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   BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90   

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BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90 (https://dejure.org/1992,3936)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1992 - 2 C 14.90 (https://dejure.org/1992,3936)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 (https://dejure.org/1992,3936)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 40.88

    Beamtenrecht - Gewerkschaftliche Betätigung - Urlaubsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Zwar kann der Kläger den aus Anlaß der Teilnahme an den Prüfungen der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe beantragten Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung nachträglich nicht mehr in Anspruch nehmen, wohl aber die Rechtswirkungen des ihm statt dessen von der Beklagten gewährten Sonderurlaubs ohne Dienstbezüge auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (vgl. Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 40.88 - sowie BVerwGE 79, 336 [BVerwG 19.05.1988 - 2 A 4/87] ).
  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 12.85

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Bildungsreise

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Zwar kann der Kläger den aus Anlaß der Teilnahme an den Prüfungen der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe beantragten Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung nachträglich nicht mehr in Anspruch nehmen, wohl aber die Rechtswirkungen des ihm statt dessen von der Beklagten gewährten Sonderurlaubs ohne Dienstbezüge auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (vgl. Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 40.88 - sowie BVerwGE 79, 336 [BVerwG 19.05.1988 - 2 A 4/87] ).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 24.82

    Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Scheidung - Kindererziehung - Barunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Die Rechtslage stellt sich deshalb hier nicht anders dar als im Bundesbesoldungsgesetz, das beispielsweise in bezug auf den Begriff der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung an die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs anknüpft (vgl. dazu BVerwGE 70, 264 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 24/82] ; Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 - und vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 4.88 - ).
  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 4.88

    Anspruch auf erhöhten Ortszuschlag - Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Die Rechtslage stellt sich deshalb hier nicht anders dar als im Bundesbesoldungsgesetz, das beispielsweise in bezug auf den Begriff der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung an die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs anknüpft (vgl. dazu BVerwGE 70, 264 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 24/82] ; Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 - und vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 4.88 - ).
  • BVerwG, 06.11.1986 - 2 B 121.86
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Ihr liegt vielmehr in einem weitgefaßten Sinn der Grundsatz der Unkostenerstattung zugrunde, mag sie der Höhe nach auch - anders als hier - einer Bezahlung für geleistete Tätigkeit angenähert sein (vgl. Beschlüsse vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - und vom 6. November 1986 - BVerwG 2 B 121.86 -).
  • BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 45.79

    Einstellung der Zahlung einer Entschädigung für einen vorläufig vom Dienst

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Ihr liegt vielmehr in einem weitgefaßten Sinn der Grundsatz der Unkostenerstattung zugrunde, mag sie der Höhe nach auch - anders als hier - einer Bezahlung für geleistete Tätigkeit angenähert sein (vgl. Beschlüsse vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - und vom 6. November 1986 - BVerwG 2 B 121.86 -).
  • BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87

    Beamter - Urlaub - Vorzeitige Beendigung - Familiäre Gründe -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Zwar kann der Kläger den aus Anlaß der Teilnahme an den Prüfungen der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe beantragten Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung nachträglich nicht mehr in Anspruch nehmen, wohl aber die Rechtswirkungen des ihm statt dessen von der Beklagten gewährten Sonderurlaubs ohne Dienstbezüge auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (vgl. Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 40.88 - sowie BVerwGE 79, 336 [BVerwG 19.05.1988 - 2 A 4/87] ).
  • VGH Bayern, 23.07.1986 - 3 B 86.00402
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Auch die Sonderurlaubsverordnung legt den Inhalt des Begriffs der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht selbst fest, sondern geht insoweit von dem in anderen Bestimmungen enthaltenen Begriff aus und leitet daraus urlaubsspezifische Rechtsfolgen ab (ebenso BayVGH, Urteil vom 23. Juli 1986 - Nr. 3 B 86.00402 - ).
  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 6.85

    Beamtenrecht - Ruhestandsbeamter - Ortszuschlag - Ehescheidung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Die Rechtslage stellt sich deshalb hier nicht anders dar als im Bundesbesoldungsgesetz, das beispielsweise in bezug auf den Begriff der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung an die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs anknüpft (vgl. dazu BVerwGE 70, 264 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 24/82] ; Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 - und vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 4.88 - ).
  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2012 - 1 K 5386/10

    Sonderurlaub, Prüfer, Prüfungsausschuss, Steuerfachwirte, Ehrenamtlichkeit,

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 - entschieden, dass der Ehrenamtlichkeit einer Prüfertätigkeit nicht entgegenstehe, dass dafür eine angemessene Entschädigung in Geld nach dem JVEG gezahlt werde.

