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   BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98   

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BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98 (https://dejure.org/1998,1481)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1998 - 2 C 12.98 (https://dejure.org/1998,1481)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 2 C 12.98 (https://dejure.org/1998,1481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anscheinsbeweis bei drastischem Anstieg der durchschnittlichen Kassenfehlbeträge - Anforderungen an den Beweis wiederholter Entwendung von Geld des Dienstherrn nach Aufdeckung eines Entwendungsfalles im Hinblick auf Schadenshaftung des Beamten - Keine Umkehr der ...

  • Judicialis

    BBG § 78 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 282; ; ErstattungsG § 5; ; VwGO § 173; ; ZPO § 286; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Verfahrensrecht - Anscheinsbeweis bei drastischem Anstieg der durchschnittlichen Kassenfehlbeträge; Beweis, Anforderungen an den - wiederholter Entwendung von Geld des Dienstherrn nach Aufdeckung eines Entwendungsfalles im Hinblick auf Schadenshaftung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 594 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 77
  • DVBl 1999, 318
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.07.1968 - VI ZR 14/67

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Schätzung eines Betrages nach § 287

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98
    Schon die konkrete Höhe des ggf. entwendeten Betrages ist sodann Gegenstand der nach § 173 VwGO i.V.m. § 287 ZPO anzustellenden Schätzung durch das Gericht (vgl. entsprechend etwa Urteile des BGH vom 9. Juli 1968 - VI ZR 14/67 - und vom 28. April 1982 - IV a ZR 8/81 - ).

    Soweit nach dem dargelegten Maßstab festgestellt werden kann, daß der Kläger in der fraglichen Zeit vor dem aufgedeckten Zugriff Gelder des Dienstherrn entwendet hat, ist die genaue Bezifferung des entwendeten und zu ersetzenden Gesamtbetrages der Schadenshöhe zuzurechnen, die das Tatsachengericht gemäß § 173 VwGO, § 287 ZPO erforderlichenfalls nach seinem pflichtgemäßen Ermessen schätzen kann (vgl. entsprechend insbesondere Urteil des BGH vom 9. Juli 1968, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98
    Allerdings hat der Beklagte den Erstattungsbeschluß unzutreffend auf § 823 BGB als materielle Rechtsgrundlage gestützt anstatt auf die abschließende beamtenrechtliche Haftungsregelung des § 78 BBG (vgl. dazu BVerwGE 52, 255 ; Urteile vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 41.74 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 20.93 - ).

    Zutreffend ist das Berufungsgericht - wie schon das Verwaltungsgericht - davon ausgegangen, daß die Haftung eines Beamten auf Schadenersatz nach § 78 Abs. 1 Satz 1 BBG die Feststellung einer von ihm begangenen objektiven Pflichtverletzung sowie eines durch diese Pflichtverletzung dem Dienstherrn verursachten Schadens voraussetzt, der Dienstherr somit für diese Anspruchsvoraussetzungen die materielle Beweislast trägt; den Beamten trifft ggf. lediglich die materielle Beweislast dafür, daß er die Pflichtverletzung ohne ein für die Haftung ausreichendes Verschulden begangen hat (stRspr; vgl. etwa BVerwGE 37, 192 ; 52, 255 ; Beschluß vom 11. Februar 1986 - BVerwG 6 B 117.85 - ).

  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84

    Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98
    Darüber hinaus kommt zwar nicht die vorsätzliche Entwendung dienstlicher Gelder als Gegenstand eines auf einen typischen Geschehensablauf abstellenden Anscheinsbeweises (§ 173 VwGO i.V.m. § 286 ZPO) in Betracht, wohl aber ein vom Beklagten angesprochener typischer Zusammenhang dahin gehend, daß ein - wie hier - über einen längeren Zeitraum hinweg im Durchschnittswert krasses Ansteigen rechnerischer Fehlbeträge bei Hinzutreten einer bestimmten Person im wesentlichen nicht durch jeweils zufällige, von dieser Person unabhängige Häufungen technischer Fehler zu erklären ist (vgl. zur Möglichkeit eines Anscheinsbeweises für lediglich einen Teil des rechtlich erheblichen Zusammenhanges etwa Beschluß des 7. Senats des BVerwG vom 20. Februar 1984 - BVerwG 7 B 109.83 - ; vgl. auch BGHZ 100, 31).
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 15.66

