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   BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87   

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BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87 (https://dejure.org/1990,637)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1990 - 2 C 13.87 (https://dejure.org/1990,637)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - 2 C 13.87 (https://dejure.org/1990,637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ernennung - Warteliste für Lehramtsbewerber - Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn - Eignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernennungszuständigkeit für Lehrer in Baden-Württemberg - Grenzen der Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstellung - Warteliste für Lehramtsbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 619
  • VBlBW 1990, 455
  • DVBl 1990, 867
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87
    Dem Inhalt des Bescheides vom 22. September 1982, der einer selbständigen Auslegung durch das Revisionsgericht unterliegt (BVerwGE 41, 305 [BVerwG 12.01.1973 - VII C 3/71]; Urteile vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - und vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 23.87 - mit umfangreichen Nachweisen) ist unter Berücksichtigung der in ihm erwähnten Verwaltungsvorschrift III 7253/1 des Ministeriums für Kultus und Sport vom 9. Oktober 1981 zur Einrichtung der Warteliste für Lehramtsanwärter (Amtsblatt "Kultus und Unterricht" 1981, 1246) und der späteren Erläuterungen und Präzisierungen des Beklagten (vgl. hierzu Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - ) ferner nicht zu entnehmen, daß er sich nur für eine begrenzte Zeit Bedeutung beimißt.

    Für ihre Auslegung kommt es nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB deshalb auf den wirklichen Willen des Erklärenden an, nämlich auf den von ihm der Erklärung beigegebenen Sinn und Zweck (vgl. hierzu u.a. Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - und - BVerwG 2 C 5.79 - mit umfangreichen Nachweisen).

    Die Verwaltungsvorschrift und die sich aus den tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils ergebende Praxis, die insoweit heranzuziehen ist, als sie vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligt oder doch geduldet wurde oder wird (vgl. Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - und - BVerwG 2 C 5.79 - ), sehen eine Zuständigkeit der Oberschulämter nicht vor.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - ) entschieden hat, liegt die Entscheidung über die Einstellung eines Bewerbers und die Auswahl unter mehreren Bewerbern im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn.

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87
    Für ihre Auslegung kommt es nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB deshalb auf den wirklichen Willen des Erklärenden an, nämlich auf den von ihm der Erklärung beigegebenen Sinn und Zweck (vgl. hierzu u.a. Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - und - BVerwG 2 C 5.79 - mit umfangreichen Nachweisen).

    Die Verwaltungsvorschrift und die sich aus den tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils ergebende Praxis, die insoweit heranzuziehen ist, als sie vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligt oder doch geduldet wurde oder wird (vgl. Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - und - BVerwG 2 C 5.79 - ), sehen eine Zuständigkeit der Oberschulämter nicht vor.

