Rechtsprechung
BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 15.87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beamtenrecht - Lehrer an öffentlichen Schulen - Unterschiedliche Laufbahnen in Bundesländern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Lehrbefähigung - Einstellung von Laufbahnbewerbern aus einem anderen Bundesland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 21.01.1985 - 15 K 189/84
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.1986 - 4 S 850/85
- BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 15.87
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland
Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 15.87
Gemäß der Art. 33 Abs. 2 GG ausformenden, einheitlich und unmittelbar geltenden bundesrechtlichen Regelung des § 122 Abs. 2 BRRG (BVerwGE 68, 109 [BVerwG 20.10.1983 - 2 C 11/82]; 75, 133 [BVerwG 06.11.1986 - 3 C 69/85]; Beschlüsse vom 6. März 1987 - BVerwG 2 B 24.87 - ; vom 23. März 1988 - BVerwG 2 B 22.88 - ) besitzt die Befähigung für entsprechende Laufbahnen bei allen Dienstherren im Geltungsbereich des Beamtenrechtsrahmengesetzes, wer unter den Voraussetzungen der §§ 13, 14, 14 a und 14 b die Befähigung für eine Laufbahn erworben hat.Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 11.82 - (BVerwGE 68, 109 [BVerwG 20.10.1983 - 2 C 11/82]) ausgeführt hat, sind einander entsprechende Laufbahnen solche, die sich im wesentlichen nur dadurch unterscheiden, daß sie bei verschiedenen Dienstherren bestehen.
Die Laufbahnen einzurichten und zu gestalten, ist dabei - unter Beachtung der bindenden Rahmenvorschriften der §§ 11 ff. BRRG - grundsätzlich Sache des jeweiligen Landes (BVerwGE 68, 109 [BVerwG 20.10.1983 - 2 C 11/82]).
§ 122 Abs. 2 BRRG betrifft die durch Vor- und Ausbildung erworbene, durch die Prüfung festgestellte fachliche Eignung (Befähigung) für die in dem jeweiligen Bundesland eingerichteten Laufbahnen (BVerwGE 68, 109 [BVerwG 20.10.1983 - 2 C 11/82]).
- BVerwG, 06.03.1987 - 2 B 24.87
Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 15.87
Gemäß der Art. 33 Abs. 2 GG ausformenden, einheitlich und unmittelbar geltenden bundesrechtlichen Regelung des § 122 Abs. 2 BRRG (BVerwGE 68, 109 [BVerwG 20.10.1983 - 2 C 11/82]; 75, 133 [BVerwG 06.11.1986 - 3 C 69/85]; Beschlüsse vom 6. März 1987 - BVerwG 2 B 24.87 - ; vom 23. März 1988 - BVerwG 2 B 22.88 - ) besitzt die Befähigung für entsprechende Laufbahnen bei allen Dienstherren im Geltungsbereich des Beamtenrechtsrahmengesetzes, wer unter den Voraussetzungen der §§ 13, 14, 14 a und 14 b die Befähigung für eine Laufbahn erworben hat.Hiernach ist eindeutig, daß sowohl erhebliche unterschiedliche Anforderungen an das Studium als auch erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Vorbereitungsdienstes die Annahme entsprechender Laufbahnen im Sinne von § 122 Abs. 2 BRRG ausschließen (Beschlüsse vom 6. März 1987 - BVerwG 2 B 24.87 - und vom 23. März 1988 - BVerwG 2 B 22.88 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
Sie enthält aber keine Regelung über die für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits maßgebliche Frage, ob einander entsprechende Laufbahnen im Sinne von § 122 Abs. 2 BRRG bestehen (vgl. Beschlüsse vom 24. November 1986 - BVerwG 2 B 62.86 - und vom 6. März 1987 - BVerwG 2 B 24.87 - ).
