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   BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 16.95   

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https://dejure.org/1996,1053
BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 16.95 (https://dejure.org/1996,1053)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1996 - 2 C 16.95 (https://dejure.org/1996,1053)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1996 - 2 C 16.95 (https://dejure.org/1996,1053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nebenamt eines Chefarztes - Pool-Abgabe - Nichtliquidationsberechtigte Ärzte - Im Nebenamt erzielte Einnahmen - Liquidationsrecht eines Chefarztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten - Pool-Abgabe eines Chefarztes im Nebenamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 29
  • NJW 1997, 2468 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 582
  • DVBl 1997, 361
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 16.95
    Nach einem hergebrachten Grundsatz des Beamtenrechts der leitenden Krankenhausärzte können für diese abweichende Regelungen getroffen werden (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - [BVerfGE 52, 303]).

    Wie das Berufungsgericht unter Berufung auf die rechtlichen Ausführungen im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 52, 303 [338 f.]) festgestellt hat, stellt das moderne Krankenhaus - einem Großbetrieb ähnlich - eine hochspezialisierte, technisierte soziale Organisation und Funktionseinheit dar.

    Die Pool-Abgabe für die Inanspruchnahme anderer ärztlicher Leistungen bei der Ausübung eines Nebenamts mit Liquidationsberechtigung ist demnach rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 52, 303 [329 ff.]).

    Dies hat das Berufungsgericht (S. 28 f. UA) rechtlich zutreffend unter Berufung auf den zitierten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt (vgl. BVerfGE 52, 303 ff., 339).

  • BVerwG, 03.05.1984 - 1 WB 10.83

    Privatärztliche Nebentätigkeit - Ärztliche Tätigkeit - Medizinisches Institut der

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 16.95
    Entsprechendes gilt für Soldaten gemäß § 20 Abs. 7 SG und § 64 BBG (Beschluß vom 3. Mai 1984 - BVerwG 1 WB 10.83 - [NZ Wehrr 1985 S. 25, 27]).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 19.97

    Aufsichtsratsvergütung, Abführung durch Ehrenbeamten;; Aufsichtsrat, Tätigkeit in

    Freilich ist der Revision einzuräumen, daß die Pflicht zur Abführung einer von dritter Seite empfangenen Vergütung für eine Tätigkeit, die für den Beamten zugleich Dienst ist, bei Berufsbeamten auch den Grundsätzen der vollständigen Alimentation durch den Dienstherrn und der Gesetzesbindung der Besoldung Rechnung trägt (vgl. etwa BVerwGE 49, 184 ; 102, 29 ).
  • VGH Hessen, 11.02.2004 - 1 UE 375/03

    Nebentätigkeit, Nutzungsentgelt, Privatliquidation, Vorteilsausgleich

    Letztere beruht auf der Arbeitsteilung im modernen Krankenhausbetrieb, von der der leitende Arzt insbesondere auch dann profitiert, wenn er Wahlpatienten allein behandelt und dafür an anderer Stelle durch die nachgeordneten Ärzte entlastet wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 1980 - 2 C 7.79 - ZBR 1982, 379 = Buchholz 237.5 § 79 HBG Nr. 2 sowie vom 29. August 1996 - 2 C 16.95 - BVerwGE 102, 29 = ZBR 1997, 20).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 15.95

    Recht der Soldaten - Pool-Abgabe eines Bundeswehrarztes im Nebenamt; Arztrecht -

    Die Rechtmäßigkeit dieser Regelung ist Gegenstand des Revisionsverfahrens BVerwG 2 C 16.95.

    Wie sich aus dem Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage in dem Verwaltungsstreitverfahren gleichen Rubrums BVerwG 2 C 16.95 ergibt, ist der Kläger rechtsfehlerfrei durch Verwaltungsakt vom 19. Dezember 1990 verpflichtet worden, ab Beginn des Jahres 1991 von seinen im Nebenamt erzielten Einnahmen zu dem bislang schon entrichteten Entgelt gemäß §§ 10, 12 der Bundesnebentätigkeitsverordnung zusätzlich eine Pool-Abgabe nach Maßgabe von Nr. 12 Abs. 2 Satz 2 des Zivilpatientenerlasses des Bundesministers der Verteidigung vom 1. November 1986 i.V.m. Nr. 23 Abs. 1 Satz 2 der Inanspruchnahmerichtlinien des Bundesministers der Verteidigung vom 13. März 1989 i.d.F. des Erlasses vom 15. Oktober 1990 und geändert durch Erlaß vom 13. August 1991 und Nr. 2 des Pool-Erlasses des Bundesministers der Verteidigung vom 15. Oktober 1990 abzuführen.

