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   BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88   

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BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88 (https://dejure.org/1991,137)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1991 - 2 C 16.88 (https://dejure.org/1991,137)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1991 - 2 C 16.88 (https://dejure.org/1991,137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines leitenden Landesmedizinaldirektors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 26; LBG NW § 28 Abs. 1, 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 310
  • NJW 1991, 2980
  • NVwZ 1991, 1192 (Ls.)
  • DVBl 1991, 642
  • DÖV 1991, 1079
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88
    Unzutreffend ist indes die Auffassung des Berufungsgerichts, es handele sich um eine sogenannte statusberührende Versetzung bei unveränderter Behördenzuständigkeit, nach den Grundsätzen, wie sie im Urteil des erkennenden Senats vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 41.80 - (BVerwGE 65, 270 ff.) niedergelegt sind.

    Das statusrechtliche Amt und dessen Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe in Verbindung mit der Relation zu anderen Ämtern und deren Zuordnung zu den Besoldungsgruppen und der laufbahnrechtlichen Einordnung (Laufbahn- und Laufbahngruppenzugehörigkeit) bringen abstrakt die Wertigkeit des Amtes zum Ausdruck (vgl. BVerwGE 65, 270 m.w.N.).

    Der Amtsinhalt des einem Beamten durch Ernennung übertragenen statusrechtlichen Amtes ist vom Gesetzgeber bestimmt, teils im Besoldungsrecht und ergänzend im Haushaltsrecht durch die Einrichtung von Planstellen (vgl. BVerwGE 65, 270 ; Urteile vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - und vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - <DVBl. 1990, 1235 = ZBR 1990, 347>).

    Der Beamte hat deshalb grundsätzlich Anspruch auf Übertragung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden funktionellen Amtes, eines "amtsgemäßen" Aufgabenbereichs (BVerwGE 49, 64 ; 60, 144 ; 65, 270 ).

    Ohne sein Einverständnis darf ihm grundsätzlich keine Tätigkeit zugewiesen werden, die - gemessen an seinem statusrechtlichen Amt, seiner Laufbahn und seinem Ausbildungsstand, d.h. dem abstrakten Aufgabenbereich seines statusrechtlichen Amtes - "unterwertig" ist (vgl. Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 57.68 - und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - ; BVerwGE 60, 144 ; BVerwGE 65, 270 ).

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88
    Die dem Kläger neben der zum 1. April 1976 erfolgten Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und zum Leitenden Landesmedizinaldirektor (Besoldungsgruppe A 16) übertragene Aufgabe der Leitung der Landesfrauenklinik und der Leitung der dort eingerichteten Hebammenlehranstalt ist kein Amt im statusrechtlichen, sondern lediglich ein solches im funktionellen Sinne (vgl. BVerfGE 43, 242 ; 47, 327 ; 52, 303 ).

    Zwar weist die "vermögensrechtliche" Stellung beamteter Chefärzte Besonderheiten auf, die der Rechtsprechung nicht unerhebliche Schwierigkeiten hinsichtlich ihrer Einordnung in das geltende Beamten- und Besoldungsrecht machen (vgl. BVerfGE 52, 303 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Solche Regelungen gehören unabhängig von der näheren rechtlichen Konstruktion zum Dienstrecht der beamteten Chefärzte (BVerfGE 52, 303 ).

    Das bedingt einen besonderen, bei sonstigen Nebentätigkeiten nicht gegebenen Schutz gegen eine Entziehung dieser Rechtsstellung, sowohl bei Verbleiben im Amt als auch durch eine Versetzung (vgl. hierzu BVerfGE 52, 303 ).

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 154.73

    Fehlerhafte Ausübung von Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88
    Es handelt sich vielmehr um eine Versetzung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 LBG, nämlich um die auf Dauer angeordnete Übertragung eines anderen Amts im funktionellen Sinne bei einer anderen Behörde desselben Dienstherrn (vgl. BVerwGE 69, 303 ; sowie Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - ).

