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   BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97   

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BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97 (https://dejure.org/1998,2043)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1998 - 2 C 12.97 (https://dejure.org/1998,2043)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - 2 C 12.97 (https://dejure.org/1998,2043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ruhegehaltfähige Zeiten - Innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit - Vertretenmüssen einer Unterbrechung

  • Judicialis

    BeamtVG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 10 S. 1 Nr. 1 § 11 Nr. 1 Buchst. a
    Beamtenversorgungsrecht - Ruhegehaltfähige Zeiten, innerer Zusammenhang mit der Vordienstzeit; -, Vertretenmüssen einer Unterbrechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 575
  • DVBl 1998, 641
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.05.1961 - II C 192.58
    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97
    Es hat mit Recht angenommen, daß danach zwischen der als ruhegehaltfähig anzuerkennenden Vordienstzeit und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis ein innerer funktioneller und zeitlicher Zusammenhang bestehen muß (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 16. Mai 1961 - BVerwG 2 C 192.58 - , vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - , vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 14.79 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - ).

    Er liegt vor, wenn der Beamte durch die vorherige Tätigkeit Fähigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die Grund - aber nicht notwendigerweise der ausschlaggebende Grund - für die Ernennung waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1961 - BVerwG 2 C 192.58 - sowie Beschluß vom 19. August 1970 - BVerwG 6 B 35.70 - ).

    Er ist ebenso wie bei einer der Berufung in das Beamtenverhältnis unmittelbar vorausgegangenen, ununterbrochenen Kette privatrechtlicher Arbeitsverhältnisse bei verschiedenen Dienstherrn (vgl. Urteil vom 16. Mai 1961 - BVerwG 2 C 192.58 - m.w.N.) durch eine anschließende, nach § 11 Nr. 1 a) BeamtVG zur Hälfte als ruhegehaltfähig anerkannte Rechtsanwaltstätigkeit nicht ausgeschlossen.

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 31.83

    Beamtenrecht - Vordienstzeitunterbrechung - Übersiedler

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97
    Es hat mit Recht angenommen, daß danach zwischen der als ruhegehaltfähig anzuerkennenden Vordienstzeit und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis ein innerer funktioneller und zeitlicher Zusammenhang bestehen muß (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 16. Mai 1961 - BVerwG 2 C 192.58 - , vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - , vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 14.79 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - ).

    Die Unterbrechung der zunächst in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn geleisteten Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann im Sinne des § 10 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG von dem Beamten zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind (vgl. u.a. Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - und Beschluß vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 2 B 160.89 - Buchholz 239:1 § 10 Nr. 9>).

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69

    Anerkennung von Dienstzeiten als ruhegehaltfähig - Ableistung von

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97
    Es hat mit Recht angenommen, daß danach zwischen der als ruhegehaltfähig anzuerkennenden Vordienstzeit und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis ein innerer funktioneller und zeitlicher Zusammenhang bestehen muß (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 16. Mai 1961 - BVerwG 2 C 192.58 - , vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - , vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 14.79 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - ).

    Die absolute Dauer einer Unterbrechung schließt isoliert betrachtet ein Vertretenmüssen nicht ein (vgl. BVerwG; Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - ).

  • BVerwG, 19.12.1989 - 2 B 160.89

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97
    Die Unterbrechung der zunächst in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn geleisteten Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann im Sinne des § 10 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG von dem Beamten zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind (vgl. u.a. Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - und Beschluß vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 2 B 160.89 - Buchholz 239:1 § 10 Nr. 9>).
  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 14.79

    Berücksichtung von Ausbildungszeiten und Lehrdienstzeiten in der Sowjetischen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97
    Es hat mit Recht angenommen, daß danach zwischen der als ruhegehaltfähig anzuerkennenden Vordienstzeit und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis ein innerer funktioneller und zeitlicher Zusammenhang bestehen muß (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 16. Mai 1961 - BVerwG 2 C 192.58 - , vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - , vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 14.79 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - ).
  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 32.63
    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97
    Ob der Kläger bei der Universität K. während der streitigen Vordienstzeit eine Tätigkeit ausgeübt hat, die in der Regel einem Beamten obliegt oder später einem Beamten übertragen wird (§ 10 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG), muß in erster Linie nach den bei dem konkreten öffentlich-rechtlichen Dienstherrn bestehenden Verhältnissen beurteilt werden (BVerwGE 26, 78 ff.; BVerwG, Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 38.96 - ).
  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 38.96

