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   BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84   

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BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84 (https://dejure.org/1986,146)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1986 - 2 C 20.84 (https://dejure.org/1986,146)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1986 - 2 C 20.84 (https://dejure.org/1986,146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Rückübertragung des Postens - Wiederherstellung - Ursprünglicher Zustand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPVG NW § 66, § 72 Abs. 1 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 138
  • NJW 1987, 1839 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 502
  • DVBl 1986, 416
  • DVBl 1987, 416
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84
    Zwischen den Parteien steht deshalb rechtskräftig fest, daß die mit dem Schreiben des Polizeidirektors Hamm vom 26. August 1980 ausgesprochene Zuweisung anderer Aufgaben an den Kläger, die das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144 = NJW 1981, 67>) als Umsetzung gewertet hat, rückgängig zu machen ist, weil sie wegen des Fehlens der nach § 72 Abs. 1 Nr. 4, § 66 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes - LPVG - vom 3. Dezember 1974 (GV.NW. S. 1514) erforderlichen Zustimmung des Personalrats rechtswidrig war (vgl. zur Rechtswidrigkeit beamtenrechtlicher Maßnahmen bei fehlender Beteiligung des Personalrats BVerwGE 66, 291 ; 68, 197 und zuletzt Urteil vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 67.85 -).

    Als Inhalt des hiernach im Revisionsverfahren dem Grunde nach nicht mehr zu prüfenden Anspruchs des Klägers, die beanstandete Umsetzung rückgängig zu machen (vgl. auch BVerwGE 60, 144 ), hat das Berufungsgericht nur die Verpflichtung des Beklagten anerkannt, über den dienstlichen Einsatz des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden; der Kläger könne dagegen nicht verlangen, daß ihm sein früherer Dienstposten, d.h. die Leitung des Kommissariats Erkennungsdienst/Fahndung (ED/FA) wieder übertragen werde.

    Die organisatorische Ermessensfreiheit des Dienstherrn bei Umsetzungen und das damit korrespondierende Fehlen eines Anspruchs des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne (vgl. hierzu BVerwGE 60, 144 ; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ) haben nicht zur Folge, daß auch ein Anspruch des Beamten, eine fehlerhafte Umsetzung rückgängig zu machen, sich notwendig von vornherein auf eine neue ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen dienstlichen Einsatz beschränkt.

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82

    Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84
    Zwischen den Parteien steht deshalb rechtskräftig fest, daß die mit dem Schreiben des Polizeidirektors Hamm vom 26. August 1980 ausgesprochene Zuweisung anderer Aufgaben an den Kläger, die das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144 = NJW 1981, 67>) als Umsetzung gewertet hat, rückgängig zu machen ist, weil sie wegen des Fehlens der nach § 72 Abs. 1 Nr. 4, § 66 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes - LPVG - vom 3. Dezember 1974 (GV.NW. S. 1514) erforderlichen Zustimmung des Personalrats rechtswidrig war (vgl. zur Rechtswidrigkeit beamtenrechtlicher Maßnahmen bei fehlender Beteiligung des Personalrats BVerwGE 66, 291 ; 68, 197 und zuletzt Urteil vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 67.85 -).
  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 67.85

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf im Falle der Unwirksamkeit der

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84
    Zwischen den Parteien steht deshalb rechtskräftig fest, daß die mit dem Schreiben des Polizeidirektors Hamm vom 26. August 1980 ausgesprochene Zuweisung anderer Aufgaben an den Kläger, die das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144 = NJW 1981, 67>) als Umsetzung gewertet hat, rückgängig zu machen ist, weil sie wegen des Fehlens der nach § 72 Abs. 1 Nr. 4, § 66 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes - LPVG - vom 3. Dezember 1974 (GV.NW. S. 1514) erforderlichen Zustimmung des Personalrats rechtswidrig war (vgl. zur Rechtswidrigkeit beamtenrechtlicher Maßnahmen bei fehlender Beteiligung des Personalrats BVerwGE 66, 291 ; 68, 197 und zuletzt Urteil vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 67.85 -).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84
    Die organisatorische Ermessensfreiheit des Dienstherrn bei Umsetzungen und das damit korrespondierende Fehlen eines Anspruchs des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne (vgl. hierzu BVerwGE 60, 144 ; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ) haben nicht zur Folge, daß auch ein Anspruch des Beamten, eine fehlerhafte Umsetzung rückgängig zu machen, sich notwendig von vornherein auf eine neue ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen dienstlichen Einsatz beschränkt.
  • OVG Saarland, 20.06.1985 - 3 W 1284/85

