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   BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80   

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BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80 (https://dejure.org/1981,815)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1981 - 2 C 18.80 (https://dejure.org/1981,815)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1981 - 2 C 18.80 (https://dejure.org/1981,815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsbegründung - Hinweispflicht des Vorsitzenden - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Stellung sachdienlicher Anträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 10.06.1965 - II C 195.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80
    Ist der Kläger - wie hier - anwaltlich vertreten, so ist die Belehrungspflicht ihrem Umfang nach zwar geringer als sonst; sie ist jedoch nicht etwa von vornherein ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 21, 217 [BVerwG 10.06.1965 - II C 195/62] [218]; 29, 261 [268]; Beschluß vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 57.75 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 18]).

    Die Unterlassung einer Anregung zur Änderung des Klageantrages stellt einen Verfahrensmangel dar, wenn sich eine solche Anregung dem Vorsitzenden angesichts der nach Auffassung des Berufungsgerichts eindeutigen Sach- und Rechtslage aufdrängen mußte (BVerwGE 21, 217 [BVerwG 10.06.1965 - II C 195/62] [218]; Beschluß vom 28. August 1974 - BVerwG 6 CB 192.73 - [Buchholz 448.0 § 19 WPflG Nr. 17]).

  • BVerwG, 23.02.1979 - 7 C 32.78

    Kirchensteuer - Kirchenaustritt - Standesamt - Austrittserklärung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80
    Sie kann aber dann zulässig sein, wenn der Bevollmächtigte des Revisionsführers nach Prüfung zu dem Ergebnis kommt, daß der Schriftsatz in der bisherigen Form auch und gerade unter Berücksichtigung des Zulassungsbeschlusses geeignet ist, die Revision zu begründen (vgl. Urteile vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 79 - 82.77 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 25] und vom 23. Februar 1979 - BVerwG 7 C 32.78 - [Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 17]).

    Da der erkennende Senat in seinem Zulassungsbeschluß vom 21. März 1980 das Vorliegen des im Beschwerdeverfahren ordnungsgemäß geltend gemachten Verfahrensmangels bereits bejaht hat, ist auch unter dem Gesichtspunkt der durch § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO beabsichtigten Entlastung des Revisionsgerichts vom Revisionskläger nicht zu fordern, daß er den entsprechenden Teil seiner Beschwerdeschrift in der Revisionsbegründung wiederholt (vgl. Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 7 C 32.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80
    Durch die in dieser Vorschrift zur Pflicht gemachten Hinweise müssen die Verwaltungsgerichte aufgrund ihres besseren Überblicks dem Kläger bei der Rechtsverfolgung behilflich sein und ihm den rechten Weg weisen, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (BVerwGE 16, 94 [98]).

    Sie umfaßt je nach der Lage des Einzelfalles auch den Hinweis auf solche als sachdienlich angesehenen Anträge, die nur im Wege der Klageänderung in den anhängigen Rechtsstreit eingeführt werden können (BVerwGE 16, 94 [99 f.]).

  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80
    Maßgeblich für die hiernach gebotenen Hinweise des Vorsitzenden ist die rechtliche Beurteilung des Gerichts (vgl. Beschluß vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 21] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80
    Abgesehen davon, daß selbst vom Standpunkt des Berufungsgerichts der Feststellungsantrag, auch soweit er sich gegen die Bewertung der Zulassungsarbeit richtete, nicht ohne weiteres als unzulässig behandelt werden durfte (vgl. hierzu BVerwGE 36, 179 [181 f.]), hätte der Vorsitzenden dem Kläger hier jedenfalls den nach der Auffassung des Berufungsgerichts hinsichtlich der Bewertung der Zulassungsarbeit zulässigen geänderten - insoweit dem ursprünglichen Antrag entsprechenden - Klageantrag nahelegen müssen, um das Begehren des Klägers einer sachlichen Prüfung zuzuführen.
  • BVerwG, 20.10.1976 - 7 B 57.75

