Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.05.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.2008 - 2 C 14.07   

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https://dejure.org/2008,3802
BVerwG, 24.04.2008 - 2 C 14.07 (https://dejure.org/2008,3802)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2008 - 2 C 14.07 (https://dejure.org/2008,3802)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2008 - 2 C 14.07 (https://dejure.org/2008,3802)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    LRKG RP § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1, Abs. 3 und 7, § 17 Abs. 4; LVO zu § 6 LR KG RP § 1 Abs. 1 Satz 1
    Dienstreise; Ausgangs- und Endpunkt; Geschäftsort; Dienstort; Dienststelle; Dienststätte; Wegstreckenentschädigung; Fahrkosten; dienstlich veranlasste Mehraufwendungen; Kosten der allgemeinen Lebensführung; alternierende Telearbeit; häuslicher Telearbeitsplatz; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    LRKG RP § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 4
    Ausgangs- und Endpunkt; Dienstort; Dienstreise; Dienststelle; Dienststätte; Fahrkosten; Geschäftsort; Heimarbeitstag; Kosten der allgemeinen Lebensführung; Wegstreckenentschädigung; alternierende Telearbeit; dienstlich veranlasste Mehraufwendungen; häuslicher ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen und Reisen zur dienstlichen Fortbildung; Einordnung eines häuslichen Telearbeitsplatzes eines Beamten an den festgelegten Heimarbeitstagen als Dienststätte; Dienststätte i.S.v. § 2 Abs. 4 S. 4 ...

  • Judicialis

    LRKG RP § 2 Abs. 4; ; LRKG RP § 3 Abs. 1 Satz 1; ; LRKG RP § 5 Abs. 4; ; LRKG RP § 6 Abs. 1; ; LRKG RP § 6 Abs. 3; ; LRKG RP § 6 Abs. 7; ; LRKG RP § 17 Abs. 4; ; LVO zu § 6 LRKG RP § 1 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Reisekosten bei häuslichem Telearbeitsplatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 1126
  • DÖV 2008, 688
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87

    Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2008 - 2 C 14.07
    Der Beamte braucht die Dienststelle nicht ausschließlich aus reisekostenrechtlichen Gründen aufzusuchen (Urteile vom 3. Februar 1982 - BVerwG 6 C 194.80 - BVerwGE 65, 14 und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148 ).

    Die Kosten der allgemeinen Lebensführung muss der Beamte aus seinen Dienstbezügen bestreiten (Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148 ; BAG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 6 AZR 111/03 - juris Rn. 26 f.).

    In diesem Fall stellen die gesamten Fahrkosten der Dienstreise dienstlich veranlassten Mehraufwand im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 LRKG RP dar und sind daher ungekürzt zu erstatten (Urteil vom 21. Juni 1989 a.a.O. , Beschluss vom 16. Juni 2005 - BVerwG 2 B 23.05 - Buchholz 260 § 3 BRKG Nr. 2; BAG, Urteil vom 19. Februar 2004 a.a.O.).

    Dieser Abzug ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn solche Fahrten auch ohne die Dienstreise nicht angefallen wären, weil der Beamte am Reisetag ansonsten am häuslichen Telearbeitsplatz gearbeitet hätte (vgl. Urteil vom 21. Juni 1989 a.a.O. ).

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03

    Reisekostenvergütung - Kürzung bei Kostenersparnis

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2008 - 2 C 14.07
    Die Kosten der allgemeinen Lebensführung muss der Beamte aus seinen Dienstbezügen bestreiten (Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148 ; BAG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 6 AZR 111/03 - juris Rn. 26 f.).

    In diesem Fall stellen die gesamten Fahrkosten der Dienstreise dienstlich veranlassten Mehraufwand im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 LRKG RP dar und sind daher ungekürzt zu erstatten (Urteil vom 21. Juni 1989 a.a.O. , Beschluss vom 16. Juni 2005 - BVerwG 2 B 23.05 - Buchholz 260 § 3 BRKG Nr. 2; BAG, Urteil vom 19. Februar 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 194.80

    Dienstreise - Ausgangspunkt - Endpunkt - Sparsamkeitsgebot - Ende der Dienstreise

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2008 - 2 C 14.07
    Der Beamte braucht die Dienststelle nicht ausschließlich aus reisekostenrechtlichen Gründen aufzusuchen (Urteile vom 3. Februar 1982 - BVerwG 6 C 194.80 - BVerwGE 65, 14 und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148 ).
  • BVerwG, 16.06.2005 - 2 B 23.05

    Umfang des Vorteilsausgleich bei Dienstreisen vom Wohnort an den Ort des

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2008 - 2 C 14.07
    In diesem Fall stellen die gesamten Fahrkosten der Dienstreise dienstlich veranlassten Mehraufwand im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 LRKG RP dar und sind daher ungekürzt zu erstatten (Urteil vom 21. Juni 1989 a.a.O. , Beschluss vom 16. Juni 2005 - BVerwG 2 B 23.05 - Buchholz 260 § 3 BRKG Nr. 2; BAG, Urteil vom 19. Februar 2004 a.a.O.).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 28.13

