsgrundlage für landesrechtliche Regelung in Rheinland-Pfalz, Beihilfefähigkeit implantologischer Zahnarztleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1267 (Ls.)
  • DÖV 2008, 961
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 12.07
    Dies gilt aufgrund des Homogenitätsgebots auch für die Landesgesetzgebung, für die Art. 80 Abs. 1 GG nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - juris Rn. 10, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.).

    Zum anderen muss der parlamentarische Gesetzgeber die Verantwortung für wesentliche Einschränkungen des Beihilfestandards übernehmen (vgl. Urteil vom 20. März 2008 a.a.O. Rn. 11).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 12.07
    Dies folgt aus der außergewöhnlichen Bedeutung der Beihilfe und ihres Wechselbezugs zu den Besoldungs- und Versorgungsbezügen, wobei jedenfalls die Gesetzesbindung der Besoldung zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG gehört (vgl. Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 ).

    Solange der Gesetzgeber am gegenwärtig praktizierten "Mischsystem" aus privat finanzierter Vorsorge und ergänzender Beihilfe festhält, ist der allgemeine Gleichheitssatz dann verletzt, wenn eine bestimmte Regelung im beihilferechtlichen Sinne notwendige und angemessene Aufwendungen von der Beihilfe ausschließt und dabei die im Beihilfensystem angelegte Sachgesetzlichkeit ohne zureichenden Grund verlässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvL 29/87 - BVerfGE 85, 238 ; BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 ).

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 12.07
    Diese ist dann aber entsprechend den im Urteil vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - (BVerwGE 121, 103 ) entwickelten Grundsätzen weiterhin für eine Übergangszeit anzuwenden, weil andernfalls der noch verfassungsfernere und schlechthin unerträgliche Zustand einträte, dass der Beamte und seine Familie ohne jeden Anspruch auf Beihilfe in Krankheitsfällen bliebe.
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 12.07
    Solange der Gesetzgeber am gegenwärtig praktizierten "Mischsystem" aus privat finanzierter Vorsorge und ergänzender Beihilfe festhält, ist der allgemeine Gleichheitssatz dann verletzt, wenn eine bestimmte Regelung im beihilferechtlichen Sinne notwendige und angemessene Aufwendungen von der Beihilfe ausschließt und dabei die im Beihilfensystem angelegte Sachgesetzlichkeit ohne zureichenden Grund verlässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvL 29/87 - BVerfGE 85, 238 ; BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 ).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 1.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; behandlungsbedürftige

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 12.07
    Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist jedoch für eine Übergangszeit weiterhin anzuwenden (wie Urteil vom heutigen Tag BVerwG 2 C 1.07).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 12.07
    Erst wenn der parlamentarische Gesetzgeber seiner Verpflichtung, eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, in angemessener Zeit nicht nachkommen sollte, käme es auf die Gültigkeit der Beihilfenverordnung an; im Falle ihrer Nichtigkeit wäre dann über Beihilfeansprüche allein nach dem Grundsatz zu entscheiden, dass Beihilfe zu gewähren ist, soweit die Aufwendungen nach medizinischer Beurteilung erforderlich und der Höhe nach angemessen sind (vgl. Urteil vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen).
  • BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08

    Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des

    Denn die frühere Fassung des § 98 SBG genügte nicht nur hinsichtlich des Ausschlusses der Vererblichkeit eines Beihilfeanspruchs, sondern auch im Übrigen nicht dem bundesverfassungsrechtlichen Vorbehalt des Parlamentsgesetzes (vgl. die zu § 90 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz ergangenen Urteile vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 1.07 - Buchholz 237.8 § 90 RhPLBG Nr. 4 und - BVerwG 2 C 12.07 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 30).

    Indes sind nach den vom Senat entwickelten Grundsätzen (Urteile vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - a.a.O. S. 111 sowie vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 1.07 - a.a.O. und - BVerwG 2 C 12.07 - a.a.O.) die Vorschriften der Beihilfeverordnung, soweit sie keine Ausschlüsse oder Beschränkungen des Beihilfeanspruchs regeln, grundsätzlich weiterhin für eine Übergangszeit anzuwenden, weil andernfalls der noch verfassungsfernere Zustand einträte, dass der Beamte und seine Familie ohne jeden Anspruch auf Beihilfe in einem Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfall blieben.