    BVerwG, Urteile vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 -, vom 29. August 1991 - 2 C 44.88 - und vom 29. Januar 1987 - 2 C 12.85 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. August 2006 - 1 K 971/06 - VG Düsseldorf, Urteil vom 27. November 2009 - 13 K 562/09 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 -, juris, im Hinblick auf § 37 BBiG a.F. und unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1979 - 6 B 45.79 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 -, juris.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 -, juris.

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 92.11

    Aufwandsentschädigung; Erwerbseinkommen; Ehrenamtliche Tätigkeit;

    Verlässt die gewährte Entschädigung den Rahmen einer Aufwandsentschädigung, so nimmt sie der Tätigkeit daher auch den Charakter der Ehrenamtlichkeit (vgl. Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - Buchholz 232.4 § 1 SUrlV Nr. 1).
  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93

    Soldatenversorgung - Verwendungseinkommen - Kapitalabfindung - Beamtenrecht -

    Ehrenamtliche Tätigkeit ist ihrem Wesen nach unentgeltlich (vgl. in anderem Zusammenhang Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - (Buchholz 232.4 § 1 Nr. 1)).

    Da § 115 BRRG mit seiner Bestimmung über die Nichtgewährung von Dienstbezügen die der ehrenamtlichen Tätigkeit immanente Unentgeltlichkeit im Beamtenrecht gewährleistet, ist der Begriff Dienstbezüge in diesem Zusammenhang dahin zu verstehen, daß dies finanzielle Leistungen des Dienstherrn sind, die eine den Bezügen eines aktiven Beamten "entsprechende Alimentation" darstellen (vgl. Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - (a.a.O.)).

  • BVerwG, 21.05.2015 - 1 WB 20.14

    Elternzeit; Beendigung Elternzeit; vorzeitige Beendigung; rückwirkende

    Zwar kann die Antragstellerin im Falle der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit rückwirkend nicht mehr ihrer Dienstleistungspflicht nachkommen; wohl aber kann sie die Rechtswirkungen der Elternzeit nachträglich beseitigen und die der ihr stattdessen (teilweise) zuzubilligenden mutterschutzrechtlichen Sperrfristen auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit in Anspruch nehmen (so schon zum Betreuungsurlaub BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 53.13 - Rn. 25; für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 - Buchholz 232.4 § 1 SUrlV Nr. 1 Rn. 15 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2009 - 4 S 111/06

    Sonderurlaub; dienstliche Gründe; Personalknappheit

    Dienstliche, d.h. auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstaufgaben bezogene Gründe stehen der Gewährung von Sonderurlaub dann entgegen, wenn die Erfüllung derjenigen dienstlichen Aufgaben, für die der Beamte an sich vorgesehen ist, bei seinem Fehlen erheblich beeinträchtigt oder gar verhindert werden würde (BVerwG, Urteile vom 25.06.1992 - 2 C 14.90 -, Buchholz 232.4 § 1 SUrlV Nr. 1 BVerwG und vom 30.01.1986 - 2 C 24.84 -, DÖD 1987, 106; Günther, a.a.O.).
  • VG Minden, 01.03.2018 - 12 K 2778/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 -, sowie Beschluss vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1987 - 2 C 12/85 -, juris Rn. 14, vom 19. Mai 1988 - 2 A 4/87 -, juris Rn. 10 und vom 25. Juni 1992 - 2 C 14/90 -, juris Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 1 WB 15/99 -, Rn. 2 juris.

