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   BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 20.81   

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https://dejure.org/1983,1753
BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 20.81 (https://dejure.org/1983,1753)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1983 - 2 C 20.81 (https://dejure.org/1983,1753)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1983 - 2 C 20.81 (https://dejure.org/1983,1753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamte der Feuerwehr - Feuerwehrzulage - Erschwerniszulage - Dienst zu ungünstigen Zeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.79

    Erstattung von dienstlichen Fahrtkosten - Voraussetzung für eine Kostenerstattung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 20.81
    Diese Stellenzulage ist mit der sogenannten Polizeizulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B vergleichbar, deren Inhalt und Zweck vom 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - (BVerwGE 62, 354 [356 ff.]) dargelegt worden sind.

    Wie der 6. Senat im vergleichbaren Zusammenhang zur Polizeizulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen dargelegt hat (BVerwGE 62, 354 [356]), ist auch hinsichtlich der Feuerwehrzulage unter "Besonderheiten des ... Einsatzdienstes" im Sinne dieser Regelung nicht alles zu verstehen, worin sich die Wahrnehmung des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr von der üblichen Dienstgestaltung und dem regelmäßigen Dienstablauf in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung unterscheidet.

    Zu diesen berufstypischen Besonderheiten des Einsatzdienstes zählen indes nicht die mit der Dienstzeitregelung verbundenen weiteren Erschwernisse, wie etwa der Dienst zu ungünstigen Zeiten (vgl. BVerwGE 62, 354 [357] für den Polizeivollzugsdienst).

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90

    Feuerwehrzulage - Einsatzdienst - Brandbekämpfungsdienst - Hilfeleistungsdienst

    Diese berufstypischen Besonderheiten rechtfertigen die Gewährung der Zulage und ihre Beschränkung auf den genannten Personenkreis (vgl. Urteile vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - ) zur vergleichbaren Polizeizulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08

    Allgemeine Ämterbewertung; Ämterbewertung; Außendienst; Besonderheiten des

    Die Zulageregelung der Nr. 9 der Vorbemerkungen verlangt keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung, vielmehr genügt ein summarischer Funktionsbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Tätigkeit (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24 , vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - BVerwGE 62, 354 und vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84

    Anspruch des Vorstehers eines Hauptzollamtes auf Gewährung einer Polizeizulage -

    Zutreffend hat das Berufungsgericht ausgeführt, daß diese Zulageregelung - ebenso wie die der Nr. 10 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B - keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung enthält (vgl. hierzu Vorbemerkungen 4, 5, 6, 6 a und 8 a zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B), sondern einen summarischen Funktionbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Beamtengruppe hat (vgl. hierzu auch BVerwGE 62, 354 [BVerwG 26.06.1981 - 6 C 85/79];Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - ).

    Inhalt und Zweck der Zulage gemäß Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B a.F. sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt dargelegt worden (BVerwGE 62, 354;Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - ).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 6.08

    Beachrung des Funktionsbezugs i.R.d. Erfordernisses einer bestimmten Verwendung

    Die Zulageregelung der Nr. 9 der Vorbemerkungen verlangt keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung, vielmehr genügt ein summarischer Funktionsbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Tätigkeit (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24; vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - BVerwGE 62, 354 und vom 10. Februar 1983 BVerwG 2 C 20.81 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 77.84

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff der Feuerwehr - Gewährung

    Demgemäß ist der beschließende Senat bereits in dem - auch von den Vorinstanzen herangezogenen - Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - (Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1) davon ausgegangen, daß die angeführte Vorschrift für die im Vollzugsdienst der Berufsfeuerwehr stehenden Beamten eine zusätzliche pauschalierte Besoldungsleistung vorsieht, weil die Zuordnung der Ämter dieser Beamten zu den Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A ihr typisches Tätigkeitsfeld nicht hinreichend berücksichtigt.

    Die Richtigkeit der sich aus dem Wortlaut ergebenden Auslegung wird durch die Entstehungsgeschichte und dem Sinn und Zweck der Vorschrift bestätigt (vgl. auch hierzu Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - ).

  • BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 418/95

    Arbeitsentgelt: Feuerwehrzulage - Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten

    Durch sie soll u.a. das Erfordernis, in schwierigen Situationen (Brand, Notfällen, Naturkatastrophen und ähnlichem) unter physischer und psychischer Belastung schnell und verantwortlich tätig zu werden, sowie die Bereitschaft, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben ggf. Leben und Gesundheit einzusetzen, finanziell abgegolten werden (vgl. BVerwG Urteil vom 10. Februar 1983 - 2 C 20.81 - ZBR 1983, 231).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 3.08

    Beachtung des Funktionsbezugs i.R.d Erfordernisses einer bestimmten Verwendung

    Die Zulageregelung der Nr. 9 der Vorbemerkungen verlangt keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung, vielmehr genügt ein summarischer Funktionsbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Tätigkeit (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24; vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - BVerwGE 62, 354 und vom 10. Februar 1983 BVerwG 2 C 20.81 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 5.08

    Anspruch der mit materiellen Aufgaben der Steuerfahndung und mit

    Die Zulageregelung der Nr. 9 der Vorbemerkungen verlangt keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung, vielmehr genügt ein summarischer Funktionsbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Tätigkeit (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24; vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - BVerwGE 62, 354 und vom 10. Februar 1983 BVerwG 2 C 20.81 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 4.08

    Polizeizulage für eine in der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes für Fahndung

    Die Zulageregelung der Nr. 9 der Vorbemerkungen verlangt keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung, vielmehr genügt ein summarischer Funktionsbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Tätigkeit (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24; vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - BVerwGE 62, 354 und vom 10. Februar 1983 BVerwG 2 C 20.81 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 2.08

    Gewährung einer sog. Polizeizulage an einen in der Steuerfahndungsstelle des

    Die Zulageregelung der Nr. 9 der Vorbemerkungen verlangt keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung, vielmehr genügt ein summarischer Funktionsbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Tätigkeit (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24; vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - BVerwGE 62, 354 und vom 10. Februar 1983 BVerwG 2 C 20.81 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 5 LA 406/03

    Kürzung einer Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten hinsichtlich der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.04.1990 - 2 A 132/86

    Besoldungsgruppe; Berufsfeuerwehr; Feuerwehrzulage; Einsatzdienst; Beamter;

  • VG Würzburg, 29.01.2019 - W 1 K 18.1219

    Kein Anspruch auf frühere Ruhestandsversetzung - Position als stellvertretender

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 20.90

    Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst - Stellenzulage - Brandbekämpfungsdienst -

  • VG Würzburg, 16.04.2019 - W 1 K 19.19

    Keine Versetzung eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.04.1990 - 2 A 133/86

    Besoldungsgruppe; Berufsfeuerwehr; Feuerwehrzulage; Einsatzdienst; Beamter;

  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 21.81

    Anspruch eines Beamten der Feuerwehr auf eine Zulage - Anspruch auf eine

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