    Zustimmung einer Versetzung durch einen Gesamtpersonalrat; Zurückversetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84
    Muß der Beklagte hiernach einerseits die wegen mangelnder Zustimmung des Personalrats rechtswidrige Umsetzung des Klägers in vollem Umfang, d.h. durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes rückgängig machen, so ist er andererseits nicht daran gehindert, hieran anschließend erneut eine Umsetzung gleichen oder anderen Inhalts zu verfügen (vgl. auch Franz, ZBR 1986, 14 ; OVG des Saarlandes, ZBR 1985, 315 ).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84
    Zwischen den Parteien steht deshalb rechtskräftig fest, daß die mit dem Schreiben des Polizeidirektors Hamm vom 26. August 1980 ausgesprochene Zuweisung anderer Aufgaben an den Kläger, die das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144 = NJW 1981, 67>) als Umsetzung gewertet hat, rückgängig zu machen ist, weil sie wegen des Fehlens der nach § 72 Abs. 1 Nr. 4, § 66 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes - LPVG - vom 3. Dezember 1974 (GV.NW. S. 1514) erforderlichen Zustimmung des Personalrats rechtswidrig war (vgl. zur Rechtswidrigkeit beamtenrechtlicher Maßnahmen bei fehlender Beteiligung des Personalrats BVerwGE 66, 291 ; 68, 197 und zuletzt Urteil vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 67.85 -).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Dabei kann offenbleiben, ob - wie das Berufungsgericht meint - der Dienstherr im Falle der Rechtswidrigkeit einer solchen nicht personenbezogenen Organisationsverfügung rechtlich wie bei fehlerhaften Umsetzungen verpflichtet werden kann, den ursprünglichen Zustand dadurch wiederherzustellen, daß er die vorgenommene Änderung des Aufgabenbereichs rückgängig macht (vgl. zur Umsetzung BVerwGE 75, 138 ; Urteile vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - DVBl. 1988, 687 (689) = ZBR 1988, 217 (218)> und vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - DVBl. 1989, 1150> sowie Beschluß vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 ER 301.89 - ), denn das Berufungsgericht ist zu Unrecht von der Rechtswidrigkeit der Organisationsverfügung gegenüber dem Kläger ausgegangen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.1993 - 4 S 2467/91

    Kein Anspruch des Beamten auf Rückumsetzung bei widerspruchsloser Hinnahme des

    Ein bei fehlerhafter Umsetzung etwa gegebener Anspruch des Beamten auf Rückumsetzung (vgl BVerwG, Urteile vom 13.11.1986, BVerwGE 75, 138, und vom 26.11.1987, DÖD 1988, 115) kann nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn der Beamte gegen den Entzug des bisherigen Dienstpostens (sog "Wegsetzung") und die vorläufige Übertragung neuer Dienstaufgaben erhobene Einwendungen zunächst zurücknimmt und sich erst wieder gegen die später erfolgende endgültige Übertragung dieser Dienstaufgaben wendet.

    Der geltend gemachte Rechtsschutzanspruch des Klägers beinhaltet bei sachdienlicher Auslegung seines Klagebegehrens hingegen nicht den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Anspruch eines Beamten auf Rückgängigmachung einer rechtswidrigen Umsetzung, d.h. auf Rückübertragung des vor einer Umsetzung konkret innegehabten Dienstpostens (sog. Rückumsetzung, dazu BVerwGE 75, 138).

    Zum einen kann bereits der Entzug des bisherigen Dienstpostens fehlerhaft sein und schon deshalb einen Anspruch des Beamten auf Rückübertragung des bisherigen Dienstpostens auslösen, ohne daß es auf die Rechtmäßigkeit der Umsetzung im übrigen ankäme (dazu BVerwGE 75, 138).

    Dies kann gegebenenfalls dazu führen, daß eine fehlerhafte Umsetzung nur dadurch in einer dem Rechtsschutzanspruch des Beamten genügenden Weise rückgängig gemacht werden kann, daß der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt, d.h. dem Beamten sein früherer Dienstposten wieder übertragen wird (BVerwGE 75, 138, 140 f. zum Fall der unterbliebenen Beteiligung des Personalrats).

    Ein solcher Rechtsschutzanspruch des Beamten besteht jedoch nicht in jedem Falle einer fehlerhaften Umsetzung, sondern ist von den Umständen des jeweiligen Falles abhängig (BVerwG, Urteil vom 26.11.1987, Buchholz 237.7 § 85 Nr. 6, zum Fall der Fehlerhaftigkeit der "Wegsetzung" aus materiellen Gründen im Anschluß an das Urteil in BVerwGE 75, 138).

  • OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04

    Beamter; Umsetzung; Dienstortwechsel; Personalrat; Rückumsetzung

    Erst von der Rückübertragung des alten Dienstpostens ausgehend darf der Dienstherr gegebenenfalls ein neues Umsetzungsverfahren unter Einschaltung des Personalrats - hier unter den Voraussetzungen des § 80 Abs. 1 Buchstabe a Nr. 5 SPersVG - durchführen vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 20/84 -, BVerwGE 75, 138 = NVwZ 1987, 502 = DÖD 1987, 76 = ZBR 1987, 187.

    Ist der Dienstherr - wie hier - verpflichtet, eine wegen fehlender Beteiligung des Personalrats rechtswidrige Umsetzung rückgängig zu machen, so handelt er gegenüber diesem Beamten nicht ermessensfehlerhaft, wenn er den Dienstposten - vorübergehend oder dauernd - wieder demjenigen Beamten überträgt, der ihn zuvor innehatte vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 20/84 -, a.a.O.

    Muss der Antragsgegner die wegen mangelnder Zustimmung des Personalrats rechtswidrige Umsetzung des Antragstellers in vollem Umfang, das heißt durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes rückgängig machen, so ist er andererseits nicht daran gehindert, hieran anschließend erneut eine Umsetzung gleichen oder anderen Inhalts zu verfügen vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 20/84 -, a.a.O., unter Hinweis auf Franz, ZBR 1986, 14 (15 f.), sowie den Beschluss des damals für das Beamtenrecht zuständigen 3. Senats des hiesigen OVG vom 20.6.1985 - 3 W 1284/85 -, ZBR 1985, 315 (317).

    Eine Verengung der organisatorischen Ermessensfreiheit des Dienstherrn bzw. ein über die bereits dargestellte Rechtsposition des Beamten hinausgehender Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Dienstpostens ergibt sich nicht etwa schon daraus, dass dem Dienstherrn bei einer Umsetzung ein Rechtsfehler zu Lasten des Beamten unterlaufen ist so BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 20/84 -, a.a.O.

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