  • VGH Hessen, 22.05.1997 - 6 UE 3643/96

    Aufwandsentschädigung für ehrenamtlichen Stadtrat in hessischen Gemeinden -

    Da § 115 BRRG mit der Bestimmung über die Nichtgewährung von Dienstbezügen die der ehrenamtlichen Tätigkeit immanente Unentgeltlichkeit im Beamtenrecht gewährleistet, ist der Begriff Dienstbezüge in diesem Zusammenhang dahin zu verstehen, daß dies finanzielle Leistungen des Dienstherrn sind, die eine den Bezügen eines aktiven Beamten "entsprechende Alimentation" darstellen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 - Buchholz 232.4 § 1 Nr. 1, und vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - ZBR 1994, 314 ).

    Bei einer ehrenamtlichen Teilzeittätigkeit, die nach der Darstellung der Klägerin gegenüber dem Beklagten in dem Bericht vom 9. November 1993 an "einem Drittel der monatlichen Vergütung einer Stelle nach A 16" orientiert war, handelt es sich nicht mehr um einen relativ geringen bloßen Ausgleich für Zeitversäumnis, wie er etwa in § 2 des Gesetzes über die Entschädigung ehrenamtlicher Richter (8,-- DM für jede Stunde) vorgesehen und vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 - ZBR 1993, 26, beurteilt worden ist, sondern um eine maßgeblich zur Lebensführung beitragende Vergütung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 1 A 1521/09

    Rückforderung und Ruhen von Versorgungsbezügen eines in den vorzeitigen Ruhestand

    17 a.E. (zu kommunalen Ehrenbeamten), vom 25. Juni 1992 2 C 14.90 -, ZBR 1993, 26 = juris Rn. 17 (zu einer ehrenamtlichen Prüfertätigkeit), und vom 16. März 1972 - II C 12.71 -, BVerwGE 40, 11 = juris Rn. 28 (zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit in Organen einer Genossenschaft, wonach kein "verschleiertes" Entgelt vorliegen darf); Lemhöfer, in: Plog/ Wiedow, a.a.O., Band 1 a (BBG alt), § 65 Rn. 7; Schmalhofer, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, a.a.O., § 53 BeamtVG Erl.
  • VG Greifswald, 22.11.2018 - 6 A 1594/17

    Verhältnis eines Anspruchs auf Sonderurlaub zu bereits gewährtem Erholungsurlaub

    Auch wenn der Kläger den beantragten Sonderurlaub nicht mehr in Anspruch nehmen kann, kann er die Rechtswirkungen des ihm stattdessen antragsgemäß gewährten Erholungsurlaubs auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (BVerwG, Urteile vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 -, vom 29. August 1991 - 2 C 44.88 - und vom 29. Januar 1987 -2 C 12.85 -, juris).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98

    Einräumung von Sonderurlaub aus Anlass einer Eheschließung unter Fortzahlung der

    Dieser Antrag ist trotz des eingetretenen Zeitablaufs zulässig (Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - , vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [ff.]>, vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - sowie Beschluß vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).
  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13

    Sonderurlaub unter Belassung der Geldbezüge und Sachbezüge bei bestandskräftigem

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 14.92

    Beamtenrecht - Erziehungsurlaub - Erziehungsgeld

  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99

    Versetzung eines Berufssoldaten - Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub zur

  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00

    Freistellung vom militärischen Dienst auf Grund einer Fachausbildung -

  • VG Düsseldorf, 27.11.2009 - 13 K 562/09

    Sonderurlaub dienstlche Gründe Organisationsrecht Gestaltungsspielraum

  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 59.99

    Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung im Falle des Vorliegens eines

  • VG Frankfurt/Main, 10.01.2002 - 9 E 1089/01

    Beamter; Prüfertätigkeit bei der IHK; Anordnung; Nebentätigkeit

  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 75.01

    Anspruch eines Soldaten auf Gewährung von Sonderurlaub für eine hauptamtliche

  • VG Regensburg, 12.07.2016 - RO 5 K 15.2196

    Keine Entschädigung für Prüfer im Hauptamt mit Lehrzulage

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 64.00

    Tätigkeit bei der Deutschen Stabskompanie und Versorgungskompanie - Beantragung

  • VG Würzburg, 12.02.2021 - W 1 K 20.2090

    Anspruch auf nachträgliche Gewährung von Sonderurlaub und Widerruf des für diesen

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