    Reisekostenrecht; Reisekostenvergütung; Reisekostenerstattung; Erstattung der

    Der Beamte soll diejenigen Aufwendungen ersetzt bekommen, die er ohne die Dienstreise nicht gehabt hätte (stRspr, z.B. Urteil vom 24. April 2008 - BVerwG 2 C 14.07 - Buchholz 263 LReisekostenR Nr. 8 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.2008 - 2 B 73.08

    Kürzung der Reisekostenvergütung um die fiktiven Aufwendungen für Fahrten

    4 Diese Rechtsfrage rechtfertigt die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht, weil aufgrund des Urteils des Senats vom 24. April 2008 BVerwG 2 C 14.07 (DÖV 2008, 688 ) kein Klärungsbedarf mehr besteht.
  • BVerwG, 10.12.2013 - 2 C 7.12

    Dienstreise; Dienstunfall; Einkauf; Gegenstände des täglichen Bedarfs;

    Die Wegstrecke einer Dienstreise umfasst demgemäß die Strecke von diesem Ausgangs- und Endpunkt zum Geschäftsort, an dem das auswärtige Dienstgeschäft zu erledigen ist (Urteil vom 24. April 2008 - BVerwG 2 C 14.07 - Buchholz 263 LReisekostenR Nr. 8 Rn. 11; Beschluss vom 17. November 2008 - BVerwG 2 B 73.08 - juris Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2009 - 2 A 11376/08

    Heimarbeitsplatz; Dienststätte; Dienstverrichtung; Fahrtkosten; dienstlich

    Besteht am Reisetag nicht ausnahmsweise eine Verpflichtung zur Anwesenheit in der Dienststelle, sind die Fahrtkosten einer von der Wohnung des Beamten angetretenen und beendeten Dienstreise in voller Höhe dienstlich veranlasste Mehraufwendungen (im Anschluss an BVerwG, NVwZ 2008, 1126).

    An festgelegten Heimarbeitstagen eines zur Heim- oder Telearbeit berechtigten Beamten tritt dann der häusliche Arbeitsplatz als Ort der Dienstleistung an die Stelle des Arbeitsplatzes in der Dienststelle (vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 24. April 2008, NVwZ 2008, 1126).

    In diesem Fall stellen die gesamten Fahrtkosten der Dienstreise den dienstlich veranlassten Mehraufwand im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 LRKG dar und sind daher ungekürzt zu erstatten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2008, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2019 - 5 LB 87/18

    Dienstreise; Dienststätte; Einkommensteuerrecht; erste Tätigkeitsstätte;

    Unter dem Begriff der "Dienststätte" ist die kleinste verwaltungstechnische Einheit der Diensterledigung zu verstehen, typischerweise das Gebäude, in dem der Betreffende regelmäßig seinen Dienst leistet (Martini, "Wenn einer eine Reise tut ... - zur reisekostenrechtlichen Behandlung von Fahr- und Einsatzwechseldienst", ZBR 2015, 7, 8; in diesem Sinne auch BVerwG, Urteil vom 24.4.2008 - BVerwG 2 C 14.07 -, juris Rn. 18 [zu § 2 Abs. 4 Satz 4 LRKG RP]; VG Düsseldorf, Urteil vom 7.12.2012 - 13 K 7247/11 -, juris Rn. 64 bis 66).

    Diese Vorgehensweise hat das Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig angesehen und darauf abgestellt, dass an den vereinbarten Heimarbeitstagen der in der Wohnung des dortigen Klägers eingerichtete Telearbeitsplatz "Dienststätte" im reisekostenrechtlichen Sinne sei (BVerwG, Urteil vom 24.4.2008, a. a. O., Rn. 10, 17 [zu den vergleichbaren Vorschriften des rheinland-pfälzischen Landesrechts]).

    "Dienststätte" sei derjenige Ort, an dem der Beamte gewöhnlich seine Dienstleistungspflicht zu erfüllen habe; an festgelegten Heimarbeitstagen eines zur Telearbeit berechtigten Beamten trete der häusliche Arbeitsplatz als Ort der Dienstleistung an die Stelle des Arbeitsplatzes in der Dienststelle (BVerwG, Urteil vom 24.4.2008, a. a. O., Rn. 18).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.07.2010 - VGH B 74/09

    Keine Erstattung der Mehrkosten für Dienstreisen vom Heimarbeitsplatz aus

    Das Bundesverwaltungsgericht hingegen hob die vorgenannte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 24. April 2008 (NVwZ 2008, 1126) auf und entschied, Kosten einer Dienstreise, die ein zur Heimarbeit berechtigter Beamter an seinem Heimarbeitstag an seiner Wohnung antrete und beende, seien in voller Höhe dienstlich veranlasste Mehraufwendungen und deshalb uneingeschränkt zu erstatten.