    Haftung von Kassenbeamten bei Kassenfehlbeträgen - Tätigkeit eines Kassenbeamten

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98
    Zutreffend ist das Berufungsgericht - wie schon das Verwaltungsgericht - davon ausgegangen, daß die Haftung eines Beamten auf Schadenersatz nach § 78 Abs. 1 Satz 1 BBG die Feststellung einer von ihm begangenen objektiven Pflichtverletzung sowie eines durch diese Pflichtverletzung dem Dienstherrn verursachten Schadens voraussetzt, der Dienstherr somit für diese Anspruchsvoraussetzungen die materielle Beweislast trägt; den Beamten trifft ggf. lediglich die materielle Beweislast dafür, daß er die Pflichtverletzung ohne ein für die Haftung ausreichendes Verschulden begangen hat (stRspr; vgl. etwa BVerwGE 37, 192 ; 52, 255 ; Beschluß vom 11. Februar 1986 - BVerwG 6 B 117.85 - ).
  • BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 38.85

    Soldatengesetz - Zahlungsbeauftragter - Besoldung - Kassenfehlbetrag -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98
    Dagegen hat das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt, daß die Beweislastregel des § 282 BGB, die grundsätzlich auch im öffentlichen Recht anwendbar ist, auf Kassenfehlbeträge dann keine Anwendung findet, wenn der Bedienstete den mit der Kassenführung verbundenen Gefahrenbereich nicht ausschließlich beherrscht (Urteil vom 25. Mai 1988 - BVerwG 6 C 38.85 - ).
  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 8/81

    Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98
    Schon die konkrete Höhe des ggf. entwendeten Betrages ist sodann Gegenstand der nach § 173 VwGO i.V.m. § 287 ZPO anzustellenden Schätzung durch das Gericht (vgl. entsprechend etwa Urteile des BGH vom 9. Juli 1968 - VI ZR 14/67 - und vom 28. April 1982 - IV a ZR 8/81 - ).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 20.93

    Zivildienst - Haftung - Beschäftigungsstelle - Schuldhafte Pflichtverletzung

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98
    Allerdings hat der Beklagte den Erstattungsbeschluß unzutreffend auf § 823 BGB als materielle Rechtsgrundlage gestützt anstatt auf die abschließende beamtenrechtliche Haftungsregelung des § 78 BBG (vgl. dazu BVerwGE 52, 255 ; Urteile vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 41.74 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 20.93 - ).
  • BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83

    Anscheinsbeweis - Voraussetzungen - Internes Lösungsmuster - Besonders

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98
    Darüber hinaus kommt zwar nicht die vorsätzliche Entwendung dienstlicher Gelder als Gegenstand eines auf einen typischen Geschehensablauf abstellenden Anscheinsbeweises (§ 173 VwGO i.V.m. § 286 ZPO) in Betracht, wohl aber ein vom Beklagten angesprochener typischer Zusammenhang dahin gehend, daß ein - wie hier - über einen längeren Zeitraum hinweg im Durchschnittswert krasses Ansteigen rechnerischer Fehlbeträge bei Hinzutreten einer bestimmten Person im wesentlichen nicht durch jeweils zufällige, von dieser Person unabhängige Häufungen technischer Fehler zu erklären ist (vgl. zur Möglichkeit eines Anscheinsbeweises für lediglich einen Teil des rechtlich erheblichen Zusammenhanges etwa Beschluß des 7. Senats des BVerwG vom 20. Februar 1984 - BVerwG 7 B 109.83 - ; vgl. auch BGHZ 100, 31).
  • BVerwG, 11.02.1986 - 6 B 117.85
    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98
    Zutreffend ist das Berufungsgericht - wie schon das Verwaltungsgericht - davon ausgegangen, daß die Haftung eines Beamten auf Schadenersatz nach § 78 Abs. 1 Satz 1 BBG die Feststellung einer von ihm begangenen objektiven Pflichtverletzung sowie eines durch diese Pflichtverletzung dem Dienstherrn verursachten Schadens voraussetzt, der Dienstherr somit für diese Anspruchsvoraussetzungen die materielle Beweislast trägt; den Beamten trifft ggf. lediglich die materielle Beweislast dafür, daß er die Pflichtverletzung ohne ein für die Haftung ausreichendes Verschulden begangen hat (stRspr; vgl. etwa BVerwGE 37, 192 ; 52, 255 ; Beschluß vom 11. Februar 1986 - BVerwG 6 B 117.85 - ).
  • BVerwG, 15.09.1977 - II C 41.74

    Zahlung eines Kassenfehlbestands - Verletzung von Amtspflichten

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98
    Allerdings hat der Beklagte den Erstattungsbeschluß unzutreffend auf § 823 BGB als materielle Rechtsgrundlage gestützt anstatt auf die abschließende beamtenrechtliche Haftungsregelung des § 78 BBG (vgl. dazu BVerwGE 52, 255 ; Urteile vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 41.74 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 20.93 - ).
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens

    Eine Anwendung der allgemeinen Haftungsvorschriften, insbesondere nach den §§ 823 ff. BGB, scheidet deswegen aus, soweit ein Beamter oder Soldat durch die Verletzung von Dienstpflichten dem Dienstherrn einen Schaden verursacht hat (BVerwGE 52, 255 ; Urteile vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 41.74 - , vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 20.93 - und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 2 C 12.98 -).

