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   BVerwG, 28.09.1961 - II C 168.60   

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BVerwG, 28.09.1961 - II C 168.60 (https://dejure.org/1961,698)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1961 - II C 168.60 (https://dejure.org/1961,698)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1961 - II C 168.60 (https://dejure.org/1961,698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung so genannter Übergangsgebührnisse nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst - Rechtliche Ausgestaltung der Wahrung der Widerspruchsfrist - Zuständigkeitsregelung bezüglich der Gewährung einer Übergangsgebührnis - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Frage der Geltung des Gesetzesvorbehalts für die Regelung der Zuständigkeit von Behörden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 316
  • NJW 1962, 831 (Ls.)
  • DVBl 1962, 371
  • DÖV 1962, 340
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.02.1961 - VI C 43.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1961 - II C 168.60
    Die Bestimmung einer solchen "potentiellen Zuständigkeit" hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VI C 43.59 - zwar in der Vorschrift des § 7 der Verordnung über Maßnahmen gegen dienstlich ungeeignete Beamte und Angestellte vom 17. Februar 1950 (BGBl. S. 34) erblickt.
  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1961 - II C 168.60
    Nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 8, 155 [169]) kann zwar der Gesetzgeber selbst bei der Regelung von Bereichen, die nicht dem Allgemeinvorbehalt des Gesetzes und infolgedessen - nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. a.a.O. S. 165) - auch nicht Artt 80 Abs. 1 Satz 1 GG unterliegen, die Verwaltung ermächtigen, durch allgemeine Verwaltungsvorschriften eine von dem "in Gesetzesform geäußerten Staatswillen" abweichende Regelung zu treffen.
  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Der Behördenleiter darf die Wahrnehmung von Behördenzuständigkeiten im hoheitlichen Bereich nur dann auf andere Behörden oder auf nicht seiner Behörde angehörende Personen übertragen, wenn er hierzu durch Rechtssatz ermächtigt ist (Urteil vom 28. September 1961 - BVerwG 2 C 168.60 - Buchholz 238.41 § 46 SVG Nr. 1; Beschluss vom 22. August 2007 - BVerwG 2 PKH 2.07 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

    Die gesetzliche Regelung schließt an eine ständige Verwaltungspraxis an, wobei sich schon von der Sache her aufdrängt, daß im Bereich der Bundesbahn nur eine örtlich von der Maßnahme berührte und sachlich für die Planung geeignete Bundesbahndirektion gemeint sein kann (vgl. demgegenüber den vom 2. Senat entschiedenen Fall: Urteil vom 28. September 1961 - BVerwG 2 C 168.60 - DVBl. 1962, 371 mit Anmerkung von Heinze).
  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Angesichts dieser ständigen Verwaltungspraxis ist nicht zu beanstanden, daß die außer dem Vorstand etwa noch berechtigte Dienststelle im Gesetz nicht näher bezeichnet worden ist (vgl. dazu Urteile des 6. Senats vom 20. November 1964 - BVerwG 6 C 229.61 - DVBl. 1965, 163 und des 2. Senats vom 28. September 1961 - BVerwG 2 C 168.60 - DVBl. 1962, 371 mit Anm. von Heinze).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Unter Zugrundelegung der irrevisiblen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts beruhen die Befugnisse der Staatsräte auf einer gesetzlich geregelten Zuständigkeit; daher sind auch die von der Revision angeführten Darlegungen zu den Anforderungen an eine Delegation im Urteil des erkennenden Senate vom 28. September 1961 - BVerwG II C 168.60 - (Buchholz 238.41 § 46 SVG Nr. 1) nicht einschlägig.
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69

    Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße

    Allerdings hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28. September 1961 - BVerwG II C 168.60 - (JZ 1963, 365 [BVerwG 28.09.1961 - II C 168/80]) die Auffassung vertreten, daß die in § 46 Abs. 1 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) vorgesehene Möglichkeit der Übertragung von Zuständigkeiten des Bundesministers für Verteidigung auf andere Behörden seines Geschäftsbereichs rechtswirksam nur durch Rechtsverordnung ausgeschöpft werden kann.
  • BVerwG, 08.05.2008 - 2 C 135.07

    Revisionsrechtliche Kostenentscheidung nach Beurteilung des hypothetischen

    Der Behördenleiter darf die Wahrnehmung von Behördenzuständigkeiten im hoheitlichen Bereich nur dann auf andere Behörden oder auf nicht seiner Behörde angehörende Personen übertragen, wenn er hierzu durch Rechtssatz ermächtigt ist (Urteil vom 28. September 1961 BVerwG 2 C 168.60 Buchholz 238.41 § 46 SVG Nr. 1; Beschluss vom 22. August 2007 BVerwG 2 PKH 2.07 juris Rn. 7).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 25.74

    Statthaftigkeit der Revision bei nicht offensichtlich rechtswidriger Zulassung -

    Unter Zugrundelegung der irrevisiblen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts beruhen die Befugnisse der Staatsräte auf einer gesetzlich geregelten Zuständigkeit; daher sind auch die von der Revision angeführten Darlegungen zu den Anforderungen an eine Delegation im Urteil des erkennenden Senats vom 28. September 1961 - BVerwG II C 168.60 - (Buchholz 238.41 § 46 SVG Nr. 1) nicht einschlägig.
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