- BVerwG, 23.03.1988 - 2 B 22.88
Antrag auf Übernahme in den Schuldienst des Freistaates Bayern als Lehrerin an …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 15.87
Gemäß der Art. 33 Abs. 2 GG ausformenden, einheitlich und unmittelbar geltenden bundesrechtlichen Regelung des § 122 Abs. 2 BRRG (BVerwGE 68, 109 [BVerwG 20.10.1983 - 2 C 11/82]; 75, 133 [BVerwG 06.11.1986 - 3 C 69/85]; Beschlüsse vom 6. März 1987 - BVerwG 2 B 24.87 - ; vom 23. März 1988 - BVerwG 2 B 22.88 - ) besitzt die Befähigung für entsprechende Laufbahnen bei allen Dienstherren im Geltungsbereich des Beamtenrechtsrahmengesetzes, wer unter den Voraussetzungen der §§ 13, 14, 14 a und 14 b die Befähigung für eine Laufbahn erworben hat.Hiernach ist eindeutig, daß sowohl erhebliche unterschiedliche Anforderungen an das Studium als auch erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Vorbereitungsdienstes die Annahme entsprechender Laufbahnen im Sinne von § 122 Abs. 2 BRRG ausschließen (Beschlüsse vom 6. März 1987 - BVerwG 2 B 24.87 - und vom 23. März 1988 - BVerwG 2 B 22.88 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 69.85
Krankenhaus - Pflegesatzregelung - Individualvergleich
Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 15.87
Gemäß der Art. 33 Abs. 2 GG ausformenden, einheitlich und unmittelbar geltenden bundesrechtlichen Regelung des § 122 Abs. 2 BRRG (BVerwGE 68, 109 [BVerwG 20.10.1983 - 2 C 11/82]; 75, 133 [BVerwG 06.11.1986 - 3 C 69/85]; Beschlüsse vom 6. März 1987 - BVerwG 2 B 24.87 - ; vom 23. März 1988 - BVerwG 2 B 22.88 - ) besitzt die Befähigung für entsprechende Laufbahnen bei allen Dienstherren im Geltungsbereich des Beamtenrechtsrahmengesetzes, wer unter den Voraussetzungen der §§ 13, 14, 14 a und 14 b die Befähigung für eine Laufbahn erworben hat. - BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84
Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland - …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 15.87
Gemäß der Art. 33 Abs. 2 GG ausformenden, einheitlich und unmittelbar geltenden bundesrechtlichen Regelung des § 122 Abs. 2 BRRG (BVerwGE 68, 109 [BVerwG 20.10.1983 - 2 C 11/82]; 75, 133 [BVerwG 06.11.1986 - 3 C 69/85]; Beschlüsse vom 6. März 1987 - BVerwG 2 B 24.87 - ; vom 23. März 1988 - BVerwG 2 B 22.88 - ) besitzt die Befähigung für entsprechende Laufbahnen bei allen Dienstherren im Geltungsbereich des Beamtenrechtsrahmengesetzes, wer unter den Voraussetzungen der §§ 13, 14, 14 a und 14 b die Befähigung für eine Laufbahn erworben hat. - BVerwG, 24.11.1986 - 2 B 62.86
Beamtenrecht - Lehrer - Versetzung
Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 15.87
Sie enthält aber keine Regelung über die für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits maßgebliche Frage, ob einander entsprechende Laufbahnen im Sinne von § 122 Abs. 2 BRRG bestehen (vgl. Beschlüsse vom 24. November 1986 - BVerwG 2 B 62.86 - und vom 6. März 1987 - BVerwG 2 B 24.87 - ).
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97
Gleichwertigkeit von Lehrbefähigungen der ehemaligen DDR in Nordrhein-Westfalen
Einander entsprechende Laufbahnen sind nach ständiger Rechtsprechung solche, die sich im wesentlichen nur dadurch unterscheiden, daß sie bei verschiedenen Dienstherren bestehen, derselben Laufbahngruppe und derselben Fachrichtung angehören und inhaltlich eine im wesentlichen gleiche Vorbildung, Ausbildung und Prüfung erfordern (vgl. BVerwGE 68, 109 ; BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 2 C 15.87 - m.w.N.). - VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11391/17
Laufbahnzweigwechsel eines rheinland-pfälzischen Lehrerin; Realschule plus / …
Auch als nicht entsprechend angesehen wurden in einem Land auf die Schulart und dem anderen Land auf die Schulstufe ausgerichtete Ausbildungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 15/87 -, Buchholz 230 § 122 BRRG Nr. 11).Erheblich unterschiedliche Anforderungen im Studium sowie erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Vorbereitungsdienstes schließen die Annahme der Gleichwertigkeit aus (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 15.87 - juris), wobei vorliegend tatbestandsbezogen nur auf die Anforderungen im Studium und den daran anschließenden Studienabschluss abzustellen ist.
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2011 - 4a N 32.11
Berufungszulassung; Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge; …
Der Kläger trägt selbst vor, dass seine Ausbildung im Vergleich zu den Vorgaben der AVOPol des Landes Nordrhein-Westfalen um zwölf Monate kürzer ausfiel, so dass es schon an einer inhaltlich im wesentlichen gleichen Ausbildung und Prüfung fehlte (s. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 15/87 -, juris RN 18), die nach der im Zeitpunkt der Ernennung des Klägers geltenden Regelung des § 122 Abs. 2 BRRG für eine Anerkennung erforderlich gewesen wäre. - VG Berlin, 19.04.1991 - 5 A 152.88
Anspruch auf Ernennung zur Lehrerin an Sonderschulen; Befähigungsvoraussetzungen …
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