    Danach trifft einen Beamten oder Soldaten, der objektiv eine Dienstpflicht verletzt hat, die materielle Beweislast dafür, daß er die Pflichtverletzung ohne ein für die Haftung ausreichendes Verschulden begangen hat (stRspr; vgl. etwa BVerwGE 37, 192 ; 52, 255 ; Beschluß vom 11. Februar 1986 - BVerwG 6 B 117.85 ; Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 2 C 12.98 -).

  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 200/08

    Rückgriff auf die deliktsrechtlichen Anspruchsgrundlagen des bürgerlichen Rechts

    Zur Entscheidung über diese Ansprüche sind gemäß § 126 Abs. 2 BRRG bzw. § 54 Abs. 1 BeamtStG die Verwaltungsgerichte berufen (im Anschluss an BVerwG NVwZ 1999, 77; 1996, 182).

    Die Vorschriften über die Schadensersatzansprüche des Dienstherrn nach den Beamtengesetzen (hier: § 44 Abs. 1 BbgLBG; siehe auch die inhaltsgleichen § 46 Abs. 1 BRRG bzw. - seit 1. April 2009 - § 48 BeamtStG und § 75 Abs. 1 BBG in der ab dem 12. Februar 2009 geltenden Fassung = § 78 Abs. 1 BBG a.F.) regeln die Haftung des Beamten im Innenverhältnis abschließend und lassen den Rückgriff auf die Vorschriften des allgemeinen Rechts, insbesondere auch auf die deliktsrechtlichen Anspruchsgrundlagen des bürgerlichen Rechts, nicht zu (BVerwG NVwZ 1999, 77, 78 m.w.N. zu § 78 BBG a.F.; BVerwG NVwZ 1996, 182, 183 zu § 78 BBG a.F., § 34 ZDG und § 24 SG; so auch OVG Rheinland-Pfalz NVwZ-RR 2005, 477, 478 ; OVG Nordhein-Westfalen , Urteil vom 10. Februar 2000 - 12 A 739/97 - [...] Rn. 6 zu den jeweiligen Landesbeamtengesetzen; siehe ferner BVerwGE 52, 255, 256) .

  • VG Karlsruhe, 28.11.2016 - 9 K 3717/14

    Inanspruchnahme des ehemaligen Bürgermeisters auf Schadensersatz durch die

    Der Dienstherr trägt für diese Anspruchsvoraussetzungen die materielle Beweislast; den Beamten trifft gegebenenfalls lediglich die materielle Beweislast dafür, dass er die Pflichtverletzung ohne ein für die Haftung ausreichendes Verschulden begangen hat (BVerwG, Urteil vom 16.07.1998 - 2 C 12.98 -, NVwZ 1999, 77).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2000 - 12 A 739/97

    Falscheintragung von Zählwerksständen einer Dieselkraftstoffsäule zwecks

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 - 2 C 12.98 -, ZBR 1999, 64.

    vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998, a.a.O., unter Hinweis auf die Rspr. des BGH.

    vgl. hierzu auch: BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998, a.a.O., m.w.N.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998, a.a.O..

  • VG Stuttgart, 28.05.2020 - 14 K 20290/17

    Pflicht einer ehemaligen Bürgermeisterin und eines ehemaligen Kämmerers zum

    Den Beamten trifft gegebenenfalls lediglich die materielle Beweislast dafür, dass er die Pflichtverletzung ohne ein für die Haftung ausreichendes Verschulden begangen hat (st. Rspr., vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 16.07.1998 - 2 C 12.98 - juris, Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2011 - 1 A 366/09

    Anrechnung eines Mitverschuldens des Dienstherrn an der Entstehung eines Schadens

    Dabei sei der "Durchschnittswert", auf den das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 2 C 12.98 - Bezug genommen habe, nicht bewiesen und auch nicht festgestellt worden.

    vom 16. Juli 1998 - 2 C 12.98 -, NWVBl. 1998, 475 = juris Rn. 23, ist nicht so zu verstehen, dass die auch vom Verwaltungsgericht angenommenen Beweiserleichterungen, nämlich dass angesichts immer wiederkehrender Einzelhandlungen nicht zu beweisen sei, an welchen Tagen der Beamte welchen Betrag entwendet habe, vgl. Urteilsabdruck S. 12 sowie BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 - 2 C 12.98 -, a. a. O., juris Rn. 19, nur bei der Ermittlung eines bestimmten Durchschnittswertes von Fehlbeträgen angenommen werden können.

    Sowohl die Berichterstatterin im Erörterungstermin als auch das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil sind davon ausgegangen, dass sie die im bereits zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1998 - 2 C 12.98 - aufgestellten Beweisgrundsätze anzuwenden hatten.

