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   BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84   

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BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84 (https://dejure.org/1986,2807)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1986 - 2 C 19.84 (https://dejure.org/1986,2807)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1986 - 2 C 19.84 (https://dejure.org/1986,2807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung - Studienförderungsvertrag - Öffentlicher Gesundheitsdienst - Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 31.79

    Vorzeitiger Abbruch des Studiums - Rückzahlung von Studienförderungsmitteln -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84
    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung in einem Studienförderungsvertrag, durch die neben der Verpflichtung zum späteren Eintritt in den öffentlichen Gesundheitsdienst auch die unverzügliche Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gesichert werden soll (wie Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 41.85 - und im Anschluß an Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412 = ZBR 1982, 148>).

    Zutreffend ist das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt im Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412 = ZBR 1982, 148> mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 2 B 57.85 - und den hierzu ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93 a BVerfGG vom 19. Februar 1986 - 2 BvR 1514/85) ausgegangen, wonach Verträge der vorliegenden Art zu dem Zweck, durch Finanzierung der Vorbildung den Beamtennachwuchs zu sichern, öffentlich-rechtliche Verträge eigener Art mit beiderseitigen Verplichtungen sind und die darin getroffenen Rückzahlungsvereinbarungen - jedenfalls, soweit sie auch für privatwirtschaftlich verwertbare Ausbildungen in Betracht kommen - sinnvoll und grundsätzlich vertretbar sind.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - (a.a.O.) entschieden, daß die in einem Ausbildungsförderungsvertrag vereinbarte Rückzahlung der empfangenen Studienförderungsmittel auch insoweit mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, als die Rückforderungsklausel bei einem Abbruch des Studiums aus dem Geförderten zuzurechnenden Gründen eingreift.

  • BVerwG, 25.10.1979 - II C 37.74

    Rückforderung von Studienförderungsmittel - Ausbildungsförderungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84
    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - im einzelnen unter Zusammenfassung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts dargelegt hat, gilt das sich aus dem - als Ausfluß des Rechts auf Persönlichkeitsentfaltung - in Art. 2 Abs. 1 GG gesicherten Recht auf Vertragsfreiheit ergebende Gebot der Vertragstreue grundsätzlich auch im öffentlichen Recht.

    Die Nichtanwendbarkeit des § 5 BBiG hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - (a.a.O.) für Fälle der vorliegenden Art festgestellt.

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80

    Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84
    Auf Grund der besonderen vertraglichen Vereinbarung kann der Kläger gemäß § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 2 BGB (in entsprechender Anwendung auf den öffentlich-rechtlichen Vertrag) hier unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens Zinsen auch mit einem höheren Prozentsatz als 4 v.H. verlangen (vgl. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 33.77 - ; vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 66.76 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - ).
  • BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 66.76

    Befreiung von der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen - Zinsen für

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84
    Auf Grund der besonderen vertraglichen Vereinbarung kann der Kläger gemäß § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 2 BGB (in entsprechender Anwendung auf den öffentlich-rechtlichen Vertrag) hier unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens Zinsen auch mit einem höheren Prozentsatz als 4 v.H. verlangen (vgl. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 33.77 - ; vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 66.76 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - ).
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84
    Das Vertragsstrafeversprechen verstößt ferner insbesondere nicht gegen die für die Verwaltung auch beim Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages geltenden Grundsätze des allgemeinen Gleichheitssatzes und des Übermaßverbotes (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwGE 23, 213 [BVerwG 04.02.1966 - IV C 64/65]; 42, 331 [BVerwG 06.07.1973 - IV C 22/72]; vgl. jetzt § 59 Abs. 2 Nr. 4, § 56 Abs. 1 VwVfG).
  • BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65

    Baudispens

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84
    Das Vertragsstrafeversprechen verstößt ferner insbesondere nicht gegen die für die Verwaltung auch beim Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages geltenden Grundsätze des allgemeinen Gleichheitssatzes und des Übermaßverbotes (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwGE 23, 213 [BVerwG 04.02.1966 - IV C 64/65]; 42, 331 [BVerwG 06.07.1973 - IV C 22/72]; vgl. jetzt § 59 Abs. 2 Nr. 4, § 56 Abs. 1 VwVfG).
  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84
    Die Vertragsstrafe diente daher entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässigerweise dazu, den Schuldner zur Erbringung der geschuldeten Leistung anzuhalten (vgl. BGHZ 63, 256, 259) [BGH 27.11.1974 - VIII ZR 9/73].
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85

    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung in Studienfinanzierungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84
    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung in einem Studienförderungsvertrag, durch die neben der Verpflichtung zum späteren Eintritt in den öffentlichen Gesundheitsdienst auch die unverzügliche Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gesichert werden soll (wie Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 41.85 - und im Anschluß an Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412 = ZBR 1982, 148>).
  • BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84
    Aus den in diesem Urteil dargelegten Gründen liegt auch ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG nicht vor (zur Bleibeverpflichtung vgl. auch BVerfGE 39, 128, 142 zu § 46 Abs. 4 Satz 1 SG, wonach eine Dienstzeit von dreifacher Dauer der Ausbildungszeit nicht unverhältnismäßig ist).
  • BAG, 27.07.1977 - 5 AZR 337/76

