Rechtsprechung
AG Weißenburg, 25.08.2017 - 2 C 192/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Ersatz von Mietwagenkosten, Vermietungsassistent
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StVG § 7 Abs. 1; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BGB § 166, § 249 Abs. 2 S. 1; ZPO § 287
Zur Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall bei unzureichendem Preisvergleich durch vom Vermieter entsandten Vermietassistenten
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Erkundigungspflicht; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsanwaltskosten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; Winterreifen; Not- und Eilsituation
- rewis.io
Zur Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall bei unzureichendem Preisvergleich durch vom Vermieter entsandten Vermietassistenten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Weißenburg, 25.08.2017 - 2 C 192/17
- LG Ansbach, 11.12.2017 - 1 S 970/17
- LG Ansbach, 09.01.2018 - 1 S 970/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Weißenburg, 25.08.2017 - 2 C 192/17
Zwar ist das Fahrzeug grundsätzlich vom Autoverleih mit wintertauglicher Bereifung zu überlassen, dies bedeutet jedoch nicht, dass die Kosten hierfür nicht gesondert zu ersetzen wären (OLG Celle. 14 U 49/11; OLG Stuttgart, 7 U 109/11). - AG Heinsberg, 11.07.2012 - 18 C 84/12
Verfahrensrecht - Kosten für Überprüfung des Gegengutachtens erstattungsfähig!
Auszug aus AG Weißenburg, 25.08.2017 - 2 C 192/17
Holt ein (Beschädigter eine Stellungnahme ein, nachdem die Haftpflichtversicherung die Übernahme einzelner Positionen substantiiert bestritten hat, liegt hierin regelmäßig ein ersatzfähiger Schaden (Vgl. AG Heinsberg IBRRS 2013, 1312).).
- LG Ansbach, 09.01.2018 - 1 S 970/17
Zurückweisung der Berufung
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Weißenburg i. Bay. vom 25.08.2017, Aktenzeichen 2 C 192/17, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Weißenburg i. Bay. vom 25.08.2017, Aktenzeichen 2 C 192/17, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung der Kammer das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- LG Ansbach, 11.12.2017 - 1 S 970/17
Ermittlung der Mietwagenkosten durch Schätzung
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Weißenburg i. Bay. vom 25.08.2017, Az. 2 C 192/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.