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   BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99   

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BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99 (https://dejure.org/2000,4824)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2000 - 2 C 2.99 (https://dejure.org/2000,4824)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2000 - 2 C 2.99 (https://dejure.org/2000,4824)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    EV Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2; Gesetz über die Vereinheitlichung des Berliner Landesrechts; F. 1991, Anlage 2, Abschnitt VI Nr. 10 Buchst. c Satz 1
    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS; Ministerium für Staatssicherheit, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des ...

  • Wolters Kluwer

    Beamter auf Probe - Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS - Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS - Ministerium für Staatssicherheit

  • Judicialis

    EV Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2; ; Gesetz über die Vereinheitlichung des Berliner Landesrechts F. 1991, Anlage 2, Abschnitt VI Nr. 10 Buchst. c Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 53 (Leitsatz)

    Anl. I, Kap. XIX, Sachg. A, Abschn. III, Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 EinigungsV; Anl. 2, Abschn. VI, Nr. 10 Buchst. c Satz 1 Ges. über die Vereinheitlichung des Berliner Landesrechts idF v. 1991
    Beamter auf Probe/Entlassung wegen MfS-Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 209 (Ls.)
  • NJ 2000, 552 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99
    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Diese Regelung ist als besonderer Entlassungstatbestand mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar und widerspricht nicht den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwGE 108, 64 ).

    Er hat dieses bewußt und final aktiv unterstützt (vgl. BVerwGE 108, 64 m.w.N.; 109, 59 ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen und verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 sowie Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - ).

    Das Berufungsgericht hat ferner in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 108, 64, 109, 59 ) beachtet, daß von Bedeutung ist, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte für das Ministerium für Staatssicherheit tätig war und für welche Laufbahn er vorgesehen ist.

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99
    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Er hat dieses bewußt und final aktiv unterstützt (vgl. BVerwGE 108, 64 m.w.N.; 109, 59 ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen und verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 sowie Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99
    Maßgebend ist, ob die frühere Tätigkeit des Beamten auf Probe für das Ministerium für Staatssicherheit - auch unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 96, 189 ) - das Dienstverhältnis derart belastet, daß eine Fortsetzung ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99
    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen und verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 sowie Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - ).
  • BVerwG, 29.12.1995 - 4 B 73.95

    Änderung eines angefochtenen Verwaltungsaktes durch die Widerspruchsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99
    BVerwG 2 C 2.99 OVG 4 B 73.95 .
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Das Lebensalter ist auch hier von Bedeutung, ebenso wie bei der Prüfung, in welchem Ausmaß die Verstrickung in das MfS-System nach Maßgabe des Sonderkündigungstatbestandes des Abs. 5 Nr. 2 der Anlage I, Kapitel XIX, Sachbericht A, Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages die persönliche Eignung des Beamten und die Zumutbarkeit seiner Weiterbeschäftigung bestimmt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/A II 5.1 Nr. 74, S. 312 ; BVerwGE 109, 59 ; Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/A II 5.1 Nr. 69, S. 285 ; BVerwGE 108, 64 ; Beschluss vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 -, BVerwGE 106, 153 ).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen der Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen früherer Stasi-Tätigkeit unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfange verwaltungsgerichtlicher Kontrolle und ist auf der Grundlage einer einzelfallbezogenen, auf die Eignung abstellenden Würdigung zu beurteilen (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - , vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - und vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 -).

    Diese besondere Entlassungsregelung ist mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar und widerspricht nicht hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwGE 108, 64 ; Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - zur Veröffentlichung vorgesehen>).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - 2 C 2.99 -).

    Er hat in seiner schriftlichen Erklärung vom 11. Oktober 1990 die Frage, ob er sich zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizieller Mitarbeiter verpflichtet und ob er Informationen an das MfS gegeben hat, der Wahrheit zuwider verneint (vgl. Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - vgl. auch Urteil vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - BVerwGE 113, 131 ).

  • BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00

    Zumutbarkeit eines Festhaltens am Beamtenverhältnis wegen früherer Tätigkeit des

    Des Weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 6 S. 9 , vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 - ).

