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   BVerwG, 15.03.1988 - 2 C 16.87   

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https://dejure.org/1988,3914
BVerwG, 15.03.1988 - 2 C 16.87 (https://dejure.org/1988,3914)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1988 - 2 C 16.87 (https://dejure.org/1988,3914)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1988 - 2 C 16.87 (https://dejure.org/1988,3914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenversorgung - Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag - Sozialversicherungsrente - Anrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 374
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81

    Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 2 C 16.87
    Dieser ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des Gesetzes, sondern auch aus dem Sinnzusammenhang, in den diese Vorschrift hineingestellt ist, aus dem Sinn und Zweck der Regelung und aus ihrer Entstehungsgeschichte (vgl. hierzu BVerwGE 66, 360 [BVerwG 10.02.1983 - 2 C 27/81]; 70, 211 und Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 148.81 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 70, 211, 213 [BVerwG 24.10.1984 - 6 C 148/81] einen Ausgleich der positiven Einkünfte aus einer Einkunftsart mit negativen Einkünften einer anderen Einkunftsart als dem Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG widersprechend angesehen.

  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 27.81

    Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag - Zusammentreffen mehrerer

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 2 C 16.87
    Zu diesen anzurechnenden Einkünften gehören grundsätzlich auch Rentenansprüche, die aufgrund eigener Beitragsleistungen erworben sind, also hier das der Klägerin ab 1. Januar 1980 von der BfA gewährte vorzeitige Altersruhegeld (vgl. BVerwGE 66, 360, 362 [BVerwG 10.02.1983 - 2 C 27/81]; Urteil vom 13. November 1984 - BVerwG 2 C 51.81 - ).

    Dieser ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des Gesetzes, sondern auch aus dem Sinnzusammenhang, in den diese Vorschrift hineingestellt ist, aus dem Sinn und Zweck der Regelung und aus ihrer Entstehungsgeschichte (vgl. hierzu BVerwGE 66, 360 [BVerwG 10.02.1983 - 2 C 27/81]; 70, 211 und Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 148.81 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 13.11.1984 - 2 C 51.81

    Beamtenrecht - Anrechnung - Witwenrente - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 2 C 16.87
    Zu diesen anzurechnenden Einkünften gehören grundsätzlich auch Rentenansprüche, die aufgrund eigener Beitragsleistungen erworben sind, also hier das der Klägerin ab 1. Januar 1980 von der BfA gewährte vorzeitige Altersruhegeld (vgl. BVerwGE 66, 360, 362 [BVerwG 10.02.1983 - 2 C 27/81]; Urteil vom 13. November 1984 - BVerwG 2 C 51.81 - ).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 41.98

    Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten Witwe, Anrechnung von

    Der nachgeheirateten Witwen von Ruhestandsbeamten eingeräumte Rechtsanspruch auf einen Unterhaltsbeitrag soll lediglich gewährleisten, daß die nach dem Tode des Versorgungsberechtigten für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Mittel wirtschaftlich nicht hinter der Höhe der Versorgungsbezüge zurückbleiben, die sie als Witwen mit (alleinigem) Anspruch auf Witwengeld erhielten (stRspr; vgl. Urteile vom 15. März 1988 - BVerwG 2 C 16.87 - und vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 8.87 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - 4 B 19.12

    Hinterbliebenenversorgung; Unterhaltsbeitrag; Nachehe; nachgeheiratete Witwe;

    Denn die Bezieherin von Witwengeld muss, wenn sie zur Ergänzung der Beihilfeansprüche eine Krankenversicherung abschließt, Krankenversicherungsbeiträge zahlen, die ohne Einfluss auf die Höhe des Witwengeldes sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1988 - 2 C 16.87 -, juris Rn. 18).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die diesen Grundsatz anwendende Verwaltungspraxis im Rahmen der angemessenen Anrechnung als der Rechtslage entsprechend gebilligt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1999, a.a.O. Rn. 20, vom 9. März 1989, a.a.O. Rn. 12 und vom 15. März 1988, a.a.O. Rn. 14).

  • BVerwG, 03.03.2000 - 2 B 6.00

    Klärungsbedürftigkeit der Alimentation nachgeheirateter Witwen von Beamten im

    Der Dienstherr darf seine Pflicht zur Gewährung eines Unterhaltsbeitrages durch eine bestimmte anderweitige wirtschaftliche Sicherung der nachgeheirateten Witwe als erfüllt ansehen (stRspr; vgl. u.a. BVerwGE 41, 207 ; 66, 360 ; 70, 211 ; Urteile vom 15. März 1988 - BVerwG 2 C 16.87 - und vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 8.87 - ).
  • VGH Bayern, 05.12.2016 - 3 ZB 15.2089

    Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten Witwe bei großem Altersunterschied

