Rechtsprechung
AG Bad Kreuznach, 05.05.2006 - 2 C 1747/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Nr. 4141 VV RVG
Befriedungsgebühr; Abgabe des Strafverfahrens an die Bußgeldbehörde - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gründe für die Entstehung einer anwaltlichen Gebühr trotz Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Unfallflucht
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Strafverfahreneinstellung - Abgabe Bussgeldbehörde - Gebühr
- Burhoff online
Befriedungsgebühr; Abgabe des Strafverfahrens an die Bußgeldbehörde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Verwaltungsbehörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit
Wird zitiert von ...
- AG Nettetal, 01.06.2007 - 17 C 143/07
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Befriedungsgebühr bei Einstellung des …
Zum anderen handelt es sich bei dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und einem sich nach dessen Einstellung anschließenden Bußgeldverfahren zudem nicht nur um "verschiedene Angelegenheiten", vgl. § 17 Nr. 10 RVG, sondern auch um zwei verschiedene Verfahren (vgl. auch AG Regensburg, Urteil vom 28. November 2005 - 5 C 3474/05; AG Köln, Urteil vom 26. Januar 2006 - 118 C 532/05; AG Bad Kreuznach, Urteil vom 5. Mai 2006 - 2 C 1747/05; AG Saarbrücken, Urteil vom 13. März 2007 - 42 C 611/06), auch wenn sich die Einleitung des Ausgangsverfahrens auf sämtliche mögliche Rechtsverstöße bezogen hat (a.A. AG München, Urteil vom 7. Juli 2006 - 1555 C 11172/06).