Rechtsprechung
BVerwG, 27.06.1961 - II C 165.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 31.10.1960 - II C 165.60
- BVerwG, 07.01.1961 - II C 165.60
- BVerwG, 27.06.1961 - II C 165.60
Rechtsprechung
BVerwG, 07.01.1961 - II C 165.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 31.10.1960 - II C 165.60
- BVerwG, 07.01.1961 - II C 165.60
- BVerwG, 27.06.1961 - II C 165.60
Rechtsprechung
BVerwG, 31.10.1960 - II C 165.60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 31.10.1960 - II C 165.60
- BVerwG, 07.01.1961 - II C 165.60
- BVerwG, 27.06.1961 - II C 165.60
Papierfundstellen
- NJW 1961, 91
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 19.06.1998 - 6 AV 2.98
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Verfahren der Beschwerde gegen …
Ihr liegt der Gedanke zugrunde, daß ein Vollstreckungsschutzantrag beim Revisionsgericht nur "als letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners" in Betracht kommt (siehe etwa BGH…, Beschluß vom 8. August 1991, a.a.O.) und "als äußerster Rechtsbehelf" grundsätzlich auf die Fälle beschränkt bleiben soll, in denen sich erst nach Erlaß des Berufungsurteils die Notwendigkeit einer Einstellung der Vollstreckung zeigt (BVerwG, Beschluß vom 31. Oktober 1960 - BVerwG 2 C 165.60 - NJW 1961, 91). - BVerwG, 06.10.1961 - II C 148.61
Rechtsmittel
Daß ein solcher Einstellungsantrag nicht allein deshalb abzulehnen ist, weil der Beklagte nicht in der Berufungsinstanz gemäß § 713 Abs. 2 ZPO den Antrag erstellt hat, ihm nachzulassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abzuwenden, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 31. Oktober 1960 - BVerwG II C 165.60 - (NJW 1961 S. 91) dargelegt.