Rechtsprechung
BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 15.02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
2. BesÜV § 2 Abs. 1; BBesG § 1 Abs. 2 Nr. 5, § 49; VollstrVergV § 1; KostGErmAV § 1
Vollstreckungsvergütung der Gerichtsvollzieher; Bemessung nach der 2. BesÜV; Vollstreckungsgebühren; Ermäßigung der - im Beitrittsgebiet. - Bundesverwaltungsgericht
2. BesÜV § 2 Abs. 1
Bemessung nach der 2 BesÜV; Ermäßigung der - im Beitrittsgebiet; Vollstreckungsgebühren; Vollstreckungsvergütung der Gerichtsvollzieher - Wolters Kluwer
Bemessungsregelung bei der Vollstreckungsvergütung der Gerichtsvollzieher in den neuen Bundesländern; Vorliegen eines für das bisherige Bundesgebiet geltenden Dienstbezuges
- Judicialis
2. BesÜV § 2 Abs. 1; ; BBesG § 1 Abs. 2 Nr. 5; ; BBesG § 49; ; VollstrVergV § 1; ; KostGErmAV § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollstreckungsvergütung der Gerichtsvollzieher; Bemessung nach der 2. BesÜV; Ermäßigung der Vollstreckungsgebühren im Beitrittsgebiet
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Vollstreckungsvergütung für Gerichtsvollzieher in den neuen Bundesländern
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Vollstreckungsvergütung für Gerichtsvollzieher in den neuen Bundesländern
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Vollstreckungsrabatt Ost
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 28.01.2002 - 8 A 10/00
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 15.02
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95
Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet
Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 15.02
Sie schreibt die Ermäßigung der Dienstbezüge der in den neuen Bundesländern tätigen Beamten wegen der dort unterschiedlichen allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse vor (BVerfG, Beschluss vom 12.Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - ; Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 ). - BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 15.02
Sie schreibt die Ermäßigung der Dienstbezüge der in den neuen Bundesländern tätigen Beamten wegen der dort unterschiedlichen allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse vor (BVerfG, Beschluss vom 12.Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - ; Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 ). - BVerwG, 25.10.1972 - VI C 25.70
Gebührenanteile der Gerichtsvollzieher als Einkommen aus einer Verwendung im …
Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 15.02
Die Vollstreckungsvergütung ist deshalb eine "Anspornvergütung", die den Gerichtsvollziehern von jeher die Möglichkeit eröffnet hat, durch Tüchtigkeit und rationelles Wirtschaften ein wesentlich über ihren festen Dienstbezügen liegendes Einkommen zu erzielen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 25.70 - BVerwGE 41, 95 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05
Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage
Die Zulage gehört zwar - wie bereits oben ausgeführt - zu den Dienstbezügen; sie stellt jedoch keine "für das bisherige Bundesgebiet jeweils geltenden Dienstbezüge" dar, wie die Bemessungsvorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV dies voraussetzt (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - Az.: 2 C 15.02 -, Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 9).§ 2 Abs. 1 der 2. BesÜV normiert insbesondere kein allgemeines Prinzip der Besoldungsabsenkung (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003, a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2006 - 1 L 365/05
Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage
Die Zulage gehört zwar - wie bereits oben ausgeführt - zu den Dienstbezügen; sie stellt jedoch keine "für das bisherige Bundesgebiet jeweils geltenden Dienstbezüge" dar, wie die Bemessungsvorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV dies voraussetzt (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - Az.: 2 C 15.02 -, Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 9).§ 2 Abs. 1 der 2. BesÜV normiert insbesondere kein allgemeines Prinzip der Besoldungsabsenkung (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003, a. a. O.).
- VGH Bayern, 01.12.2014 - 3 ZB 12.2664
Zulassung der Berufung; Beamtenrecht; Gerichtsvollzieher; Altersteilzeit; …
Die Vollstreckungsvergütung ist deshalb eine "Anspornvergütung", die den Gerichtsvollziehern die Möglichkeit eröffnet, durch Tüchtigkeit und rationelles Wirtschaften ein wesentlich über ihren festen Dienstbezügen liegendes Einkommen zu erzielen (vgl. BVerwG, U.v. 3.7.2003 - 2 C 15/02 - juris Rn. 10).