    Hauptberufliche Beschäftigung von Lehrern - Ruhegehaltfähige Zeiten für die in

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97
    Ob der Kläger bei der Universität K. während der streitigen Vordienstzeit eine Tätigkeit ausgeübt hat, die in der Regel einem Beamten obliegt oder später einem Beamten übertragen wird (§ 10 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG), muß in erster Linie nach den bei dem konkreten öffentlich-rechtlichen Dienstherrn bestehenden Verhältnissen beurteilt werden (BVerwGE 26, 78 ff.; BVerwG, Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 38.96 - ).
  • BVerwG, 27.12.1971 - VI C 1.71

    Rechtmäßigkeit der Einbehaltung des Ruhegehaltes eines Beamten - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97
    Es hat auch zutreffend erkannt, daß die Frage des Vertretenmüssens der Unterbrechung davon abhängt, ob der Kläger durch entsprechende Bemühungen eine frühere Wiedereinstellung in den öffentlichen Dienst hätte erreichen können und ob die Unterbrechung durch seine anschließende Anwaltstätigkeit den Charakter einer vorübergehenden Notlösung gehabt habe, mit der die Zeit zwischen der bisherigen und einer neuen Tätigkeit im öffentlichen Dienst habe überbrückt werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - ).
  • BVerwG, 19.08.1970 - VI B 35.70

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97
    Er liegt vor, wenn der Beamte durch die vorherige Tätigkeit Fähigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die Grund - aber nicht notwendigerweise der ausschlaggebende Grund - für die Ernennung waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1961 - BVerwG 2 C 192.58 - sowie Beschluß vom 19. August 1970 - BVerwG 6 B 35.70 - ).
  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01

    Ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Berücksichtigung als -; Förderlichkeit der

    Mit Urteil vom 19. Februar 1998 - BVerwG 2 C 12.97 - (Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 12) hat das Bundesverwaltungsgericht die Berufungsentscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
  • BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit,

    Der vom Begriff des Vertretenmüssens vorausgesetzte objektive Zurechnungszusammenhang zwischen zu verantwortendem Verhalten und Leistungsbezug erfordert aber, dass das Verhalten des Verantwortlichen für die Verursachung oder Herbeiführung des in Bezug genommenen Umstandes zumindest nicht nachrangig, sondern hierfür wenn schon nicht allein ausschlaggebend, so doch maßgeblich bzw. prägend ist (s. etwa Urteile vom 28. Januar 1965 - BVerwG 8 C 293.63 - BVerwGE 20, 211 , vom 19. Februar 1998 - BVerwG 2 C 12.97 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 12 und vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - BVerwGE 108, 21 ).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 2 C 5.07

    Vordienstzeit; Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst; Hauptberuflichkeit;

    Die Vorschrift fordert einen zeitlichen und funktionellen Zusammenhang der vordienstlichen Tätigkeit zu der späteren Beamtentätigkeit; sie muss für die Übernahme in das Beamtenverhältnis ursächlich gewesen sein (Urteil vom 19. Februar 1998 - BVerwG 2 C 12.97 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 12).
  • BVerwG, 05.12.2011 - 2 B 103.11

    Ruhegehaltfähigkeit; vordienstliche Tätigkeit, die zur Ernennung geführt hat;

    Das Erfordernis des funktionellen Zusammenhangs zwischen vordienstlicher Tätigkeit und Ernennung umfasst die weitere gesetzliche Voraussetzung, dass es sich dabei um eine für die Laufbahn des Beamten förderliche Tätigkeit gehandelt haben muss (stRspr; vgl. Urteile vom 19. Februar 1998 - BVerwG 2 C 12.97 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 12 S. 7 und vom 14. März 2002 - BVerwG 2 C 4.01 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 14 S. 4 f.).
  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 14 B 19.1411

    Beamtenversorgungsrecht, hier: Anerkennung von in der früheren DDR absolvierten

    Vielmehr ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Unterbrechung auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Beamten - seiner Sphäre - zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.1998 - 2 C 12.97 - NVwZ-RR 1998, 575/576).

    Das ist in aller Regel der Fall, wenn die Umstände durch das Verhalten des Beamten maßgeblich geprägt sind (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.1998 a.a.O.; U.v. 14.3.2002 - 2 C 4.01 - NVwZ-RR 2002, 667/668 m.w.N.).