    Hinweispflicht des Vorsitzenden - Anregung sachdienlicher Anträge - Klageänderung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80
    Ist der Kläger - wie hier - anwaltlich vertreten, so ist die Belehrungspflicht ihrem Umfang nach zwar geringer als sonst; sie ist jedoch nicht etwa von vornherein ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 21, 217 [BVerwG 10.06.1965 - II C 195/62] [218]; 29, 261 [268]; Beschluß vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 57.75 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 18]).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80
    Ist der Kläger - wie hier - anwaltlich vertreten, so ist die Belehrungspflicht ihrem Umfang nach zwar geringer als sonst; sie ist jedoch nicht etwa von vornherein ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 21, 217 [BVerwG 10.06.1965 - II C 195/62] [218]; 29, 261 [268]; Beschluß vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 57.75 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 18]).
  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80
    Eine solche Verweisung auf Schriftsätze, die im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt worden sind, vermag zwar den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht ohne weiteres zu genügen (BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] [153 f.]).
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80
    Ein ausdrückliches Zitat der verletzten Verfahrensvorschrift mit der Paragraphennummer war hierfür nicht erforderlich, denn die als verletzt anzusehende Rechtsnorm ist den Ausführungen des Klägers ohne weiteres zu entnehmen (vgl. Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 80.66 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 39] sowie auch Beschluß vom 3. November 1967 - BVerwG 7 C 114.66 - [Buchholz a.a.O. Nr. 28]).
  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 114.65

    Versetzung eines Beamten; Beurteilungsspielraum des Dienstherrn über das

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80
    Die Prüfung durch den erkennenden Senat, die sich gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 VwGO auf die Entscheidung über den nach Maßgabe des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO geltend gemachten Revisionsgrund beschränkt (vgl. Urteil vom 13. Februar 1969 - BVerwG 2 C 114.65 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 11, S. 5]), führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz.
  • BVerwG, 03.11.1967 - VII C 114.66

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zahlung von Zinsen wegen eines

  • BVerwG, 28.08.1974 - VI CB 192.73

    Anforderungen an die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    Auf eine Antragsänderung hinzuwirken ist der Vorsitzende nur verpflichtet, wenn sich ihm ein solcher Hinweis aufdrängen musste (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 - NVwZ 1992, 259 ; BVerwG, Urteil vom 28. April 1981 - 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

    Ein ausdrückliches Zitat der verletzten Verfahrensvorschrift mit der Paragraphennummer ist nicht erforderlich, denn die als verletzt anzusehenden Rechtsnormen sind den Ausführungen des Klägers ohne weiteres zu entnehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1981 - 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 Nr. 31 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Davon, daß sich dem Vorsitzenden nach der "eindeutigen Sach- und Rechtslage" hätte "aufdrängen" müssen, daß diese Frage zu bejahen sei (Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31 S. 1 ; s. ferner den Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 92 S. 17 ), kann augenscheinlich keine Rede sein.

    Das alles gilt um so mehr, als die Klägerin bereits im Berufungsverfahren rechtskundig vertreten war (vgl. zur Erheblichkeit dessen z.B. das Urteil vom 28. April 1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgründe - Ausreichende Begündung -

    Zwar kann die erforderliche Verdeutlichung auch dadurch vorgenommen werden, daß der Revisionskläger auf sein Vorbringen im Nichtzulassungsverfahren "auch und gerade unter Berücksichtigung des Zulassungsbeschlusses" Bezug nimmt, weil er auf diese Weise zu erkennen gibt, daß nur die vom Revisionsgericht im Zulassungsverfahren als schlüssig erachteten Rügen zur Stützung der eingelegten Revision dienen sollen (Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31; Beschluß vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 9 C 41.84 - a.a.O.).
  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 10.13

    Folgen einer Lockerung und Aufhebung der Bindungswirkung einer

    Durch die in dieser Vorschrift zur Pflicht gemachten Hinweise müssen die Verwaltungsgerichte aufgrund ihres besseren Überblicks dem Kläger bei der Rechtsverfolgung behilflich sein und ihm den rechten Weg weisen, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31 S. 5).

    Die Unterlassung einer Anregung zur Änderung eines Klagantrages stellt einen Verfahrensmangel nur dann dar, wenn sich eine solche Anregung dem Vorsitzenden nach der eindeutigen Sach- und Rechtslage aufdrängen musste (stRspr, z.B. Urteile vom 10. Juni 1965 a.a.O. und vom 28. April 1981 a.a.O. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 - NVwZ 1992, 259 ).

  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 12.13

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Herleitung aus

    Durch die in dieser Vorschrift zur Pflicht gemachten Hinweise müssen die Verwaltungsgerichte aufgrund ihres besseren Überblicks dem Kläger bei der Rechtsverfolgung behilflich sein und ihm den rechten Weg weisen, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31 S. 5).

    Die Unterlassung einer Anregung zur Änderung eines Klagantrages stellt einen Verfahrensmangel nur dann dar, wenn sich eine solche Anregung dem Vorsitzenden nach der eindeutigen Sach- und Rechtslage aufdrängen musste (stRspr, z.B. Urteile vom 10. Juni 1965 a.a.O. und vom 28. April 1981 a.a.O. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 - NVwZ 1992, 259 ).

