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   OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07   

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OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07 (https://dejure.org/2008,3873)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.05.2008 - 2 C 149/07 (https://dejure.org/2008,3873)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 2 C 149/07 (https://dejure.org/2008,3873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Veränderungssperre bei Verwirklichung einer Konzeption i.R.e. nach § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eröffneten Festsetzungsbefugnisse; Festlegung der Standortbereiche für die Gewinnung von Rohstoffen als Ziele der Raumordnung mit entsprechender ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 9 Abs. 1; ; ROG § 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 4; BauGB § 9 Abs. 1; ROG § 3 Nr. 2
    Veränderungssperre; Festlegung von Standorten für Rohstoffgewinnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festlegung von Standorten für Rohstoffgewinnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 546
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Saarland, 09.04.2008 - 2 C 309/07

    Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07
    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.04.2008 - 2 C 309/07 - und Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34, 37) Mit der Ausfertigung wird die Übereinstimmung des Norminhalts mit dem Willen des Normgebers bestätigt.

    (Vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2001 - 6 CN 2.00 -, BauR 2001, 1066 f.; Beschluss vom 26.08.1993 - 7 NB 1/93 -, bei Juris; und Beschluss vom 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204, 209; sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.04.2008 - 2 C 309/07 -).

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.04.2008 - 2 C 309/07 -).

    Der Streitwert für das Normenkontrollverfahren wird gemäß §§ 63 Abs. 2, 52 Abs. 1 GKG auf 50.000,- EUR festgesetzt (vgl. Beschluss des Senats vom 09.04.2008 - 2 C 309/07 -).

  • OVG Saarland, 24.11.1998 - 2 N 1/97

    Gemeinde; Rahmenbetriebsplanzulassung; Bergrecht; Übertagevorhaben; Aufstellung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07
    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 31.03.2003 - 1 N 1/03 - SKZ 2003, 152, 154; und vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 -, bei Juris) Die Wirksamkeit der Veränderungssperre kann schon von der Natur der Sache her nicht von der Feststellung abhängen, dass der noch nicht als Satzung beschlossene Bebauungsplan in seinen einzelnen Festsetzungen von einer rechtmäßigen Abwägung der beachtlichen Belange getragen sein wird.

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 -, bei Juris; sowie VGH München, Urteil vom 24.05.2000 - 26 N 99.969 -, BauR 2000, 1718) Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre war im vorliegenden Fall noch nicht einmal ein Antrag auf Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gestellt worden.

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 -, bei Juris) Etwas anderes gilt ausnahmsweise in Fallgestaltungen, in denen offensichtlich ist, dass ein künftiger Planinhalt, der die Zulassung eines mit einer bereits verfestigten Planung verfolgten Vorhabens ausschließt, von vornherein nicht Ergebnis einer rechtmäßigen Abwägung sein kann.

  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07
    (Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.1993 - 4 B 40.93 -, BRS 55 Nr. 95) Maßgebend ist, ob die Gemeinde positive planerische Gestaltungsvorstellungen entwickelt hat, es ihr also nicht allein darum geht, das Erweiterungsvorhaben der Antragstellerin zu verhindern.

    (Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, BRS 55 Nr. 95) Ungültig, weil nicht erforderlich, ist eine Veränderungssperre vielmehr nur dann, wenn bereits im Zeitpunkt ihres Erlasses offenkundig ist, dass die Planungsziele, die mit ihr gesichert werden sollen, mittels einer rechtmäßigen Bauleitplanung nicht erreichbar sind.

    (Vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, BRS 55 Nr. 95) Die Bewältigung des Konflikts der einander gegenüberstehenden privaten und öffentlichen Belange ist letztlich Aufgabe der im Planaufstellungsverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung, die bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre nicht vorweg genommen werden kann.

  • OVG Saarland, 31.03.2003 - 1 N 1/03

    Nichtigkeit der Satzung über eine Veränderungssperre für den künftigen

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07
    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 31.03.2003 - 1 N 1/03 -, SKZ 2003, 152, 153) Der Antragsgegnerin blieb es jedoch unbenommen, den von ihr erkannten formellen Fehler im Wege des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB zu korrigieren.