    Dabei schließt die absolute Dauer einer Unterbrechung -isoliert betrachtet - ein Vertretenmüssen nicht ein (BVerwG, U.v. 19.2.1998 a.a.O. m.w.N.).

    Deshalb bleibt der erforderliche innere zeitliche Zusammenhang mit der Vordienstzeit auch dann gewahrt, wenn der Beamte vor und nach seinem unfreiwilligen Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst alles ihm Mögliche getan hat, um eine Unterbrechung der Dienstzeit durch eine anschließende Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst zu vermeiden oder wenigstens auf eine objektiv unvermeidliche Dauer zu begrenzen, weil die Unterbrechung dann nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt (BVerwG, U.v. 19.2.1998 - 2 C 12.97 - NVwZ-RR 1998, 575/576).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2008 - 4 S 444/06

    Anerkennung von Vordienstzeiten bei mehreren aufeinanderfolgenden

    Zeitlich besteht der innere Zusammenhang nur, wenn die Tätigkeit der Ernennung unmittelbar vorausgegangen ist und nicht auf Grund von Umständen, die der Beamte zu vertreten hat, unterbrochen worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.05.1961, a.a.O., und vom 19.02.1998 - 2 C 12/97 -, DVBl 1998, 641; Senatsurteil vom 22.03.1988 - 4 S 673/86 - Hessischer VGH, Urteil vom 13.03.1991- 1 UE 1254/93 -, Juris; GKÖD, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 10 BeamtVG RdNr. 58f.).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 5 LB 198/10

    Anrechnung von Angestelltenzeiten eines Beamten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Vergangenheit entschieden, dass der Beamte durch die Vortätigkeit Fähigkeiten und Erfahrungen erworben haben muss, die Grund - aber nicht notwendig der ausschlaggebende Grund - für die Ernennung waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.1998 - BVerwG 2 C 12.97 -, juris Rn. 20; Urteil vom 16.5.1961 - BVerwG II C 192.58 -, DÖD 1961, 154).
  • VG Düsseldorf, 31.03.2014 - 23 K 5981/13

    Beamter auf Zeit; kommunaler Wahlbeamter; Wahlbeamter; Beigeordneter;

    Schon deshalb liegt es nahe, bei Beantwortung der Frage, ob eine im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ausgeübte Tätigkeit "in der Regel einem Beamten obliegt", in erster Linie auf die im Bereich dieses Dienstherrn geltende "Regel" abzustellen, BVerwG, Urteile vom 26. Januar 1967 - II C 32.63 -, in: juris (Rn. 18), vom 18. September 1997- 2 C 38.96 -, in: juris (Rn. 14), und vom 19. Februar 1998 - 2 C 12.97 -, in: juris (Rn. 21).

    Inhaltlich ist zu fordern, dass zwischen der Wahl zum Beigeordneten bei der Beklagten und der vom Kläger begehrten Anrechnung der Vordienstzeiten in N. , Q. und L. ein innerer funktioneller und zeitlicher Zusammenhang bestehen muss, BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1998 - 2 C 12.97 -, in: juris (Rn. 12) mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung u.a. Urteile vom 16. Mai 1961 - 2 C 192.58 -, vom 15. Juni 1971 - 2 C 44.69 -, vom 15. Oktober 1980 - 6 C 14.79 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 -.

    Ein solcher Zusammenhang liegt vor, wenn der Beamte durch die vorherige Tätigkeit Fähigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die Grund - aber nicht notwendigerweise der ausschlaggebende Grund - für die Ernennung waren und ist bei einer unmittelbar vor der Berufung in das Beamtenverhältnis vorausgegangenen, ununterbrochenen Kette privatrechtlicher Arbeitsverhältnisse bei verschiedenen Dienstherrn nicht ausgeschlossen, BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1998 - 2 C 12.97 -, in: juris (Rn. 20).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2023 - 5 Sa 140/22

    Versorgung - Beitrittsgebiet - Dienstordnungs-Angestellter

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 10 BeamtVG muss zwischen der als ruhegehaltfähig anzuerkennenden Vordienstzeit und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis ein innerer funktioneller und zeitlicher Zusammenhang bestehen (vgl. BVerwG 19.02.1998 - 2 C 12/97 - Rn. 12 mwN).

    Dabei ist unerheblich, ob seine Motive billigenswert oder aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen verständlich sind, oder, ob und in welchem Maße die während der Unterbrechung gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen später dem Dienstherrn zugutegekommen sind, weil dieser sie sich zunutze gemacht hat (vgl. BVerwG 19.02.1998 - 2 C 12/97 - Rn. 13 mwN).