    Die Befugnis zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften ist der Exekutivgewalt inhärent, soweit ihre Organisations- und Geschäftsgewalt jeweils reicht (vgl. Urteil vom 1. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - ; BVerwGE 67, 222 [BVerwG 09.06.1983 - 2 C 34/80]).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87
    Die Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG an einen effektiven Rechtsschutz (vgl. hierzu BVerfGE 35, 382 ; 40, 272 [BVerfG 28.10.1975 - 2 BvR 258/75]; BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - <DVBl. 1989, 1247>) gebieten wegen dieser weitreichenden Auswirkungen, bereits gegen die eine Aufnahme in die Warteliste ablehnende Entscheidung die Verwaltungsgerichte anrufen zu können, auch wenn eine spätere Einstellung als Lehrer rechtlich nicht von einer vorherigen Aufnahme in die Warteliste abhängig ist.
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87
    Die Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG an einen effektiven Rechtsschutz (vgl. hierzu BVerfGE 35, 382 ; 40, 272 [BVerfG 28.10.1975 - 2 BvR 258/75]; BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - <DVBl. 1989, 1247>) gebieten wegen dieser weitreichenden Auswirkungen, bereits gegen die eine Aufnahme in die Warteliste ablehnende Entscheidung die Verwaltungsgerichte anrufen zu können, auch wenn eine spätere Einstellung als Lehrer rechtlich nicht von einer vorherigen Aufnahme in die Warteliste abhängig ist.
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87
    Dem Inhalt des Bescheides vom 22. September 1982, der einer selbständigen Auslegung durch das Revisionsgericht unterliegt (BVerwGE 41, 305 [BVerwG 12.01.1973 - VII C 3/71]; Urteile vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - und vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 23.87 - mit umfangreichen Nachweisen) ist unter Berücksichtigung der in ihm erwähnten Verwaltungsvorschrift III 7253/1 des Ministeriums für Kultus und Sport vom 9. Oktober 1981 zur Einrichtung der Warteliste für Lehramtsanwärter (Amtsblatt "Kultus und Unterricht" 1981, 1246) und der späteren Erläuterungen und Präzisierungen des Beklagten (vgl. hierzu Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - ) ferner nicht zu entnehmen, daß er sich nur für eine begrenzte Zeit Bedeutung beimißt.
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87
    - Diese im Vorfeld von Einstellungen ergehende Entscheidung über eine generelle Nichteignung als Sonderschullehrer reicht zudem im Ergebnis weiter als die Ablehnung einer Bewerbung um Einstellung in einem konkreten Einzelfall, für die die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgebend ist (BVerwGE 61, 176 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79]).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87
    Die Befugnis zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften ist der Exekutivgewalt inhärent, soweit ihre Organisations- und Geschäftsgewalt jeweils reicht (vgl. Urteil vom 1. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - ; BVerwGE 67, 222 [BVerwG 09.06.1983 - 2 C 34/80]).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87
    Denn die Warteliste dient nach ihrem Sinn und Zweck einer Vorbereitung und Steuerung künftiger Einstellungen, über die Besetzung von Planstellen hat aber der Dienstherr gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 11 LBG unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Mitbewerber zu entscheiden, auch gegenüber den bei früheren Einstellungen auf Grund der Warteliste tatsächlich übergangenen Beamtenbewerber (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwGE 80, 1 [BVerwG 30.06.1988 - 2 C 11/87]; 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87

    Arbeitsplatzschutz - Zeitsoldat - Wehrdienstantritt - Mangelnde Rückwirkung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87
    Denn die Warteliste dient nach ihrem Sinn und Zweck einer Vorbereitung und Steuerung künftiger Einstellungen, über die Besetzung von Planstellen hat aber der Dienstherr gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 11 LBG unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Mitbewerber zu entscheiden, auch gegenüber den bei früheren Einstellungen auf Grund der Warteliste tatsächlich übergangenen Beamtenbewerber (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwGE 80, 1 [BVerwG 30.06.1988 - 2 C 11/87]; 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87
    Die Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG an einen effektiven Rechtsschutz (vgl. hierzu BVerfGE 35, 382 ; 40, 272 [BVerfG 28.10.1975 - 2 BvR 258/75]; BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - <DVBl. 1989, 1247>) gebieten wegen dieser weitreichenden Auswirkungen, bereits gegen die eine Aufnahme in die Warteliste ablehnende Entscheidung die Verwaltungsgerichte anrufen zu können, auch wenn eine spätere Einstellung als Lehrer rechtlich nicht von einer vorherigen Aufnahme in die Warteliste abhängig ist.
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 23.87

    Beamter auf Probe - Verlängerung der Probezeit - Notenstufe der dienstlichen

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 258/75

    Vorbefaßter Richter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2018 - 6 A 2014/17

    Polizei: Einheitliche Mindestgröße von 163 cm rechtmäßig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1990 - 2 C 13.87 -, DVBl. 1990, 867 = juris, Rn. 23.
  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

    Der Exekutivgewalt ist die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsvorschriften inhärent, soweit ihre Organisations- und Geschäftsgewalt jeweils reicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1981 - 2 C 5.79 - Buchholz 232 § 25 BBG Nr. 1 S. 3, vom 9. Juni 1983 - 2 C 34.80 - BVerwGE 67, 222 und vom 22. Februar 1990 - 2 C 13.87 - Buchholz 237.0 § 4 BaWüLBG Nr. 1 S. 4).
  • VG Gelsenkirchen, 14.03.2016 - 1 K 3788/14

    Einstellung; Polizeivollzugsdienst; Eignung; Mindestkörpergröße

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1990 - 2 C 13.87 -, DVBl. 1990, 867.
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