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   BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 18.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6157
BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 18.83 (https://dejure.org/1986,6157)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1986 - 2 C 18.83 (https://dejure.org/1986,6157)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - 2 C 18.83 (https://dejure.org/1986,6157)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung von Personalratstätigkeit - Arbeitszeit - Tatsächliche Dauer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02

    Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung - Beendigungsmitteilung

    Die Regelung stellt klar, dass durch Personalratstätigkeit versäumte Arbeitszeit arbeitszeitrechtlich dem Dienst gleichzusetzen ist und verbietet deshalb eine Minderung der Dienstbezüge (vgl. zur vergleichbaren Regelung in § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG, BVerwG 13. Januar 1986 - 2 C 18.83 - ZBR 1986, 307).
  • BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 19.83

    Anrechnung von Personalratstätigkeit als Arbeitszeit entsprechend ihrer

    Anrechnung von Personalratstätigkeit als Arbeitszeit gemäß § 46 Abs. 2 BPersVG nur entsprechend ihrer tatsächlichen Dauer (gleichlautend wie BVerwG 2 C 18.83).
  • BVerwG, 09.06.1994 - 2 B 72.94

    Streitigkeit über die Dienstbefreiung eines Personalratmitglieds als Streitigkeit

    Streitigkeiten über die Dienstbefreiung eines Personalratsmitglieds sind Streitigkeiten aus dem Beamtenverhältnis, denn sie betreffen den Umfang der Dienstverpflichtung des Beamten (vgl. auch Urteile vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 43.78 - und vom 30. Januar 1986 - BVerwG 2 C 18.83 - ).
  • VGH Bayern, 29.03.2011 - 6 ZB 10.2887

    Bundesbeamtenrecht; Personalrat; Personalratstätigkeit; Anrechnung auf

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht dem unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1986 - 2 C 18.83 (Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 27) entgegen gehalten, dass nach § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG bei Beanspruchung durch Personalratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit Dienstbefreiung (nur) "in entsprechendem Umfang", also in gleicher Dauer wie die Beanspruchung durch die Personalratstätigkeit, zu gewähren ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.1993 - 3 L 13/93

    Dienstausgleich und Zulagen für Personalratstätigkeit im Polizeidienst;

    Es kann offen bleiben, ob die bei der Beklagten praktizierte Regelung, die - wie es im Widerspruchsbescheid heißt - Ausfluß des Fürsorgeprinzips ist, dem Beamten nicht die Möglichkeit läßt, trotz der Teilnahme an einem Seminar in den Tagen davor und danach Schichtdienst zu leisten, Durch eine solche Handhabung wird der Kläger nicht gegenüber anderen Beamten benachteiligt, da ihm die fraglichen Stunden am 25. August bzw. 31. August/01. September 1991 als Freizeit zur Verfügung standen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30.01.1986 - 2 C 18.83 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 27).
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