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Allerdings setzt die weitere Anwendbarkeit der Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen voraus, dass die jeweilige Regelung nicht aus anderen Gründen gegen höherrangiges Recht verstößt (Urteile vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - und - BVerwG 2 C 12.07 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 05.05.2010 - 2 C 12.10

    Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

    Allerdings setzt die weitere Anwendbarkeit dieser Regelungen voraus, dass sie nicht aus anderen Gründen gegen höherrangiges Recht verstoßen (Urteile vom 28. Mai 2008 a.a.O. Rn. 13 und - BVerwG 2 C 12.07 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 30 Rn. 19).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 2 C 62.08

    Alimentation; Arzneimittel; Arzneimittelrichtlinien; Beihilfe; Beihilfefähigkeit;

    Allerdings setzt die weitere Anwendbarkeit dieser Regelungen voraus, dass sie nicht aus anderen Gründen gegen höherrangiges Recht verstoßen (Urteile vom 28. Mai 2008 a.a.O. Rn. 13 und - BVerwG 2 C 12.07 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 30 Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2009 - 1 A 2092/07

    Anspruch eines im Ruhestand befindlichen Beamten zur Gewährung von Beihilfe zu

    Urteil vom 26. Juni 2008, a.a.O. Rn. 10 und 12 unter Hinweis auf Urteile vom 28. Mai 2008 - 2 C 24.07 -, ZBR 2009, 41, und - 2 C 12.07 -, ZBR 2009, 47.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Februar 2009 - 2 C 23.08 -, juris, und vom 28. Mai 2008 - 2 C 12.07 , a.a.O., und die Parallelentscheidung - 2 C 1.07 -, NVwZ 2008, 1380 = IÖD 2008, 246 = Buchholz 237.8 § 90 RhPLBG Nr. 4.

    Zur Prüfung des Gleichheitssatzes im Bereich der beamtenrechtlichen Beihilfe führt das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 28. Mai 2008 - 2 C 12.07 -, a.a.O. (Urteilsabdruck Rn. 23) aus:.

  • OVG Sachsen, 29.03.2011 - 2 A 226/09

    Zulassung der Berufung, Beihilfe, implantologische Leistung, Fürsorgegrundsatz

    Wegen der Verstoßes der Beihilfeverordnung gegen den Gesetzesvorbehalt und den Verstoß des Dienstherrn gegen die Fürsorgepflicht durch Ausschluss der Versorgung mit Implantaten von der Beihilfefähigkeit und der Abweichung des angegriffenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2008 - 2 C 12.07 - sowie des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. August 2008 - 6 A 4309/05 und 6 A 2861/06 - werde deutlich, dass die Rechtssache auch besondere rechtliche Schwierigkeiten aufweise.

    Wegen der Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2008 - 2 C 12.07 - liege auch der Zulassungsgrund der Divergenz vor.

    23 Die vom Kläger herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2008 - 2 C 12.07 - (juris) enthält nicht den vom Kläger aufgestellten Rechtssatz, "dass eine Beihilferegelung im beihilferechtlichen Sinne notwendige und angemessene Aufwendungen von der Beihilfefähigkeit nicht ausschließen dürfe".

  • BVerwG, 18.02.2009 - 2 C 23.08

    Beihilfensystem; beihilferechtliches Leistungsprogramm; Anlassbezogenheit der

    Die Vereinbarkeit eines derartigen Leistungsausschlusses mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG hängt davon ab, ob er durch einen zureichenden Grund sachlich gerechtfertigt ist (Urteile vom 28. Mai 2008 a.a.O. Rn. 26 und - BVerwG 2 C 12.07 - Buchholz 271 Landesbeihilferecht Nr. 30 Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - 2 S 2672/17

    Beihilfe für implantologische Leistungen

    Die Beschränkung der Implantatversorgung durch den Verordnungsgeber ist danach im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Angemessenheit der beihilfefähigen Aufwendungen erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 12.07 -, juris hinsichtlich einer Beschränkung von Implantatleistungen in der Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 80.10

    Beihilfe; Beihilfeausschluss; persönliche Tätigkeit; naher Angehöriger; Ehegatte;

    Die Vereinbarkeit eines derartigen Leistungsausschlusses mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG hängt davon ab, ob er durch einen zureichenden Grund sachlich gerechtfertigt ist (Urteile vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - a.a.O. Rn. 25 f. und - BVerwG 2 C 12.07 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 30 Rn. 23, vom 18. Februar 2009 a.a.O. Rn. 14 und vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 9.10 - juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2012 - 2 S 1053/12

    Beihilfefähigkeit von Implantaten bei medizinischer Notwendigkeit

    Die Beschränkung der Implantatversorgung ist nicht in Anknüpfung an den Gesichtspunkt der medizinischen Notwendigkeit, sondern im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Angemessenheit der beihilfefähigen Aufwendungen erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.5.2008 - 2 C 12.07 - DÖV 2008, 961 zu einer generellen Beschränkung der Implantatleistungen in Rheinland-Pfalz).