  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2021 - 3 K 6310/17

    Wahlbeamter, Angestelltenverhältnis, Studium, Vordienstzeit, Ermessen,

    Ob abweichend von diesem Grundsatz in Fällen mehrerer aufeinanderfolgender Beamtenverhältnisse unter bestimmten Voraussetzungen auf ein anderes Beamtenverhältnis als dasjenige, aus dem die Versorgung gewährt wird, abzustellen ist, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2008 - 4 S 44/06 -, juris, Rn. 23, so auch BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - VI C 4.70 -, juris, Rn. 50; zur ähnlich gelagerten Frage der Unterbrechung bei einer Kette privatrechtlicher Arbeitsverhältnisse auch: BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1998 - 2 C 12/97 -, juris, Rn. 20; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Kommentar, Bd. 2, Loseblatt (Stand: Juli 2017), BeamtVG § 10, Rn. 59; Weinbrenner, in: Stegmüller /Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Kommentar, Hauptband I, Loseblatt, Stand: 15. Januar 2021, § 10, Rn. 112, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

    vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1998 - 2 C 12/97 -, juris, Rn. 13.

  • VG Arnsberg, 10.12.2008 - 2 K 1445/07

    Kürzung einer Beamtenpension wegen dreitägiger Unterbrechung des

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08

    Versorgungsabschlag; Versetzung eines (schwer-)behinderten Beamten in den

  • VG Köln, 05.03.2021 - 3 K 3249/18
  • VG Schleswig, 22.11.2021 - 12 A 229/18

    Anerkennung von Tätigkeiten als Wissenschaftlicher Angestellter als

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2004 - 5 LB 261/03

    Voraussetzung für die Minderung der Anrechnung von Renten auf die

  • VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 65/18

    Recht der Landesbeamten - Anerkennung ruhegehaltfähiger Vordienstzeiten

  • VG Schleswig, 12.05.2017 - 12 A 2/17

    Anerkennung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten

  • BVerwG, 28.09.2001 - 2 B 35.01

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache im Zusammenhang

  • VGH Bayern, 27.07.2020 - 3 B 18.866

    Neufestsetzung von Versorgungsbezügen unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten

  • OVG Berlin, 16.06.2005 - 4 N 50.05

    Unzulässigkeit der Berufung; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils;

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2004 - 5 IB 261/03

    Anrechnung; Renten; Versorgungsbezüge

  • VG Augsburg, 28.07.2016 - Au 2 K 16.602

    Anerkennung von Vordienstzeiten bei mehreren aufeinanderfolgenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 1 A 1085/01

    Beendigung eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses bei einem

  • VG Gießen, 25.11.2022 - 5 K 3897/21

    Festsetzung von Versorgungsbezügen

  • VG Berlin, 27.06.2022 - 5 K 198.19

    Beamtenversorgung: Dienstzeiterhöhung wegen Einsatz in einem Land mit

  • VG Ansbach, 01.09.2015 - AN 1 K 14.00908

    (Abgelehnte) Anerkennung von Zeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis

  • VG Schleswig, 11.07.2013 - 12 A 166/11

    Anerkennung von Zeiten im Angestelltenverhältnis als ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • VG Kassel, 02.11.2004 - 7 E 1033/01

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit bei Unterbrechung der Tätigkeit wegen Kündigung

  • VG Bayreuth, 18.04.2018 - B 5 K 17.69

    Ruhegehaltsfähigkeit von Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis

  • VG München, 26.02.2016 - M 21 K 14.213

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten für die Bemessung des Ruhegehalts

  • VG Gelsenkirchen, 12.06.2007 - 12 K 5239/03

    Vordienstzeit, ruhegehaltfähig, Anerkennungsjahr, Berufspraktikum,

  • VG Ansbach, 11.02.2020 - AN 16 K 18.02215

    (Keine) Anerkennung der Ruhegehaltsfähigkeit von Zeiten als Angestellter der

  • VG Potsdam, 25.11.2020 - 2 K 1577/18
  • VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 08.09.2011 - 2 VG 33/09
  • VG Köln, 02.08.2023 - 3 K 3278/19
  • VG Weimar, 14.06.2023 - 4 K 540/20

    Anerkennung von Zeiten als Rechtsanwalt (Syndikus) als ruhegehaltsfähige

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