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   BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 14.04   

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BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 14.04 (https://dejure.org/2005,899)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.2005 - 2 C 14.04 (https://dejure.org/2005,899)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 2 C 14.04 (https://dejure.org/2005,899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3; EG Art. 141; Richtlinie 75/117/EWG; BeamtVG § 14 Abs. 1 Satz 1 Fassung 1987, § 85 Abs. 1, Abs. 3
    Versorgungsabschlag; Teilzeitbeschäftigung; Diskriminierungsverbot.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3
    Diskriminierungsverbot; Teilzeitbeschäftigung; Versorgungsabschlag

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit eines Versorgungsabschlages für teilzeitbeschäftigte Beamte mit dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot; Anwendung der degressiven Ruhegehaltstabelle auf teilzeitbeschäftigte Beamte ; Mittelbare Diskriminierung von Beamtinnen durch einen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; EG Art. 141; ; Richtlinie 75/117/EWG; ; BeamtVG § 14 Abs. 1 Satz 1 Fassung 1987; ; BeamtVG § 85 Abs. 1; ; BeamtVG § 85 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall des Versorgungsabschlags alten Rechts bei Anwendung der degressiven Ruhegehaltstabelle auf teilzeitbeschäftigte Beamte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 1080
  • NVwZ 2005, 1081
  • DVBl 2005, 1148 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 14.04
    Mit Urteil vom 23. Oktober 2003 (Rs. C-4/02 und C-5/02) ist über die Vorlagefragen entschieden worden.

    In seinem Urteil vom 23. Oktober 2003 - Rs. C-4/02, Schönheit, und Rs. C-5/02, Becker - Slg. I - 2003, 12575, das auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts im vorliegenden Verfahren ergangen ist, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ausgeführt:.

    In dem Urteil vom 23. Oktober 2003 (a.a.O.) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ausgeführt:.

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 14.04
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt den Rechtsakten des Gemeinschaftsrechts im Falle eines Widerspruchs zu innerstaatlichem Gesetzesrecht auch vor deutschen Gerichten der Anwendungsvorrang zu (vgl. BVerfGE 75, 223, 244 f.; BVerfGE 85, 191, 204).

    Dies gilt sowohl für das primäre als auch für das sekundäre Gemeinschaftsrecht (vgl. BVerfGE 85, 191, 205).

    Ein Widerspruch zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht durch die mangelhafte Umsetzung einer Richtlinie führt dazu, dass sich der Betroffene gegenüber den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar auf die Richtlinie berufen kann, sofern diese klar und unbedingt ist und zu ihrer Anwendung keines Ausführungsaktes mehr bedarf (vgl. BVerfGE 75, 223, 237 ff.; BVerfGE 85, 191, 205).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 14.04
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt den Rechtsakten des Gemeinschaftsrechts im Falle eines Widerspruchs zu innerstaatlichem Gesetzesrecht auch vor deutschen Gerichten der Anwendungsvorrang zu (vgl. BVerfGE 75, 223, 244 f.; BVerfGE 85, 191, 204).

    Ein Widerspruch zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht durch die mangelhafte Umsetzung einer Richtlinie führt dazu, dass sich der Betroffene gegenüber den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar auf die Richtlinie berufen kann, sofern diese klar und unbedingt ist und zu ihrer Anwendung keines Ausführungsaktes mehr bedarf (vgl. BVerfGE 75, 223, 237 ff.; BVerfGE 85, 191, 205).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 19.98

    Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992; Versorgungsabschlag bei ehemals

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 14.04
    Die Erwägung des erkennenden Senats, dass der Versorgungsabschlag einen dem Versorgungssystem immanenten Korrekturmechanismus darstellt, mit dem eine auf der früheren degressiven Ruhegehaltstabelle beruhende vergleichsweise Besserstellung der teilzeitbeschäftigten Beamten habe vermieden werden sollen (vgl. Urteile vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 4; vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 5 und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 19.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 6), hat der Europäische Gerichtshof ebenfalls nicht als Rechtfertigungsgrund anerkannt.
  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 6.04

    Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992;; Versorgungsabschlag bei

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 14.04
    Auf Grund des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots entfällt der Versorgungsabschlag alten Rechts für Zeiten ab dem 17. Mai 1990 bei Anwendung der degressiven Ruhegehaltstabelle auf teilzeitbeschäftigte Beamte (wie Urteil vom heutigen Tage BVerwG 2 C 6.04).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 2.98