  • VGH Bayern, 20.09.2018 - 3 ZB 15.763

    Verstoß gegen die Pflicht zur Beachtung und Wahrung einer Ausschlussfrist für

    Demgemäß trägt der Dienstherr bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegenüber einem Beamten durch Leistungsbescheid grundsätzlich die materielle Beweislast (vgl. SächsOVG, B.v. 14.5.2001 - 2 Bs 133/00 - juris Rn. 6), wobei ihm in entsprechender Anwendung die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zugutekommen (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.1998 - 2 C 12.98 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 19.07.2001 - 2 C 42.00

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen einen Beamten wegen erhöhten

    Dass in dem angefochtenen Erstattungsbeschluss als Grundlage der Forderung § 823 und § 246 BGB genannt sind, ist unschädlich (vgl. Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 2 C 12.98 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 42 S. 3).

    Die Höhe des zusätzlich eingetretenen Schadens, für den der Beklagte Zinszahlungen verlangt, darf nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 287 ZPO geschätzt werden (vgl. dazu Urteil vom 16. Juli 1998 a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 15.04

    Tierseuchenrecht; gemeiner Wert eines Tieres; gemeiner Wert eines Tieres auch

    dd) Unter Anwendung dieser bundesrechtlichen Vorgaben ist die Höhe des gemeinen Wertes der Tiere nach § 287 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO vom Tatsachengericht zu schätzen (vgl. dazu Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25/80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 32; vom 1. März 1995 - BVerwG 8 C 36/92 - Buchholz 303 § 287 ZPO Nr. 3 - vom 16. Juli 1998 - BVerwG 2 C 12/98 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 42 -).
  • VG Aachen, 18.12.2008 - 1 K 365/07

    Schadensersatzklage der Stadt Aachen gegen ehemaligen städtischen Bediensteten

    vgl. zu § 78 BBG: BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 - 2 C 12.98 -, juris Rn. 19, 21, 23; OVG NRW, Urteil vom 10. Februar 2000 - 12 A 739/97 -, juris Rn. 10.

    vgl. zum hier zugrunde gelegten Schadensbegriff: BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 - 2 C 12.98 -, juris Rn. 18.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 - 2 C 12.98 -, juris Rn. 18.

  • VG Aachen, 11.03.2021 - 1 K 2566/19

    Ehemaliger Beamter muss der Gemeinde Hürtgenwald rund 680.000 Euro Schadensersatz

  • VG Frankfurt/Oder, 04.05.2023 - 2 K 1445/19
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 B 70.12

    Anforderungen hinsichtlich der Echtheit einer Urkunde bei einer Restitutionsklage

  • VGH Hessen, 25.08.2023 - 1 A 837/18

    Schadensersatzanspruch des Landkreises gegen den Landrat wegen zu Unrecht

  • VG Schleswig, 21.02.2019 - 12 A 63/18

    Schadensersatz nach Entlassung aus dem juristischen Vorbereitungsdienst

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2020 - 9 S 801/19

    Keine Verpflichtung des Schulträgers zur Herstellung von Barrierefreiheit der

  • VG Meiningen, 08.11.2004 - 1 K 967/99

    Recht der Bundesbeamten; Zur Frage der Verjährung deliktischer

  • VG Lüneburg, 16.05.2017 - 8 A 78/16

    Regress

  • VG Kassel, 28.04.2016 - 1 K 1797/15

    Grobe Fahrlässigkeit eines Polizeibeamten beim Transport eines beschlagnahmten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2006 - 4 B 8.04

    Schadensersatz, Täuschung, Bereicherung, Verjährung

  • BVerwG, 21.08.2000 - 2 B 39.00

    Erhebung eines Entlastungsbeweises in Form eines Gutachtens nach der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2002 - 1 B 1526/01

    Entgegennahme von Schmiergeldern für dienstliche Tätigkeit; Herausgabeanspruch

  • VG München, 20.12.2013 - M 21 K 11.2222

    Schadensersatzpflicht des Soldaten gegenüber dem Dienstherrn wegen eines

  • VG Wiesbaden, 01.06.2022 - 3 K 1520/16

    Klage einer Gemeinde gegen ihren ehemaligen Bürgermeister auf Schadensersatz i.

  • VG Wiesbaden, 01.09.2022 - 3 K 694/22

    Klage einer Gemeinde gegen den ehemaligen Leiter eines Eigenbetriebs auf

  • VG Darmstadt, 30.08.2000 - 5 G 662/97

    Zulässigkeit der Anwendung hoheitlicher Maßnahmen durch Nachfolgeunternehmen der

  • VG Hannover, 18.01.2007 - 2 A 5477/05

    Auslagenpauschale; Behandlungskosten; Beweislast; Beweislastverteilung;

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