    Hingegen liegt keine Ersparnis vor, wenn der Beamte - wie im Fall der Heimarbeit - die Dienststelle am Reisetag auch ohne die Dienstreise nicht aufsuchen müsste (vgl. BVerwGE 82, 148 [153 f.]; BVerwG NVwZ 2008, 1126 [1127]).

  • VG Regensburg, 05.10.2009 - RN 8 K 09.1068

    Reisekosten für eine Dienstreise

    Ist dagegen diese nicht gefahrene Strecke kürzer, so ist sie für die Berechnung der Vergütung maßgebend, obwohl der Beamte berechtigterweise den längeren Weg zurückgelegt hat (so BVerwG vom 24.4.2008 Az. 2 C 14.07 bei Rn 15).

    Der Beamte braucht die Dienststelle (nur dann!) nicht ausschließlich aus reisekostenrechtlichen Gründen aufzusuchen (BVerwG vom 24.4.2008 Az. 2 C 14.07 unter Hinweis auf BVerwGE 65, 14 und 82, 148; BVerwG vom 17.11.2008 Az. 2 B 73/08).

    Soweit der Kläger sein Klagebegehren daher aus den Entscheidungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juni 2008 (a.a.O.) sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 2008 Az. 2 C 14.07 und vom 17. November 2008 Az. 2 B 73.08 herleiten will, verkennt er, dass diese gerade Kläger betreffen, die am Tag der Dienstreise nicht grundsätzlich zur Anwesenheit in der Dienststelle verpflichtet waren (z. B. Außendienst, Heimarbeitsplatz).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2024 - 4 S 1278/23

    Erstattung von Reisekosten für Fahrten im Zusammenhang mit der Laufbahnausbildung

    § 11 Absatz 4 BRKG spricht allgemein von einer Reise und versteht darunter wie in § 2 Abs. 1 Satz 1 BRKG die Fahrten zu einem Ort außerhalb der Dienststätte, ohne dass dieser Ort von dem eigenen Wohnort verschieden sein muss (so zu § 2 Abs. 4 Satz 4 LRKG RP: BVerwG, Urteil vom 24.04.2008 - 2 C 14.07 -, Juris Rn. 17; Reich, BRKG, 1. Aufl. 2012, § 11 Rn. 26; vgl. auch Art. 24 Abs. 1 Satz 2 BayRKG).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 28.13
    Der Beamte soll diejenigen Aufwendungen ersetzt bekommen, die er ohne die Dienstreise nicht gehabt hätte (stRspr, z.B. Urteil vom 24. April 2008 - BVerwG 2 C 14.07 - Buchholz 263 LReisekostenR Nr. 8 Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2008 - 2 A 10241/08

    Reisekostenerstattung - Berechnung der Wegstreckenentschädigung eines Beamten

    Sie sind deshalb nur ausnahmsweise dann zu berücksichtigen, wenn seine Tätigkeit aufgrund der besonderen Gestaltung seiner dienstlichen Aufgaben nicht durch die tägliche Anwesenheitspflicht in der Dienststelle geprägt ist (vgl. BVerwG, U. v. 24.04.2008 - 2 C 14.07 - Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 25-VII-10

    Unbegründete Popularklage: Keine Verletzung des in Art 95 Abs 1 S 2 Verf BY

  • BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 29.13

    Keine Reisekostenerstattung für Fahndungsfahrten der Autobahnpolizei

  • VG Saarlouis, 26.05.2011 - 6 K 734/10

    Reistekostenvergütung: Wegstreckenentschädigung - dienstlich veranlasste

  • BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 31.13

    Keine Reisekostenerstattung für Fahndungsfahrten der Autobahnpolizei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2020 - 1 Sa 288/19

    Erstattung von Reisekosten - MTV Medizinische Dienste der Krankenversicherung des

  • BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 30.13

    Keine Reisekostenerstattung für Fahndungsfahrten der Autobahnpolizei

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2018 - 5 LA 179/16

    Tagegeld

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LB 3/13

    Anspruch auf Reisekostenvergütung in Form von Wegstreckenentschädigung für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2011 - 4a N 53.11

    Berechnung der Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen eines Betriebsprüfers in

  • VGH Bayern, 25.04.2012 - 14 B 10.2335

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf die Gewährung zusätzlicher Reisekosten.

  • VG Würzburg, 01.06.2021 - W 1 K 21.440

    Reisekosten für Ausbildungsreise

  • VGH Bayern, 16.02.2023 - 24 B 22.931

    Reisekosten für Ausbildungsreise

  • VG Weimar, 27.01.2016 - 3 K 204/15

    Zur Reisekostenerstattung eines Betriebsprüfers des Finanzamtes

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.05.2007 - 2 C 14.07   

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https://dejure.org/2007,35788
BVerwG, 02.05.2007 - 2 C 14.07 (https://dejure.org/2007,35788)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.2007 - 2 C 14.07 (https://dejure.org/2007,35788)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 2 C 14.07 (https://dejure.org/2007,35788)
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