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   BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98   

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BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98 (https://dejure.org/1999,2182)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1999 - 2 C 13.98 (https://dejure.org/1999,2182)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1999 - 2 C 13.98 (https://dejure.org/1999,2182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probewegen Tätigkeit für das MfS

  • Wolters Kluwer

    Beamtenverhältnis auf Probe - Entlassung - Ministerium für Staatssicherheit - Tätigkeit - Erklärungsfrist - Beschleunigungsgebot

  • Judicialis

    LBG M-V § 37 Abs. 6; ; EV Anlage 1 Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 3 Buchst. d), Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Einigungsvertrag - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR; Frist für die -; Frist für die Bekanntgabe der Entscheidung über die Entlassung eines Beamten auf Probe; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 447 (Ls.)
  • NJ 1999, 604
  • DVBl 1999, 1424
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98
    Das hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) zu der gleichartigen Vorschrift des § 125 Abs. 1 BG LSA im einzelnen dargelegt.

    Wenn das zu bejahen ist, muß der Dienstherr von Rechts wegen den Beamten auf Probe entlassen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 -).

    Für die - unter Beachtung der dazu von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze vorzunehmende - einzelfallbezogene Würdigung, ob die gesetzlichen Entlassungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - m.w.N.), fehlen ebenfalls hinreichende tatsächliche Feststellungen des Berufungsgerichts.

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98
    Zudem beansprucht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten auf Probe, daß die Entscheidung über die Weiterbeschäftigung nicht ungebührlich lange hinausgezögert wird, sondern hierüber in angemessener Zeit entschieden werden muß (vgl. BVerwGE 85, 177 m.w.N., BVerwGE 92, 147 ).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98
    Zudem beansprucht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten auf Probe, daß die Entscheidung über die Weiterbeschäftigung nicht ungebührlich lange hinausgezögert wird, sondern hierüber in angemessener Zeit entschieden werden muß (vgl. BVerwGE 85, 177 m.w.N., BVerwGE 92, 147 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Unzumutbarkeit" besagt, daß die frühere Tätigkeit des Beamten auf Probe für das MfS - auch unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots (vgl. BVerfGE 96, 189 ) - das Dienstverhältnis derart belastet, daß eine Fortsetzung ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 30.04.1998 - 6 P 5.97

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Zuständigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98
    Die Fristbestimmung des § 626 Abs. 2 BGB ist deswegen unanwendbar (vgl. Beschlüsse vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - und vom 30. April 1998 - BVerwG 6 P 5.97 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98
    Die Fristbestimmung des § 626 Abs. 2 BGB ist deswegen unanwendbar (vgl. Beschlüsse vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - und vom 30. April 1998 - BVerwG 6 P 5.97 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Die rahmenrechtlichen Bestimmungen erlaubten den Landesgesetzgebern nur bis zum 31. Dezember 1996 befristete Sonderregelungen (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - BVerwGE 108, 64 [65 f.], vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 13.98 - Buchholz 237.51 § 37 MVLBG Nr. 1 S. 2 und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - BVerwGE 109, 59 [61] sowie - BVerwG 2 C 34.98 - BVerwGE 109, 68 [71]).
  • VGH Hessen, 14.06.2017 - 1 B 208/17

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Die Entlassungsfrist ist die zwischen der äußeren und der inneren Wirksamkeit der Entlassungsverfügung liegende Zeitspanne (Zängl in: Weiss u.a., BayBeamtR, Stand: Januar 2009, Art. 56 BayBG, Rdnr. 61 zum vergleichbaren bayerischen Beamtenrecht; vgl. zur Frage, welchen Zeitraum die Entlassungsfrist umfassen muss, auch BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 13/98 -, juris, Rdnr. 17; Bay. VGH, Beschluss vom 30. November 2009 - 3 CS 09.1773 -, juris, Rdnr. 35; von Roetteken in:, ders./Rothländer, HBR, Bd. IV/3, Stand: April 2015, § 29 HBG, Rdnr. 112).
  • BVerwG, 12.05.2000 - 2 B 23.00

    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung als Polizeibeamter wegen früherer

    Sie hängt von Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab(Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 13.98 - <ZBR 1999, 276>).

    Die Beschwerde trägt vor, das Berufungsurteil beanspruche zwar ausdrücklich, der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 13.98 - (a.a.O.) zu folgen, "im tatsächlichen" bzw. "tatsächlich" sei es aber von dieser Auffassung abgewichen (Beschwerdebegründung vom 6. März 2000, S. 5).

  • BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00

    Keine Verletzung von GG Art 33 Abs 2 durch Rücknahme der Ernennung eines

    Notwendig ist eine zügige Durchführung des Verwaltungsverfahrens, sobald der Dienstherr Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Entlassung wegen Verstrickung in die Machenschaften des MfS in Betracht kommt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 C 13.98 -, LKV 2000, S. 111 f.; BVerwGE 92, 147 [150 f.]; BVerwGE 85, 177 [183]; vgl. auch BVerfGE 46, 17 [29] entsprechend zum Disziplinarverfahren sowie BVerfGE 43, 154 [165 f.] zu den Anforderungen aus der Fürsorgepflicht an die Gestaltung des Verfahrens der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe).
  • VG Berlin, 02.11.1999 - 28 A 137.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit wegen arglister Täuschung

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  • BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 1261/99

    Keine Verletzung der Fürsorgepflicht gemäß GG Art 33 Abs 5 durch Rücknahme der

    Nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die nach Abs. 5 Nr. 2 EV mögliche Entlassung eines Beamten auf Probe - jenseits der befristeten Geltung der Sonderregelung bis zum 31. Dezember 1996 - nicht an die Einhaltung einer (weiteren) Frist gebunden (vgl. Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 13.98 -, LKV 2000, S. 111).
  • BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00

    Entlassung eines Probebeamten wegen Tätigkeit für das Ministerium für

    Nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die nach Abs. 5 Nr. 2 EV mögliche Entlassung eines Beamten auf Probe - jenseits der befristeten Geltung der Sonderregelung bis zum 31. Dezember 1996 - nicht an die Einhaltung einer (weiteren) Frist gebunden (vgl. Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 13.98 -, LKV 2000, S. 111).
  • OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02

    Rücknahme der Ernennung, Tätigkeit für das MfS, Arglist, Rechtsmissbrauch

    Nach der zur Entlassung von Probebeamten wegen einer Tätigkeit für das MfS ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 11.3.1999 - 2 C 13.98 - ZBR 1999, 276 und Beschl. v. 3.5.1999 - 6 P 2.98 - PersR 1999, 494) und des Senats (vgl. Urt. v. 20.3.2001 - 2 B 630/00 -) folgt aus dem gesetzlichen Tatbestandsmerkmal, dass wegen einer Tätigkeit für das frühere MfS ein Festhalten an dem Beamtenverhältnis "unzumutbar" erscheinen muss, eine zeitliche Begrenzung der Entlassungsmöglichkeit.
  • VG Schwerin, 21.02.2001 - 1 A 3572/97

    Anfechtung eines Entlassungsbescheids durch die Stammdienststelle; Entlassung

    BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 13.98 -, ZBR 1999, 276 (277); vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 7. Januar 1998 - 2 S 449/96 -, ZBR 1999, 209 (LS 4 u. 211 m.w.N.).
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