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   BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97   

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https://dejure.org/1998,1373
BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97 (https://dejure.org/1998,1373)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1998 - 2 C 14.97 (https://dejure.org/1998,1373)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - 2 C 14.97 (https://dejure.org/1998,1373)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsakt in Form eines Rufangebots an den Bewerber um eine Professorenstelle - Zusage eines Rufangebots an den Bewerber um eine Professorenstelle - Zusicherung in Form eines Rufangebots an den Bewerber um eine Professorenstelle - Berufung von Professoren - ...

  • Judicialis

    VwGO § 42 Abs. 1; ; VwGO § 43 Abs. 1; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwVfG § 35; ; HRG § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Hochschuldienstrecht - Verwaltungsakt, Rufangebot an den Bewerber um eine Professorenstelle; Zusage, Rufangebot an den Bewerber um eine Professorenstelle; Zusicherung, Rufangebot an den Bewerber um eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 187
  • NVwZ 1998, 971
  • NJ 1998, 491
  • DVBl 1998, 643
  • DÖV 1998, 740
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97
    In Anwendung der im vorliegenden Verfahren nicht revisiblen Vorschriften des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (vgl. BVerwGE 52, 313 ; BVerwG, Beschluß vom 12. April 1977 - BVerwG 7 B 109.76 - ) hat das Berufungsgericht entschieden, daß diese keine Rechtsgrundlage dafür enthalten, durch einseitige Regelung mit Außenwirkung einen verbindlichen, rechtsgestaltenden Auswahlakt als Zwischenschritt im Berufungsverfahren zu setzen.

    Mit dem Vorschlagsrecht wird der Hochschule bei der Berufung von Professoren ein Mitwirkungsrecht eingeräumt (vgl. BVerfGE 15, 256 ; BVerwGE 52, 313 ; BVerwGE 55, 73 ), aufgrund dessen die Hochschule Einfluß auf die Besetzung der vakanten Stelle mit dem fachlich qualifiziertesten Bewerber nimmt.

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97
    Allerdings enthält das Schreiben vom 20. Februar 1995 insoweit eine Regelung mit Außenwirkung, als es die Bewerbung der Klägerin um Berufung in ein Beamtenverhältnis ablehnt, und stellt insoweit einen Verwaltungsakt dar (z.B. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - m.w.N.).

    Welchen Inhalt die beiden Schreiben haben, ist nach der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren revisiblen Auslegungsregel des § 133 BGB zu ermitteln (stRspr; z.B. Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; BVerwGE 74, 15 ; BVerwGE 102, 81 ).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97
    Hierdurch wird der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG in besonderer Weise Rechnung getragen (vgl: BVerfGE 35, 79 ; BVerfGE 51, 369 ).
  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvR 290/79

    Auflösungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97
    Hierdurch wird der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG in besonderer Weise Rechnung getragen (vgl: BVerfGE 35, 79 ; BVerfGE 51, 369 ).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97
    Mit dem Vorschlagsrecht wird der Hochschule bei der Berufung von Professoren ein Mitwirkungsrecht eingeräumt (vgl. BVerfGE 15, 256 ; BVerwGE 52, 313 ; BVerwGE 55, 73 ), aufgrund dessen die Hochschule Einfluß auf die Besetzung der vakanten Stelle mit dem fachlich qualifiziertesten Bewerber nimmt.
  • BVerwG, 12.04.1977 - 7 B 109.76

    Vorschlagsrecht der Fakultät zur Ernennung eines Professors - Anspruch eines

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97
    In Anwendung der im vorliegenden Verfahren nicht revisiblen Vorschriften des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (vgl. BVerwGE 52, 313 ; BVerwG, Beschluß vom 12. April 1977 - BVerwG 7 B 109.76 - ) hat das Berufungsgericht entschieden, daß diese keine Rechtsgrundlage dafür enthalten, durch einseitige Regelung mit Außenwirkung einen verbindlichen, rechtsgestaltenden Auswahlakt als Zwischenschritt im Berufungsverfahren zu setzen.
  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97
    Welchen Inhalt die beiden Schreiben haben, ist nach der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren revisiblen Auslegungsregel des § 133 BGB zu ermitteln (stRspr; z.B. Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; BVerwGE 74, 15 ; BVerwGE 102, 81 ).
  • BVerwG, 25.11.1977 - 7 C 25.76

    Habilitation - Gesetzliche Regelung - Lehrbefähigung - Lehrbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97
    Mit dem Vorschlagsrecht wird der Hochschule bei der Berufung von Professoren ein Mitwirkungsrecht eingeräumt (vgl. BVerfGE 15, 256 ; BVerwGE 52, 313 ; BVerwGE 55, 73 ), aufgrund dessen die Hochschule Einfluß auf die Besetzung der vakanten Stelle mit dem fachlich qualifiziertesten Bewerber nimmt.
  • BAG, 09.07.1997 - 7 AZR 424/96

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch die Erteilung eines Rufs auf eine

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97
    Das bundesgesetzlich geregelte Hochschulrecht legt dem im Rahmen eines erst mit der endgültigen Besetzung der ausgeschriebenen Professorenstelle beendeten Berufungsverfahren (vgl. § 45 Abs. 4, § 46 HRG) ergehenden "Ruf" keine unmittelbar rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Wirkung bei: Mit dem "Ruf" bekundet die nach Landesrecht zuständige Stelle ihre Bereitschaft, mit dem Adressaten in Berufungsverhandlungen einzutreten, und erkundet zugleich, ob der Adressat - noch - bereit ist, die Professur zu übernehmen (vgl. BAG, Urteil vom 9. Juli 1997 - 7 AZR 424/96 - ).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97
    Welchen Inhalt die beiden Schreiben haben, ist nach der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren revisiblen Auslegungsregel des § 133 BGB zu ermitteln (stRspr; z.B. Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; BVerwGE 74, 15 ; BVerwGE 102, 81 ).
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Daher ist durch Auslegung zu ermitteln, ob eine selbstverpflichtende Willenserklärung vorliegt oder lediglich eine sonstige behördliche Erklärung, bei der die Verwaltung eine Maßnahme ohne Bindungswillen in Aussicht stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1998 - BVerwG 2 C 14.97 - BVerwGE 106, 187 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2014 - 6 A 815/11

    Schadensersatz; Unterbliebene; Ernennung; Berufungsverfahren;

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1998 - 2 C 14.97 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 2785/00

    Anstaltsgewalt des Friedhofsträgers-Berufsfreiheit des Bestattungsunternehmers

    Entscheidend für die Beurteilung, ob einer behördlichen Erklärung Regelungscharakter zukommt, ist nach der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere Wille des Bearbeiters, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwGE 109, 283, 286; 107, 264, 267; 106, 187, 189; 100, 206, 207; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3.4.1982, DÖV 1982, 703 f.; vgl. auch Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Auflage, § 35 RdNr. 43 m.w.N.).
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