    Der Beamte auf Probe hat sich während des Beschäftigungsverhältnisses nach dem 3. Oktober 1990 nicht pflichtgemäß verhalten, wenn er die Frage, ob er für das MfS tätig war, der Wahrheit zuwider verneint hat (vgl. Urteile vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 B 71.12

    Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes; Verwendung; Anerkennung von

    In subjektiver Hinsicht ist erforderlich, dass der spätere Beamte wissentlich und willentlich für das Ministerium tätig geworden ist (Urteile vom 3. Dezember 1998 a.a.O. S. 67, vom 27. April 1999 a.a.O., vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 9 S. 20 f. und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 10 S. 23; Beschluss vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - BVerwGE 106, 153 = Buchholz 250 § 47 Nr. 9; BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120).
  • OVG Thüringen, 27.08.2009 - 2 KO 885/07

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrecht: Tätigkeit für das MfS und

    Ausreichend ist, wenn er die Zuarbeit billigend in Kauf genommen hat, also wenn er eine Tätigkeit ausgeübt hat, von der er wusste, dass sie möglicherweise vom Staatssicherheitsdienst veranlasst war (vgl. zu allem: Urteile des Senats vom 2. Mai 2005 - 2 KO 943/03 -, vom 31. März 2003 - 2 KO 310/02 -, vom 21. November 2000 - 2 KO 233/00 - und vom 9. Mai 2000 - 2 KO 63/97 -, Beschluss vom 6. September 1997 - 2 EO 527/95 -ThürVGRspr 1998, 37; BVerwG, Urteile vom 6. April 2000 - 2 C 2.99 - LKV 2000, 383, vom 3. September 1998 - 2 C 26.97 - BVerwGE 108, 64 und Beschluss vom 28. Januar 1998 - 6 P 2.97 - BVerwGE 106, 153; BAG, Urteile vom 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - PersR 2004, 322, vom 28. Mai 1998 - 6 AZR 637/96 - Juris, vom 16. Oktober 1997 - 8 AZR 212/96 - Juris, vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 356/94 -NZA-RR 1996, 207, vom 23. September 1993 - 8 AZR 484/92 - BAGE 74, 257 und vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120).
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03

    Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum

    In Anlehnung an die Rechtsprechung zum einigungsvertraglichen Sonderentlassungstatbestand (BVerwG, Urteile vom 6. April 2000 - 2 C 2.99 -, vom 27. April 1999 - 2 C 26/98 -, SächsVBl. 1999, 205, 207, und - 2 C 33/98 -, zitiert nach juris, und vom 3. Dezember 1998 - 2 C 26/97 -, SächsVBl. 1999, 182, 183) kann sich der Grad der persönlichen Verstrickung im Falle der Tätigkeit für die frühere Staatssicherheit vor allem aus Art, Dauer und Intensität der Mitarbeit sowie aus dem Grund der Aufnahme und der Beendigung der Tätigkeit ergeben.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2003 - 2 L 159/02

    Wahlprüfung, Landratswahl, Wählbarkeit, Eignungszweifel, Tätigkeit für das MfS,

    Der Senat hat für den Sonderentlassungstatbestand nach § 37 Abs. 6 a.F. LEG M-V iVm. Anlage I, Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 des Einigungsvertrages (im Folgenden: Abs. 5 Ziffer 2 EV) entschieden, dass bei der Frage, ob das Festhalten am Dienstverhältnis "unzumutbar" erscheint, kein gerichtsfreier Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht (Beschluss vom 19.09.1995 - 2 M 63/95 -, Seite 5 des Umdrucks; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 06.04.2000, ZBR 2000, Seite 383, 384 mwN.).
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 494/03
    In Anlehnung an die Rechtsprechung zum einigungsvertraglichen Sonderentlassungstatbestand ( BVerwG, Urteile vom 6. April 2000 - 2 C 2.99 -, vom 27. April 1999 - 2 C 26/98 -, SächsVBl. 1999, 205, 207, und - 2 C 33/98 - ,zitiert nach juris, und vom 3. Dezember 1998 - 2 C 26/97 -, SächsVBl. 1999, 182, 183) kann sich der Grad der persönlichen Verstrickung im Falle der Tätigkeit für die frühere Staatssicherheit vor allem aus Art, Dauer und Intensität der Mitarbeit sowie aus dem Grund der Aufnahme und der Beendigung der Tätigkeit ergeben.
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