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   BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13   

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BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13 (https://dejure.org/2014,13801)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2014 - 2 C 2.13 (https://dejure.org/2014,13801)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2014 - 2 C 2.13 (https://dejure.org/2014,13801)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BBesG 2006 § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4; LBesG LSA § 38 Abs. 2 Satz 5
    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz; Familienzuschlag; gemeinsam bewohnte Wohnung; gemeinsames Sorgerecht; geschiedene Beamte; Gesetzesbindung; Mehrbedarf; planwidrige Regelungslücke; Wechselmodell.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG 2006 § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4
    Analogie; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz; Familienzuschlag; Gesetzesbindung; Mehrbedarf; Wechselmodell; anteilige Zuschlagsgewährung; gemeinsam bewohnte Wohnung; gemeinsames Sorgerecht; geschiedene Beamte; planwidrige Regelungslücke

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 1 Nr 4 S 4 BBesG, § 38 Abs 2 S 5 BesG ST 2011
    Strenge Anforderungen an die analoge Gesetzesanwendung im Besoldungsrecht; Familienzuschlag bei geschiedenen Beamten

  • Wolters Kluwer

    Kinderbezogener Familienzuschlag bei bei beiden Elternteilen zu gleichen Anteilen wohnenden Kindern geschiedener Beamter

  • doev.de PDF

    Kinderbezogener Familienzuschlag bei geschiedenen Beamten

  • rewis.io

    Strenge Anforderungen an die analoge Gesetzesanwendung im Besoldungsrecht; Familienzuschlag bei geschiedenen Beamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 39 Abs. 1; BBesG § 40 Abs. 1 Nr. 4
    Kinderbezogener Familienzuschlag bei bei beiden Elternteilen zu gleichen Anteilen wohnenden Kindern geschiedener Beamter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschiedene Beamte, Kinder im Wechselmodell - und der Familienzuschlag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzesanalogien im Besoldungsrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Voller kinderbezogener Familienzuschlag bei geschiedenen Beamten möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voller kinderbezogener Familienzuschlag bei geschiedenen Beamten möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 689
  • FamRZ 2014, 1458
  • DÖV 2014, 847
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Regelungen dieser Art sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers regelmäßig abschließend konzipiert, so dass der Möglichkeit einer analogen Anwendung schon das Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke entgegensteht (vgl. Urteile 30. Mai 1967 - BVerwG 2 C 27.67 - BVerwGE 27, 159 , vom 20. Juni 1974 - BVerwG 2 C 28.73 - BVerwGE 45, 201 und vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 25.78 - BVerwGE 61, 79 zur Gesamtkonzeption des § 6 BBesG sowie Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 zum Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG).

    Die Anspruchsgewährung aus § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG, die regelmäßig alleinerziehenden Eltern bei Aufnahme ihrer Kinder in den Haushalt zugute kommt (BTDrucks 17/7142, S. 24), trägt dieser durch die Wohnungsaufnahme typischerweise entstehenden wirtschaftlichen Mehrbelastung Rechnung (vgl. Urteile vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 19 und vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 36 jeweils Rn. 19).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (stRspr; vgl. Urteil vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 24).

    Von der analogen Anwendung einer Norm, die ein mit dem Zweck der Norm unvereinbares Regelungsversäumnis des Normgebers voraussetzt (Urteil vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 24), sind die Fälle zu unterscheiden, in denen eine Norm im Hinblick auf nachträglich eingetretene Rechtsentwicklungen angewendet wird, um einen Widerspruch zu der bei Erlass der Regelung unmissverständlich zum Ausdruck gekommenen Zielsetzung des Normgebers auszuschließen (Urteil vom 29. September 2005 - BVerwG 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 ).

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Jenseits dessen wird trotz des formalen Rekurses auf die Norm nicht mehr die vom Gesetzgeber verantwortete Regelung, sondern ein anderes, durch die Deutung des Gerichts geschaffenes Recht angewendet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 und vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 - BVerfGE 128, 193 ).

    Die darin liegende Rechtsfortbildung ist aber den Wertungen des Gesetzes entnommen und stellt, sofern die methodischen Grenzen eingehalten sind, keine unzulässige richterliche Eigenmacht dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 - BVerfGE 128, 193 ; Urteil vom 11. Juli 2012 - 1 BvR 3142/07 u.a. - BVerfGE 132, 99 ).

  • BVerwG, 12.12.1990 - 2 B 116.90

    Beamtenrecht: Begriff der nicht nur vorübergehenden Aufnahme in die Wohnung i.S.

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Nicht nur vorübergehend in die Wohnung aufgenommen ist eine andere Person, wenn die Wohnung auch für den Aufgenommenen zum Mittelpunkt der Lebensbeziehungen im Sinne des § 7 BGB wird und es hierdurch zur Bildung einer häuslichen Gemeinschaft kommt (Beschluss vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 116.90 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 22 ).