    Versorgungsbezüge, - bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, Begrenzung

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 14.04
    Die Erwägung des erkennenden Senats, dass der Versorgungsabschlag einen dem Versorgungssystem immanenten Korrekturmechanismus darstellt, mit dem eine auf der früheren degressiven Ruhegehaltstabelle beruhende vergleichsweise Besserstellung der teilzeitbeschäftigten Beamten habe vermieden werden sollen (vgl. Urteile vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 4; vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 5 und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 19.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 6), hat der Europäische Gerichtshof ebenfalls nicht als Rechtfertigungsgrund anerkannt.
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 18.98

    Schönheit

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 14.04
    Die Erwägung des erkennenden Senats, dass der Versorgungsabschlag einen dem Versorgungssystem immanenten Korrekturmechanismus darstellt, mit dem eine auf der früheren degressiven Ruhegehaltstabelle beruhende vergleichsweise Besserstellung der teilzeitbeschäftigten Beamten habe vermieden werden sollen (vgl. Urteile vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 4; vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 5 und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 19.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 6), hat der Europäische Gerichtshof ebenfalls nicht als Rechtfertigungsgrund anerkannt.
  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Oktober 2003 (C-4/02 und C-5/02 -, Slg. I-2003, 12575), mit dem für den Fall des Fehlens einer objektiven Rechtfertigung die Unvereinbarkeit von § 14 BeamtVG a. F. mit Gemeinschaftsrecht festgestellt worden war, und Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 25. Mai 2005 - 2 C 14.04 -, NVwZ 2005, S. 1080 und - 2 C 6.04 -, DÖD 2006, S. 171) ließ die Versorgungsbehörde für den Beschäftigungszeitraum der Klägerin ab dem 17. Mai 1990 den Versorgungsabschlag unberücksichtigt und setzte den Ruhegehaltssatz mit Wirkung vom Datum der Ruhestandsversetzung auf 62, 33 v. H. fest.

    b) Zur Vermeidung der vermeintlichen Besserstellung wurde der Versorgungsabschlag als sogenannter systemimmanenter Korrekturmechanismus angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 14.04 -, NVwZ 2005, S. 1080; Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 2.98 -, DVBl 1998, S. 1079 [1080]).

  • VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 350/06

    Versorgungsabschlag wegen Teilzeitbeschäftigung

    Der Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung seines Bescheides vom 14.03.2006 und des Widerspruchsbescheides vom 29.06.2006 verpflichtet, den Ruhegehaltssatz der Klägerin unter Abänderung des Bescheides vom 02.01.1997 dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.05.2005 - 2 C 14.04 - entsprechend (Wegfall des Versorgungsabschlags wegen Teilzeitbeschäftigung für Beschäftigungszeiten ab dem 17.05.1990) neu festzusetzen und ihr für die Zeit ab dem 09.02.2006 auf der Grundlage dieser Neufestsetzung erhöhte Versorgungsbezüge zu gewähren.

    Zur Begründung machte sie geltend, das Bundesverwaltungsgericht habe, europäischem Recht folgend, mit Urteil vom 25.05.2005 - 2 C 14.04 - ein Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch Versorgungsabschläge ausgesprochen.

    ihren Ruhegehaltssatz unter Abänderung seines Bescheides vom 02.01.1997 rückwirkend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.05.2005 - 2 C 14.04 - entsprechend (Wegfall des Versorgungsabschlags für Teilzeitbeschäftigte für Zeiten ab dem 17.05.1990) neu festzusetzen,.

    den Bescheid des Beklagten vom 14.03.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.06.2006 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, über ihren Antrag, ihren Ruhegehaltssatz und ihre Versorgungsbezüge unter Abänderung des Bescheides vom 02.01.1997 dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.05.2005 - 2 C 14.04 - entsprechend neu festzusetzen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

    Der Beklagte weist insoweit darauf hin, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.05.2005 - 2 C 14.04 - der Versorgungsabschlag alten Rechts bei teilzeitbeschäftigten Beamten erst ab dem 17.05.1990 entfalle.

    (Urteil vom 25.05.2005 - 2 C 14/04 -, NVwZ 2005, 1080 = Buchholz 239.1, Nr. 11 zu § 14 BeamtVG, wie Parallelentscheidung vom selben Tage - 2 C 6/04 -).

    Insbesondere haben das oben zitierte Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23.10.2003 und die auf diese Entscheidung gestützten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.05.2005 - 2 C 14/04 - und - 2 C 6/04 - entgegen der Auffassung der Klägerin keine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 SVwVfG herbeigeführt.