    Der Dienstherr darf seine Pflicht zur Gewährung eines Unterhaltsbeitrags durch eine anderweitige wirtschaftliche Sicherung der nachgeheirateten Witwe als erfüllt ansehen (BVerwG, U. v. 15.3.1988 - 2 C 16.87 u. U. v. 9.3.1989 - 2 C 8.87), verfassungsrechtliche Bedenken werden im Hinblick auf Art. 3 und Art. 6 GG nicht erhoben.
  • BVerwG, 05.02.1992 - 2 B 162.91

    Besoldung - Anrechnung von Abeitseinkommen - Kürzung des Arbeitseinkommens

    Eine sachwidrige Ermessensausübung liegt grundsätzlich nicht vor, wenn der Dienstherr das grundsätzlich anrechenbare Arbeitseinkommen im Hinblick auf den damit gegebenen Versicherungsschutz nicht um die einbehaltenen Beträge für die Arbeitslosenversicherung kürzt; im übrigen mindern diese Beträge nicht das Arbeitseinkommen; lediglich die Erhebungsart führt zu einer verminderten Auszahlung der Nettobezüge (vgl. zur Auswirkung der Erhebungsart der Krankenversicherungsbeiträge für Rentner auf die Höhe der nach § 22 BeamtVG anzurechnenden Rente Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 2 C 16.87 - ).
  • VG Berlin, 23.07.2012 - 5 K 268.11

    Anrechnung des Erwerbsersatzeinkommens auf den Unterhaltsbeitrag der sog.

    Zu vergleichen sind nämlich die Gesamteinkünfte der Witwe ohne eigenes Einkommen mit dem der nachgeheirateten Witwe mit eigenem Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (BVerwG, Urteile vom 15. März 1988 - 2 C 16/87 -, NVwZ 1989, 374 [375]; und vom 21. Oktober 1999 - 2 C 41.98 -, NVwZ-RR 2000, 308 m.w.N.; sowie z.B. BayVGH, Urteil vom 26. Januar 1994 - 3 B 93.1403 -, juris, Rn. 21; VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2010 - 5 K 307/09 -, BeckRS 201, 50519; ferner Brockhaus, a.a.O., § 22 BeamtVG, Rn. 15 und 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.10.2016 - 3 ZB 15.419

    Kein Anspruch auf Unterhaltsbeitrag bei einem nachgeheirateten Witwer

    Danach soll der dem nachgeheirateten Witwer einer Ruhestandsbeamtin eingeräumte Rechtsanspruch auf einen Unterhaltsbeitrag lediglich gewährleisten, dass die nach dem Tod der Versorgungsberechtigten für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Mittel wirtschaftlich nicht hinter der Höhe der Versorgungsbezüge zurückbleiben, die er als Witwer mit (alleinigem) Anspruch auf Witwergeld erhielte (st. Rspr.; vgl. U. v. 15.3.1988 - 2 C 16.87; U. v. 9.3.1989 - 2 C 8.87 - jeweils in juris).
  • VG Saarlouis, 15.04.2008 - 3 K 1070/07

    Antrag auf Gewährung von Witwengeld im Falle einer Heirat nach Pensionierung

    Der Dienstherr darf seine Pflicht zur Gewährung eines Unterhaltsbeitrages durch eine bestimmte anderweitige wirtschaftliche Sicherung der nachgeheirateten Witwe als erfüllt ansehen (stRspr; vgl. u.a. BVerwGE 41, 207 ; 66, 360 ; 70, 211 ; Urteile vom 15. März 1988 - BVerwG 2 C 16.87 - und vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 8.87 - ).
  • VG Regensburg, 08.07.2015 - RN 1 K 14.895

    Anspruch auf Unterhaltsbeitrag anstatt auf Witwengeld

    Der Dienstherr darf seine Pflicht zur Gewährung eines Unterhaltsbeitrages durch eine bestimmte anderweitige wirtschaftliche Sicherung der nachgeheirateten Witwe als erfüllt ansehen (stRspr; vgl. u.a. BVerwGE 41, 207 ; 66, 360 ; 70, 211 ; Urteile vom 15. März 1988 - BVerwG 2 C 16.87 - und vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 8.87 - ).
  • VG Lüneburg, 23.06.2004 - 1 A 159/04

    Erwerbsersatzeinkommen; nachgeheiratete Witwe; Unterhaltsbeitrag; Witwe;

    Hierin liegt kein Verstoß gegen hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) und keine unzulässige oder willkürliche Schlechterstellung der nachgeheirateten Witwe (BVerwG, Urt. v. 21.10.1999 - 2 C 41/98 -, a. a. O.; Urt. v. 15.3.1988 - 2 C 16/87 -, NVwZ 1989, 374, 375; Kümmel/Ritter, a. a. O., § 33 Anm. 11. m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 17.12.2001 - 8 K 2503/99

    Unterhaltsbeitrag für nachgeheiratete Witwe - Anrechnung einer Abfindung -

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