    Der Kläger war demnach im Rahmen der vom Beklagten wahrgenommenen Aufgaben im Gesundheitswesen tätig, und zwar als Leiter einer Behörde; denn in dem Ausbringen der Planstelle eines "Leitenden Landesmedizinaldirektors" (Besoldungsgruppe A 16) und der Zuweisung dieser Stelle in der Funktion eines Chefarztes als Leiter der Landesfrauenklinik in Bochum kommt auch die organisationsrechtliche Verselbständigung dieser Klinik mit Behördeneigenschaft zum Ausdruck (vgl. Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - ).

    Die Vorschrift des § 20 Abs. 3 LBG läßt - ebenso wie die §§ 128 ff. BRRG - den Grundsatz erkennen, daß sich aus einer Organisationsveränderung notfalls sogar Folgen für den Status des einzelnen Beamten ergeben können, nicht aber aus der bisherigen Rechtsstellung des einzelnen Beamten Einschränkungen der Organisationsgewalt des Dienstherrn (vgl. Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - m.w.N.).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88
    Der Beamte hat deshalb grundsätzlich Anspruch auf Übertragung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden funktionellen Amtes, eines "amtsgemäßen" Aufgabenbereichs (BVerwGE 49, 64 ; 60, 144 ; 65, 270 ).

    Ohne sein Einverständnis darf ihm grundsätzlich keine Tätigkeit zugewiesen werden, die - gemessen an seinem statusrechtlichen Amt, seiner Laufbahn und seinem Ausbildungsstand, d.h. dem abstrakten Aufgabenbereich seines statusrechtlichen Amtes - "unterwertig" ist (vgl. Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 57.68 - und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - ; BVerwGE 60, 144 ; BVerwGE 65, 270 ).

  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 4.86

    Aufgelöste Pädagogischen Hochschule - Versetzung der Akademischen Räte - Wahrung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gelten die für die Versetzung eines Beamten maßgeblichen Bestimmungen auch für Inhaber laufbahnfreier Ämter entsprechend (Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 4.86 - m.w.N.).

    Für die insoweit zu fordernde Gleichwertigkeit des neuen statusrechtlichen Amtes kommt es auf die Vergleichbarkeit hinsichtlich der Besoldung, der Laufbahnen und der vorbildungsmäßigen Anforderungen an (vgl. Urteile vom 15. April 1977 - BVerwG 2 C 16.73 - m.w.N. und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 4.86 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1986 - 4 S 1692/86
    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88
    Innerhalb des Dienstrechts, und hier in bezug auf die Gestaltung der Beziehungen zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten, wird dieser Begriff durch den besonderen Zweck geprägt, einerseits die Freiheit des Dienstherrn zu gewährleisten, die innerbehördlichen Maßnahmen zu treffen, die zur Erhaltung und Gewährleistung der Funktion der öffentlichen Verwaltung unerläßlich sind, andererseits die Abgrenzung der Rechtsstellung des Beamten gegenüber den über die konkrete Arbeitszuteilung wesentlich hinausgehenden Eingriffen zu ermöglichen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15. Juli 1986 - 4 S 1692/86 - <ZBR 1987, 63>).

    Unter Beachtung des nach dienstrechtlichen Grundsätzen im Rahmen des § 28 LBG (ebenso § 26 BBG) auszulegenden Behördenbegriffs werden daher z.B. Schulen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15. Juli 1986 - 4 S 1692/86 - und OVG Münster, Beschluß vom 3. Februar 1983 - 6 B 2269/82 - ) ebenso als Behörden angesehen wie in der Trägerschaft der öffentlichen Hand befindliche Krankenhäuser und Kliniken (vgl. Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Komm., § 28 LBG, RdNr. 31).