  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 C 59.11

    Ruhegehaltssatz; Ruhegehaltfähigkeit von Teilbeschäftigungszeiten; degressive

    Auf Grund dessen hat der Senat die gesetzlichen Abschlagsregelungen bei der Berechnung des Ruhegehaltssatzes nach der degressiven Ruhegehaltsskala des § 14 Abs. 1 BeamtVG (F.1989) für Dienstzeiten ab dem 17. Mai 1990 nicht mehr angewandt, weil ab diesem Zeitpunkt der Normenkonflikt zwischen Unionsrecht und Beamtenversorgungsrecht bestand (Urteile vom 25. Mai 2005 - BVerwG 2 C 6.04 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 10 und BVerwG 2 C 14.04 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 11).
  • OVG Hamburg, 28.02.2013 - 1 Bf 10/12

    Rücknahme einer rechtswidrigen Versorgungsfestsetzung

    Das Bundesverwaltungsgericht führte im Rahmen der hiergegen eingelegten Sprungrevision mit Urteil vom 25. Mai 2005 (NVwZ 2005, 1080) aus, der Versorgungsabschlag nach § 85 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG verstoße gegen Gemeinschaftsrecht, da die bewirkte mittelbare Diskriminierung nicht zulässig sei.

    Mit Urteil vom 25. Mai 2005 (a.a.O.) hat das Bundesverwaltungsgericht über den dort entschiedenen Einzelfall hinaus höchstrichterlich geklärt, dass keine sachlichen Gründe vorliegen, die den Versorgungsabschlag rechtfertigen und welche Rechtsfolge die Unionsrechtswidrigkeit angesichts der zeitlichen Beschränkung auf Ruhegehaltsansprüche, die nach dem 17. Mai 1990 erdient worden sind, nach sich zieht; das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte insoweit angenommen, dass es unmöglich sei, diese Zeiten herauszurechnen; dem ist das Bundesverwaltungsgericht entgegen getreten (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.5.2005, a.a.O., juris Rn. 31).

    Bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 (a.a.O.) war die Unionsrechtswidrigkeit des Versorgungsabschlags für Teilzeitbeschäftigte in der Rechtsprechung noch nicht höchstrichterlich geklärt.

    Angesichts dessen war der Beklagten im Hinblick auf die Bestandskraft des Versorgungsfestsetzungsbescheids zuzubilligen, zunächst die Klärung dieser Rechtsfragen durch die Gerichte abzuwarten; die Klärung erfolgte - wie ausgeführt - durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 (a.a.O.).

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 6.04

    Versorgungsabschlag; Teilzeitbeschäftigung; Diskriminierungsverbot.

    Auf Grund des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots entfällt der Versorgungsabschlag alten Rechts für Zeiten ab dem 17. Mai 1990 bei Anwendung der degressiven Ruhegehaltstabelle auf teilzeitbeschäftigte Beamte (wie Urteil vom heutigen Tage BVerwG 2 C 14.04).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 LC 225/04

    Vereinbarkeit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 56 Stunden

    Unmittelbare Wirkung entfaltet eine europarechtliche Richtlinie gegenüber den staatlichen Hoheitsträgern dann, wenn sie bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist nicht vollständig umgesetzt ist, sie eine unbedingte Regelung enthält, also weder an Bedingungen geknüpft ist noch von einer konstitutiven Entscheidung eines EG-Organs oder des Mitgliedstaates abhängt, und die Verpflichtungen, die sich aus der Richtlinie ergeben, klar und hinreichend bestimmt umschrieben sind (vgl.: BVerwG, Urt. v. 25.5.2005 - BVerwG 2 C 14.04 -, NVwZ 2005, 1080 ; Urt. v. 25.1.1996 - BVerwG 4 C 5.95, BVerwGE 100, 238 m. w. N aus der Rechtsprechung des EuGH).

    Soweit § 80 Abs. 9 NBG i. V. m. § 11 Nds. ArbZVO das Innenministerium des Landes Niedersachsen ermächtigt, eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten des Feuerwehrdienstes festzulegen, die über die in Art. 6 Buchst. b) der Richtlinie 2003/88/EG als Mindeststandard festgelegte durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit hinausgeht, und in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZVO-Feu eine diesen Mindeststandard überschreitende durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit festgelegt ist, kollidieren die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben mit dem nationalen Recht, so dass das nationale Gericht den Normkonflikt lösen und dabei den Vorrang des primären oder sekundären Gemeinschaftsrechts beachten muss (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 25.5.2005 - BVerwG 2 C 14.04 -, NVwZ 2005, 1080 ).

  • VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2532/09

    Festsetzung der Versorgungsbezüge ohne Versorgungsabschlag

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 - 2 C 14.04 - habe eine schon lange vorher vollzogene Änderung der allgemeinen Rechtsauffassung markiert.

    Allerdings habe weder die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 - noch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 - 2 C 14.04 - zu einer Änderung der Rechtslage geführt.

    "Der Gesetzgeber hat es also trotz der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 23.10.2003 (Az.: C-4/02 und D-5/02 - nach Juris) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.05.2005 (Az.: 2 C 14/04 - nach Juris) bei der Umsetzung der Richtlinie 2002/73/EG vom 23.09.2002 unterlassen, § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsätze 1 und 3 BeamtVG a. F. i. V. m. § 85 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG zu streichen.

  • VGH Hessen, 31.07.2008 - 1 UE 2279/07

    Festsetzung von Versorgungsbezügen - Quotierungsvorschriften des BeamtVG sind

    Dies habe der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. Oktober 2003 (Rs C-4/02 und 5/02) sowie ihm folgend das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. Mai 2005 (- 2 C 14.04 - NVwZ 2005, 1080) für den Versorgungsabschlag bei Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung nach § 14 Abs. 1 BeamtVG a. F. entschieden.

    Dem folgend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen beiden Urteilen vom 25. Mai 2005 (2 C 6.04 und 2 C 14.04) entschieden, dass für die damalige Regelung über den Versorgungsabschlag alter Fassung bei Teilzeitbeschäftigung eine Rechtfertigung nicht darin liegen kann, dass es sich um einen immanenten Korrekturmechanismus handelt, mit dem eine auf der früheren degressiven Ruhegehaltstabelle beruhende vergleichsweise Besserstellung der teilzeitbeschäftigten Beamten habe vermieden werden sollen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2006 - 1 S 90.06

    Vermittlung von privaten Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis nach wie vor

    Das Gemeinschaftsrecht und insbesondere die unmittelbar innerstaatlich wirkenden Vertragsbestimmungen über die Grundfreiheiten zeichnen sich durch einen Anwendungsvorrang gegenüber entgegenstehendem innerstaatlichen Recht aus (vgl. nur EuGH, Urteil vom 9. März 1978 -106/77 [Simmenthal]-, NJW 1978, 1741; Urteil vom 22. November 2005 -C-144/04 [Mangold/Helm]-, NJW 2005, 3695 Rn. 77; BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 -2 C 14/04-, NVwZ 2005, 1080 [1081] m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 03.09.2007 - 9 E 3021/05

    Versorgungsabschlag für Zeiten der Teilzeitbeschäftigung vor dem 17. Mai 1990

    Bei der Abänderung des Ruhegehaltssatzes berücksichtigte das Regierungspräsidium das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 (BVerwG 2 C 14.04).

    Dies ist schon dann zu bejahen, wenn eine erheblich höhere Zahl von Angehörigen eines bestimmten Geschlechts von einer Maßnahme oder Regelung betroffen ist, es sei denn, die Maßnahme oder Regelung ist durch objektive Gründe gerechtfertigt, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 14.04; Urteile der Kammer vom 02.02.1998 - 9 E 991/97 - ZBR 1998, 358 ff., und vom 22.03.2004 - 9 E 6192/00(2) - Juris - mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGH und des BAG).

    Auch diese Erwägung kann jedoch die mit dem Versorgungsabschlag verbundene Diskriminierung nicht rechtfertigen, wie das BVerwG inzwischen im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH selbst festgestellt hat (BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005, a.a.O.).

