Rechtsprechung
BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 2.04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
BUKG a. F. § 3 Abs. 1, § 12 Abs. 1; BRKG § 11 Abs. 2; TGV § 1 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, § 7 Abs. 1
Versetzung unmittelbar im Anschluss an eine Abordnung; Trennungsreisegeld nach Ablauf von 14 Tagen ab Dienstantrittsreise; "besonderer Fall" und "Einzelfall" im trennungsgeldrechtlichen Sprachgebrauch. - Bundesverwaltungsgericht
BUKG § 3 Abs. 1, § 12 Abs. 1 F. 1990
"besonderer Fall" und "Einzelfall" im trennungsgeldrechtlichen Sprachgebrauch; 14 Tage; Abordnung; Ausnahme; Beamter; Befristung; Dienstort; Dienstortwechsel; Einzelfall; Sparsamkeit; Trennungsgeld; Trennungsreisegeld; Trennungsreisegeld nach Ablauf von 14 Tagen ab ... - Wolters Kluwer
Revision wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anspruch auf Trennungsgeld nach Zusage von Umzugskostenvergütung; Erstattung von Hotelkosten bei der Versetzung eines Beamten; Versetzung unmittelbar im Anschluss an eine Abordnung; Gewährung von ...
- Judicialis
BUKG § 3 Abs. 1; ; BUKG § 12 Abs. 1 F. 1990; ; BRKG § 11 Abs. 2; ; TGV § 1 Abs. 1; ; TGV § 1 Abs. 2; ; TGV § 1 Abs. 3; ; TGV § 7 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versetzung unmittelbar im Anschluss an eine Abordnung; Trennungsreisegeld nach Ablauf von 14 Tagen ab Dienstantrittsreise; "besonderer Fall" und "Einzelfall" im trennungsgeldrechtlichen Sprachgebrauch
- rechtsportal.de
Versetzung unmittelbar im Anschluss an eine Abordnung; Trennungsreisegeld nach Ablauf von 14 Tagen ab Dienstantrittsreise; "besonderer Fall" und "Einzelfall" im trennungsgeldrechtlichen Sprachgebrauch
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 644
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 21.12.1999 - 10 B 7.98
Zulassung einer Revision zur Klärung des trennungsgeldrechtlichen Begriffes des …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 2.04
"Dienstort" im Sinne des Trennungsgeldrechts ist grundsätzlich die politische Gemeinde, in der die Behörde oder Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund einer Abordnung zugewiesen ist (vgl. Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148 ; Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 10 C 11.91 - BVerwGE 94, 364 ; Beschluss vom 21. Dezember 1999 - BVerwG 10 B 7.98 - Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 3). - BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 70.79
Soldatenkinder - Anerkennung der Berufsausbildung - Umzugshindernis - Zwingender …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 2.04
Ziel der Trennungsgeldgewährung ist, in Wahrnehmung der Fürsorgepflicht die Mehraufwendungen auszugleichen, die dem Beamten in seiner privaten Lebensführung dadurch entstehen, dass sich aufgrund einer dienstrechtlichen Maßnahme der Ort der tatsächlichen Dienstleistung ändert (vgl. Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 70.79 - BVerwGE 66, 1 ). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 2.04
Gemäß Art. 103 Abs. 1 GG haben die Verfahrensbeteiligten das Recht, alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten, sowie darauf, dass das Gericht ihre Ausführungen zur Kenntnis nimmt und sie bei der Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. z.B. BVerfGE 86, 133 ).
