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   BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00   

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https://dejure.org/2001,1236
BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00 (https://dejure.org/2001,1236)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2001 - 2 C 16.00 (https://dejure.org/2001,1236)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2001 - 2 C 16.00 (https://dejure.org/2001,1236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst - Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache - Erledigung nach Erlass einer einstweiligen Anordnung - Erledigung eines Rechtsstreits um Zulassung zur Prüfung - Erledigung nach Bestehen der Prüfung - ...

  • Judicialis

    VwGO § 91; ; VwGO § 142; ; VwGO § 161 Abs. 2; ; LBG NW § 187

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 91 § 142 § 161 Abs. 2; LBG NW § 187
    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache nach Erlass einer einstweiligen Anordnung; Erledigung eines Rechtsstreits um Zulassung zur Prüfung nach Bestehen der Prüfung; Erledigungsfeststellung bei einseitiger ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 149
  • NVwZ 2001, 1286
  • DVBl 2001, 1680
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00
    Ob die Erledigung nicht festgestellt werden darf, wenn die ursprüngliche Klage unzulässig war (vgl. dazu Urteile vom 25. April 1989, a.a.O. S. 11 und vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62, 65), mag auf sich beruhen.

    Der Rechtsstreit hat sich insgesamt in der Hauptsache erledigt, weil ein nach Klageerhebung eingetretenes außerprozessuales Ereignis dem Klagebegehren die Grundlage entzogen hat und die Klage deshalb für den Kläger gegenstandslos geworden ist (vgl. z.B. Urteil vom 31. Oktober 1990 (a.a.O. S. 64 f.).

    Der Beklagte hat kein nach den Maßstäben des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Prüfung (vgl. Urteile vom 25. März 1981 - BVerwG 8 C 85.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 104 S. 2 und vom 31. Oktober 1990, a.a.O. S. 67), ob der mit der Klage verfolgte Anspruch bestanden hat.

  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00
    Auf die einseitige Erledigungserklärung des Klägers ist die Erledigung des gesamten Verfahrens festzustellen und die Revision des Beklagten zurückzuweisen (vgl. z.B. Urteile vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 83 S. 10 und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 78.87 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 14 S. 7).

    Ob die Erledigung nicht festgestellt werden darf, wenn die ursprüngliche Klage unzulässig war (vgl. dazu Urteile vom 25. April 1989, a.a.O. S. 11 und vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62, 65), mag auf sich beruhen.

  • BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 85.80

    Erledigungsfeststellungsstreit - Interesse der Beklagten - Erledigung der

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00
    Der Beklagte hat kein nach den Maßstäben des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Prüfung (vgl. Urteile vom 25. März 1981 - BVerwG 8 C 85.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 104 S. 2 und vom 31. Oktober 1990, a.a.O. S. 67), ob der mit der Klage verfolgte Anspruch bestanden hat.
  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 78.87

    Ausmusterungsbescheid - Wehrdienstunfähigkeit - Erneute Tauglichkeitsüberprüfung

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00
    Auf die einseitige Erledigungserklärung des Klägers ist die Erledigung des gesamten Verfahrens festzustellen und die Revision des Beklagten zurückzuweisen (vgl. z.B. Urteile vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 83 S. 10 und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 78.87 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 14 S. 7).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00
    Denn mit dem Bestehen der Aufstiegsprüfung hat der Bewerber nachgewiesen, dass er den Lehrgangs- und Prüfungsanforderungen gewachsen war (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 - DVBl 1996, 1367 ).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00
    Die hierdurch vermittelte vorläufige Rechtsposition ist "ungesichert" und entfällt in der Regel rückwirkend, falls der Bewerber im Hauptsacheverfahren unterliegt (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 20.92 - BVerwGE 94, 352 ).
  • BGH, 25.03.1986 - IX ZR 104/85