    Vorbereitungsverträge - Träger der Entwicklungshilfe - Vorbereitung auf

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84
    Es hat entschieden, daß während des Ausbildungsverhältnisses für den Fall des Nichtantritts der Arbeit in einem sich an die Ausbildungszeit anschließenden Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart werden kann (BAG 39, 155), daß in Vorbereitungsverträgen, die der Träger der Entwicklungshilfe mit Mitarbeitern zum Zweck der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt abschließt, Vertragsstrafenklauseln aufgenommen werden können, die den späteren Abschluß des Auslandsdienstvertrages zu sichern bestimmt sind (Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - ), und daß im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe für den Fall des Vertragsbruchs (oder anderer Vertragsverletzungen) des Arbeitnehmers wirksam vereinbart werden kann (BAG 46, 50).
  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82

    Vertragsstrafe bei Vertragsbruch

  • BAG, 23.06.1982 - 5 AZR 168/80

    Ausbildungsantritt

  • BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG,

    Die von den Vorinstanzen übereinstimmend und zutreffend bejahte Wirksamkeit der Vertragsstrafenvereinbarung (zur Zulässigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung als Bestandteil eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vgl. Urteile vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 41.85 - Buchholz 316 § 62 VwVfG Nr. 3 S. 1 (3 f.) und - BVerwG 2 C 19.84 - Buchholz 316 § 62 VwVfG Nr. 4 S. 7 (8 ff.)) sowie die Verwirkung und Fälligkeit der Vertragsstrafe hat auch der Kläger schon mit seiner Berufung nicht mehr in Zweifel gezogen.
  • VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 442/17

    Städtebaulicher Vertrag - Vertragsstrafe

    Grundsätzlich ist in öffentlich-rechtlichen Verträgen die Vereinbarung einer Vertragsstrafe zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. März 1986 - 2 C 19.84 -, juris Rn. 25; OVG Koblenz, Urteil vom 21. November 2007 - 8 A 10553/07 -, juris Rn. 22; VG Trier, Urteil vom 18. April 2007 - 5 K 1006/06.TR -, juris Rn. 25; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 12. November 2020 - 4 K 328/20.NW -, juris Rn. 29, unter Verweis auf §§ 1 VwVfG, § 62 Satz 2 VwVfG i. V. m. §§ 339 ff. BGB; Marnitz, NVwZ 2018, 1513 , m. w. N.).
  • VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17

    Beamtennachwuchs; Betriebstreue; Bindungsdauer; Einstellungsangebot für den

    Die Gewährung von Studienfördermittel zur langfristigen Sicherung des beamtenrechtlichen Nachwuchses und die im Gegenzug abgegebene Verpflichtung, nach Bestehen der Prüfung in den öffentlichen Dienst einzutreten, stellen - wie auch bei privatrechtlichen Verträgen üblich - einen sachgerechten Interessensausgleich dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.03.1986 - 2 C 19/84 -, juris Rn. 26).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2007 - 8 A 10553/07

    Baurecht; Angemessenheit des Verhältnisses der vereinbarten Leistungen im

    Die vertragliche Rückzahlungsklausel kann auch nicht als vereinbarte Vertragsstrafe ausgelegt werden, die in öffentlich-rechtlichen Verträgen grundsätzlich zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. März 1986, DÖD 1986, 249 und juris, Rn. 25).
  • VG Trier, 18.04.2007 - 5 K 1006/06

    Durchsetzung von Ansprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag.

    Zwar kommt auch im Bereich öffentlich-rechtlicher Verträge grundsätzlich die Vereinbarung einer Vertragsstrafe in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1986 - 2 C 19/84 -, juris).
  • BVerwG, 25.09.1989 - 2 B 130.89

    Grundsätze zur Betriebstreue und zur Frage der Rechtmäßigkeit von Vertragsstrafen

    bedürfen angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keiner rechtsgrundsätzlichen Klärung mehr (vgl. BVerwGE 74, 78 [BVerwG 06.03.1986 - 2 C 41/85]; Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 19.84 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 08.02.1989 - 2 B 14.89

    Nichtzulassungbeschwerde - Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht -

    Die Frage der Vereinbarkeit von Vertragsstrafen mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 12 GG, ist rechtsgrundsätzlich durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwGE 74, 78 [BVerwG 06.03.1986 - 2 C 41/85]; Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 19.84 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 2 B 91.89

    Durchsetzbarkeit einer Vertragsstrafe aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag -

    Der beschließende Senat hat zudem in den Urteilen vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 41.85 - (BVerwGE 74, 78 [BVerwG 06.03.1986 - 2 C 41/85] = NJW 1986, 2589 f.) und BVerwG 2 C 19.84 - (Buchholz 316 § 62 Nr. 4) die Rechtsgültigkeit einer vereinbarten Vertragsstrafe in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag bejaht und die Höhe der Vertragsstrafe am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemessen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1995 - 6 A 3837/93

    Regierungsmedizinalpraktikant; Arzt für Orthopädie; Weiterbildung; Zurückzahlung

    Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 6. März 1986 - 2 C 19.84 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 316 § 62 VwVfG Nr. 4, - 2 C 36.84 -, - 2 C 1.85 - und - 2 C 41.85 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Band 74, 78 = Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1986, 2589.
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