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.04.2004 - 1 N 1/04 -, SKZ 2004, 155, 156; sowie Urteil vom 31.03.2003 - 1 N 1/03 -, SKZ 2003, 152, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 05.02.1990 - 4 B 191.89 -, BRS 50 Nr. 103) Dabei ist es rechtlich unbedenklich, dass die Gemeinde ein ihren städtebaulichen Vorstellungen nicht entsprechendes Vorhaben zum Anlass nimmt, eine eigene planerische Konzeption für den in Rede stehenden Bereich zu entwickeln.

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 31.03.2003 - 1 N 1/03 - SKZ 2003, 152, 154; und vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 -, bei Juris) Die Wirksamkeit der Veränderungssperre kann schon von der Natur der Sache her nicht von der Feststellung abhängen, dass der noch nicht als Satzung beschlossene Bebauungsplan in seinen einzelnen Festsetzungen von einer rechtmäßigen Abwägung der beachtlichen Belange getragen sein wird.

  • VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07
    (Vgl. VGH München, Urteil vom 07.07.2006 - 26 N 99.969 -, bei Juris) Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre ist lediglich, dass der zugrunde liegende Planaufstellungsbeschluss ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll.

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 -, bei Juris; sowie VGH München, Urteil vom 24.05.2000 - 26 N 99.969 -, BauR 2000, 1718) Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre war im vorliegenden Fall noch nicht einmal ein Antrag auf Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gestellt worden.

  • OVG Saarland, 14.04.2004 - 1 N 1/04

    Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Durchführung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07
    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.04.2004 - 1 N 1/04 -, SKZ 2004, 155, 156; sowie Urteil vom 31.03.2003 - 1 N 1/03 -, SKZ 2003, 152, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 05.02.1990 - 4 B 191.89 -, BRS 50 Nr. 103) Dabei ist es rechtlich unbedenklich, dass die Gemeinde ein ihren städtebaulichen Vorstellungen nicht entsprechendes Vorhaben zum Anlass nimmt, eine eigene planerische Konzeption für den in Rede stehenden Bereich zu entwickeln.

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.04.2004 - 1 N 1/04 -, SKZ 2004, 155, 159).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07
    (Vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204 ff.) Weder nach dem saarländischen Landesrecht noch nach Bundesrecht bedurfte es zwingend einer gesonderten Ausfertigung der in dem Satzungstext als Bestandteil der Satzung erwähnten und als Anhang beigefügten Karte mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs.

    (Vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2001 - 6 CN 2.00 -, BauR 2001, 1066 f.; Beschluss vom 26.08.1993 - 7 NB 1/93 -, bei Juris; und Beschluss vom 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204, 209; sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.04.2008 - 2 C 309/07 -).

  • OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 153/07

    Normenkontrollverfahren - Veränderungssperre - Anpassungspflicht nach § 1 Abs 4

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07
    (Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 69 "Kappesheck/Großgarten" ist Gegenstand des Verfahrens 2 C 153/07.) Die Satzungen über die Veränderungssperren wurden durch Veröffentlichung in der Saarbrücker Zeitung vom 05.03.2007 bekannt gemacht.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 2 C 153/07 Bezug genommen; ihr Inhalt war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 3/05

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07
    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.05.2006 - 2 N 3/05 -, BRS 70 Nr. 56) Ob eine Festlegung in einem Raumordnungsplan Ziel oder Grundsatz der Raumordnung ist, hängt maßgeblich von dem materiellen Gehalt der Planaussage ab.
  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 86.95

    Klagebefugnis - Raumordnung - Beurteilung - Planungshoheit

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07
    (Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.08.1995 - 4 B 86.95 -, BauR 95, 802) Die in der raumordnerischen Beurteilung wie bei jeder Planung vorgenommene Abwägung (Vgl. Cholewa in: Cholewa/Dyong/von der Heide/Arenz, a.a.O., § 15 Rndr. 74) vermag die für die Annahme eines Ziels der Raumordnung notwendige abschließende Abwägung durch den Planungsträger oder die ordnungsgemäße Aufnahme in den Landesentwicklungsplan nicht zu ersetzen.
  • BVerwG, 01.07.2005 - 4 BN 26.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 17.06.2004 - 4 BN 5.04
  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04

    Voraussetzungen für den Erlass und Zweck einer Veränderungssperre; Zulässigkeit

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

  • BVerwG, 25.06.2007 - 4 BN 17.07

    Überprüfung einer bestandskräftigen Abweichungsentscheidung im Rahmen der

  • OVG Saarland, 27.02.2008 - 2 B 450/07

    Vorläufige Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05

    Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan,

  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 24.02.1994 - 4 B 40.93

    Baurecht - Rechte Dritter - Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Bauliche Entwicklung