    Daher kann auch die nicht nur vorübergehende Wohnungsaufnahme ausnahmsweise in mehrere Wohnungen erfolgen (vgl. Nr. 40.1.9 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz - BBesGVwV - D II 3 - 221 710/1 sowie bereits Beschluss vom 12. Dezember 1990 a.a.O. Rn. 6).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Sofern eine gemeinsam bewohnte Wohnung mehrerer Anspruchsberechtigter nicht vorliegt, fällt tatsächlich bei jedem Zuschlagsberechtigten ein Mehrbedarf für die Wohnungsaufnahme an (vgl. zur Orientierung der Alimentierung am tatsächlichen Unterhaltsaufwand auch BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 u.a. - BVerfGE 44, 249 ).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 43.88

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Ortszuschlagsstufe 2 wegen Aufnahme einer

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Die Anspruchsgewährung aus § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG, die regelmäßig alleinerziehenden Eltern bei Aufnahme ihrer Kinder in den Haushalt zugute kommt (BTDrucks 17/7142, S. 24), trägt dieser durch die Wohnungsaufnahme typischerweise entstehenden wirtschaftlichen Mehrbelastung Rechnung (vgl. Urteile vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 19 und vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 36 jeweils Rn. 19).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 375/06
    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Die Abweichung für den Fall des Doppelwohnsitzes eines Kindes geschiedener Beamten ist vielmehr durch Sinn und Zweck der Anspruchsberechtigung aus § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG a.F. bzw. § 38 Abs. 2 Satz 2 LBesG begründet (vgl. zur Privilegierung der Alleinerziehenden durch § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG bereits BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. November 2007 - 2 BvR 375/06 - BVerfGK 12, 453 Rn. 18 f.).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    cc) Dass der Gesetzgeber die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 im Falle der nicht nur vorübergehenden Aufnahme in mehrere Wohnungen pauschal geregelt und eine anteilige Kürzung im Hinblick auf die nur anteilig entstehenden Mehraufwendungen (wie etwa Verpflegung oder Heizkosten) nicht vorgesehen hat, obliegt seinem politischen Gestaltungsspielraum (stRspr; vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - BVerfGE 131, 239 ; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - BVerwG 2 C 49.11 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 08.06.2011 - 2 B 76.11

    Anspruch des im öffentlichen Dienst stehenden Vaters auf Familienzuschlag bei

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Der kinderbezogene Bestandteil des Familienzuschlags ist dazu bestimmt, den von Kindern verursachten Mehrbedarf einschließlich der Mehraufwendungen für Unterkunft und Heizung zu decken (Urteil vom 9. Mai 2006 - BVerwG 2 C 12.05 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 37 Rn. 19; Beschluss vom 8. Juni 2011 - BVerwG 2 B 76.11 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 24.04

    Alimentation des barunterhaltsverpflichteten Beamten; Konkurrenz zwischen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
    Sinn und Zweck dieser Regelungen ist es, zu verhindern, dass derselbe Bedarf aus öffentlichen Kassen doppelt abgegolten wird (vgl. BTDrucks 7/4127, S. 40 sowie Urteil vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 24.04 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 33 Rn. 15).
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

  • BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05

    Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung;

  • BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11

    Altersteilzeit; Anwendungsvorrang; Arbeitszeit; Billigkeitsentscheidung;

  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 49.11

    Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet; Ostbesoldung; Besoldungsangleichung;

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

  • BFH, 28.04.2010 - III R 79/08

    Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12

    Gewährung des Familienzuschlages der Stufe 1 gem. BBesG § 40 Abs 1 Nr 4 bzw. BesG

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58

    Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der

  • BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78

    Besoldungsanspruch - Besoldungsdienstalter - Anrechnungsfähige

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94

    Begründung eines Wohnsitzes der getrennt lebenden Ehefrau durch Aufenthalt in

  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des

  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73

    Besoldung eines Beamten

  • BVerwG, 28.12.1971 - VI C 17.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder;

  • VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17

    Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 -, juris Rn. 24 und vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris Rn. 17 sowie Beschluss vom 26. Januar 2016 - 2 B 17/15 -, juris Rn. 11.
  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Auch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit ist eine Einschränkung auf der Rechtsfolgenseite gegenüber dem völligen Leerlaufen der Regelung des § 46 BBesG in Fällen der "Topfwirtschaft" vorzuziehen und ist eine teleologisch begründete Einbeziehung dieser Fälle in den Anwendungsbereich der Norm auch unter Berücksichtigung der besonderen Wortlautbindung im Besoldungs- und Versorgungsrecht (stRspr; vgl. zuletzt Urteil vom 27. März 2014 - BVerwG 2 C 2.13 - NVwZ-RR 2014, 689 Rn. 18 ff.) möglich und geboten.
  • BVerwG, 21.09.2017 - 2 C 30.16

    Besoldungsreform für Professoren in Rheinland-Pfalz

    Die Gesetzesbindung der Besoldung ist ein nach Art. 33 Abs. 5 GG zu berücksichtigender hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ; BVerwG, Urteile vom 27. Mai 2010 - 2 C 33.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 117 Rn. 8 und vom 27. März 2014 - 2 C 2.13 - Buchholz 240 § 2 BBesG Nr. 13 Rn. 18).
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