  • BVerwG, 02.12.1988 - 4 C 14.88

    Zur Bemessung der Sondernutzungsgebühren für die Straßennutzung

    Das wird häufig dann anders sein, wenn im Zulassungsverfahren ein Verfahrensfehler geltend gemacht worden ist, den das Revisionsgericht als durchgreifenden Zulassungsgrund bejaht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 79-82.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 25; Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 7 C 32.78 - Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 17; Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31; Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135).
  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Herleitung aus

    Durch die in dieser Vorschrift zur Pflicht gemachten Hinweise müssen die Verwaltungsgerichte aufgrund ihres besseren Überblicks dem Kläger bei der Rechtsverfolgung behilflich sein und ihm den rechten Weg weisen, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31 S. 5).

    Die Unterlassung einer Anregung zur Änderung eines Klagantrages stellt einen Verfahrensmangel nur dann dar, wenn sich eine solche Anregung dem Vorsitzenden nach der eindeutigen Sach- und Rechtslage aufdrängen musste (stRspr, z.B. Urteile vom 10. Juni 1965 a.a.O. und vom 28. April 1981 a.a.O. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 - NVwZ 1992, 259 ).

  • BVerwG, 04.02.2002 - 4 B 51.01
    Inhalt dieser Pflicht ist es nicht, einen anwaltlich vertretenen Kläger in allen denkbaren materiellen Richtungen zu beraten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1981 BVerwG 2 C 18.80 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31; Beschluss vom 14. Februar 1984 BVerwG 3 B 111.81 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 34; Beschluss vom 26. April 1989 BVerwG 2 B 56.89 juris).
  • BVerwG, 15.04.1998 - 2 B 26.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Zurückweisung des Einwandes der unrichtigen

    Die Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO, deren Umfang gegenüber einem anwaltlich vertretenen Kläger ohnehin geringer ist als gegenüber einer nicht rechtskundig vertretenen Naturalpartei (vgl. etwa Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - ; Beschluß vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - jeweils m.w.N.), kann sich in bezug auf den Sachvortrag der Beteiligten nur auf eine Ergänzung ungenügender tatsächlicher Angaben erstrecken, deren Unvollständigkeit für das Gericht erkennbar ist (vgl. etwa Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - ).
  • BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 24.83

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Sachdienlichkeit einer Klageänderung - Nachholung

  • BVerwG, 01.11.2013 - 8 B 3.13

    Feststellungsinteresse im Hinblick auf mögliche Lohnforderungen von Arbeitnehmern

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 25.88

    Ansprüche auf Unterbringung und Versorgung - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 12.12.2017 - 8 B 16.17

    Ablehnung von Ausfuhrgenehmigungen; richterliche Hinweispflicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2007 - 5 N 52.05

    Auslegung eines Klagebegehrensim verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Abgrenzung

  • BVerwG, 21.03.1989 - 2 B 27.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Hinweispflicht

  • BVerwG, 28.02.1990 - 3 C 53.87

    Kürzung eines nach den Vorschriften des Beweissicherungs- und

  • BVerwG, 26.02.1986 - 2 B 47.85
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 36.82

    Abänderung der Besoldungsgruppe eines Beamten - Besoldung von Realschulrektoren

  • BVerwG, 02.05.1988 - 2 CB 48.87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Notwendiger Inhalt des

  • BVerwG, 18.10.1984 - 2 CB 17.84

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederaufnahme des Verfahrens -

  • BVerwG, 26.04.1989 - 2 B 56.89

    Zurückweisung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in

  • BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88

    Besoldungsrechtliche Einordnung einer Professorenstelle eines

  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80

    Gewährung eines Darlehens aus öffentlichen Mitteln zur Schaffung von Wohnungen -

  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 B 9.88

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 962.82
  • BVerwG, 25.09.2003 - 9 B 37.03

    Unanfechtbarkeit von Beschlüssen über die Verbindung und Trennung von Verfahren

  • BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 64.81

    Substantiierte Darlegung der unterbliebenen Beweisaufnahme in der

  • BVerwG, 28.01.1982 - 6 C 1.82

    Bereitschaft des Kriegsdienstverweigerers zur Weitergabe eines Funkspruchs im

  • BVerwG, 03.08.1981 - 6 C 111.81

    Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung

  • BVerwG, 18.03.1983 - 6 C 204.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Anerkennung als

  • BVerwG, 02.07.1984 - 2 B 50.84

    Zulässigkeit der Schaffung einer Warteliste für nicht in den öffentlichen Dienst

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