    Nach dem Wortlaut der in Nr. 1.2.4 der Anlage zur BVO enthaltenen Regelung scheinen im vorliegenden Fall die Aufwendungen für die Implantatbehandlung in regio 13 und 14 im Oberkiefer des Klägers sowie die damit verbundenen weiteren zahnärztlichen Leistungen von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen zu sein, weil sich in der hier zu beurteilenden Kieferhälfte unstreitig bereits drei Implantate befanden, für die der Dienstherr Beihilfe geleistet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.5.2008 - 2 C 12.07 - DÖV 2008, 961, wonach Implantate bei einer generellen zahlenmäßigen Begrenzung nicht mitgerechnet werden dürfen, deren Kosten nicht aus öffentlichen Mitteln mitgetragen worden sind).

  • BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12

    Beihilfefähigkeit implantologischer Leistungen; Ausschluss von Aufwendungen

  • BVerwG, 06.11.2009 - 2 C 60.08

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige aber

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2012 - 2 S 874/12

    Beihilfeausschluss von Aufwendungen für Leistungen privater Krankenhäuser

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 78.08

    Beihilfe; Wahlleistung; gesondert berechnete Unterkunft; Zweibettzimmer;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2012 - 2 S 1000/12

    Beihilferechtliche Angemessenheit eines pauschalierten Tagessatzes einer

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 59/15

    Arzneimittel; dynamische Verweisung; Festbetrag; Festbeträge;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2012 - 2 S 2542/11

    Zur Beschränkung der Beihilfefähigkeit implantologischer Zahnarztleistungen auf

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 9.10

    Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel; Übergangszeitraum

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07

    Anerkennungserfordernis; Angemessenheit; Behinderung des freien

  • OVG Hamburg, 26.06.2009 - 1 Bf 190/07

    Beamtenrechtliche Beihilfe; Kostendämpfungspauschale; Gleichbehandlung;

  • BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 78.10
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2018 - 2 KN 1/17

    Arbeitszeit von Studienleiterinnen und -leitern ist teilweise neu zu ermitteln

  • OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 A 850/11

    Beihilfe, implantologische Leistungen, fiktive Kosten

  • VG Karlsruhe, 12.11.2015 - 9 K 2979/12

    Zahnentfernung und anschließender Knochenaufbau mit Blick auf eine beabsichtigte

  • VG Trier, 18.11.2014 - 1 K 1456/14

    Aufwendungen für Behandlung eines Beamten durch einen nahen Angehörigen;

  • VG Stade, 25.03.2015 - 3 A 1122/13

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung weiterer Beihilfeleistungen für sein Regio

  • VG Aachen, 14.11.2013 - 7 K 1729/11

    Indiaktion; Brücke; Implantat; Fürsorgepflicht; Beihilfe

  • VG Saarlouis, 24.11.2009 - 3 K 648/09

    Zulässigkeit von Leistungsbeschränkungen im Beihilferecht (hier:

  • VG Magdeburg, 01.03.2017 - 8 A 159/16

    Beihilferecht: beihilferechtliche Anerkennung und Erstattung der Kosten für die

  • VG Neustadt, 20.11.2008 - 6 K 949/08

    Landesbeamte: Anspruch auf Beihilfe für maximal 25 Behandlungseinheiten

  • VG Hamburg, 12.01.2022 - 21 K 2064/21

    Zum Umfang der Beihilfebewilligung für eine Zahnimplantatbehandlung (erfolglose

  • VG Braunschweig, 11.02.2009 - 7 A 181/08

    Beihilfe; Freiendlücke; Implantat; Indikation

  • VG Ansbach, 16.07.2013 - AN 1 K 12.02249

    Beihilfefähigkeit zahnimplantologischer Leistungen

  • VG Regensburg, 12.10.2009 - RO 8 K 08.1976

    Der Ausschluss von Aufwendungen für die in § 18 Satz 4 Nr. 1 BayBhV beschriebenen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.04.2007 - 2 C 12.07   

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https://dejure.org/2007,36854
BVerwG, 17.04.2007 - 2 C 12.07 (https://dejure.org/2007,36854)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.2007 - 2 C 12.07 (https://dejure.org/2007,36854)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 2007 - 2 C 12.07 (https://dejure.org/2007,36854)
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