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   BVerwG, 15.04.1977 - II C 16.73   

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BVerwG, 15.04.1977 - II C 16.73 (https://dejure.org/1977,1879)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1977 - II C 16.73 (https://dejure.org/1977,1879)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1977 - II C 16.73 (https://dejure.org/1977,1879)
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

    Für die insoweit zu fordernde Gleichwertigkeit des neuen statusrechtlichen Amtes kommt es auf die Vergleichbarkeit hinsichtlich der Besoldung, der Laufbahnen und der vorbildungsmäßigen Anforderungen an (vgl. Urteile vom 15. April 1977 - BVerwG 2 C 16.73 - m.w.N. und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 4.86 - ).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Die vom Beklagten getroffene Maßnahme hätte - auch im Falle ihrer Endgültigkeit - keine "unterwertige" Beschäftigung des Klägers zur Folge gehabt (vgl. Urteile vom 13. August 1968 - BVerwG 2 C 63.65 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 10] und vom 15. April 1977 - BVerwG 2 C 16.73 - [Buchholz 237.8 § 33 LBG Rh.-Pf. Nr. 1]).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98

    Amt, funktionsgebundenes, Versetzung des Inhabers; Laufbahn, Prinzip der

    Dagegen ist nicht erforderlich, daß das bisherige Amt mit dem neuen Amt übereinstimmt (BVerwGE 87, 310 ; Urteile vom 15. April 1977 - BVerwG 2 C 16.73 - , vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 4.86 - jeweils m.w.N. und vom 12. Mai 1987 - BVerwG 2 C 32.86 - ).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 4.86

    Aufgelöste Pädagogischen Hochschule - Versetzung der Akademischen Räte - Wahrung

    Gleichwohl gelten die für die Versetzung eines Beamten maßgeblichen Bestimmungen auch für Inhaber laufbahnfreier Ämter entsprechend (vgl. Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 2 C 16.73 - m.w.N.).

    Für die insoweit zu fordernde Gleichwertigkeit des neuen statusrechtlichen Amtes kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Vergleichbarkeit hinsichtlich der Besoldung, der Laufbahnen und der vorbildungsmäßigen Anforderungen an (vgl. Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 2 C 16.73 - ).

    Auch insoweit genügt es, daß das neue Amt besoldungsmäßig, laufbahnmäßig und hinsichtlich der vorbildungsmäßigen Anforderungen dem bisherigen Amt entspricht (vgl. Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 2 C 16.73 - ).

  • BVerwG, 09.11.1977 - 6 B 26.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung der

    Auch in dem Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1977 - BVerwG II C 16.73 - ist unter Bezugnahme auf das Urteil vom 13. August 1968 - BVerwG II C 63.65 - (a.a.O.) ausgeführt, daß Laufbahnen einander gleichwertig sind, wenn sie zu derselben Laufbahngruppegehören und wenn die Befähigung für diese Laufbahnen eine im wesentlichen gleiche Vor- und Ausbildung voraussetzt.
  • BVerwG, 22.01.2013 - 2 B 89.11

    Beamtenbeisitzer im gerichtlichen Disziplinarverfahren; Verwaltungszweig;

    Sie erhält maßgeblich ihren Sinn aus dem Recht der Hochschulen auf Kooptation im Interesse der Besetzung eines Lehrstuhls oder eines sonstigen Lehramts mit einem besonders geeigneten Bewerber, dessen Berufung anderenfalls mangels Erfüllung aller laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht (oder jedenfalls nicht alsbald) möglich wäre (Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 2 C 16.73 - Buchholz 237.8 § 33 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 1 S. 5).
  • BVerwG, 13.02.1985 - 2 C 20.83

    Bindung des Bundesverwaltungsgerichts an die vom unteren Gericht ausgesprochene

    Die Frage der Passivlegitimation ist jedoch materiell Landesorganisationsrecht, das weder zum revisiblen Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO) noch zum revisiblen Landesrecht im Sinne des § 127 Nr. 2 BRRG gehört, da nach dieser Vorschrift nur Landesbeamtenrecht, nicht auch sonstiges Landesrecht erfaßt wird, auch soweit sich aus dessen Auslegung und Anwendung Auswirkungen auf beamtenrechtliche Rechtsverhältnisse ergeben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 2 C 16.73 - [Buchholz 237.8 § 33 LEG Rheinland-Pfalz Nr. 1] und Beschluß vom 21. April 1975 - BVerwG 6 B 1.75 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 29]).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 2 B 35.77

    Analoge Anwendung des § 198 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz (HBG) 1970 auf

    Das hat der beschließende Senat zudem - in bezug auf ehemalige Dozenten an einer Pädagogischen Hochschule in Rheinland-Pfalz - bereits ausdrücklich entschieden (Urteile vom 15. April 1977 - BVerwG II C 16.73 - und - BVerwG II C 21.72 -).
  • BVerwG, 15.04.1977 - II C 21.72

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung

    Der (in dem Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen BVerwG II C 16.73 vorgetragenen) Meinung, der Kläger sei schlechthin unversetzbar deshalb gewesen, weil die Vorschriften der §§ 33, 35 LBG nur auf Inhaber eines laufbahn gebundenen Amtes anwendbar seien und es an vergleichbaren Vorschriften für Inhaber laufbahnfreier Ämter fehle, kann nicht zugestimmt werden.
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 20.83

    Besoldung - Mehrarbeit - Beamte - Bereitschaftsdienst - Vergütungsregelung -

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  • BVerwG, 17.02.1982 - 2 B 57.81

    Geltung der Grundsätze des Berufsbeamtentums bezüglich des Gebotes der

  • BVerwG, 16.09.1977 - 2 B 26.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.07.1981 - 2 B 92.81

    Erheblichkeit von Besoldungsgruppe und Zuordnung zu Hierarchieebenen bei der

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