  • VG Hannover, 25.02.2009 - 2 A 2389/06

    Teilzeitbeschäftigung; Versorgungsabschlag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2006 - 1 S 115.06

    Vermittlung von Sportwetten

  • BVerwG, 12.12.2012 - 2 B 90.11

    Versorgungsabschlag; Teilzeit; Unionsrecht; Richtlinie; Anwendungsvorrang;

  • VG Wiesbaden, 09.09.2008 - 6 K 47/08

    Ruhegehaltskürzung gemäß §§ 14, 85 Abs 4 S 2 BeamtVG bei ehemals

  • VG Gießen, 13.09.2007 - 5 E 1313/06

    Quotelung von Vordienstzeiten und der Zurechnungszeit bei der Berechnung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - 3 A 750/10

    Ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt i.S.d. § 14 Abs. 4 S. 2 BeamtVG ist trotz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2006 - 1 S 122.06

    Untersagung des Betriebs von Annahmestellen für Sportwetten ohne Erlaubnis

  • OVG Hamburg, 09.02.2011 - 1 Bf 90/08

    Ausgleich für Zuvielarbeit des Feuerwehrbeamten

  • OVG Hamburg, 09.02.2011 - 1 Bf 264/07

    Feuerwehrbeamte erhalten finanziellen Ausgleich

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Online-Sportwetten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.01.2007 - 1 S 107.06

    Sofortige Entfernung eines in einer Gaststätte ohne Erlaubnis deutscher Behörden

  • VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 23 K 2202/09

    Versorgungsabschlag Teilzeit Freistellungen früherer Widerspruch und Klage

  • VG Düsseldorf, 15.09.2008 - 23 K 813/07
  • BVerwG, 06.03.2013 - 2 B 26.12

    Anspruch eines Beamten auf Festsetzung des Ruhegehaltssatzes ohne

  • VG Düsseldorf, 09.07.2009 - 23 K 2943/07

    Versorgungsabschlag Teilzeit/Beurlaubung Bestandskraft bestandskräftig

  • OVG Hamburg, 22.04.2008 - 1 Bs 13/08

    Dienstzeitregelung bei der Hamburger Feuerwehr gilt vorläufig weiter

  • VG Düsseldorf, 14.08.2006 - 23 K 4589/05
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2006 - 1 S 89.06

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Vermittlung von Sportwetten; Notwendigkeit

  • OVG Hamburg, 09.02.2011 - 1 Bf 283/07

    Feuerwehrbeamte erhalten finanziellen Ausgleich

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 LA 19/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten unter Berücksichtigung der

  • VG Frankfurt/Main, 10.08.2009 - 9 K 79/08

    Versorgungsabschlag für Teilzeitbeschäftigte

  • VG Karlsruhe, 27.04.2009 - 3 K 77/09

    Neufestsetzung bestandskräftig festgesetzter Versorgungsbezüge unter Beachtung

  • VG Hannover, 25.02.2009 - 2 A 1395/06

    Teilzeitbeschäftigung; Versorgungsabschlag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 1 S 109.06
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2010 - 6 N 32.09

    Ruhegehalt; bestandskräftige Versorgungsfestsetzung; Versorgungsabschlag wegen

  • VG Lüneburg, 24.04.2007 - 4 A 17/06

    Rindersonderprämie 2004 für im Jahr 2005 geschlachtete Rinder

  • VG Regensburg, 22.09.2010 - RO 1 K 10.521

    Wiederaufgreifen des Verfahrens oder Rücknahme des bestandskräftigen

  • VG Düsseldorf, 25.06.2010 - 23 K 8436/08

    Teilzeitbeschäftigung, Versorgungsbezüge, Versorgungsabschlag, Bestandskraft,

  • VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09

    Zur Kürzung des Familienzuschlags wegen Teilzeitbeschäftigung bei Beamten, die in

  • VG Düsseldorf, 25.06.2010 - 23 K 8959/08

    Teilzeitbeschäftigung, Versorgungsbezüge, Versorgungsabschlag, Bestandskraft,

  • VG Berlin, 26.05.2009 - 26 A 29.07

    Neufestsetzung der Versorgungsbezüge eines teilzeitbeschäftigten Beamten

  • VG Düsseldorf, 28.12.2010 - 23 K 4051/09

    Versorgungsabschlag Teilzeit Wiederaufgreifen des Verfahrens Vorbehalt

  • VG Düsseldorf, 01.07.2010 - 23 K 7774/08

    Versorgungsabschlag Freistellungen Bestandskraft Wiederaufgreifen Rücknahme

  • VG Berlin, 10.10.2007 - 7 A 123.06

    Ermessensausübung der Behörde bei der Rücknahme eines rechtswidrig zu niedrig

  • VGH Bayern, 06.09.2010 - 3 ZB 08.1895

    Bestandskräftige Festsetzung der Versorgungsbezüge; rechtswidriger

  • VG Osnabrück, 05.07.2007 - 3 A 87/03

    Anabolika; Auswahl; Beprobung; Bestätigungsuntersuchung; Clenbuterol;

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