  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

  • BVerwG, 26.08.1993 - 7 NB 1.93

    Kollision zwischen einer wasserrechtlichen Bewilligung nach § 8 Gesetz zur

  • OVG Berlin, 05.03.2004 - 1 N 2.03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnisses; Frage nach dem

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse -

  • BVerwG, 06.08.1992 - 4 N 1.92

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit einer Veränderungssperre vor Bekanntmachung des

  • OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 1 K 3502/98

    Rückwirkende Inkraftsetzung einer Veränderungssperre;; Aufstellungsbeschluß

  • OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17

    Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur übertägigen Gewinnung von

    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Senats vom 29.5.2008 - 2 C 149/07 - und vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens (4 Bände) und der Verfahren 2 C 149/07, 2 C 153/07 und 2 C 510/09 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten (6 Ordner) und der Klägerin (1 Ordner Planaufstellungsunterlagen Bebauungsplan Nr. 69) Bezug genommen.

  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 C 313/18

    Veränderungssperre (Verlängerung) zur Sicherung einer "Feinplanung" im Bereich

    Weder nach dem saarländischen Landesrecht noch nach Bundesrecht bedarf es zwingend der gesonderten Ausfertigung einer in dem Satzungstext als Bestandteil der Norm erwähnten und ihr im Anhang beigefügten Karte zur Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteile vom 29.5.2008 - 2 C 149/07 und 2 C 153/07 -, AS 36 Nr. 170, LKRZ 2008, 316) Das ist von der Frage der Bekanntmachung im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu unterscheiden.
  • OVG Saarland, 20.10.2011 - 2 C 510/09

    Normenkontrollantrag eines Kiesabbau-Unternehmens gegen Bebauungsplan, der

    Wegen des Sachverhaltes im Einzelnen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten 2 C 510/09, der Unterlagen des Aufstellungsverfahrens betreffend den Bebauungsplan Nr. 69 "Kappesheck/ Großgarten" der Antragsgegnerin, einer Kopie des Bebauungsplans Nr. 70 "Fürstenwald/ Schlungenflur " der Antragsgegnerin, die Gerichtsakten 2 C 153/07 und 2 C 149/07 und die weiteren Gerichtsakten 5 K 391/10 sowie die Unterlagen des Oberbergamtes betreffend das Planfeststellungsverfahren für den Quarzsandtagebau "Großgarten/Kappesheck", der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre;

    Zum anderen geht selbst der in § 38 BauGB zum Ausdruck kommende so genannte Vorrang der Fachplanung nicht so weit, dass eine Bauleitplanung, deren Ziele einem "Fachplanungsvorhaben" entgegenstehen, schon deswegen unterbleiben bzw. eingestellt werden muss, weil ein Planfeststellungsverfahren für ein unter die genannte Vorschrift fallendes Vorhaben anhängig ist oder wird.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -, BauR 2012, 540, und vom 29.5.2008 - 2 C 153/07 -, LKRZ 2008, 316, m.w.N.) Es ist zudem jedenfalls nicht offensichtlich, dass der beabsichtigte Bebauungsplan, dessen Festsetzungen nach Maßgabe des § 9 II 1 Nr. 2 BauGB bedingt erfolgen können, auf lange Jahre weitgehend nicht realisierbar sein könnte.
  • OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 153/07
    (Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 70 "Fürstenwald/Schlungenflur" ist Gegenstand des Verfahrens 2 C 149/07.) Die Satzungen über die Veränderungssperren wurden durch Veröffentlichung in der Saarbrücker Zeitung vom 05.03.2007 bekannt gemacht.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 2 C 149/07 Bezug genommen; ihr Inhalt war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 2 C 313/18

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre sowie deren Verlängerung;

    vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteile vom 29.5.2008 - 2 C 149/07 und 2 C 153/07 -, AS 36 Nr. 170, LKRZ 2008, 316 < schließen Das ist von der Frage der Bekanntmachung im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu unterscheiden.
  • VG Saarlouis, 20.03.2013 - 5 L 1781/12

    Rücknahme einer fiktiven Baugenehmigung

    So OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.05.2008 -2 C 149/07 -, AS RP-SL 36, 170 = LKRZ 2008, 316, m.w.N.
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