Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.03.1998

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   BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97, 2 PKH 5.97   

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BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97, 2 PKH 5.97 (https://dejure.org/1998,246)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1998 - 2 C 16.97, 2 PKH 5.97 (https://dejure.org/1998,246)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1998 - 2 C 16.97, 2 PKH 5.97 (https://dejure.org/1998,246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Tatsächliche Befangenheit eines Beurteilers - Tatsächliche Voreingenommenheit eines Beurteilers bei einer dienstlichen Beurteilung - Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung wegen tatsächlicher Voreingenommenheit eines Beurteilers

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BBG § 15; ; BLV § 40; ; BLV § 41; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; VwVfG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche Voreingenommenheit eines Beurteilers bei einer dienstlichen -; Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen - wegen tatsächlicher Voreingenommenheit eines Beurteilers bei einer dienstlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 318
  • NVwZ 1998, 1302
  • DVBl 1998, 1076
 
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Wird zitiert von ... (183)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97
    Eine tatsächliche Voreingenommenheit eines Beurteilers liegt vor, wenn dieser nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Beamten sachlich und gerecht zu beurteilen (Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung; vgl, u.a. Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 36.86 - und Beschluß vom 17. März 1993 - BVerwG 2 B 25.93 - .

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß dienstliche Beurteilungen wegen der den gesetzlichen Vorschriften immanenten Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn (hier § 15 BBG in Verbindung mit §§ 40, 41 BLV) von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar sind (stRspr BVerwG; vgl. u.a. Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 36.86 - m.w.N. und Beschluß vom 17. März 1993 - BVerwG 2 B 25.93 - ).

    Danach ist eine dienstliche Beurteilung aufzuheben, wenn der Dienstherr gegen seine selbstverständliche Pflicht verstoßen hat, den Beamten gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurteilen (stRspr BVerwG; vgl. u.a. Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 36.86 - ; sowie § 52 Abs. 1; § 54 BBG>).

    § 21 VwVfG, nach dem im Verwaltungsverfahren bereits die Besorgnis der Befangenheit ausreicht, einen Amtsträger von der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu entbinden, ist auf dienstliche Beurteilungen schon deshalb nicht anwendbar, weil diese keine Verwaltungsakte sind (vgl. Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 36.86 - m.w.N.).

  • BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93

    Beamtenrecht - Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97
    Eine tatsächliche Voreingenommenheit eines Beurteilers liegt vor, wenn dieser nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Beamten sachlich und gerecht zu beurteilen (Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung; vgl, u.a. Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 36.86 - und Beschluß vom 17. März 1993 - BVerwG 2 B 25.93 - .

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß dienstliche Beurteilungen wegen der den gesetzlichen Vorschriften immanenten Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn (hier § 15 BBG in Verbindung mit §§ 40, 41 BLV) von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar sind (stRspr BVerwG; vgl. u.a. Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 36.86 - m.w.N. und Beschluß vom 17. März 1993 - BVerwG 2 B 25.93 - ).

  • BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97
    Weder aus § 13 BLV noch aus § 25 Abs. 2 SchwbG ergibt sich, daß bei einer dienstlichen Beurteilung eines schwerbehinderten Beamten die Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden muß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 106.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.1988 - 2 A 2.87

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten - Leistung und Befähigung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97
    Er muß den sachlichen Zusammenhang dieser Aufgabe mit der Fach- und Dienstaufsicht beachten (stRspr BVerwG; vgl. u.a. Urteil vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 A 2.87 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14

    Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der

    § 21 LVwVfG, wonach im Verwaltungsverfahren bereits die Besorgnis der Befangenheit ausreicht, einen Amtsträger von der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu entbinden, ist auf dienstliche Beurteilungen schon deshalb nicht anwendbar, weil diese keine Verwaltungsakte sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.04.1998 - 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318; Senatsbeschluss vom 01.06.2012 - 4 S 472/12 -, VBlBW 2012, 423, m.w.N.).

    In besonders gelagerten Einzelfällen können auch Vorgänge aus der Zeit vor dem Beurteilungszeitraum Voreingenommenheit - noch - bei der Beurteilung offenbaren (BVerwG, Urteil vom 23.04.1998, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 01.06.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Der Beamte kann beanspruchen, dass der Dienstherr ihn gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv beurteilt (stRspr, zuletzt u.a. Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 = Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 18 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 2 A 10197/19

    Beamtenrecht: Unterbliebene Beteiligung eines Personalratsmitglieds an einem

    Eine dienstliche Beurteilung ist rechtsfehlerhaft, wenn der Dienstherr gegen seine Pflicht verstoßen hat, den Beamten gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurteilen (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 -, juris Rn.12, jeweils m.w.N.).

    Eine für die Annahme einer Voreingenommenheit erforderliche unangemessene, saloppe, ungeschickte oder missglückte Formulierung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 -, juris Rn. 13) enthält diese Passage - wie auch der Beurteilungsbeitrag im Übrigen - nicht.

    Auf ein späteres Verhalten des Beurteilers (bzw. des Erstellers eines Beurteilungsbeitrags) kann es nur ankommen, soweit daraus Rückschlüsse auf den Beurteilungszeitraum gezogen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 -, juris Rn. 12).

    Selbst wenn man in diesem Verhalten eine emotional gefärbte Reaktion erblicken wollte, stellt diese - auch aufgrund ihres singulären Charakters - noch nicht die Erwartung in Frage, der Vorgesetzte wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten Erfassung und Beurteilung dienstlicher Leistungen erfüllen (vgl. allg. zur dienstlichen Beurteilung BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris Rn. 73; ferner VGH BW, Beschluss vom 1. Juni 2012 - 4 S 472/12 -, juris Rn. 32; BayVGH, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 6 ZB 14.312 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 6. Januar 2020 - 6 A 4508/18 -, juris Rn. 10).

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