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88
    Die dem Kläger neben der zum 1. April 1976 erfolgten Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und zum Leitenden Landesmedizinaldirektor (Besoldungsgruppe A 16) übertragene Aufgabe der Leitung der Landesfrauenklinik und der Leitung der dort eingerichteten Hebammenlehranstalt ist kein Amt im statusrechtlichen, sondern lediglich ein solches im funktionellen Sinne (vgl. BVerfGE 43, 242 ; 47, 327 ; 52, 303 ).

    Die Einkünfte aus Privatliquidation müssen daher hier unberücksichtigt bleiben, weil es sich dabei um eine mit dem funktionellen Amt verbundene Nebentätigkeit handelt, die für den Rang der Beamtenstellung nicht maßgebend ist (BVerfGE 47, 327 ).

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89
    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88
    Das gleiche gilt für die vom erkennenden Senat im Urteil vom gleichen Tage - BVerwG 2 C 2.89 - für den Kläger negativ entschiedene Frage, ob ihm für die Veränderung des funktionellen Amtes ein Ausgleich zu gewähren ist.
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88
    Der Amtsinhalt des einem Beamten durch Ernennung übertragenen statusrechtlichen Amtes ist vom Gesetzgeber bestimmt, teils im Besoldungsrecht und ergänzend im Haushaltsrecht durch die Einrichtung von Planstellen (vgl. BVerwGE 65, 270 ; Urteile vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - und vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - <DVBl. 1990, 1235 = ZBR 1990, 347>).
  • BVerwG, 12.05.1987 - 2 C 32.86

    Akademische Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88
    Dagegen ist nicht erforderlich, daß das bisherige Amt mit dem neuen Amt übereinstimmt (vgl. Urteil vom 12. Mai 1987 - BVerwG 2 C 32.86 - ).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65

    Teilzuweisung eines Lehrers von einer Grundschule und Hauptschule zu einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1983 - 6 B 2269/82

    Beamtenrecht - Gehorsamspflicht - Busfahrer - Beamte - Deutsche Bundesbahn

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 84.81

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Preußischer Kulturbesitz

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Hessisches Universitätsgesetz

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70
  • BVerwG, 26.03.1970 - II C 50.65

    Abgrenzung von Versetzung Abordnung und Umsetzung

  • BVerwG, 03.03.1975 - VI C 17.72

    Wegfall von Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung im Revisionsverfahren -

  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 57.68
  • BVerwG, 15.04.1977 - II C 16.73
  • LG Tübingen, 16.09.2016 - 5 T 232/16

    SWR darf Gebühren nicht über Verwaltungsvollstreckung eintreiben

    Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980).
  • BGH, 27.04.2017 - I ZB 91/16

    Zwangsvollstreckung in Baden-Württemberg wegen rückständiger Rundfunkbeiträge:

    Der Behördenbegriff des Beamtenrechts gemäß § 26 Abs. 2 BBG ist nach dienstrechtlichen Grundsätzen (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1991 - 2 C 16/88, NJW 1991, 2980, 2981 mwN) und derjenige des Personenstandsgesetzes entsprechend der Zielsetzung von § 65 PStG auszulegen (Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs aaO § 1 Rn. 226 Fn. 643).

    Alle diese Umstände sind nicht nur für den im Streitfall allein maßgeblichen vollstreckungsrechtlichen Behördenbegriff ohne Bedeutung, sondern auch für den vom Beschwerdegericht selbst zugrunde gelegten "allgemeinen" Begriff der Behörde, der eine Einheit von Personen und sächlichen Mitteln voraussetzt, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet, in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnet und dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (vgl. BVerwG, NJW 1991, 2980 mwN).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Diese Entscheidungen sind grundsätzlich allein in Abwägung öffentlicher Interessen - namentlich der Prioritäten im Verhältnis der öffentlichen Belange einschließlich der Haushaltslage - zu treffen und dienen nicht Rechten oder Interessen betroffener Beamter (vgl. BVerwGE 87, 310 ; 101, 112 ).
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