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   BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 2.79   

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https://dejure.org/1981,2517
BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 2.79 (https://dejure.org/1981,2517)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1981 - 2 C 2.79 (https://dejure.org/1981,2517)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1981 - 2 C 2.79 (https://dejure.org/1981,2517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung von beamtenrechtlichen Prüfungen - Zulässigkeit einer Klage bei entgegenstehender Rechtskraft eines früheren entgegenstehenden Urteils - Geltungsbereich der Vorschriften über die Anerkennung von Prüfungen oder Befähigungsnachweisen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65

    Besoldungsansprüche eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 2.79
    Zur Anerkennung einer bei der früheren sowjetzonalen Reichsbahn abgelegten Prüfung als Befähigung für eine Beamtenlaufbahn im Bundesdienst (Anschluß, BVerwG, 11.07.1969, VI C 61.65, BVerwGE 32, 148).

    Dem widerspreche auch nicht seine Anerkennung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juni 1969 (BVerwGE 32, 148).

    Diese Vorschrift ist - wofür sich bereits der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in demUrteil vom 11. Juli 1969 - BVerwG 6 C 61.65 - (BVerwGE 32, 148 [153 f.]) ausgesprochen hat - über ihren Wortlaut hinaus im Hinblick auf das laufbahnrechtliche System des Befähigungserwerbs dahin zu verstehen,.

    Dieser entscheidet nach pflichtgemäßem verwaltungs- und personalpolitischem Ermessen, ebenso wie auch sonst grundsätzlich der Dienstherr nach seinem Ermessen bestimmt, welche inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Befähigung für die einzelnen Laufbahnen zu stellen sind (BVerwGE 32, 148 [155 f.]).

    Ob der Bundespersonalausschuß hierbei ermessensfehlerfrei die vom Kläger angestrebte Anerkennung versagt hat, unterliegt an sich verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung (BVerwGE 32, 148 [154 ff.]).

    Übrigens hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der angeführten Entscheidung BVerwGE 32, 148 [155 ff.] Ausführungen zu dieser gerichtlichen Nachprüfung gemacht, auf die verwiesen wird.

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 2.79
    Aufgrund dessen könne es auch dahinstehen, ob die Verbindlichkeit derartiger Beschlüsse des Bundespersonalausschusses für die Verwaltung im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1959 (BVerfGE 9, 268 ff. [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58]) einer Überprüfung auf die Verfassungsmäßigkeit standhalte.

    Die Entscheidungsbefugnis des unabhängigen, "ministerialfreien" Bundespersonalausschusses über eine bestimmte Vorfrage konkreter Personalentscheidungen verstößt auch nicht gegen die vom Bundesverfassungsgericht zur Wahrung der Regierungsverantwortung für Personalentscheidungen entwickelten Grundsätze (BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58] [282]).

  • BVerwG, 29.09.1976 - 8 C 73.75

    Anerkennung juristischer Prüfungen - #Anerkennung von Befähigungsnachweisen -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 2.79
    Das besagt nicht nur, daß diese Möglichkeit der Anerkennung bestehen bleibt, sondern daß sie - wie der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in demUrteil vom 29. September 1976 - BVerwG 8 C 73.75 -(BVerwGE 51, 144 [146 f.]) entschieden hat - allein maßgebend bleibt und § 92 Abs. 3 BVFG daneben kein zusätzliches eigenes Anerkennungsverfahren zur Verfügung stellt.

    Dem dargelegten Ergebnis steht auch nicht entgegen, daß - wie der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt entschieden hat (BVerwGE 51, 144 [148 ff.]; 55, 104 [106]) - hinsichtlich des Erwerbs der Befähigung zum Richteramt gemäß § 112 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - § 92 Abs. 3 Satz 1 BVFG Anwendung findet.

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 2.79
    Dies hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt ausdrücklich entschieden (BVerwGE 26, 31 [42]; 31, 345 [357]).
  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64

    Rechtmäßigkeit einer verweigerten Zustimmung des Bundespersonalausschusses

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 2.79
    Dies hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt ausdrücklich entschieden (BVerwGE 26, 31 [42]; 31, 345 [357]).
  • BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 89.76

    Anerkennung von juristischen Staatsprüfungen - Geltungsbereich des BVFG -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 2.79
    Dem dargelegten Ergebnis steht auch nicht entgegen, daß - wie der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt entschieden hat (BVerwGE 51, 144 [148 ff.]; 55, 104 [106]) - hinsichtlich des Erwerbs der Befähigung zum Richteramt gemäß § 112 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - § 92 Abs. 3 Satz 1 BVFG Anwendung findet.
  • BVerwG, 15.09.1965 - VI C 31.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 2.79
    Der Widerspruch des Klägers wurde zurückgewiesen, seine Klage durch Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 5. Februar 1960 - II (V) 50/58 -, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. November 1962 - III 307/60 -und des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. September 1965 - BVerwG 6 C 31.63 - abgewiesen.
  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 17.87

    Laufbahnrecht - Steuerverwaltung - Kenntnisse und Fähigkeiten - Aufstieg in die

    Der Landespersonalausschuß, der gemäß § 106 Satz 2 LBG seine Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Schranken unabhängig und in eigener Verantwortung ausübt, kann nach seinem verwaltungs- und personalpolitischen Ermessen - ebenso wie sonst der Dienstherr, der gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 LaufbVO bis zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung vom 26. September 1977 hierfür zuständig war - bestimmen, welche inhaltlichen Anforderungen er im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an einen erfolgreichen Abschluß der Einführung stellt (vgl. auch BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - VI C 61/65]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 2.79 - ).
  • VG Frankfurt/Main, 12.05.2003 - 9 E 5193/02

    Versetzung und Leistungsprinzip

    Beide gehen davon aus, dass aus sachlichen bzw. sachgerechten Gründen eine Einschränkung des Bewerberkreises möglich ist, ohne das jedoch näher zu begründen (vgl. BVerwG, U. v. 23.10.1980 - 2 C 2.79 - ZBR 1981, 228; 20.10.1983 - 2 C 11.82 - E 68, 109, 113; BVerfG, 2. Senat, 3. Kammer, B. v. 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99 - ZBR 2000, 377).
  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 39.88

    Aufstieg von der gehobenen in die höhere Laufbahn der Steuerverwaltung -

    Der Landespersonalausschuß, der gemäß § 106 Satz 2 LBG seine Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Schranken unabhängig und in eigener Verantwortung ausübt, kann nach seinem verwaltungs- und personalpolitischen Ermessen - ebenso wie sonst der Dienstherr, der gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 LaufbVO bis zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung vom 26. September 1977 hierfür zuständig war - bestimmen, welche inhaltlichen Anforderungen er im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an einen erfolgreichen Abschluß der Einführung stellt (vgl. auch BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - VI C 61/65] ; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 2.79 - ).
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