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 K 3109/00

    Normenkontrollklage gegen Vorschriften der Berufsordnung der Ärztekammer

    Daher ist die Beteiligung der ärztlichen Mitarbeiter liquidationsberechtigter Ärzte am Liquidationserlös durch vernünftige, auf das Gemeinwohl bedachte Erwägungen gerechtfertigt (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 29.8.1996 - 2 C 16/95 - BVerwGE 102, 29 (32 f.)).
  • VGH Bayern, 02.03.2005 - 12 B 01.813

    Sozialhilfe, Kostenerstattung für Leistungen nach Verlassen des Hilfeempfängers

    Der Berufung des Beigeladenen zu 1 fehlt es nicht an der für die Berufung eines Beigeladenen erforderlichen materiellen Beschwer (vgl. dazu BVerwG vom 18.4.1997, BVerwGE 102, 29).
  • ArbG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 Ca 5602/09

    Anspruch eines Dienstordnungsangestellten auf Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei

    Auch geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung nicht nur für das Land Nordrhein-Westfalen bislang einhellig davon aus, dass es einen Urlaubsabgeltungsanspruch für Beamte nicht gibt (OVG Münster v. 18.04.1979 - XII A 1167/77, DÖV 1979, 802; HessVGH v. 19.06.1999 - 1 UE 1395/93, ZTR 1997, 95; BayVGH v. 94.10.2005 - 15 ZB 04.3386, nv jeweils mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.04.2003 - 15 Sa 11/03

    Keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung während des Kündigungsschutzverfahrens,

    Die Beklagte verkennt, dass ein gekündigter Arbeitnehmer während der Dauer des Kündigungsschutzprozesses nicht arbeiten muss, wenn der Arbeitgeber die Kündigung nicht zurücknimmt (vgl. LAG Köln, Urteil v. 09. August 1996 - 11 Sa 75/96, ZTR 1997, 95; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 23. November 2000 - 1 Sa 249/00, LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 43; KR-Etzel, a.a.O., § 1 KSchG Rn. 435).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2016 - 1 A 1776/15

    Zusicherungen der Deutschen Telekom AG auf Weiterzahlung der Ministerialzulage

    Zur Unwirksamkeit von Zusicherungen/Zusagen im Besoldungsrecht siehe BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2007 - 2 B 25.07 -, Buchholz 240 § 42 BBesG Nr. 26 = juris, Rn. 9, und vom 18. Dezember 1986 - 2 CB 44.85 -, Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 28; Hess. VGH, Urteil vom 19. Juni 1996 - 1 UE 1395/93 -, ZTR 1997, 95 = juris, Rn. 28.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2000 - 2 A 12260/99
    Davon abgesehen wäre ein drittbegünstigender Verwaltungsakt, wie der Kläger ihn den beiden Schreiben entnehmen will, nach heutigem Rechtsverständnis nichtig, wie sich der beispielhaften Aufzählung in § 2 Abs. 2 BBesG entnehmen lässt (s.a. BVerwGE 91, 200; HessVGH, Urteil vom 19. Juni 1996 - 1 UE 1395/93 - = ZTR 1997, 95).
  • VG Minden, 29.06.2004 - 10 K 1109/04

    Gewährung einer Elternzeit mit Halbtagsbeschäftigung für eine Soldatin;

    Diese Fragen bedürfen jedoch ebenfalls keiner Entscheidung, da etwaige Zustellungsmängel entweder die Wirksamkeit des Beschwerdebescheides gänzlich unberührt lassen - vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juni 1996 - Az.: 4 S 2427/95 -, NVwZ 1997, 582 ff; Sodan/Ziekow (Hrsg.), Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Januar 2003, § 73, Rz. 59 - oder jedenfalls mangels Rüge bei Klageerhebung geheilt wären - vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - Az.: 22 B 997/94 -, NVwZ 1995, 395 f -.
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