    Entscheidung über einen erstinstanzlichen nicht beschiedenen Anspruch im

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in Ausnahmefällen das Rechtsmittelgericht auch den von einem angefochtenen Teilurteil nicht umfassten Teil des Streits aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit an sich ziehen und mit entscheiden kann, wenn eine selbständige Entscheidung über den Streitrest wegen des rechtlichen Zusammenhangs mit der Teilentscheidung nicht mehr möglich ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. März 1986 - IX ZR 104/85 - BGHZ 97, 280, 281; Beschlüsse vom 2. Februar 1983 - IV b ZB 702/81 - NJW 1983, 1311, 1312 f. m.w.N. und vom 18. Mai 1983 - IV b ZB 15/82 - NJW 1984, 120).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00
    Der Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum Erledigungsfeststellungsantrag ist nicht den Einschränkungen nach §§ 91, 142 VwGO unterworfen (stRspr; u.a. Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113 S. 16 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1983 - IVb ZB 702/81

    Versorgungsausgleich - Teilentscheidung - Rechtsmittel - Rechtsmittelgericht -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in Ausnahmefällen das Rechtsmittelgericht auch den von einem angefochtenen Teilurteil nicht umfassten Teil des Streits aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit an sich ziehen und mit entscheiden kann, wenn eine selbständige Entscheidung über den Streitrest wegen des rechtlichen Zusammenhangs mit der Teilentscheidung nicht mehr möglich ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. März 1986 - IX ZR 104/85 - BGHZ 97, 280, 281; Beschlüsse vom 2. Februar 1983 - IV b ZB 702/81 - NJW 1983, 1311, 1312 f. m.w.N. und vom 18. Mai 1983 - IV b ZB 15/82 - NJW 1984, 120).
  • BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82

    Zulässigkeit einer Teilentscheidung über den Versorgungsausgleich nach Trennung

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in Ausnahmefällen das Rechtsmittelgericht auch den von einem angefochtenen Teilurteil nicht umfassten Teil des Streits aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit an sich ziehen und mit entscheiden kann, wenn eine selbständige Entscheidung über den Streitrest wegen des rechtlichen Zusammenhangs mit der Teilentscheidung nicht mehr möglich ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. März 1986 - IX ZR 104/85 - BGHZ 97, 280, 281; Beschlüsse vom 2. Februar 1983 - IV b ZB 702/81 - NJW 1983, 1311, 1312 f. m.w.N. und vom 18. Mai 1983 - IV b ZB 15/82 - NJW 1984, 120).
  • BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 18.95

    Kein rechtsschutzwürdiges Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit eines

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

  • BVerwG, 19.05.1995 - 4 B 247.94
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses

    Eine "Erledigung" wird im Verwaltungsprozess dann angenommen, wenn ein nach Klageergebung eingetretenes Ereignis dem Klagebegehren die Grundlage entzogen hat und die Klage deshalb "gegenstandslos" geworden ist (siehe nur BVerwG NVwZ 2001, 1286).

    Im Falle einer einseitigen Erledigungserklärung hätte nach herrschender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung - anders als im Zivilprozess - eine Sachprüfung nicht mehr stattgefunden (siehe nur BVerwG NVwZ 2001, 1286) und auch bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung (§ 161 II VwGO) besteht keine Veranlassung mehr, höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfragen zu beantworten (BVerwGE 46, 215/218).

  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 35.09

    Amtshaftung; Staatshaftung; Amtsträger; Beliehener; Verwaltungshelfer;

    Der Übergang von der Anfechtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage ist nicht als Klageänderung im Sinne des § 91 VwGO anzusehen und deshalb auch im Revisionsverfahren noch zulässig (§ 173 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 3 ZPO; Urteil vom 12. April 2001 - BVerwG 2 C 16.00 - BVerwGE 114, 149 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Dieser so genannte "Bewerberverfahrensanspruch" besteht nach ständiger und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht nur bei der Besetzung von Eingangsämtern, sondern auch im Rahmen von Beförderungs- und Laufbahnaufstiegsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, [...]; BVerwGE 101, 112 ; 114, 149 ; BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1987 - 2 B 143/86 -, [...]).
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