- BVerwG, 18.02.1980 - 6 C 108.78
Beamter - Reisekostenvergütung - Dienstort - Wohnort - Erledigung eines …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 2.04
Der das Umzugs- und Reisekostenrecht beherrschende Grundsatz der Sparsamkeit (vgl. z.B. Urteil vom 18. Februar 1980 - BVerwG 6 C 108.78 - BVerwGE 60, 56 ) begründet die Verpflichtung des Beamten, spätestens nach Ablauf von zwei Wochen alles ihm Mögliche zu unternehmen, die Kosten der auswärtigen Unterbringung zu minimieren. - BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87
Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 2.04
"Dienstort" im Sinne des Trennungsgeldrechts ist grundsätzlich die politische Gemeinde, in der die Behörde oder Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund einer Abordnung zugewiesen ist (vgl. Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148 ; Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 10 C 11.91 - BVerwGE 94, 364 ; Beschluss vom 21. Dezember 1999 - BVerwG 10 B 7.98 - Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 3). - BVerwG, 15.12.1993 - 10 C 11.91
Ständiger Beschäftigungsort - Planstellenbehörde - Reisekosten - Neuer Dienstort
Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 2.04
"Dienstort" im Sinne des Trennungsgeldrechts ist grundsätzlich die politische Gemeinde, in der die Behörde oder Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund einer Abordnung zugewiesen ist (vgl. Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148 ; Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 10 C 11.91 - BVerwGE 94, 364 ; Beschluss vom 21. Dezember 1999 - BVerwG 10 B 7.98 - Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 3). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
Mulitple-Choice-Verfahren
Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 2.04
Eine Bindung an die von der Behörde getroffenen Feststellungen und Wertungen ist damit im Grundsatz nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 84, 34 ; BVerfGE 84, 59 ) unabhängig davon, ob der gesetzliche Tatbestand durch unbestimmte Rechtsbegriffe formuliert wird. - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 2.04
Eine Bindung an die von der Behörde getroffenen Feststellungen und Wertungen ist damit im Grundsatz nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 84, 34 ; BVerfGE 84, 59 ) unabhängig davon, ob der gesetzliche Tatbestand durch unbestimmte Rechtsbegriffe formuliert wird.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2006 - 1 A 2465/00
Bewilligung von Trennungsgeld an einen Beamten zwecks Abordnung an eine andere …
In dem anschließenden Revisionsverfahren (2 C 2.04) hat es durch Urteil vom 3. März 2005 die Entscheidung des Senats, soweit die Klage abgewiesen worden ist, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.Mit Blick auf die entsprechend beschränkte Aufhebung des Urteils des Senats vom 14. Mai 2003 durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2005 - 2 C 2.04 - hat der Senat über das ursprüngliche zweitinstanzliche Klagebegehren nur noch im Umfang des aktuellen Berufungsantrags des Klägers zu erkennen.
Einzelheiten zu diesem rechtlichen Ausgangspunkt für die weitere Prüfung ergeben sich aus den Gründen des Urteils des Senats vom 14. Mai 2003 (S. 10 bis 14 des amtlichen Umdrucks) wie auch aus dem insoweit die Rechtsauffassung des Senats stützenden Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2005 - 2 C 2.04 - (S. 5 bis 8 des amtlichen Umdrucks), sodass zur Vermeidung von Wiederholungen auf eine nochmalige Darstellung der insoweit maßgeblichen Gründe der Entscheidung verzichtet werden kann.
vgl. insbesondere BVerwG, Revisionsurteil vom 3. März 2005 - 2 C 2.04 -, S. 8 zweiter und dritter Absatz des amtlichen Umdrucks.
vgl. BVerwG, Revisionsurteil vom 3. März 2005 - 2 C 2.04 -, S. 7 des amtlichen Umdrucks.
vgl. BVerwG, Revisionsurteil vom 3. März 2005 - 2 C 2.04 -, S. 8/9 des amtlichen Umdrucks.
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 4 B 15.05
Trennungsgeld bei Bezug einer Wohnung des Ehegatten
Denn die Trennungsgeldverordnung ist in der für den jeweiligen Anspruchszeitraum maßgeblichen Fassung anzuwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 2.04 -, NVwZ-RR 2005, 644, 645).Dem entsprechen die gesteigerten verfahrensmäßigen Anforderungen gemäß § 11 Abs. 2 BRKG (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005, a.a.O., S. 645).
Vorliegend kann offen bleiben, ob im Fall des Klägers, der die Gewährung von Trennungsreisegeld über den Zeitraum von zweiundvierzig Tagen hinaus begehrt, ein "Einzelfall" im Sinne von § 11 Abs. 2 BRKG gegeben ist (zu den Anforderungen, insbesondere auch hinsichtlich der Intensität der andauernden Bemühungen um eine geeignete Unterkunft vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005, a.a.O., S. 645 f.).
Die Wahl der Unterkunft soll der Beamte oder Soldat nicht von der Erwägung abhängig machen, dass ein Anderer die Kosten vorbehaltlos übernimmt; vielmehr soll er sich so verhalten, als müsste er die Kosten endgültig "aus eigener Tasche" tragen (BVerwG, Urteil vom 3. März 2005, a.a.O., S. 645).
- BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 42.07
Trennungsübernachtungsgeld; Miete einer Wohnung im Eigentum des Ehepartners; …
Das Trennungsgeld wird auf der Grundlage der Trennungsgeldvorschriften gewährt, die im Anspruchszeitraum Gültigkeit haben (Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 2.04 - Buchholz 260 § 11 BRKG Nr. 1).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05
Trennungsgeld, Rücknahme, Erwerb von Wohneigentum, unvollständige Angaben, …
Denn die Trennungsgeldverordnung ist in der für den jeweiligen Anspruchszeitraum maßgeblichen Fassung anzuwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 2.04 -, NVwZ-RR 2005, 644, 645).Ferner ist der Bedienstete aus Gründen der Sparsamkeit verpflichtet, alles ihm Mögliche zu unternehmen, die Kosten der auswärtigen Unterbringung zu minimieren; er soll die Wahl der Unterkunft nicht von der Erwägung abhängig machen, dass ein Anderer die Kosten vorbehaltlos übernimmt; vielmehr soll er sich so verhalten, als müsste er die Kosten endgültig "aus eigener Tasche" tragen (BVerwG, Urteil vom 3. März 2005, a.a.O.).
- VG Köln, 13.12.2021 - 15 K 2735/19 vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 2.04 -, Buchholz 260 § 11 BRKG Nr. 1 = juris, Rn. 13.
So wörtlich: BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 2.04 -, a.a.O., Rn. 12 a. E.
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 1 L 270/06
Zur Gewährung von Reisekostenvergütung bei Abordnung zu einer …
Der Gesetzgeber hat mit dem BRKG, welches gemäß § 88 BG LSA hier weitgehend Anwendung findet, aus Fürsorgegesichtspunkten Abgeltungsregelungen geschaffen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1966 - Az.: VIII C 42.63 -, BVerwGE 24, 253; Urteil vom 3. März 2005 - Az.: 2 C 2.04 -, Buchholz 260 § 11 BRKG Nr. 1;… Meyer/ Fricke, a. a. O., § 1 Rn. 2 [m. w. N.]).Denn das Ziel der Gewährung der Leistungen nach dem BRKG besteht darin, in Wahrnehmung der Fürsorgepflicht die Mehraufwendungen auszugleichen, die dem Beamten in seiner privaten Lebensführung dadurch entstehen, dass sich aufgrund einer dienstrechtlichen Maßnahme der Ort der tatsächlichen Dienstleistung ändert (siehe: BVerwG, Urteil vom 3. März 2005, a. a. O. [m. w. N.]).
- BVerwG, 23.01.2004 - 2 B 34.03
Gewährung von Trennungsreisegeld
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 2.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - OVG Saarland, 23.10.2015 - 1 A 350/14
Beihilfe zu den Aufwendungen für ein Festbetragsarzneimittel - Zocor; …
Auch habe das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 26.6.2008 - 2 C 2/04 - eine Härtefallregelung für erforderlich gehalten, in seiner Entscheidung vom 28.5.2008 - 2 C 10/07 - hingegen nicht. - VGH Baden-Württemberg, 13.02.2019 - 4 S 2821/17
Trennungsgeld in Form einer Reisebeihilfe
Bei der Auslegung der trennungsgeldrechtlichen Vorschriften ist das Ziel der Trennungsgeldgewährung zu berücksichtigen, in Wahrnehmung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht die Mehraufwendungen auszugleichen, die dem Beamten in seiner privaten Lebensführung dadurch entstehen, dass sich auf Grund einer dienstrechtlichen Maßnahme der Ort der tatsächlichen Dienstleistung ändert (vgl. zum Bundesrecht BVerwG, Urteil vom 03.03.2005 - 2 C 2.04 -, NVwZ-RR 2005, 644 m.w.N.).
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BVerwG, 23.01.2004 - 2 B 34.03, 2 C 2.04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Gewährung von Trennungsreisegeld
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
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- BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 2.04
Versetzung unmittelbar im Anschluss an eine Abordnung; Trennungsreisegeld nach …
Auszug aus BVerwG, 23.01.2004 - 2 B 34.03
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 2.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.